Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Volles Obsiegen oder Unterliegen (§ 91 I).

Rn 7 Soweit die Hauptpartei in voller Höhe obsiegt und der Gegenpartei nach § 91 I die Kosten auferlegt werden, sind auch die Kosten des Nebenintervenienten der Gegenpartei aufzuerlegen. Soweit die unterstützte Hauptpartei in voller Höhe unterlegen ist und nach § 91 I die Kosten zu tragen hat, kommt ein Erstattungsanspruch des Nebenintervernieten gegen den Gegner nicht in Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kostenneutralität.

Rn 10 Die Kosten der Wärmelieferung dürfen die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Beim Kostenvergleich sind nach § 8 WärmeLV für das ›Mietwohngebäude‹ (= den jeweiligen Umlegungsbezugspunkt, § 556 Rn 46 ff) gegenüberzustellen die Kosten der Eigenversorgung durch den Vermieter mit Wärme oder Warmwasser, die der Mieter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung in bestimmten Vollstreckungsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Grundsätzlich hat nach Abs 1 der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In Ausnahme hierzu sieht Abs 4 die Möglichkeit vor, dass das Gericht in bestimmten Zwangsvollstreckungsverfahren eine abweichende Kostenentscheidung trifft und die Kosten ganz oder tw dem Gläubiger auferlegt. Soweit solche Verfahren nicht notwendig waren, tritt bereits n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilweiser Beitritt.

Rn 19 Erstreckte sich die Nebenintervention nur auf einen Teil des Streitgegenstands oder einen Teil der Streitgegenstände, dann ergibt sich für die Kosten der Nebenintervention eine abweichende Quote. Zu ermitteln ist ggü dem Nebenintervenienten dann, welche Kostenquote zu Lasten der Hauptpartei sich ergeben hätte, wenn der Rechtsstreit nur über die Streitgegenstände geführ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenberechnung.

Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigefügte Unterlagen genü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ersparte Aufwendungen.

Rn 21 Der Begriff der ›ersparten Aufwendung‹ hat – nicht zuletzt durch die Diskussion um den sog Flugreisefall (BGHZ 55, 128, s iE § 812 Rn 30) – reichlich unscharfe Konturen. Er erlangt in besonders gelagerten Einzelfällen uU dort Bedeutung, wo es bspw bei auftragslos erbrachten, für das Gelingen des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen um die Bestimmung des Bereicheru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßige Teilung.

Rn 4 Grundsätzlich ist von einer verhältnismäßigen Teilung auszugehen (§ 92 II 1, 2. Alt). Es ist eine einheitliche Quote für die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu treffen. Eine Aufteilung nach Streitgegenständen ist unzulässig. So darf insb nicht angeordnet werden, dass eine Partei die Kosten der Klage und die andere Partei die Kosten der Widerklage zu tragen habe. Ebens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gegen die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Umsatzsteuerprobleme.

Rn 7 Die Frage unterschiedlicher Vorsteuerabzugsberechtigung bei mehreren Streitgenossen ist nicht iRd Kostenentscheidung, sondern in Rahmen der Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff zu berücksichtigen. Die Frage der (anteiligen) Erstattung der Umsatzsteuer ist eine Frage der Notwendigkeit nach § 91. Ist ein Teil der obsiegenden Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt, der ander...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 5 Grundlage können ebenso Beschlüsse sein, die eine Kostenentscheidung enthalten, etwa solche nach §§ 91a I, 269 IV, 522 II. Im Falle der Klagerücknahme bedarf es eines (konstitutiven) Beschlusses nach § 269 IV; in § 269 III 2 kann keine gesetzliche Kostengrundentscheidung gesehen werden (Saarbr NJW-RR 18, 1468 [OLG Saarbrücken 29.03.2018 - 9 W 3/18] Rz 7). In Familienstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Volle Kostenerstattung trotz teilweisem Unterliegen.

Rn 14 Analog anzuwenden ist § 92 II, wenn der Kl nur tw unterliegt und das Unterliegen geringfügig ist. Dann können in analoger Anwendung des § 92 II dem Beklagten dennoch die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Beispiel: Eingeklagt sind 1.900 EUR. Das Gericht spricht dem Kl lediglich 1.860 EUR zu und weist die Klage iÜ ab. Auch hier kann von § 92 II Nr 1 Gebra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Danach können bestimmte ausscheidbare Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen vorab einer Partei auferlegt werden. Zur Tenorierung s.u. Rn 11 f. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da bei der Versäumung eines Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 3 Wenn jede Partei teils unterliegt und teils obsiegt, sind die Kosten grds nach § 92 I gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Daneben besteht in den Fällen des § 92 II auch die Möglichkeit, eine Partei trotz teilweisen Obsiegens alleine mit den Kosten zu belasten. Soweit ein teilweises Obsiegen und Unterliegen mit einem Kosten befreienden Anerkenntnis o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Teilweises Obsiegen, teilweises Unterliegen.

Rn 2 Soweit jede Partei tw obsiegt und tw unterliegt, richtet sich die Kostenentscheidung nach § 92. Kein Fall dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Klage tw zurückgenommen wird und iÜ Erfolg hat. Zwar dringt auch dann der Kl mit seinem Begehren nur tw durch. Die Klagerücknahme ist aber kein Unterliegen idS, so dass hier eine gemischte Kostenentscheidung nach §§ 91, 269 zu t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachfestsetzung (Nachliquidation).

Rn 27 Die Möglichkeit und der Umfang einer Nachfestsetzung bestimmen sich nach der Rechtskraftwirkung des Kfb. Ist ders Streitgegenstand betroffen, steht die materielle Rechtskraft einer erneuten Festsetzung entgegen. Daher können Kosten, welche im ersten Gesuch nicht enthalten waren, nachträglich festgesetzt werden. Gleiches gilt für geltend gemachte aber versehentlich über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenerstattung nach Aufhebung des Vollstreckungstitels (Abs 3).

Rn 8 Wird das zugrunde liegende Urt oder ein anderweitiger zugrundeliegender Vollstreckungstitel nachträglich aufgehoben, so sind dem Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten. Die Vorschrift des Abs 3 betrifft nur die Kosten der Zwangsvollstreckung iSd Abs 1, die der Schuldner an den Gläubiger bereits gezahlt hat (BAG NJW 21, 257 = AGS 21, 42). Diese Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Belege.

Rn 23 Die die einzelnen Ansätze rechtfertigenden Belege sind beizufügen, sofern sie nicht in der Gerichtsakte enthalten sind. Abschriften für den Gegner sind nicht vorzulegen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 9). Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn der Gegner zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (zB Reisekosten des Rechtsanwalts) nicht auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 95 vor, so hat das Gericht vAw die durch die Säumnis oder das Verschulden verursachten Kosten der betreffenden Partei aufzuerlegen. Möglich ist auch, dass mehreren Parteien die Kosten auferlegt werden, wenn sie den weiteren Termin oder die Fristverlängerung verursacht haben. Ein Antrag der Gegenpartei ist nicht erforderlich. Wird er geste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit.

Rn 12 Zuständig ist das erstinstanzliche Prozessgericht. Dieses entscheidet auch über die Festsetzung der Kosten höherer Instanzen; auch wenn ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren (§ 943 I) oder eine Restitutionsklage (§ 584 I) beim Berufungsgericht anhängig gemacht wurde (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 2). Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RPflG. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 Die Kostenfestsetzung erfordert einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel. Entspr geeignet sind solche Titel, die eine Pflicht zur Kostenerstattung (Kostengrundentscheidung) beinhalten. Weiter bedarf es einer wirksamen Zustellung des Titels; fehlt es hieran entfaltet ein dennoch erlassener Kfb von Beginn an keine rechtliche Wirkung und ist – deklaratorisch – aufzuh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfolge.

Rn 34 Das Gericht ›kann‹ die Kosten des erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels der obsiegenden Partei auferlegen. Es handelt sich im Gegensatz zu den Regelungen der §§ 94, 95 nicht um eine zwingende Kostenfolge. Es steht vielmehr im freien Ermessen des Gerichts, ob es von der Vorschrift des § 96 Gebrauch macht oder nicht. Bei seiner Ermessensausübung wird das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift § 101 regelt ausschließlich die Kostenentscheidung bei einer einfachen, also einer unselbstständigen Nebenintervention (§ 67). Auf die streitgenössische Nebenintervention (§ 69) ist Abs 1 nicht anwendbar. Insoweit gilt die Vorschrift des § 100 II (s Rn 31). Die Kosten einer einfachen (unselbstständigen) Nebenintervention gehören nicht zu den Kosten des Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenverteilung bei unterschiedlicher Beteiligung.

Rn 4 Nach Abs 2 kann das Gericht die Kosten bei mehreren unterlegenen Streitgenossen unter ihnen verhältnismäßig aufteilen. Dann haftet jeder Streitgenosse nur auf den Anteil, für den er verurteilt wird, wobei auch hier Kombinationen möglich sind. Voraussetzung ist nach Abs 2 eine Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit. Das ist der Fall, wenn die Streitwerte der Verf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwendungen für Segel-/Motorjachten sowie ähnliche Zwecke (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG, Anhang 10)

Die Aufwendungen für die Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die damit zusammenhängenden Bewirtungen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu den ähnlichen Zwecken gehören auch die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Aufwendungen.

Rn 8 Durch die Modernisierungsmaßnahme bedrohte vorausgegangene Aufwendungen (zum Begriff § 256 Rn 3) sind idR unerheblich. Waren Aufwendungen erlaubt und haben sie die Mietsache verbessert, spielt dies bereits bei der Frage, ob überhaupt eine Modernisierungsmaßnahme vorliegt, eine Rolle (§ 555 Rn 1). Haben Aufwendungen die Mietsache hingegen nicht verbessert, sind sie berei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zurückbehaltungsrecht.

Rn 37 Verlangt der Kl uneingeschränkte Leistung, wird der Beklagte aber nur Zug um Zug verurteilt, weil er sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen hat, so kommt es darauf an, ob das Zurückbehaltungsrecht primär oder hilfsweise geltend gemacht worden ist (ausf Hensen NJW 99, 395). War das Zurückbehaltungsrecht primär geltend gemacht, hat der Beklagte also die Forderung selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rückfestsetzung.

Rn 9 Auf der Grundlage des bisherigen Kfb erstattete und nunmehr zurückzugewährende Kosten werden gem § 91 IV durch einen neuen Kfb festgesetzt (Ddorf JurBüro 10, 649; 98, 309, analog § 717 II, hM; aA München JurBüro 93, 677 m abl Anm Mümmler). § 91 IV gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anhängigkeit oder Beendigung des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 79 [BGH 16.09.2004 - V ZB 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 28 Der Kfb ist – auch weil aus ihm die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann – mit einem vollständigen Rubrum zu versehen. Erforderlich ist auch die genaue Angabe des zugrunde liegenden Titels (Aktenzeichen, Datum, Art der Entscheidung, Erlassgericht). Der zu erstattende Betrag ist ziffernmäßig anzugeben. Werden geltend gemachte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Unstreitige Hilfsaufrechnung.

Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil die Klageforderung nicht besteht, unterliegt der Kl in vollem Umfang und hat die Kosten nach § 91 zu tragen. Wird die Klage abgewiesen, weil zwar die Klageforderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Wechsel der Unterstützung.

Rn 21 Wechselt der Nebenintervenient die Hauptpartei, die er unterstützt, nimmt er also den Beitritt ggü der einen Partei zurück und tritt er nunmehr der anderen Partei bei, sollen die Kosten des Nebenintervenienten gequotelt werden (München MDR 89, 72 = Rpfleger 89, 127; Dresd OLGR 08, 589 = JurBüro 08, 379) oder es sollen der Gegenpartei nur die Kosten des weiteren Beitrit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der berechtigten Interessen des Klägers nicht gerechtfertigt ist, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn der Beklagte d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Grundstückskauf (Abs 2).

Rn 7 Die Sonderregelung gilt auch für Wohnungseigentum und ErbbauR. Sie setzt voraus, dass der Kaufvertrag wirksam wird (BGH NJW 13, 928 [BGH 09.11.2012 - V ZR 182/11]) und umfasst die Kosten der Beurkundung und des Grundbuchs (BGH NJW 10, 2873 [BGH 11.06.2010 - V ZR 85/09]), ferner zB von Genehmigungen, begleitenden Verfahrenshandlungen, zB Eigentumsübertragungsvormerkung (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 53 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 20,–. Für den Antrag nach Abs 6 entsteht eine gesonderte Gebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1620 BGB – Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt.

Gesetzestext Macht ein dem elterlichen Hausstand angehörendes volljähriges Kind zur Bestreitung der Kosten des Haushalts aus seinem Vermögen eine Aufwendung oder überlässt es den Eltern zu diesem Zwecke etwas aus seinem Vermögen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, Ersatz zu verlangen. Rn 1 Zweck der Vorschrift ist es, Streit zwischen Eltern und Kind vorzub...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlungsvoraussetzungen.

Rn 16 Diese müssen sowohl auf Seiten des ASt als auch auf Seiten des Erstattungsverpflichteten vorliegen. Ein im Erkenntnisverfahren als partei- und prozessfähig angesehener Beteiligter gilt auch im Verfahren der Kostenfestsetzung als partei- und prozessfähig (BGH NJW-RR 04, 1505, 1506). Im Falle eines Passivprozesses gilt die Partei bei einem Streit über ihre Prozessfähigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung der Vollstreckungskosten (Abs 2).

Rn 7 Unbeschadet der Möglichkeit, nach Abs 1 1 die Kosten der Zwangsvollstreckung mit dem Hauptsachetitel beizutreiben, kann nach Abs 2 auch die Kostenfestsetzung eingeleitet werden. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich. Die Kostenfestsetzung darf daher nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Kosten seien vollstreckbar. Im Übrigen ergibt sich ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Klagerücknahme (§ 269).

Rn 14 Wird die Klage zurückgenommen, so sind nach § 269 III 2 die Kosten entweder dem zurücknehmenden Kl oder nach § 269 III 3 dem Beklagten aufzuerlegen. Die jeweilige Kostenentscheidung ist auch für die Kosten des Nebenintervenienten maßgebend. Anders verhält es sich, wenn die Klagerücknahme aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erklärt wird. Nach dem Grundsatz der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 48 Ist die Erinnerung unzulässig, wird sie verworfen, § 11 II 7 RPflG iVm § 572 II. Die Kosten werden entspr § 97 I dem Erinnerungsführer auferlegt. Bei zulässiger und begründeter Erinnerung entscheidet der Richter in der Sache. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. In Ausnahmefällen kann er die Sache an den Rechtspfleger zurückverweisen § 11 II 7 RPflG iVm § 573 III und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaft.

Rn 39 ist die Erinnerung durch den Kostengläubiger, wenn beantragte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt wurden bzw durch den Kostenschuldner im Falle einer Festsetzung von Kosten. Sie ist bei Erreichen des Beschwerdewertes nicht mehr statthaft (Negativvoraussetzung). Will sich der Betroffene gegen die im Kfb mit festgesetzten Gerichtskosten wenden, kann er grds alternativ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rechtsstreits trägt/tragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitgenössische Nebenintervention.

Rn 31 Im Falle einer streitgenössischen Nebenintervention richtet sich die Kostenentscheidung nach § 100 (Abs 2). Auch hier wird der Nebenintervenient nicht Partei, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist. Fehlt diese und wird sie nicht im Wege der Urteils- oder Beschlussergänzung nachgeholt, scheidet eine Kostenerstattung und -festsetzung aus. Bei der stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fälligkeit.

Rn 19 Beantragt der Kl sofortige Leistung oder die Leistung zu einem bestimmten Termin, wird die Klage jedoch erst zu einem späteren Termin zugesprochen, so unterliegt er tw. Dieses Unterliegen wird idR allerdings geringfügig sein und keine gesonderten Kosten auslösen, so dass häufig von der Vorschrift des § 92 II Nr 1 Gebrauch gemacht werden kann. Ist allerdings nur die Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nachfestsetzung im Erinnerungsverfahren.

Rn 44 Im Falle einer zulässigen Erinnerung können mit ihr weitere Kosten zur Nachfestsetzung geltend gemacht werden (KG NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]). Auch iRd unselbstständigen Anschlussbeschwerde können Kostenpositionen nachgeschoben werden (Bambg JurBüro 81, 1579). Davon zu unterscheiden ist die Erweiterung auf angemeldete und beschiedene, aber zunä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr