Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Skonti, gewährte / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zunächst buchen Sie den vollen Rechnungsbetrag (brutto) auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Debitorenk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Skonti, gewährte / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Steuersatz Differenzbetrag Zahlungsvorgangmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.2 Steuerbilanz

Schafft der Unternehmer Anlagegüter an, für die er einen (echten) Investitionszuschuss erhält, hat er nach R 6.5 EStR ein Wahlrecht: Er kann den erhaltenen Zuschuss als Betriebseinnahme behandeln. In diesem Fall hat der Zuschuss auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betreffenden Anlageguts keinen Einfluss. Der Zuschussempfänger kann den Zuschuss aber auch erfolgsne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Wahlrechtsausübung in Handels- und Steuerbilanz Periodengerechte Erfassung Rückzahlungsverpflichtungenmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 5.2 Überweisung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist auf die Mitteilung des Beschäftigten hin verpflichtet, die Überweisung an das Institut oder Unternehmen vorzunehmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 5. VermBG). Dabei hat er die vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Institut oder Unternehmen, bei dem sie angelegt werden sollen, zu kennzeichnen. Lediglich für die Anlageform nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 des 5. VermBG best...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 5.1 Mitteilung des Beschäftigten

Die Beschäftigten, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten die vermögenswirksame Leistung nicht ohne eigene Mitwirkung. Vielmehr muss der Beschäftigte, um die vermögenswirksame Leistung in Anspruch nehmen zu können, dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilen. Hierzu gehört die von ihm gewählte Art der Anlage nach dem 5. VermBG und – soweit dies nach der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.2.2 Minderung

Erkennt der Lieferant eine Minderung des Kunden an, wird der Kaufpreis herabgesetzt. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Lieferant muss daher den geschuldeten Steuerbetrag und der Kunde den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen.[1] Praxis-Beispiel Preisnachlass nach Mängelrüge Kunde K hat eine Mängelrüge erhoben. Der Lieferant L g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.4.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist für den Besteuerungszeitraum zu berichtigen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.[1] Das ist in dem Voranmeldungszeitraum der Fall, in dem der Bonus an den Kunden ausgezahlt worden ist. Praxis-Beispiel Eröffnungsbuchungen Da im vorstehenden Beispiel die Auszahlung des Bonus erst in dem folgenden Geschäfts-/Wirtschaftsjahr erfolgt, s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.3.2 Buchungen

Praxis-Beispiel Rechnungsbegleichung mit Skonto L liefert für 800 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Waren an K. In der Rechnung heißt es: "Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto." Der Kunde K begleicht die Rechnung innerhalb von 10 Tagen unter Inanspruchnahme von Skonto. Bei Lieferung bucht L:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.4.2.1 Vereinnahmung des Entgelts

Soweit der Kunde nach Ausführung der einzelnen Lieferungen im abgelaufenen Geschäfts-/Wirtschaftsjahr die Forderungen aus Lieferungen beglichen hat, hat der Lieferant das Entgelt hierfür vereinnahmt. Praxis-Beispiel Bonuszusage L hat seinem Kunden K einen Umsatzbonus von 2 % für den Fall zugesagt, dass dieser im zurückliegenden Jahr eine Gesamtwarenmenge von netto mehr als 600...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.2.1 Rücktritt

Bei einem Rücktritt wird das ganze Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) "rückgängig" gemacht.[1] Praxis-Beispiel Rücktritt vom Umsatzgeschäft Lieferant L lieferte im Januar 01 einen Warenposten zum Nettopreis von 6.000 EUR an K. Das Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) wurde auf Beanstandung (Rücktrittserklärung des Käufers K) rückgängig gemacht, bevor K gezahlt hatte. Bei Lieferung buchte L: ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.2 Rücktritt und Minderung

Erhebt ein Kunde einer Warenlieferung eine Mängelrüge und erkennt der Unternehmer, der die Ware geliefert hat, die Mängelrüge an, so gibt es nach Scheitern der Nacherfüllung gem. § 439 BGB praktisch 2 Möglichkeiten: Der Kunde schickt die Ware zurück (Rücktritt gem. § 440 BGB)[1] oder der Kaufpreis für die Ware wird gemindert (Minderung gem. § 441 BGB).[2] Der Lieferer (Verkäufe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 2.4.2.2 Entstehung der Bonus-Verbindlichkeit

Hat der Lieferant seinem Kunden einen Bonus rechtsverbindlich zugesagt, entsteht die Bonus-Verbindlichkeit bereits mit Ablauf des Geschäfts-/Wirtschaftsjahres. Da der Bonus erst nach Abrechnung im folgenden Geschäfts-/Wirtschaftsjahr ausgezahlt wird, ist i. d. R. wie im vorstehenden Beispiel davon auszugehen, dass die ihm zugrunde liegenden Forderungen aus Lieferungen bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 1 Aufgabenstellungen für das Praxis-Tool

Ohne eine exakte Zielsetzung läuft es weder im wirtschaftlichen noch im richtigen Leben in die gewünschte Richtung. So wie etwa jeder Sportler ein klar definiertes Ziel haben muss, benötigt auch ein Unternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg eine Zieldefinition. Diese kann durchaus unterschiedlich ausfallen und muss nicht zwangsläufig "mehr Umsatz" oder "höherer Gewinn" heißen. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Beantragung von Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber geht dieser bis zur Erstattung durch die Agentur für Arbeit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kurzarbeitergeld – Antrag

Bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus erleidet die SF Berlin GmbH Anfang 2020 einen drastischen Umsatz- und Gewinneinbruch. Um keinen ihrer Arbeitnehmer entlassen zu müssen, beantragt sie für 20 Mitarbeiter Kurzarbeitergeld, zunächst für die Dauer eines Monats. Die Höhe beträgt insgesamt 45.000 EUR. Buchungsvorschlag: Einbuchung der Forderungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 7.2 Erleichterungen vom 1.1.2022 bis 31.3.2022

Um die Betriebe auch in der dritten Coronawelle im Winter 2022 zu unterstützen, wurden die Anspruchsvoraussetzungen und Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld noch einmal durch die Bundesregierung verlängert. Ab dem 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 gelten nunmehr für Betriebe, die bedingt durch das Corona-Virus oder aber durch konjunkturelle Ursachen Arbeitsausfälle erleiden ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Bezugsdauer Ausschlussgründe Beantragungmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschussbeschluss: Sekund... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Zwar sei ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, wenn das zugrunde liegende Rechenwerk der Jahresabrechnung zunächst nicht nachvollziehbar sei. Lasse sich aus der Jahresabrechnung mithilfe der Anfangs- und Endbestände der Konten nicht nachvollziehen, ob alle im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben in d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung und Buc... / 5.3 E-Bilanz-Konten

Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind deutsche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Handelsbilanz einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln (E-Bilanz).[1] Die hierbei anzuwendende Aufgliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung und Buc... / 3.1 Praxis-Beispiel für die Buchung von Bestandsveränderungen

So buchen Sie richtig Bestandsveränderungen Buchungsvorschlag SKR 03: Wareneingänge während des Jahres Buchungsvorschlag SKR 04: Wareneingänge während des Jahresmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung und Buc... / 3.2 So werden Inventurdifferenzen gebucht

Wird dagegen durch eine permanente Inventur bereits während des Jahres der reguläre Warenabgang zu Einstandspreisen erfasst, können nach Auszählen in der körperlichen Inventur Differenzen zwischen dem tatsächlichen Bestand und dem, der rechnerisch vorhanden sein müsste, auftreten. Eine Inventurdifferenz entsteht unter anderem durch nachweislichen Schwund, Diebstahl, Entnahmen f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung und Buc... / 5.1 Wertermittlung bei sinkenden Verkaufspreisen

Bei Waren kann auch der Absatzmarkt von Bedeutung sein. Ist der Veräußerungspreis von Waren gesunken (z. B. wegen langer Lagerdauer, Veränderung des modischen Geschmacks), kann der Teilwert retrograd anhand des voraussichtlichen Veräußerungserlöses nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des noch anfallenden betrieblichen Aufwands bestimmt werden.[1] Der steu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zustimmung zur Mieterhöhung – Abs. 1

Rz. 2 Mit Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt eine Einigung zwischen den Mietvertragsparteien zur neuen Miete zustande (BGH, Urteil v. 28.9.2022, VIII ZR 300/21, ZMR 2023, 190). Die allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. sind anzuwenden. Der Mieter nimmt das Angebot des Vermieters zur Mieterhöhung an. Auf die formelle Wirksamkeit der Zustimmung, die sich auf die Gesamtmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Kostentragung... / 1 Gründe

Die Berufung der Klägerin beschränkt sich darauf, dass die ihr in dem angefochtenen Teilurteil auferlegte Vorauszahlungspflicht gestrichen werden soll, also das landgerichtliche Teilurteil mit Ausnahme der in der Einleitung des Tenors zu 1. aufgenommenen Formulierungen "das auf Kosten der Klägerin zu erstellen ist", bzw. "gegen Vorauszahlung der hierfür voraussichtlich anfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Kontoerrichtung

Rz. 6 Ein Konto ist die buch- oder rechnungsmäßige Darstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] innerhalb der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und dem Kontoführer.[2] Die Kontoerrichtung ist die Herbeiführung einer solchen Geschäftsbeziehung[3], sodass die Übertragung eines bestehenden Kontos unter Identitätstäuschung von § 154 Abs. 1 AO ebenfalls erfasst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3 Buchungen unter falschem oder erdichtetem Namen

Rz. 11 In gleicher Weise wie die Kontoerrichtung unter falschem oder erdichtetem Namen (Rz. 4, 6) ist es dem Kontoinhaber (Rz. 5) des unter falschem oder erdichtetem Namen errichteten Kontos (Rz. 6) untersagt, auf dem Konto Buchungen vornehmen zu lassen.[1] Erfasst werden hiermit alle Gutschriften und Lastschriften auf diesem Konto.[2] Nicht erfasst wird hiermit allerdings d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.6 Pflichtverletzung

Rz. 30 Die Verletzung der Identifizierungs-, Registrierungs- und Auskunftssicherungspflichten hat zunächst steuerliche Folgen. Diese Pflichten sind steuerliche Pflichten, die von den Normadressaten (Rz. 15) als Stpfl. i. S. v. § 33 AO [1] ggf. von den gesetzlichen Vertretern, Vermögensverwaltern und Verfügungsberechtigten i. S. d. §§ 34, 35 AO als eigene Pflichten zu erfüllen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Normadressat

Rz. 5 Zur Sicherung der Wahrheitspflicht (Rz. 2) verbietet § 154 Abs. 1 AO, dass jemand für sich oder für einen Dritten ein Konto unter falschem oder erdichtetem Namen errichtet. Die in § 154 Abs. 1 AO genannten Handlungen begründen damit das Verbot der Identitätstäuschung[1] sowie das Gebot der formalen Kontenwahrheit (Rz. 2). Sie dürfen von niemandem vorgenommen werden. Ad...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.7 Besonderheiten bei Kreditinstituten

Rz. 33 Neu in der AO ist nach § 154 Abs. 2a AO die Verpflichtung von Kreditinstituten für jeden Kontoinhaber, jeden Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten verschiedene Daten zu erheben.[1] Hierbei handelt es sich um die Identifikationsnummer i. S. v. § 139b AO nach § 154 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 AO und die Wirtschaftsidentifikationsnummer im Sinne von § 139c ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 154 AO normiert allgemeine steuerliche Pflichten für die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren. Eine entsprechende Bestimmung gab es zu Zeiten der Geltung der RAO in § 163 RAO, die darüber hinaus auch noch die Haftungsregelung des jetzigen § 72 AO beinhaltete.[1] Die Vorschrift soll verhindern, dass die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse durch die Verwendung fal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.6.3 Haftung

Rz. 16 Wird vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne Zustimmung an den Verfügungsberechtigten geleistet, so kann nach § 72 AO eine Haftung des Leistenden ausgelöst werden, wenn hierdurch die Verwirklichung des Steueranspruchs beeinträchtigt wird.[1] Die Haftung wird begründet durch Abhebungen oder Überweisungen von dem gesperrten Konto (Rz. 13), nicht aber durch Aufrechnung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4 Registrierungspflicht

Rz. 26 Der Normadressat hat die Angaben über die Person und die Anschrift (Rz. 18) des Verfügungsberechtigten (Rz. 19) in geeigneter Form festzuhalten. Werden die Rechtsgeschäfte im Namen eines Dritten getätigt, so sind sowohl Name und Anschrift des Handelnden als auch Name und Anschrift dessen, für den gehandelt wird, festzuhalten.[1] Rz. 27 Bei der Kontoführung hat diese Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.2 Identitätstäuschung

Rz. 8 Der Name ist das im Rechtsverkehr wesentliche Identifizierungsmerkmal aller Rechtssubjekte oder der sonst am Geschäftsverkehr Beteiligten. Der Name ist falsch, wenn er zwar im Rechtsverkehr existent ist, aber einen anderen als den Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigten ausweist.[1] Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten, die keinen Identitätsirrtum zur Folge haben,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5 Auskunftssicherungspflicht

Rz. 29 Der Normadressat ist nach § 154 Abs. 2 S. 3 AO über die Registrierungspflicht hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass er jederzeit darüber Auskunft geben kann, über welche Konten eine Person oder Institution verfügt. Dies gilt entsprechend für die Verpfändung, Verwahrung oder Schließfachvermietung.[1] Diese Verpflichtung dient der Erfüllung der allgemeinen Auskunfts...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul H – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten

Rz. 202 Neben der Pfändung von Arbeitseinkommen ist der Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten die zweite wichtige Säule der Forderungspfändung. Das Konto des Schuldners kann nicht selten aus der Lohnabrechnung entnommen werden, die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Drittschuldner herauszugeben ist.[69] Ansonsten sind Konten in der Vermögensauskunft nach §§ 80...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 198 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Grundsätzlich geht der Verordnungsgeber davon aus, dass eine Pfänd...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul K – Die Vorpfändung

Rz. 59 Schon vor der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829 ff. ZPO, die mit den Formularen der Anlagen 4, 5 und 7 oder 8 ZVFV zu beantragen ist, kann der Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner nach § 845 Abs. 1 ZPO die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, mit der Aufforderung an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIII. Modul K – Weitere Forderungen, Ansprüche und Vermögensrechte

Rz. 207 Schon das alte Formular nach der ZVFV 2012 hat mit dem "Anspruch G" die Möglichkeit vorgesehen, weitere Ansprüche, Forderungen und Vermögensrechte zu finden, die in den Modulen E bis J nicht aufgeführt sind. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass die vorgesehene Zeile nicht genügt, um solche Ansprüche hinreichend bestimmt zu bezeichnen. Es besteht eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Ladestationen richtig bil... / 1.2 E-Ladestation als Betriebsvorrichtung

Eine E-Ladestation stellt eine Betriebsvorrichtung dar, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird. Ist also der Geschäftszweck auf die Lieferung von Strom ausgelegt, stellt die E-Ladestation eine Betriebsvorrichtung dar. Dies ist z. B. bei den elektrisch betriebenen Auslieferungs-Pkws der Deutschen Post oder von Amazon der Fall. Die E-Ladestation wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr