Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 11)

Rn. 81 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Postenbezeichnung bringt zum Ausdruck, dass hier alle Finanzerträge auszuweisen sind, die nicht bereits unter den vorherigen Posten Nr. 9 (bzw. Nr. 9 lit. a) oder Nr. 17 lit. a); vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 103) und Nr. 10 erfasst wurden, ergo nicht aus "Finanzanlagen" stammen. Den "Sonstige[n] Zinsen" sind zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der Vorschrift vom betriebswirtschaftlichen Risikomanagement

Rn. 92 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sich mit dem KonTraG entwickelte Diskussion im Schrifttum wurde um Aspekte der Wirtschaftsprüfung sowie der beteiligten Institutionen, die bei Umsetzung der Normen mitwirken sollten, bereichert, wobei traditionelle Elemente der Betriebswirtschaftslehre diskutiert und in einen neuen Kontext gestellt sowie ganze betriebliche Abteilungen leg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungsweise

Rn. 290 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Feststellung der HK ist die Frage zu beantworten, auf welcher Basis sie ermittelt werden sollen. Hierunter ist zunächst das Kostenrechnungssystem (Ist-, Normal-, Plankostenrechnung) zu verstehen, auf dessen Grundlage die HK festgestellt werden. Die Basis bezeichnet darüber hinaus aber auch den zugrunde gelegten Beschäftigungsgrad bzw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.4.1 Beurteilung einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA entsprechenden Vorschriften

Rz. 189 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt grundsätzlich der Entleiher die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Der Leiharbeitnehmer ist regelmäßig in den Betrieb des Entleihers eingebunden. Dementsprechend ist (abweichend von Tz. 4.3.3.3.1, Rn. 158) bereits mit Aufnahme der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers beim Entlei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Leiharbeitnehmer

Rz. 9 Seit der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 mit der Satz 2 neu in § 7 BetrVG aufgenommen wurde, sind auch Leiharbeitnehmer wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate zur Arbeitsleistung eingesetzt werden. Entscheidend ist die Eingliederung im Einsatzbetrieb, die dazu führt, dass sie dem Direktionsrecht des dortigen Arbeitgebers unterliegen (BAG, Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Grundsatz

Rz. 9 Erforderlich ist grundsätzlich eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Betriebsrats ihren Betrieb und die besonderen Verhältnisse und Arbeitsbedingungen hinreichend kennen (BAG, Urteil v. 26.09.1996 – 2 AZR 528/95; LAG Hamm, Beschluss v. 12.01.2009 – 10 TaBV 17/07). Der Arbeitnehmer muss späteste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 8 BetrVG legt die Voraussetzungen der Wählbarkeit fest. Mit "Wählbarkeit" ist die Eigenschaft gemeint, für ein Betriebsratsamt zu kandidieren und gegebenenfalls auch gewählt zu werden. Man spricht vom "passiven Wahlrecht" im Gegensatz zum "aktiven Wahlrecht", das für die Betriebsratswahlen in § 7 BetrVG geregelt ist. Rz. 2 Für die Wählbarkeit stellt das Gesetz folgend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 260 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 261 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahreswagen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 ArbG des Kfz-Gewerbes verkaufen regelmäßig verbilligt Kraftwagen an ihre ArbN; diese dürfen die mit Rabatt erworbenen (Neu-)Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen (sog Jahreswagen). Zur arbeitsrechtlichen Qualität des Rechtsanspruchs auf Einräumung des Personalrabatts für Jahreswagen vgl BAG vom 07.09.2004...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.7 Arbeitgeber im Rahmen einer Poolvereinbarung

Rz. 186 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Schließen sich verbundene Unternehmen zu einem Pool zusammen, handelt es sich steuerlich um eine Innengesellschaft. Ein bestehendes zivilrechtliches Arbeitsverhältnis bleibt für die Anwendung des DBA maßgeblich. Rz. 187 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beispiel: Fünf europäische Landesgesellschaften eines international tätigen Maschinenbau-Konzern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.1 Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen

Rz. 155 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer in das aufnehmende Unternehmen eingebunden ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das aufnehmende Unternehmen die Verantwortung oder das Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse trägt und der Arbeitnehmer den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.1 Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen

Rz. 254 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden (Entlassungsentschädigungen), sind regelmäßig den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit i. S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zuzuordnen. Unter Abfindungen in diesem Sinne sind Zahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.7 Konzern-Abschlusspflicht

Rz. 24a Durch das KapCoRiLiG greifen die Konsolidierungspflichten der §§ 290 ff. HGB, wenn eine GmbH & Co. KG an der Konzernspitze steht. Allerdings ist die Konsolidierungspflicht von bestimmten Grenzen (Schwellenwerten) abhängig; dabei unterscheidet § 293 HGB eine addierte Berechnung und eine konsolidierte Berechnung der Größenmerkmale. Das KapCoRiLiG führte zu einer Absenku...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.6 Sicherheit

Rz. 104 Bilanzpolitische Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit sichere, d. h. unstreitige Maßnahmen sein; das ist etwa bei Wahlrechten und bei den meisten Sachverhaltsgestaltungen der Fall. Es kann sich aber auch um Maßnahmen handeln, die vor ihrer endgültigen Durchsetzung u. U. erst "erkämpft" werden müssen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder anl...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die eine n...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7 Ausgewählte Aspekte bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Konzern

7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA") Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.1 Weiterbeschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern

Rz. 727 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung zunächst gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer "in diesem Betrieb" nicht weiterbeschäftigt werden kann (Vgl. zum Betriebsbegriff Rz. 690). Zu dem für die Weiterbeschäftigung relevanten Betrieb zählt ebenso wie beim Kündigungsgrund auch der Gemeinschaftsbetrieb (Vgl. zum Begriff Gemeinschaftsbetrieb Rz. 692). Hinsichtlic...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Rechtsfolgen, Fallgruppen und ausgewählte Aspekte im Konzern

1 Einleitung Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt (DRS 23.99...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung

Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vo...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Formale Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen

Rz. 11 Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und diesen Nahestehende Bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen (zum Begriff der nahestehenden Person vgl. Rz. 10) kommt der sog. formale Fremdvergleich zur Anwendung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird in diesem Zusammenhang eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis indiz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.3 Ketten-vGA zwischen verschiedenen Beteiligungssträngen

Rz. 80 Kombination zwischen Ketten- und Dreiecks-vGA Unternehmensgruppen mit einer Sparten-, Geschäftsbereichs- oder Business-Unit-Organisation bilden ihre organisatorische Gliederung regelmäßig auch in den Beteiligungsverhältnissen ab. Die operativen Gesellschaften der jeweiligen Sparte bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs sind in diesem Fall einer Obergesellschaft, z. B. S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.4 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 365 Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers, so dass außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer nur dann beeinträchtigen kann, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat. So kann z. B. die Nebentätigkeit eines im Krankenhaus beschäftigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 760 Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Dazu zählt grds. auch der Umstand, dass eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit jedoch eine negative Tatbestandsvorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.2 Betrieb als Anknüpfungspunkt

Rz. 690 Das Kündigungsschutzgesetz ist betriebsbezogen. Das gilt insbesondere für die dringenden betrieblichen Erfordernisse und die Sozialauswahl. Für den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der unternehmerischen Entscheidung sind daher die Verhältnisse im Betrieb entscheidend. Davon zu trennen ist nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG die Frage, ob der Arbeitnehmer auf e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.2 Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 51 Dreistufige Angemessenheitsprüfung Die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist stets streitanfällig und regelmäßig anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Hierbei müssen sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Vergütungsbestandteile einem Fremdvergleich standhalten. Bezüglich der Gesamtausstattung nimmt die Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 Verdeckte Gewinnausschüttung von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Betei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 3.2 Durchführung der Quotenkonsolidierung

Rz. 118 Hinsichtlich der Durchführung der Quotenkonsolidierung, die auch als Nettokonsolidierung bezeichnet wird, wird in § 310 Abs. 2 HGB auf die Regelungen der §§ 297–301 HGB, §§ 303–306 HGB, §§ 308, 308a und 309 HGB verwiesen, die auf die Quotenkonsolidierung entsprechend anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass für das Gemeinschaftsunternehmen zunächst eine Handelsbilanz II ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutterge...mehr