Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / II. Tilgungsraten und Wohnvorteil

Der Vorteil des mietfreien Wohnens in einer eigenen Immobilie ist anerkannter Bestandteil des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Er ist allerdings nicht uneingeschränkt für Zwecke des Unterhalts zu verwenden, sondern zu kürzen um die auf den Mieter nicht umlegbaren Nebenkosten sowie die im Rahmen der regelmäßig notwendigen Finanzierung anfallenden Zinslasten. Während die Berü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Steuerschuldner nach Abs. 4 in Fällen der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 70 Vorerbschaft und Nacherbschaft sind in den §§ 2100 ff. BGB und erbschaftsteuerlich in § 6 ErbStG geregelt. Zivilrechtlich sind Vorerben und Nacherben beide Erben des Erblassers, nur zeitlich nacheinander gelagert. Erbschaftsteuerlich erwirbt der Nacherbe dagegen vom Vorerben (§ 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG). Erbschaftsteuerlich liegen zwei Vermögensübergänge vor, die beide Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bodenschätze, Abs. 4

Rz. 54 Ein Bodenschatz im Privatvermögen ist als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut konkretisiert, wenn mit seiner Verwendung bzw. Aufschließung begonnen wurde. Als Teil eines steuerpflichtigen Erwerbs wird er jedoch nur dann erfasst, wenn der Grundstückseigentümer im Rahmen der Ermittlung seiner Einkünfte Absetzungen für Substanzverringerungen (AfS) vornehmen ka...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 265 § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG erklärt (bereits seit dem ErbStG 2009) Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine zu Verwaltungsvermögen.[700] Durch das ErbStG 2016 wurden zusätzlich Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensfüh...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Einzubeziehende Betriebe/Gesellschaften

Rz. 115 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Daher sind grundsätzlich nur die Unternehmen bzw. Beteiligungen in die Lohnsummenbetrachtung einschließlich der Bestimmung der Beschäftigtenzahl einzubeziehen, die am Stichtag (Tag der Steuerentstehung) dem Betrieb zuzurechnen sind.[245] Auch solche nachgeordneten Unternehmen, die erst kurz vor dem Erbfall/...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Ausführung bei gemischter Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Rz. 50 Ob eine gemischte Schenkung vorliegt, bestimmt sich danach, ob der Wert des Erworbenen das Entgelt/die Gegenleistung im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung deutlich übersteigt. Dies kann in der Praxis regelmäßig angenommen werden, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 20 bis 25 v.H. unterschreitet.[153] Bei einer gemisch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Anteiliger Schuldenabzug, Abs. 6 und 8

Rz. 324 Die vom Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens[891] abzuziehenden anteiligen Schulden bestimmen sich gem. § 13b Abs. 6 S. 2 ErbStG nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens[892] (gemeint ist hier der Brutto-Wert) zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens[893] (des Betriebs oder der Gesellschaft) zuzüglich derjenigen Schulden, die nicht nach § 13b Ab...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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zfs 01/2023, Keine Intransp... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Nach Auffassung des BG hat der Kl. gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 der in ihren Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln mit der Formulierung "unerwartete und schwere Erkrankung". Die Klauseln seien weder gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot noch im Übrigen gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Polizeiliche Ermittlungsbefugnisse nach der StPO (i.V.m. § 404 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 AO)

a) Selbständiges Tätigwerden Rz. 289 [Autor/Stand] Aufgrund der Verweisung in § 404 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 AO haben die Fahndungsstellen und ihre Beamten dieselben Rechte und Pflichten, die allgemein den Polizeibehörden und ihren Beamten (diesen auch aufgrund ihres Status als Ermittlungspersonen der StA) nach der StPO zustehen. Rz. 290 [Autor/Stand] Im Rahmen der Durchführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.1 Ausgangslage

Rz. 3 In § 15a wurde durch die Bürgergeld-Gesetzgebung ein Schlichtungsverfahren mit Wirkung zum 1.7.2023 eingerichtet. Darin kommt der kooperative Ansatz des Gesetzgebers zum Ausdruck, Integrationsarbeit zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf Augenhöhe zu organisieren. Rz. 4 Ein Schlichtungsverfahren kann im Zuge der erstmaligen Antragstellun...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.6 Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Auf die Darstellung des geforderten Ausweises des Betrags und der Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) sollte besonders Wert gelegt werden. Denn durch den klaren Ausweis im Anhang, was – vom Abschlussprüfer testiert – im Geschäftsjahr als außergewöhnlicher Effekt des Krieges bzw. der Sanktionen anzus...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.3.1 Ansatz

Rückstellungen sind künftige Ausgaben, die abgelaufene Geschäftsjahre betreffen, aber der Höhe nach – ausnahmsweise auch dem Grunde nach (z.B. Garantierückstellung) – am Bilanzstichtag nicht sicher bekannt sind. Sie ergänzen die Verbindlichkeiten, die genau bestimmbare Schulden darstellen. Mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen muss zu rechnen sein, was mit einer ca. 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.7 Außergewöhnliche Bedeutung und außergewöhnliche Größenordnung

Sowohl Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung – für die nach der Gesetzesbegründung weiterhin die von der Praxis bisher entwickelte (enge) Abgrenzung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiter herangezogen wird – als auch die Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind im Anhang anzugeben. Beides dürfte auf die Auswirkungen der Ukraine-Krieges bei ...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.3 Herstellungskosten

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten anzusetzen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten dürfen gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aber nur angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens berücksichtigt werden, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Aufgrund von Lieferengp...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / Zusammenfassung

Überblick Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Das IDW hat bereits im März 2022 einen fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung" veröffentlicht und inzwischen 4 Updates dazu herausgegeben. Der fachliche Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und dere...mehr

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Umlage: Kosten, die ein Wohnungs- oder Teileigentümer nicht verursacht

1 Leitsatz § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist für verbrauchsabhängige Kosten auch bei solchen Wohnungs- oder Teileigentümern anwendbar, die sie nicht verursacht haben. 2 Normenkette §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG 3 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentumsrechte und ein Teileigentum (eine Garage). Auf das Teileigentum entfallen 25/1.000stel Mitei...mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist für verbrauchsabhängige Kosten auch bei solchen Wohnungs- oder Teileigentümern anwendbar, die sie nicht verursacht haben.mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um Kosten, die ein Teileigentümer nicht verursacht hat, aber anteilig tragen soll. Der Teileigentümer findet dies ungerecht. Man mag ihm zustimmen. Umlage von Kosten Das AG hat aber Recht! Ist nichts anderes vereinbart oder beschlossen, ist § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG anzuwenden. Danach hat aber jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft de...mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 6 Entscheidung

AG Stuttgart, Urteil v. 27.5.2022, 59 C 172/22 WEGmehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 2 Normenkette

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Die Wasserkosten seien nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG umzulegen, da die Wohnungs- und Teileigentümer nichts anderes vereinbart oder beschlossen hätten. Auch Z müsse sich daher an den Kosten beteiligen. § 16 Abs. 2 WEG beziehe die Umlage zwar nur auf die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für das Teileigentum würden die Vorsch...mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentumsrechte und ein Teileigentum (eine Garage). Auf das Teileigentum entfallen 25/1.000stel Miteigentumsanteile. In der Garage ist ein Wasseranschluss vorhanden, der aber schon seit Längerem nicht mehr funktioniert. Dennoch wird der Teileigentümer Z in Höhe seiner 25/1.000stel an den Wasserkosten des gemeinschaftlichen E...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Mit diesem Problem hat sich das LG nur teilweise beschäftigt. Es spricht immerhin die Frage der Beschlusskompetenz an. Hier wird derzeit diskutiert, ob es überhaupt eine Beschlusskompetenz gibt, den Wirtschaftspla...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Klage hat jedenfalls Erfolg, wenn der Nachschuss, der auf die klagende Partei entfällt, der Höhe nach falsch ist. Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Berechnung des Nachschusses in der Jahresabrechnung, aus der sich der Nachschuss ergeben muss,...mehr

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Anfechtungsklage alten Rech... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 gab es u. a. bei Anfechtungsklagen eine Diskrepanz zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis. Ein Beispiel: Es gibt 20 Wohnungseigentümer. Teileigentümer K, Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, hat einen Miteigentumsanteil von 20/1.000. Eine Anfechtungsklage hat Erfolg. Dem klagenden Wohnungseigentümer entstehen Kosten i. H. v. 20.000...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Die Klage sei dahingehend auszulegen, dass K den Nachschuss insgesamt angreife. Denn die Anfechtung von Einzelpositionen sei nicht möglich. Es könne nur die Zahlungsverpflichtung, die den Beschlussgegenstand bilde, angegriffen werden. Offenbleiben könne, ob den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz gefehlt habe und damit ein Nichtigkeitsgrund vo...mehr

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um 2 Probleme (es gab auch weitere, die wir aber wegen ihrer Irrelevanz für den Verwaltungsalltag nicht berichten). Die Probleme scheinen ihre Quelle in einem allgemeinen Unfrieden zu haben. Die anderen Wohnungseigentümer und die klagende Wohnungseigentümerin scheinen sich, warum auch immer, nicht zu mögen. Der Sache nach geht es um ...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" im Dezember 2020 die Einzel- und Gesamtabrechnungen 2019. In den Einzelabrechnungen sind unter der Position "umlagefähige Beträge" Gesamtheizkosten in Höhe von 5.395,46 EUR ausgewiesen, wovon ein Anteil in Höhe von 646,33 EUR auf Wohnungseigentümer K entfällt. Neben der Position "Heizkostenabrechnung" enthalten die Einzelabrechnungen unter...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen die Wohnungseigentümer eine Umlagevereinbarung ändern. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gibt es dafür eine Beschlusskompetenz. Der entsprechende Beschluss muss ordnungsmäßig sein. Das AG meint, bei der Prüfung sei der bisherige Inhalt der Umlagevereinbarung zu beachten. Ferner meint es, bei der Prüfung sei zu beachten, ob ein Bauteil bereits längere...mehr

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss, die Terrassenabtrennung nicht zu gestatten, widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Klägerin habe nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG sogar einen Anspruch auf Gestattung. Die Verbreiterung der Trennwand diene dem Einbruchsschutz. Denn der Begriff "Einbruchsschutz" meine technische Vorrichtungen, welche darauf abzielten...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Nach einer Umlagevereinbarung sind die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach der Wohnfläche umzulegen. Die Wohnungseigentümer beschließen, diesen Umlageschlüssel in Bezug auf die Fenster zu ändern. Die Wohnungseigentümer sollen jetzt die Erhaltungskosten vollständig allein tragen müssen. Gegen diesen Beschluss gehen u. a. die Wohnungseigentümer K1 und K2 vor.mehr

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer lehnen den Antrag von Wohnungseigentümerin K ab, ihr eine Verbreiterung der Terrassenabtrennung zu gestatten. Ferner bestimmen sie, dass K die Kosten für die Neubepflanzung einer Grünanlage zu tragen hat, da diese Anlage vor der Wohnung der K liegt. Gegen die Beschlüsse erhebt K eine Anfechtungsklage.mehr

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Anfechtungsklage alten Rech... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer K einer vor dem 1.12.2020 erhobenen Anfechtungsklage erstattet dem siegreichen klagenden Wohnungseigentümer die Kosten des Rechtsstreits. Diese hatte das AG den beklagten Wohnungseigentümern nach "Köpfen" (= ihrer Anzahl) auferlegt. K meint, im Verhältnis der beklagten Wohnungseigentümer müsse Wohnungseigentümer B, der Mehrheitseigentümer, einen deutli...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von ihrem ehemaligen Verwalter B ihr die von ihm für die Wohnungseigentumsanlage gespeicherten Buchführungsdaten in einem bearbeitungsfähigen Dateiformat zu übertragen. B weigert sich zunächst, übergibt dann aber einen USB-Stick. Dort sind alle elektronisch gespeicherten Daten inklusive aller verfügbaren Buchhaltungsunterlag...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückb... / 3 Das Problem

Im September 2021 beschließen die Wohnungseigentümer, einen Schornstein abbrechen zu lassen. Gegen den Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Der Schornstein sei nach Auskunft des Bezirksschornsteinfegermeisters technisch in Ordnung und nutzbar. Bei einem Erhalt fielen keine Kosten an, die über die für einen Abbruch hinausgingen. Der Schornstein sei lediglich fachgerecht i...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist zu berücksichtigen, welche Kosten bis zur Beschlussfassung, mindestens aber bis zur Gesetzesänderung am 1.12.2020, für welchen Wohnungseigentümer angefallen wären.mehr

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Heizkostenverordnung: Verstoß / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH nicht anders! Allein eine den Anforderungen der HeizkostenV genügende Jahresabrechnung entspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (Hinweis u. a. auf BGH, Urteil v. 15.11.2019, V ZR 9/19, Rn. 8). Bei Erstellung der Jahresabrechnung sei aber gegen die HeizkostenV verstoßen worden. Es fehle nämlich die in § 5 Abs. 7 Satz 1 HeizkostenV vorgeschriebe...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 29.11.2021 nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die Nachschüsse. Vor der Beschlussfassung übersendet die Verwaltung den Wohnungseigentümern allerdings keinen Vermögensbericht für das Wirtschaftsjahr 2020, sondern legt diesen nur in der Versammlung vor. Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor. Er bemängelt, in der Jahresabrechnung sei sow...mehr

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Vorschuss-Beschluss (1) / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer hätten mit dieser Beschlussfassung die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ermittelten Vorschüsse festlegen wollen. Dies ergebe sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Beschlusses. Der Regelungsgehalt des Beschlusses könne aber durch eine Auslegung ermittelt werden. Beschlüsse seien "aus sich heraus" auszulegen. Es komme bei d...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Zwar sei es nicht ausreichend, den Vermögensbericht in der Versammlung nur zur Einsicht vorzulegen. Gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 WEG sei der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise eine Übersendung per Post oder per E-Mail, aber auch die Einstellung auf einer zugangsbeschränkten Internetseite seien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Abs. 1 WEG ist nach § 49 Satz 1 GKG auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen und darf nach § 49 Satz 2 GKG den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht übersteigen. Das in § 49 GKG jeweils anges...mehr

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Vermietetes Sondereigentum:... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K vermietet sein Sondereigentum im Jahr 1981 an B. Dieser stattet im Jahr 1982 das ursprünglich mit Holzdielen ohne Fußbodenentwässerung versehene Badezimmer mit einem Fliesenfußboden nebst Bodenabfluss aus. Eine notwendige Dichtung unterhalb der Fliesen wird nicht erstellt. Im Jahr 2016 dringt in dem Badezimmer unter der vermieteten Wohnung schwallartig W...mehr

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Verwaltervertrag: Schutzwir... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht das auch so. Es meint daher, der Antrag sei unbegründet! Nach der WEG-Reform könne der Verwaltervertrag grundsätzlich nicht mehr als ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer angesehen werden. Denn dem einzelnen Wohnungseigentümer stehe ein Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Verletzung ihrer Verpflichtung auf ordnungsmäßi...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr