Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sprecherausschüsse können gem. § 1 SprAuG in Betrieben privater Unternehmen mit mindestens zehn leitenden Angestellten von den leitenden Angestellten gewählt werden. Wer leitender Angestellter ist, bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Sind in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben i.d.R. insgesamt mindestens zehn leitende Angestellte beschäftigt, kann gem. § 20 Abs....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Aufgabenbezug und Erforderlichkeit

Rz. 878 Inhaltlich begrenzt wird der Unterrichtungsanspruch durch den notwendigen Aufgabenbezug (BAG v. 26.1.1988 – 1 ABR 34/86, juris). Zwar genügt es danach, dass der Betriebsrat die Informationen benötigt, um festzustellen, ob sich Aufgaben oder Mitbestimmungsrechte ergeben und ob er hiervon Gebrauch machen will (BAG v. 19.2.2008 – 1 ABR 84/06, juris). Wenn dieses Mitbest...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Einbindung der Hauptversammlung bei der Vorstandsvergütung

Rz. 571 Die Einbindung/Zuständigkeit der Hauptversammlung bei der Vorstandsvergütung erfolgt nach der neuen Rechtslage bei börsennotierten Gesellschaften ab dem 1.1.2020 aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen durch das ARUG II (vgl. ARUG II v. 12.12.2019, BGBl I, 2637) wie folgt (s. Rdn 563 ff.): Rz. 572 Gem. § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennot...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Aufstellen des Sozialplans

Rz. 1348 Die Höhe des Sozialplanvolumens wird zwischen den Betriebspartnern vereinbart; diese sind in der Insolvenz an die Obergrenze des § 123 Abs. 1 InsO gebunden. Wird der Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle festgelegt, hat diese bei der Bildung des Sozialplanvolumens den in § 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG niedergelegten Ermessensgrundsatz zu beachten. Die Einigungsstel...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / A. Unterstützungsstreik

Rz. 1 Der Unterstützungsstreik ist zulässig (BAG v. 19.6.2007 – 1 AZR 396/06, NZA 2007, 1055). Bei einem Unterstützungsstreik unterstützen die Arbeitnehmer den Hauptarbeitskampf anderer Arbeitnehmer. Diese Form der Streikausübung fällt unter die Streikgarantie des Art. 9 Abs. 3 GG. Der Unterstützungsstreik ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Formen der Tarifflucht, der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Betriebsbegriff

Rz. 12 Nach § 1 BetrVG findet die Betriebsratswahl in "Betrieben" statt. Nach der althergebrachten Definition ist ein Betrieb "eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe technischer und immaterieller Mittel arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt" (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG v. 17.5....mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / B. Bedeutung

Rz. 8 Die Bedeutung der Sprecherausschüsse in der Praxis ist – von Ausnahmen abgesehen – gering. Soweit Sprecherausschüsse überhaupt gebildet werden, werden die ihnen durch das SprAuG eingeräumten Rechte vielfach nicht, nicht mit Nachdruck oder nur dann wahrgenommen, wenn deren Nichtbeachtung auch ohne Intervention des Sprecherausschusses für den Arbeitgeber mit unmittelbare...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / B. Übergang des Betriebs/Betriebsteils

Rz. 47 Ein Betriebsübergang tritt mit dem Übergang der Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Betriebsveräußerer auf den Betriebserwerber ein (EuGH v. 26.5.2005 – C 478/03). Entscheidend ist die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (BAG v. 15.2.2007 – 8 AZR 431/06). Der bisherige Inhaber muss seine wirts...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Betriebsvereinbarung über die interne Stellenausschreibung

Rz. 15 In mitbestimmten Betrieben bestehen vielfach freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Einzelheiten der internen Stellenausschreibung regeln und dem Arbeitgeber über § 93 BetrVG hinausgehende Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. die unternehmens- oder konzernweite Ausschreibung von Arbeitsplätzen oder die Bevorzugung des internen Bewerbers ggü. einem externen bei gleich...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Altersversorgung

Rz. 446 Versorgungsansprüche gegen den Arbeitgeber, d.h. Ansprüche auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich unabhängig vom Bestehen einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Anspruchsgrundlagen auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz/Grundsatz der Lohngleichheit ergeben. Dies hat der Gesetzgeber bei der Einführung des BetrAVG mit ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. "Einstufiges" Verfahren bei Vorhandensein eines Wahlvorstands

Rz. 323 Ist ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat oder das ArbG bestellt, findet das vereinfachte "einstufige Verfahren" mit nur einer Wahlversammlung statt. Auch hierbei findet zwingend Persönlichkeitswahl statt. Hinsichtlich von Wahlausschreiben und Wahlvorschlägen ähnelt das Verfahren aber dem normalen Wahlverfahren. Rz. 324...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückhalt im Konzern

Literatur: Krüger, DStZ 2017, 284; Wacker, FR 2019, 449; Kahlenberg/Kempelmann/Rieck, DB 2019, 1752; Köhler/Neumann/Scholz, DStR 2019, 704; Maetz, IStR 2019, 481; Nürnberg, DStR 2019, 1901; Schuster/Steiner/Ullmann, DStZ 2020, 823; Schmid, FR 2020, 453; Winkelmann, IStR 2021, 740; Brugger, Der Konzern 2022, 5; Unruh, IStR 2022, 337 Unter Rückhalt im Konzern versteht man die V...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Darlehen

Literatur: Sommer, FR 2015, 67; Schilling; DB 2015, 2171; Bärsch/Engelen, DB 2016, 191; Nolden/Bonekamp, ISR 2016, 348; Nientimp/Wein/Wurm, IStR 2016, 781; Greil/Schilling, Der Konzern 2016, 329; Greil/Schilling, DB 2016, 1961; Briese, DStR 2016, 2817; Greil/Schilling, DStR 2016, 2352; Bärsch/Engelen, DB 2016, 191; Scholz/Köhler, Der Konzern 2016, 497; Nolden/Ebeling, Der Ko...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Versicherung

Schließt die Kapitalgesellschaft eine Versicherung ab und zahlt die Versicherungsprämien, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn das versicherte Risiko zu der Sphäre des Gesellschafters gehört und er der Bezugsberechtigte ist. Zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt daher i. d. R. die Prämienzahlung für eine Lebens- oder Krankenversicherung, Hausratsversicher...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Firma

Literatur: Ditz/Bärsch, IStR 2014, 492; Haverkamp, ISR 2014, 190; Krüger, IStR 2015, 650; Renz/Kern, IStR 2015, 132; Krüger, IStR 2016, 945; Baumhoff/Kluge, Ubg 2016, 338; Greil/Wargowske, IStR 2017, 12; Schmitt, IStR 2017, 311; Birnbaum/Nientimp, DB 2017, 1673; Stein/Schwarz, BB 2017, 1566; Beermann, BB 2017, 1431; Krüger, Der Konzern 2017, 340; Rasch/Mank, ISR 2018, 73. Ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Enkelgesellschaft (Beteiligungskette)

Literatur: Kohlhepp, DStR 2008, 1859; Kohlhepp, Der Konzern 2018, 89 Wendet eine Enkelgesellschaft der Muttergesellschaft unmittelbar einen Vorteil zu, gelten die Regeln über nahestehende Personen.[1] Der Vorgang ist als Vorteilszuwendung der Enkelgesellschaft an die Tochtergesellschaft und dann als Vorteilszuwendung von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft zu be...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Marktmacht

Kann eine Gruppe von verbundenen Unternehmen aufgrund ihrer Marktmacht bessere Bedingungen durchsetzen, z. B. Mengenrabatte, müssen alle beteiligten Unternehmen entsprechend ihrem wirtschaftlichen Beitrag zu der Marktmacht an den Rabatten oder sonstigen Vorteilen partizipieren.[1] Ein Rabatt darf daher nicht allein dem Verhandlungsführer zugutekommen. Es handelt sich um eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 7 Vorteilsausgleich

Rz. 280 Der Maßstab der verdeckten Gewinnausschüttung ist das Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ein solcher Geschäftsleiter muss bei seinen Entscheidungen eine Vielzahl von Faktoren einbeziehen; diese Faktoren müssen auch bei der Beurteilung, ob seine Handlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung bedeuten, berücksichtigt werden. Ein ordentliche...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteile, eigene

Literatur: BMF v. 27.11.2013, IV C 2 – S 2742/07/10009, BStBl I 2013, 1615; Haas, BB 1980, 770; Rose, GmbHR 1999, 373; Blumenberg/Roßner, GmbHR 2008, 1079; Mayer, Ubg 2008, 779; Hohage, DB 2009, 1033; Breuninger/Müller, GmbHR 2011, 10; Köhler, DB 2011, 15; Oser/Kropp, Der Konzern 2012, 185. Handelsrechtlich stellt der Erwerb eigener Anteile aufgrund des § 272 Abs. 1a HGB i. d...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen

Eine Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzbedarf durch Eigen- oder Fremdkapital deckt. Ebenso kann sie frei entscheiden, ob sie benötigtes Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder vom Gesellschafter bzw. von verbundenen Unternehmen aufnimmt. Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehme...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalerhöhung

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223; Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451, 453. Kapitalerhöhungen führen grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil es an der Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung und der Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 EStG...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.5 Belastungswirkungen

Rz. 260b Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist.[1] Rz. 260c Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung zwischen Körperschaften beträgt die körperschaftsteuerliche Belastung 15 % zzgl. SolZ und ist damit identisch mit der Belastung einer offenen Gewinnausschüttung. Das gilt auch für die p...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Cash-Pool

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.131ff.; Podewils, GmbHR 2009, 803; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Scholz/Herda, IStR 2015, 472; Bärsch, FR 2019, 990; Schilling/Greil, IStR 2020, 201. Unter einem Cash-Pool versteht man eine besondere Art von Finanzierungsvereinbarung zwischen konzernangehö...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückwirkung

Einer rückwirkenden Gestaltung von Rechtsverhältnissen wird im Steuerrecht die Anerkennung versagt. Eine besondere Ausprägung dieses Rückwirkungsverbots zeigt sich darin, dass Beziehungen zu einem beherrschenden Gesellschafter nur anerkannt werden, wenn im Vorhinein abgeschlossene Vereinbarungen vorliegen. Im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung muss somit ein Vertrag vorli...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kundenstamm

Der Kundenstamm gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und stellt einen Vermögensteil der Körperschaft dar. Wurde er entgeltlich erworben, stellt seine unentgeltliche Übertragung auf einen Gesellschafter eine Vermögensminderung dar (Ausbuchen des Buchwerts). Handelt es sich um einen selbst geschaffenen Kundenstamm, stellt seine unentgeltliche Übertragung auf einen Ges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Parallelimporte

Literatur: Fammels, IStR 2017, 898; Grotherr, Ubg 2022, 576; Krüger, DStR 2023, 619; Wehnert/Kunkel, DStR 2023, 624 Eine besondere Problematik tritt auf bei der Berücksichtigung von Parallelimporten, insbesondere in der Pharmabranche. Der ausländische Hersteller kann die Tochtergesellschaften in verschiedenen Staaten zu unterschiedlichen Preisen je nach den Marktverhältnissen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Know-how

Know-how gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und ist Teil des Vermögens der Körperschaft. Überträgt diese Know-how unentgeltlich auf einen Gesellschafter, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer unterlassenen Vermögensmehrung, da bei der Übertragung an einen Dritten eine Gegenleistung anfallen und das Vermögen der Körperschaft erhöhen würde. Das...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.1 Allgemeines

Rz. 234 Bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Dreiecksverhältnis, z. B. an nahestehende Personen einschließlich der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Konzernen[1], ist der Besteuerung nicht der tatsächliche Verlauf der Zuwendung im Zahlungsweg, sondern die wirtschaftliche Zuwendung des Vermögenswerts zugrunde zu legen. Wirtschaftlich handelt die Gesellschaf...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1.1 Deutsche Spitzeneinheit: Rechnungslegungspflicht bzgl. Jahres- und Konzernabschluss

Rz. 7 Das Handelsrecht knüpft die Rechnungslegungspflicht der deutschen Spitzeneinheit – hier also des Gesellschafters der ausländischen Gesellschaft – an deren Kaufmannseigenschaft i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Auch wenn beispielsweise der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht notwendigerweise ein Kaufmann sein muss, wird im Folgenden vereinfachend davon ausgegangen, da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr

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Kündigung / 9.4 Dritte Voraussetzung: Wegfall des Arbeitsplatzes

Die Umsetzung der auf außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Ursachen beruhenden Unternehmerentscheidung muss zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Dabei ist nicht auf einen bestimmten, räumlich fixierten Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitsmenge insgesamt abzustellen. Entscheidend ist, dass nach Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung ein Überhang an Arbeitskräft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr