Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so haften die üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bisheriger Sach- und Streitstand.

Rn 29 Das Gericht entscheidet über die Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage der Entscheidung ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigungserklärungen, wobei das erledigende Ereignis selbst unberücksichtigt bleibt. Zu berücksichtigen ist sämtliches bis zum Zeitpunkt der letzten Erledigungserklärung eingegangene Parteivorbringen einschließlich des im Erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Klagerücknahme (§ 269).

Rn 14 Wird die Klage zurückgenommen, so sind nach § 269 III 2 die Kosten entweder dem zurücknehmenden Kl oder nach § 269 III 3 dem Beklagten aufzuerlegen. Die jeweilige Kostenentscheidung ist auch für die Kosten des Nebenintervenienten maßgebend. Anders verhält es sich, wenn die Klagerücknahme aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erklärt wird. Nach dem Grundsatz der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 48 Ist die Erinnerung unzulässig, wird sie verworfen, § 11 II 7 RPflG iVm § 572 II. Die Kosten werden entspr § 97 I dem Erinnerungsführer auferlegt. Bei zulässiger und begründeter Erinnerung entscheidet der Richter in der Sache. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. In Ausnahmefällen kann er die Sache an den Rechtspfleger zurückverweisen § 11 II 7 RPflG iVm § 573 III und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitgenössische Nebenintervention.

Rn 31 Im Falle einer streitgenössischen Nebenintervention richtet sich die Kostenentscheidung nach § 100 (Abs 2). Auch hier wird der Nebenintervenient nicht Partei, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist. Fehlt diese und wird sie nicht im Wege der Urteils- oder Beschlussergänzung nachgeholt, scheidet eine Kostenerstattung und -festsetzung aus. Bei der stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergänzung.

Rn 25 Hat das Gericht die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übergangen, so kann nach § 321 Ergänzung beantragt werden (Koblenz, Beschl v 28.5.13 – 5 U 983/12). Die Zwei-Wochen-Frist für den Ergänzungsantrag beginnt mit Zustellung des Urteils an den Nebenintervenienten (BGH NJW 75, 218). Wird die Frist versäumt, ist eine Nachholung nicht möglich. Der Nebenint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nachfestsetzung im Erinnerungsverfahren.

Rn 44 Im Falle einer zulässigen Erinnerung können mit ihr weitere Kosten zur Nachfestsetzung geltend gemacht werden (KG NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]). Auch iRd unselbstständigen Anschlussbeschwerde können Kostenpositionen nachgeschoben werden (Bambg JurBüro 81, 1579). Davon zu unterscheiden ist die Erweiterung auf angemeldete und beschiedene, aber zunä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaft.

Rn 39 ist die Erinnerung durch den Kostengläubiger, wenn beantragte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt wurden bzw durch den Kostenschuldner im Falle einer Festsetzung von Kosten. Sie ist bei Erreichen des Beschwerdewertes nicht mehr statthaft (Negativvoraussetzung). Will sich der Betroffene gegen die im Kfb mit festgesetzten Gerichtskosten wenden, kann er grds alternativ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rücknahme des Beitritts.

Rn 20 Nimmt der Nebenintervenient seinen Beitritt zurück, soll insoweit § 269 III 2 gelten (Zö/Herget § 101 Rz 3). Ebenso OLG Köln (Köln JurBüro 22, 468 = NJW-RR 22, 1439), wonach die Kosten der Nebenintervention dem Nebenintervenient nach § 269 III 2 auferlegt werden sollen, wenn er seinen Beitritt zurücknimmt. Dafür dürfte jedoch keine Veranlassung bestehen. Wird der Beitr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 15 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Ein solcher ist lediglich bei Einreichung der Kostenberechnung vor Urteilsverkündung entbehrlich, § 105 III. Fehlt es an einem Antrag, ist der dennoch erlassene Kfb aufzuheben (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 7). Wird in einer höheren Instanz die erstinstanzliche Kostenentscheidung geändert, bleibt der zunächst gestellte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.2 Allgemeine Voraussetzungen zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Verkaufsförderungsmaßnahmen

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzungen für die Minderung der Bemessungsgrundlage bei dem Unternehmer (z. B. Hersteller), der den Gutschein ausgegeben und vergütet hat, sind nach Abschn. 17.2. Abs. 1 S. 5 UStAE, dassmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufwendungen (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dem StPfl Aufwendungen entstanden sind. Aufwendungen sind bewusste und gewollte Vermögensverwendungen, die in Geld oder Sachwerten bestehen, dazu ausführlich s § 33 Rn 69ff (Nacke). Erfolgen Sachaufwendungen, sind diese in entsprechender Anwendung des § 15 Abs 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesamtschuldnerische Haftung.

Rn 3 Als Ausnahme von der kopfteiligen Haftung des Abs 1 sieht Abs 4 die Haftung mehrerer Beklagten als Gesamtschuldner vor. Diese Vorschrift gilt grds nur für Beklagte, selbstverständlich auch für Widerbeklagte oder Drittwiderbeklagte. Sie gilt dagegen nicht für mehrere Kl. Daher sind bei Rücknahme einer von mehreren Klägern als Gesamtgläubiger eingereichten Klage die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 15 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorgerichtliche Berufung und Begründung.

Rn 12 Der Kl muss sich ferner vorgerichtlich bereits auf das Fortsetzungsverlangen nach den §§ 574–574b BGB berufen und dies ausreichend begründet haben. Soweit er das Fortsetzungsverlangen erstmals im Rechtstreit stellt oder begründet, ist § 93b I 2 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hilfsaufrechnung.

Rn 23 Bei einer Hilfsaufrechnung ist zu unterscheiden, ob die zur Hilfsaufrechnung gestellte Forderung streitig oder unstr war. (1) Unstreitige Hilfsaufrechnung. Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erfolglose Klage.

Rn 10 Der Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses muss abgewiesen worden sein. Ist der Klage stattgegeben worden, ist § 93b I 2 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenverteilung.

a) Überblick. Rn 6 Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei insoweit aufzuerlegen als er nach den Vorschriften der §§ 91–98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Obwohl nicht erwähnt, gilt dies auch dann, soweit die Gegenpartei nach §§ 269, 281, 344 oder 516 III, 565 die Kosten zu tragen hat. b) Volles Obsiegen oder Unterliegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbenstellung.

Rn 17 Ein Schuldner gibt keinen Anlass zur Klage iSd § 93, wenn er nicht an den Erben des Gläubigers leistet, bevor dieser ihm seine Erbenstellung nachgewiesen hat (Hambg OLGR 03, 101; KG JurBüro 09, 264 = ErbR 09, 198 und 280).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materielle Einwendungen.

1. Allgemeines. Rn 15 Es gilt ein Regel-Ausnahme-Prinzip: Ebenso wenig wie der Rechtspfleger die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung überprüfen kann, ist er grds nicht berechtigt zu prüfen, ob der Kostenerstattungsanspruch aufgrund materieller Einwendungen erloschen oder gehemmt ist (BGH NJW 14, 2287, 2288; Karlsr NJW-Spezial 23, 635). Das Verfahren der §§ 103 ff. dient l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässigkeit.

a) Statthaftigkeit. Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt. b) Form und Frist. Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht. 2. Erfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Inhalt der Kostenentscheidung.

1. Überblick. Rn 5 Über die Kosten der Nebenintervention muss ausdrücklich entschieden werden. Eine Kostenentscheidung lediglich über die Kosten des Rechtsstreits genügt nicht. Sie kann grds nicht Festsetzungsgrundlage nach § 103 I für die Kosten des Nebenintervenienten sein. Eine solche Entscheidung kann grds auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Kosten des N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufrechnung.

Rn 15 Obsiegt der Beklagte mit einer Primäraufrechnung, so dass die Klage abgewiesen wird, ist von einem vollen Unterliegen des Klägers auszugehen. Die Hauptforderung als solche war nicht bestritten. Mit seiner Klageverteidigung ist der Beklagte voll durchgedrungen. Anders verhält es sich dagegen bei der Hilfsaufrechnung (s Rn 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges, funktionell der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RpflG (§ 103 Rn 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verschulden.

Rn 33 Ein Verschulden ist hier im Gegensatz zu § 95 – und letztlich auch zu § 94 – nicht erforderlich. Die Kostenfrage des § 96 knüpft an das bloße prozessuale Verhalten bzw Ergebnis an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. (2) 1Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. 2Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anerkenntnisurteil mit Räumungsfristbewilligung.

Rn 30 Dem Räumungsanspruch muss durch Anerkenntnis stattgegeben worden sein. Gleichzeitig muss dem Beklagten eine Räumungsfrist bewilligt worden sein (§ 721). Ergeht lediglich ein Anerkenntnisurteil ohne Bewilligung einer Räumungsfrist kann allerdings § 93 in Betracht kommen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenentscheidung nach Abs 1 S 1.

I. Voraussetzungen. 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 2 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gehörsrüge.

Rn 26 Möglich ist uU auch die Nachholung der Kostenentscheidung im Wege der Gehörsrüge nach § 321a. Diese dürfte idR allerdings ausscheiden, da zumindest die Möglichkeit des § 321 besteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwischenfeststellungsantrag.

Rn 38 Wird der Klage stattgegeben, aber ein Zwischenfeststellungsantrag abgewiesen, so liegt darin ein teilweises Unterliegen. Da der Zwischenfeststellungsantrag idR zur Werterhöhung führt, dürfte § 92 II Nr 1 idR ausscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlender Widerspruch des Beklagten oder keine unverzügliche Auskunft.

Rn 26 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde (s.o. Rn 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfeverfahren.

a) Allgemeines. Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abänderung von Amts wegen im Rechtmittelverfahren.

Rn 28 Unabhängig von den vorstehenden Möglichkeiten kann ein Rechtsmittelgericht, wenn es zulässigerweise mit der Hauptsache befasst wird, die unterbliebene Kostenentscheidung zugunsten des Streithelfers nachholen (Kobl FamRZ 10, 1364).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen [richtig: übergegangenen] Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat, so fallen ihm die Prozesskosten insoweit zur Last, als sie dadurch entstanden sind, dass der Beklagte durch die Unterlassung der Mitteilung oder des Nachweises veranlasst wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Anlagen.

1. Kostenberechnung. Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 20 Der Antrag ist nicht fristgebunden, unterliegt jedoch der Verwirkung. Diese kann im formalisierten, nicht auf die Klärung materiell-rechtlicher Fragen ausgelegten Kostenfestsetzungsverfahren grds jedoch nicht geltend gemacht werden (vgl § 104 Rn 21). Dem Schuldner bleibt regelmäßig nur die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage, § 767 (Ddorf MDR 88, 972).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilschuldner.

Rn 6 Wird gegen Teilschuldner vollstreckt, so haftet jeder Schuldner nur für die Vollstreckungskosten, die ihm ggü entstanden sind (LG Lübeck DGVZ 91, 156).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Unerlaubte Handlung.

Rn 32 Wird iRe Schadensersatzklage beantragt, festzustellen, dass der Beklagte die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung schulde, wird er aber ohne diesen Zusatz verurteilt, liegt ein teilweises Unterliegen des Klägers vor. Anzuwenden sein dürfte idR aber § 92 II Nr 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 18 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtbarkeit.

Rn 9 Der Ausspruch nach § 94 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (§ 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der Mehrkosten unter Verletzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Übergegangener Anspruch. Rn 2 Der Kl muss einen Anspruch geltend gemacht haben, der auf ihn übergegangen ist, und zwar vor Erhebung der Klage (Musielak/Voit/Wolst § 94 Rz 2) Ein erst nach Klageerhebung erfolgter Anspruchsübergang wird von § 94 nicht erfasst (Anders/Gehle/Göertz ZPO § 94 Rz 2). Hier bietet § 93 die Möglichkeit, sofort Kosten befreiend anzuerkennen, sobald d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagenhäufung.

Rn 26 Werden von mehreren im selben Verfahren geltend gemachten Ansprüchen nicht sämtliche zugesprochen, sondern nur ein Teil, während der andere Teil abgewiesen wird, liegt insoweit ein Teilunterliegen vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenentscheidung.

1. Verfahren und Form. Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichtigkeit.

Rn 10 Fehlt es an einer Kostengrundentscheidung, ist der Kfb aufgrund seiner Akzessorietät von vornherein nichtig (BAG NJW 63, 1027). Ohne rechtliche Wirkungen ist auch ein Kfb, dessen zugrunde liegender Titel nicht wirksam zugestellt wurde (BGH NJW 13, 2438 [BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nachträglich entstandene Ablehnungsgründe.

Rn 13 Die Gründe des beklagten Vermieters, also dessen Interessen, die zur Ablehnung des klägerischen Fortsetzungsverlangens geführt haben, müssen nachträglich entstanden sein, so dass der Beklagte sie vorgerichtlich nicht vorbringen konnte, sondern erst im Rechtstreit. Soweit der Beklagte die Gründe bereits vorgerichtlich hätte vorbringen können ist § 93b I 2 wiederum nicht...mehr