Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Einzelkonto des Erblassers

Rz. 129 Beim Einzelkonto ist nur eine Person Inhaber des Kontos.[189] Das Konto bleibt auch beim Tod des Kontoinhabers zunächst bestehen. Auf den Erben gehen das Girovertragsverhältnis und die Einlageforderung über.[190] All dies bedeutet, dass im Außenverhältnis tatsächlich der Erblasser Alleineigentümer des Einzelkontos ist.[191] Von erbrechtlicher Relevanz ist aber auch d...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 1. Bankvollmacht

Rz. 37 Bankvollmachten sind in der Rechtspraxis weit verbreitet. Der Bedarf für die Bankvollmacht – insbesondere die Kontovollmacht – ist groß. Im Erbfall ist es erforderlich, auf Schließfächer oder Wertpapierkonten zeitnah zugreifen zu können, schon um Nachlassverbindlichkeiten begleichen zu können und den Nachlass zu verwalten.[71] Die Klärung der erbrechtlichen Rechtsnach...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / a) Allgemeines

Rz. 42 Die Oder-Konten (Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsrecht) sind in der Kreditwirtschaft der Regelfall. Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein verfügen.mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / a) Nachlasskonto

Rz. 36 Beim Tod des Kontoinhabers bleibt das Konto zunächst einmal unverändert bestehen.[15] Auf den Erben gehen jedoch das Girovertragsverhältnis und eine (eventuelle) Einlagenforderung im Rahmen der Universalsukzession über. Solange der Erbe dieses Konto als "Nachlasskonto" bestehen lässt und nicht auf seinen Namen umschreibt, d.h. ein eigenes neues Girovertragsverhältnis ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / bb) Aus Sicht des Erben

Rz. 44 Der Erbe eines Oder-Berechtigten tritt mit dessen Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB in dessen Rechtsposition ein[22] und kann dessen Rechte in demselben Umfang geltend machen, wie sie bisher dem verstorbenen Mitkontoinhaber zustanden. Nach erbrechtlicher Legitimation gegenüber der Bank kann der Erbe entgegen landläufiger Meinung nicht verlangen, da...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / cc) Aus Sicht des überlebenden Oder-Kontomitinhabers

Rz. 45 Der überlebende Mitkontoinhaber hat naturgemäß ein Interesse daran, dass sein Anteil an der Einlagenforderung durch Verfügungen des Erben des verstorbenen Mitkontoinhabers nicht geschmälert wird. Er hat zwar Ansprüche nach § 812 BGB für den Fall, dass der Erbe des verstorbenen Mitkontoinhabers mehr als seinen Anteil an der Einlageforderung abverfügen sollte, jedoch ge...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Sonderproblem: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 98 Früher galten unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienten, nicht als Schenkung. Häufig wurden derartige Vermögensverschiebungen als ehebedingte, unbenannte Zuwendungen bezeichnet. Die Rspr. [121] sieht in derartigen Zuwendungen aber regelmäßig Schenkungen, es sei denn, es ist eine konkrete Gegenleistung de...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Was bei Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten abgestimmt werden muss

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstehen durch entgegengenommene Lieferungen oder in Anspruch genommene Dienstleistungen des Unternehmens, für die der Lieferant oder Dienstleister ein Zahlungsziel – ohne Barabwicklung – gewährt. Finden Barkäufe (ohne Zahlungsziele) statt, entstehen grundsätzlich keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In eine...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 12 Sobald der Erbe die Rechte aus dem Girovertrag (wie etwa Auskunftsansprüche, Kündigungen) wahrnehmen und Verfügungen (Auszahlungen der durch die Erblasserbank verwalteten Nachlassvaluta),[2] die auf ihn kraft Universalsukzession übergegangen sind, vornehmen will, muss er "sein Erbrecht" gegenüber der Bank nachweisen. Dies ist erforderlich, wenn der Erbe Abhebungen von...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 2. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern

Rz. 59 Der Erbe kann grundsätzlich seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass beschränken, er darf allerdings nicht das Darlehenskonto auf sich umgeschrieben haben.[25] Weiter darf er unter keinen Umständen das "Minusnachlasskonto" für eigene Zahlungszwecke verwendet haben, denn durch die Benutzung auch für eigene Zahlungszwecke wandelt sich das Konto ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / VII. Besondere Hinweise

Rz. 89 Der Vorerbe kann gegenüber den Eigengläubigern geltend machen, dass das Geldvermögen durch die Vorerbschaft dem Zugriff der Eigengläubiger entzogen ist. Der Vorerbe muss nachweisen, dass das Geldvermögen der Vorerbschaft unterliegt. Wenn er jedoch das Konto auflöst und auf ein eigenes Konto umbucht, und dann dort eigenen Zahlungsverkehr darüber laufen lässt, wandelt s...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / a) Allgemeines

Rz. 49 In der Praxis werden Und-Konten nur noch selten eröffnet (weniger als 5 %) und entstehen in den meisten Fällen nur durch Erbgang. (Einzelkonto bei Erbengemeinschaft).mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / c) Erbfall

Rz. 48 Im Zivilrecht wird das Oder-Konto der Rechtsform der Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB zugerechnet. Eine solche Gesamtgläubigerschaft ist immer dann gegeben, wenn mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner – hier die Bank – aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist. Dabei...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (a) Allgemeine Pflichten

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / b) Verfügungsbefugnis

Rz. 50 Und-Konten sind Gemeinschaftskonten, bei denen alle Inhaber nur gemeinschaftlich zur Verfügung berechtigt sind und das kontoführende Institut nur an alle gemeinschaftlich analog § 432 BGB mit befreiender Wirkung leisten kann.mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / aa) Aus Sicht der Bank

Rz. 43 War der Erblasser Mitinhaber eines Oder-Kontos, gilt dieselbe Rechtsfolge, wie wenn der Erblasser Inhaber eines Einzelkontos gewesen wäre. Durch den Tod eines Oder-Berechtigten übernimmt dessen Erbe kraft Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB dessen rechtliche Stellung[21] und wird somit Mitkontoinhaber.mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Kapitalvermögen

Kapitalvermögen fällt unter den Begriff des sonstigen Vermögens, das nach Art. 8 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) grundsätzlich vom Wohnsitzstaat des Erblassers zu besteuern ist. Das würde bedeuten, dass das auf dem Konto bei einer deutschen Bank befindliche Kapitalvermögen eines Emigranten bei dessen Tod in der Schweiz zu versteuern wäre. Jedoch kann Deutschland nach Art....mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Abstimmen der Eigenkapital(unter)konten

Einzelunternehmen haben im Gegensatz zu Personen- oder Kapitalgesellschaften keine feste Stammeinlage oder kein festes Stammkapital. Das Eigenkapital beim bilanzierenden Einzelunternehmen wird als Gesamtposten in der Bilanz ausgewiesen. Unterjährige Veränderungen durch Entnahmen und Einlagen werden nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto verbucht, sondern auf Privatkonten, di...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Kontensperrung

Rz. 7 Wenn neben einzelnen Wertgegenständen Konten aufgefunden werden, könnte das Nachlassgericht die Kontensperrung veranlassen.[6] Die allgemein anerkannte Befugnis des Nachlassgerichts, den Beteiligten für die Fortführung des Haushalts, des Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebs sowie zur Erfüllung dringender Nachlassverbindlichkeiten, namentlich zur Bestreitung der Beerdigun...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / b) Erbfall und Verfügungsbefugnis

aa) Aus Sicht der Bank Rz. 43 War der Erblasser Mitinhaber eines Oder-Kontos, gilt dieselbe Rechtsfolge, wie wenn der Erblasser Inhaber eines Einzelkontos gewesen wäre. Durch den Tod eines Oder-Berechtigten übernimmt dessen Erbe kraft Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB dessen rechtliche Stellung[21] und wird somit Mitkontoinhaber. bb) Aus Sicht des Erben Rz. 44 Der Erbe eine...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / VI. Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten

Rz. 139 Kommt es zu Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten, so würde sich unter Berücksichtigung der alten Rspr. des BGH, also der Entscheidung vom 5.10.1988, folgende Berechnung ergeben: Beispiel 1 Der Erblasser hat zu seinen Lebzeiten seinen Lohn auf das Einzelkonto seiner Ehefrau fließen lassen. Zum Zeitpunkt seines Todes befinden sich auf dem Einzelk...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 67 Das Testament ist der Weg, für eine Nachlassregelung zu sorgen, wobei damit keine unmittelbare zeitnahe Zugriffsmöglichkeit auf das Konto erzeugt wird. Gerade die Bankvollmacht eignet sich als sinnvolles, aber auch mit Risiken verbundenes Instrumentarium zur Umsetzung des unmittelbaren Zugriffs auf das Nachlasskonto, neben Gemeinschaftskonto und Vertrag zugunsten Drit...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Bilden und Auflösen von Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren Entstehung und Höhe (noch) nicht sicher sind. Der tatsächliche Eintritt der jeweiligen (rückgestellten) Verbindlichkeit ist jedoch mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine bloße Vermutung, dass eine Verbindlichkeit den Betrieb treffen könnte, reicht zur Bildung einer Rückstellung grundsätzlich nicht aus. In der Han...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (e) Reaktionen von Auslandsbanken auf Ermittlungsanfragen

Rz. 107 Wenn Ermittlungen bei im Ausland befindlichen Banken erfolgen (z.B. Österreich, Schweiz, Liechtenstein), werden diese mitteilen, dass sie nicht verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen. Die Banken fügen jedoch dann den Nebensatz hinzu, dass zur Vermeidung weiteren Schriftverkehrs darauf hingewiesen wird, dass der Erblasser unbekannt ist. Diese Mitteilung bedeutet nah...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (2) Bankguthaben

Rz. 88 Der Nachlasspfleger hat bei Bankguthaben wie folgt zu verfahren: (a) Allgemeine Pflichten Rz. 89 Der Nachlasspfleger hatmehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Mit der Unterzeichnung des Antrags auf Eröffnung eines Kontos werden zwischen dem Kunden und der Bank auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Bedingungen für Konten und Depots vereinbart (§ 305 BGB). In die Geltung der AGB tritt der Erbe im Wege der Universalsukzession ein. Kurz gesagt, der Erblasser hat im Rahmen der Kontoeröffnung bereits ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Volljähriger Alleinerbe als Vollerbe

Rz. 40 Sobald der Alleinerbe die notwendige erbrechtliche Legitimation erbringen kann, wird das Konto auf ihn umgeschrieben bzw. zur Auszahlung gebracht. Der Alleinerbe muss dazu bei einer persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / V. Widerruf der Vollmacht

Rz. 75 Das Hauptinteresse des Erben wird dahin gehen, dass vom Konto nur noch Verfügungen getätigt werden, die in seinem Interesse sind. Die Vollmacht auf den Todesfall kann wirksam von jedem einzelnen Miterben gegenüber der Bank widerrufen werden, wenn der Erbe sich ausreichend legitimieren kann. Der oder die Erben können die Vollmacht widerrufen. Ein Widerruf kann in der Vo...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Bruchteilsgemeinschaft am Einzelkonto

Rz. 128 In zahlreichen Ehen verfügen die Ehegatten lediglich über ein Einzelkonto,[188] das in der Mehrheit der Fälle auf den Ehemann lautet. Der andere Ehegatte hat vielfach lediglich eine Kontovollmacht. Verstirbt dann der Kontoinhaber, wird meist ohne Bedenken das Guthaben, das sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers auf dem Konto befand, seinem Nachlass zugerechnet. ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Standesamt

Rz. 153 Muster 12.11: Auskunftsersuchen beim Standesamt Muster 12.11: Auskunftsersuchen beim Standesamt An das Standesamt Stadt _________________________ Personenstandsurkunden Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß anliegend beigefügtem Beschluss des Amtsgerichts _________________________ zeige ich an, dass ich zum Nachlasspfleger in der Nachlasssache _________________________ best...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (1) Legitimationsprüfung durch Banken

Rz. 86 Wenn nun das jeweilige Bankinstitut mitgeteilt hat, dass Konten vorhanden sind, hat der Nachlasspfleger wie folgt zu verfahren: Er hat dem Kreditinstitut seine Bestallung als Nachlasspfleger vorzulegen. Die meisten Bankinstitute werden die Vorlage von einer nur vom Nachlassgericht selbst beglaubigten Fotokopie nicht akzeptieren. Zumeist bestehen die Banken auf der Vor...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / B. Geschäftsbedingungen

Rz. 9 Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden werden weitestgehend durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprägt, die wiederum ganz erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben.[1] Rz. 10 Beispiel Bei der B-Bank, bei welcher der Erblasser E seine Konten und sein Depot hatte, erscheint A und legt ein notarielles Testament v...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (d) Sperrvermerk

Rz. 106 An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass die Banken teilweise sehr penibel bei Abverfügungen sind und zum Teil auf nachlassgerichtliche Beschlüsse bestehen. Die Bank haftet aus positiver Vertragsverletzung, wenn sie es unterlässt, einen Sperrvermerk zu verlangen, und ein Nachlasspfleger unter Ausnutzung dieses Versäumnisses Geld abhebt und es unterschlägt.mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 35 Beim Einzelkonto in der Form des Eigenkontos ist eine einzige Person Inhaber des Kontos.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (c) Sonstige Pflichten

Rz. 102 Der Nachlasspfleger hat jeweils zu entscheiden, ob er Daueraufträge widerrufen will oder nicht. Bei Dauerverbindlichkeiten, die zu erfüllen sind, empfiehlt es sich, die Dauerverträge nicht zu widerrufen. Zahlreiche Banken teilen dem Nachlasspfleger den aktuellen Kontostand mit. Die Bestandsaufnahme des Nachlasses hat sich jedoch auf den Todestag zu beziehen, so dass ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Bis zur Teilung

Rz. 60 Bis zur Teilung (Auseinandersetzung) des Nachlasses haften die Erben als Gesamtschuldner grundsätzlich in voller Höhe, können aber die Befriedigung aus dem Eigenvermögen verweigern (und haften dann ausschließlich mit dem Nachlass), §§ 2058, 2059 Abs. 1 S. 1 BGB.[147] Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, ob er Gesamtschuld- oder Gesamthandsklage erhebt.[148] "Geteilt" ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.5 Außerbetrieblicher Fremdvergleich

Tz. 413 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der Rspr des BFH kann auch die Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren GF für entspr Leistungen gewähren, ein Anhaltspunkt für die Schätzung der Gesamtausstattung sein; zB s Urt des BFH v 22.10.2015 (BStBl II 2016, 219). Es handelt sich hierbei um einen außerbetrieblichen Fremdvergleich. Dieser wird vor allem durch...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / d) Anordnungen durch eine Bestattungsverfügung

Rz. 59 Praxishinweis Aus oben genannten Gründen empfiehlt es sich weder, Wünsche und Regelungen hinsichtlich der Bestattung nur mündlich zu formulieren, noch diese (nur) in die letztwillige Verfügung mit aufzunehmen. Ein Testament ist im Todesfall oft nicht sofort auffindbar, die Eröffnung eines Testaments erfolgt meist erst nach der Bestattung. Es ist daher dem Erblasser zu...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Ausschlagung bei nur vermeintlich überschuldetem Nachlass – was nun?

Rz. 27 Der Weg der Ausschlagung wird oft beschritten aufgrund der doch eher vagen Vermutung oder Angst, der Nachlass sei überschuldet, etwa weil der Erblasser sich lebzeitig in diese Richtung geäußert hat. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Schein getrogen hat und der Nachlass doch nicht überschuldet oder wertlos ist, wird der Mandant "sein Erbe" zurückhaben wollen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich)

Tz. 1047 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Prüfung der Ernsthaftigkeit ist entscheidend, ob eine Rückzahlung des Darlehensbetrags tats beabsichtigt ist. Dies setzt zum einen voraus, dass im Voraus klare und eindeutige Vereinbarungen über die Darlehenslaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tilgungsmodalitäten getroffen werden. Der Umstand, dass der Gesellschafter einen a...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Versicherungsschein (Rechtslage vor und nach Abschlüssen im Jahr 1995)

Rz. 20 Ebenfalls innerhalb dieser sechs Wochen hat die Zusendung des Versicherungsscheins zu erfolgen. Der Versicherungsschein hat beispielsweise folgende weit reichende Auswirkungen:mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Anfechtung

Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtigt ist gem. § ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr