Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Zusätzliche Angaben, von Nr 1–5 nicht gefordert.

Rn 31 Das amtliche Formular auf Papier und der daran orientierte Online-Mahnantrag gestatten Eintragungen, die vom Gesetz nicht gefordert werden. Bei den Eintragungen zu Zinsen, Auslagen und Nebenforderungen rechnet das EDV-System nach, ob die Angaben schlüssig und nicht deutlich überhöht erscheinen (vgl BGH 20.12.11 – 4 StR 491/11 – Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 2 Gem S 1, 1. Var sind v kostenpflichtigen Beteiligen die Gerichtskosten (Gebühren u Auslagen nach dem FamGKG) zu erstatten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungsverlust (Abs 4).

Rn 25 Da nur die Gebote der prozessualen Billigkeit und der Waffengleichheit das Institut der Anschlussberufung rechtfertigen (Rn 2), besteht das Bedürfnis, dem Berufungsbeklagten die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten trotz Absehens von der eigenen Berufungseinlegung zu ermöglichen, nur so lange, wie für ihn die Gefahr einer Abänderung zu seinen Ungu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Lang andauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 187 Wird die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum nicht erbracht, kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, auch wenn die Genesung des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen ist.[454] Nach der Rspr. des BAG[455] steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer krankheitsbedingten dauern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 12 Urteilsgebühren fallen nicht an. Die Verfahrensgebühr ist im ersten Rechtszug von 3,0 auf 1,0 Gebühren ermäßigt (KV 1211 Nr 2), von 4,0 auf 2,0 in der Berufungsinstanz (KV 1222), von 5,0 auf 3,0 in dritter Instanz (KV 1232). Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 In Verfahren über die Aufhebung werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.13 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG ist ein Auffangtatbestand. Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind die Betreuungs- oder Pflegeleistungen gleichwohl steue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auf MB setzen (Abs 2).

Rn 14 Schon weil der VB nur dann auf den MB gesetzt werden kann, wenn das Mahnverfahren nicht maschinell betrieben wird, wird § 699 III nur selten Anwendung finden. Außerdem ist der Inhalt eines VB regelmäßig zu komplex (zB durch die Festsetzung weiterer Kosten), als dass der MB genügend Raum bieten könnte. Ein praktisches Bedürfnis besteht nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rechtszug gehörender Zwischenstreit. Zu den Beschwerdegebühren s. BGH NJW 19, 428 [BGH 07.11.2018 - IV ZB 13/18] mwN.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Belegnachweis

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 20 UStDV differenziert bezüglich des Belegnachweises zwischen den Steuerbefreiungstatbeständen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG (= § 20 Abs. 1 UStDV) und § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG (= § 20 Abs. 2 UStDV), wobei der Nachweis grundsätzlich im Geltungsbereich des UStG (vgl. Rz. 6) zu führen ist (= § 20 Abs. 3 UStDV)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 4 Wenn die Kosten durch Urt gegeneinander aufgehoben werden, dann zahlt der Kl die Hälfte der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner. Die andere Hälfte der Gerichtskosten kann nicht gegen den Kl geltend gemacht werden. Die Antragstellerhaftung des Klägers ist wegen § 31 III GKG nachrangig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. III UNÜ

Art. III UNÜ0 Jeder Vertragsstaat erkennt Schiedssprüche als wirksam an und läßt sie nach den Verfahrensvorschriften des Hoheitsgebietes, in dem der Schiedsspruch geltend gemacht wird, zur Vollstreckung zu, sofern die in den folgenden Artikeln festgelegten Voraussetzungen gegeben sind. Die Anerkennung oder Vollstreckung von Schiedssprüchen, auf die dieses Übereinkommen anzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren auf Einwilligung gehört zur 1. Instanz (§ 19 I 2 Nr 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten. Das Verfahren auf Zulassung vor dem BGH zählt dagegen bereits zum Revisionsverfahren und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten (§ 16 Nr 11 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abschließende Entscheidung.

Rn 3 Das Beschwerdegericht hat gem I 1 grds eine eigene abschließende Entscheidung zu treffen, also die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen oder in der Sache zu bescheiden. Bindung an den Verfahrensgegenstand s § 65 Rn 2. Kosten: Rn 6. Rechtsbehelfsbelehrung: § 39.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 Erhoben wird eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. Der Wert ist nach § 3 auf einen Teil der Hauptsache zu schätzen (München OLGR 07, 189 = SchiedsVZ 07, 280 [OLG München 10.01.2007 - 34 SchH 08/06] – hier 1/3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gespaltene Festsetzung.

Rn 22 Bei rechtlichem Interesse, etwa wegen unterschiedlicher anwaltlicher Vertretung von Streitgenossen, ist für die außergerichtlichen Kosten eine getrennte Wertfestsetzung geboten; im selbstständigen Beweisverfahren kommt es insoweit auf die Beteiligung der Ag an den Streitpunkten an, wobei sie im Zweifel an allen beteiligt sind (BGH JurBüro 08, 369).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertvorschriften.

Rn 44 Der Verfahrenswert ist nach §§ 45, 46 FamGKG zu bestimmen. Wird eine Kindschaftssache im Scheidungsverbund bearbeitet, gilt § 44 II 1 FamGKG. Das einstweilige Anordnungsverfahren ist gem § 41 S 2 idR mit dem hälftigen Wert der entsprechenden Hauptsache zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenschiedsspruch nach § 1057 II 2.

Rn 10 Hat das Schiedsgericht über die Kosten des Schiedsverfahrens in einem gesonderten Schiedsspruch nach § 1057 II 2 entschieden, ist dieser Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Für das Verfahren gelten insoweit keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschreibt die Kosten des Umsetzungsverfahrens. Diese gehören nicht zu den allgemeinen Prozesskosten iSd §§ 91 ff ZPO, sondern werden vom Gericht gesondert vorläufig festgesetzt (§ 18 I) und stets vollständig vom Unternehmer getragen (§ 20 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 und 0,5 Terminsgebühr nach VV 3513. Für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrensgebühr 1,0 nach VV 3502.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr nach VV 3500. Zur Kostenerstattung s Rn 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

Rn 2 Es muss ein Titel vorliegen, der sich gegen den Erben richtet. § 780 I gilt für jede gegenständliche Beschränkung der Erbenhaftung, somit die Nachlassverwaltung gem § 1975 BGB, das Nachlassinsolvenzverfahren gem § 1975 BGB, die Ausschließung von Gläubigern gem §§ 1973, 1974 BGB, die Erschöpfungseinrede gem § 1989 BGB, die Dürftigkeitseinrede gem § 1990 BGB sowie das Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 18 Auch insoweit ist die Tätigkeit im Berichtigungsverfahren durch die Verfahrensgebühr (VV 3100) gedeckt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 48a In Verfahren nach § 1061 entspricht der Streitwert dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (BGH 29.3.18 – I ZB 12/17 juris, Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 26 Da der Kostenausspruch erst im Endurteil erfolgt, stellen sich Grund- und Betragsverfahren als ein einheitlicher Rechtszug dar; wie § 302 Rn 18.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 21 Das Verfahren nach § 321a gehört zum Rechtszug, § 19 I Nr 5 RVG. Bei singulärer Tätigkeit im Rügeverfahren fällt eine Gebühr von 0,5 an (VV 3300).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 ¼ der vollen Gebühr für die Eintragung und Löschung der Zwangshypothek (§§ 84 III, 62, 63 I KostO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 18 Der mit dem Vorbehaltsurteil endende Teil des Verfahrens und das Nachverfahren sind gebührenrechtlich einheitlich zu beurteilen (§ 35 GKG). Keine Urteilsgebühren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel werden keine Gebühren erhoben. Im Falle einer Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gelten die Gebühren wie in einem erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Schlussrechnung dient der Klärung der gem § 20 II vom Unternehmer zu tragenden Kosten des Umsetzungsverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 12 EuBVO – Allgemeine Bestimmungen über die Erledigung eines Ersuchens.

Gesetzestext (1) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Ersuchens. (2) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen nach Maßgabe seines nationalen Rechts. (3) Das ersuchende Gericht kann unter Verwendung des Formblatts A in Anhang I beantragen, dass das Ersuchen nach einer besonderen Form erledigt wird, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsgegenklage noch nicht zugestellt ist (Kobl JurBüro 16, 413 = AGS 16, 390).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 184 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten u zwischen Eltern u Kindern gelten grundsätzlich die allg in R 4.8 EStR 2012 aufgestellten Regeln. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft u gehört der luf Betrieb zum Gesamtgut, kann ein an einen Ehegatten gezahlter Arbeitslohn nicht als BA berücksichtigt werden, weil die Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Urteilsgebühren fallen nicht an, auch nicht bei einem Ergänzungsurteil (§ 321).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 34 Die Ermächtigung des GV zum Verkauf der Sachen wird erst nach Ablauf einer Frist von nunmehr einem Monat nach Räumung wirksam (krit zur Verkürzung dieser Frist: Flatow NJW 13, 1185, 1190) und soll ab diesem Zeitpunkt allerdings dann möglichst ohne Verzögerung erfolgen (Karlsr Rpfleger 74, 408 [OLG Karlsruhe 18.02.1974 - 1 W 90/73]). Die Fristberechnung bestimmt sich na...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Erledigung erstreckt sich weder in der Ausgangs- noch in der Rechtsmittelinstanz auf die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren bleibt trotz Erledigung in der Hauptsache im Kostenpunkt rechtshängig; gem § 113 I 2 findet § 239 ZPO Anwendung, sodass das Verfahren insoweit bis zur Aufnahme durch die Erben des verstorbenen Ehegatten unterbrochen ist (Prütting/Helms/Helms...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen das Berufungsurteil

1. Revision Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Fristen wird von dem Gericht ein Teilungsplan angefertigt. (2) Der Betrag der Kosten des Verfahrens ist von dem Bestand der Masse vorweg in Abzug zu bringen. (3) 1Die Forderung eines Gläubigers, der bis zur Anfertigung des Teilungsplanes der an ihn gerichteten Aufforderung nicht nachgekommen ist, wird nach der Anzeige und deren Unterlagen bere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Das Verfahren ist gebührenfrei und wird durch die Gebühren im Hauptsacheverfahren mit abgegolten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 47 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25.mehr