Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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Schell, SGB IX § 76 Leistun... / 2.2.7 Leistungen zur Mobilität (Nr. 7)

Rz. 18 Leistungen zur Mobilität umfassen nach § 83 Abs. 1 zum einen Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst und zum anderen Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Unter die Leistungen für ein Kraftfahrzeug fallen nach § 83 Abs. 3 Leistungen zur Beschaffung eines Kraftzeuges, für die erforderliche Zusatzausstattung, zur Erlangen der Fahrerlaubnis, z...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.2 Leistungsberechtigte (Abs. 2)

Rz. 4 Leistungen nach § 83 stehen behinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 1 zu. Dies sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können. Menschen, ...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.4 Leistungen an Minderjährige (Abs. 4)

Rz. 19 Sind die Leistungsberechtigten minderjährig, umfassen die Leistungen nach Abs. 1 Nr. 2 (Leistungen für ein Fahrzeug) den wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwand bei der Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie für die erforderliche Zusatzausstattung (Abs. 4). Damit soll der Mehraufwand für einen höheren Anschaffungspreis sowie eine notwendige Zusatzausstattung ab...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de) mit den unterschiedlichen Rahmenempfehlungen, Arbeitshilfen, Gemeinsamen Empfehlungen, Vereinbarungen und ICF-Praxisleitfäden. Fuchs, Inklusion – Der neue Maßstab für die Lebenssituation behinderter Menschen, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Mobilität für Leistungsberechtigte. Der Inhalt der Vorschrift entspricht dem bisherigen Recht. In Abs. 1 werden die Leistungen zur Beförderung und zur Leistung für ein Kraftfahrzeug beschrieben. In Abs. 2 sind die einzelnen Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen beschrieben. Abs. 3 regelt die Leistungen für ein Kraftfa...mehr

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Schell, SGB IX § 84 Hilfsmi... / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfen nach Abs. 1 können Menschen mit Behinderungen beanspruchen. Menschen mit Behinderungen sind solche Personen nach § 2. Danach sind Menschen mit Behinderungen solche, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellsch...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.3.3 Notwendige Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rz. 7 Die durch die Behinderung eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll soweit wie möglich ausgeglichen werden. Der Begriff der Teilhabe, auch in § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII enthalten, ist gemäß § 1 Satz 1 SGB IX dahin zu verstehen, die Teilhabe daran zu messen, ob es gelingt, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.3.4 Instandhaltung (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 16 Die Übernahme der Instandhaltungs- bzw. Reparaturkosten eines Kfz war in der bisherigen Rechtsprechung umstritten. So wurden von den Instanzgerichten i. d. R. geltend gemachte Kosten für die Reparatur des Kfz bzw. dessen behinderungsbedingter Zusatzausstattung unter Hinweis darauf, dass § 9 KfzHV nicht einschlägig sei, abgelehnt (z. B. SG Hamburg, Urteil v. 15.2.2008,...mehr

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Schell, SGB IX § 49 Leistun... / 2.13.1 Voraussetzungen

Rz. 50 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Kosten der Beschaffung oder des Ausbaus einer Wohnung in angemessenem Umfang, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist und wegen Art und Schwere der Behinderung besonderer Ausstattung bedarf. Anspruch auf Wohnungshilfe besteht nur, wenn beim Behinderten wegen Art und Schwere der Behinderung ...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.2 Fernverkehr

Rz. 20 Abs. 2 definiert den Fernverkehr. Dieser hat Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung notwendiger Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen (§ 229 Abs. 2, § 228 Abs. 6 Nr. 1), ferner für die unentgeltliche Mitnahme von Gegenständen sowie Führhunden (§ 228 Abs. 6 Nr. 2). Rz. 21 Aufgeführt sind in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 solche Kraftfahrzeuge, Eisenbahnen und Wasserfahrz...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.1 Leistungen zur Mobilität (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 umfassen die Leistungen zur Mobilität Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst. Beförderung dient i. S. v. Nr. 1 ist ein gewerblicher bzw. geschäftsmäßiger Dienst. Hierunter fallen etwa Taxiunternehmen oder Beförderungsdienste von Hilfs- und Rettungsorganisationen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 16.4.2007, L 1 R 2/0...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.3.3 Erlangung der Fahrerlaubnis (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 14 Die Leistungen umfassen auch Leistungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Im Gegensatz zum Eingliederungshilferecht in § 114 Nr. 1 setzt Satz 1 nicht voraus, dass der Leistungsberechtigte ständig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Auch die persönlichen Voraussetzungen nach § 3 KfzHV sind für eine Leistungsgewährung nach Satz 1 nicht erforderlich. Rz....mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.3.2 Erforderliche Zusatzausstattung (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 12 § 7 KfzHV regelt Einzelheiten zur Förderung einer behinderungsbedingten "Zusatzausstattung". Ob eine Zusatzausstattung vorliegt, richtet sich danach, ob das anzuschaffende Kfz die begehrte Ausstattung serienmäßig hat oder diese nur über einen Aufpreis zum Grundpreis erhältlich ist (BSG, Urteil v. 21.3.2006, B 5 RJ 9/04 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.4.2016, L 4 ...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.7 Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 angefügt. In ihm wird der Personenkreis neu definiert, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt sein soll. Die Regelung wurde vom Gesetzgeber in die Vo...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / F. Das Kraftfahrzeug in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 288 Auch hinsichtlich des Kraftfahrzeugs sind die Eigentumsverhältnisse erst dann relevant, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft getrennt wird. Zuvor werden sich Fragen nach dem Allein- oder Miteigentum nicht stellen. Rz. 289 Das Kraftfahrzeug ist ein höherwertiges Konsumgut, so dass nicht ohne weiteres vom Willen der Begründung von Miteigentum im Zeitpunkt des Erwer...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Gutachters über Risiko der Erstattungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei erheblicher Überschreitung des üblichen Honorars

BGB § 241 Abs. 2 § 311 Abs. 2 Leitsatz Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 95/16 Sach...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubnis, Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kfz; gelegentlicher Cannabiskonsum: Beweislast; Streitwert bei beruflicher Nutzung des Kfz.

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV 2010 § 46 Abs. 1 S. 1, Anl. 4 Nr. 9.2.2; GKG 2004 § 47 Abs. 1 § 52 Abs. 1, Abs. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 2 Leitsatz 1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein ge...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Kfz-Versicherung

Rz. 578 Grundsätzlich ändert sich auch hier an dem bereits geschlossenen Vertrag zwischen einem Ehegatten und einer Kfz-Versicherung allein durch die Ehescheidung nichts. Derjenige, der den Vertrag geschlossen hat, ist auch weiterhin Versicherungsnehmer, der andere Ehegatte nicht. Es ist also immer darauf hinzu­weisen, dass gegebenenfalls ein eigener Versicherungsvertrag abg...mehr

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Grob fahrlässige Überlassung eines Kfz an einen führerscheinlosen Fahrer

AKB D 1.4. S. 2 Leitsatz Ein VN handelt nicht schon dann grob fahrlässig, wenn er die Fahrzeugschlüssel einem Dritten überlässt, der seinerseits die Fahrzeugschlüssel einem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügenden Sohn des VN übergibt. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Oldenburg, Urt. v. 22.3.2017 – 5 U 174/16 1 Aus den Gründen: " … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass ...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / Leitsatz

Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 95/16mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / Sachverhalt

Der klagende Kfz-Haftpflichtversicherer macht gegen den beklagten Kfz-Sachverständigen aus abgetretenem Recht die Rückzahlung eines angeblich überhöhten Gutachter-Honorars geltend. Der Gutachter verfolgt widerklagend die Verurteilung der Kl. zur Zahlung des nach seiner Ansicht offenstehenden Resthonorars von 3,09 EUR. Der Bekl. wurde nach einem von dem VN der Kl. verschuldet...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 2 Aus den Gründen:

[11] … II. 1. Ein Anspruch der Kl. auf Rückzahlung eines Teils des Honorars aus abgetretenem Recht des Geschädigten kann mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung nicht abgelehnt werden. [12] a) Das Berufungsgericht ist allerdings ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass kein Rückzahlungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht, da der zwischen dem Geschädi...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / Leitsatz

Ein VN handelt nicht schon dann grob fahrlässig, wenn er die Fahrzeugschlüssel einem Dritten überlässt, der seinerseits die Fahrzeugschlüssel einem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügenden Sohn des VN übergibt. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Oldenburg, Urt. v. 22.3.2017 – 5 U 174/16mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 3 Anmerkung

1. Nach dem Unfall muss der Geschädigte in der Regulierungsphase mit weiteren Schwierigkeiten kämpfen. Gut beraten ist er, wenn er sich zu Fragen der Abrechnung des Fahrzeugschadens anwaltlich beraten lässt (vgl. Richter in Halm/Himmelreich "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht", 6. Aufl., Kap. 4 Rn 20; Kappus DAR 2012, 133, 137. Der etwa über Risiken der fiktiven Schadens...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubni... / Leitsatz

1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt, zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhab...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Miteigentum

Rz. 522 Miteigentum kann in mannigfaltiger Form begründet worden sein, vom im Miteigentum stehenden Kraftfahrzeug bis zur gemeinsamen Immobilie. Die Art des gemeinsamen Eigentums bestimmt dann auch die Art und Weise der Auseinandersetzung. Rz. 523 Handelt es sich um bewegliche Sachen, wie das Kraftfahrzeug oder auch erworbene Kunstgegenstände, so steht den Partnern ein Recht ...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / 1 Aus den Gründen:

" … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass die Bekl. aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags verpflichtet ist, der Kl. denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch den streitgegenständlichen Unfall v. 19.4.2015 an dem Pkw M … entstanden ist. Der Anspruch folgt aus Ziff. A.2.3.2 und A.2.9.1 lit. b der maßgebenden AKB. Die nach Ziff. A.2.9...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Verwertbarkeit von Dash-Cam... / Sachverhalt

Der Kl. fuhr mit seinem Pkw auf der BAB. Ihm folgte der Bekl. zu 2 mit dem Lkw des Bekl. zu 1, der auf das Fahrzeug des Kl. heckseitig links aus zwischen den Parteien streitigen Gründen auffuhr. Der Kl. trug zur Unfallursache vor, er habe verkehrsbedingt die Geschwindigkeit seines Kfz abbremsen müssen, ohne zum Stillstand zu kommen, als der Lkw des Bekl. zu 1 auf sein Kfz au...mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / IV. Sonderlösung: Unterschiedliche Fahrverbotsfristen für verschiedene Fahrzeugarten

Bislang nicht in größerem Umfang beachtet wurde die Möglichkeit, die Fahrverbotsdauer für einzelne Fahrzeugarten getrennt festzusetzen. So kann z.B. für die beruflich genutzten Fahrzeuge ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt werden, um die beruflichen Härten abzumildern und für alle anderen Fahrzeugarten z.B. ein längeres Regelfahrverbot. Dokumentiert sind folgende Fälle: ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Kein Regressanspruch gegen ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Die Kl. nimmt im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft anstelle der K. AG den Bekl. auf Regress in Anspruch und ist diesbezüglich prozessführungsbefugt …" 2. Indes kann die Kl. vorliegend keinen Regressanspruch der K. AG gegen den Bekl. auf Zahlung von 10.618,34 EUR erfolgreich geltend machen. a) Zwar hat der Bekl. am 9.6.2015 das bei der K. AG kaskoversicherte Lea...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Überblick

Rz. 26 Bei der Behandlung Reisekosten eines Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischenmehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 157 Der Tatbestand des § 1361a BGB beinhaltet drei verschiedene Anspruchsgrundlagen:mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / IV. Abweichungen von der Regeldauer

Immer wieder stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen von den zeitlichen Vorgaben des BKat nach oben ("Verlängerung“) oder nach unten ("Verkürzung") abgewichen werden kann.[9] Feste Regeln sind hier nicht existent. Der Richter ist nämlich an die Indizwirkung eines Regelbeispiels des BKat nicht gebunden; ihm bleibt vielmehr Raum, im Rahmen einer Gesamtwürdigung un...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der ASt. dagegen, dass es das VG [VG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2017 – 1 B 66/17] abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 A 168/17) wiederherzustellen, die er gegen den Bescheid des AG vom 6.7.2017 erhoben hat. Durch diesen Bescheid entzog ihm der AG unter Berufung auf § 46 Abs. 1 und § 11 Abs. 8 FeV die Fahrerlaubnis unter a...mehr

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Kein Regressanspruch gegen ... / Leitsatz

1. Der Anspruchsübergang in § 86 Abs. 1 VVG betrifft keine Mitversicherten, sondern Dritte. 2. Der berechtigte Fahrzeugführer ist in der Kaskoversicherung mangels eines versicherten eigenen Sachinteresses nicht mitversicherte Person, sondern Dritter (Anschluss an BGH, Urt. v. 30.3.1965 – VI ZR 248/63). 3. Der Regressverzicht in A.2.15 AKB 2008 dient der Besserstellung des bere...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Vollumfänglich stattgebende Entscheidung über eine Leistungsantrag der betroffenen Person, § 37 Abs. 1 Nr. 1 BDSG-Neu

Rz. 357 Nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 BDSG-Neu soll die automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Rahmen der Leistungserbringung nach einem Versicherungsvertrag zulässig sein, wenn dem Begehren der betroffenen Person stattgegeben wurde. Die Ausnahmeregelungen findet sich bereits in § 6a Abs. 2 Nr. 1 BDSG.[434] Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmeregelung ist neben der Le...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 171 Muster 4.2: Antrag auf Zuweisung von Haushaltsgegenständen, § 1361a BGB Muster 4.2: Antrag auf Zuweisung von Haushaltsgegenständen, § 1361a BGB Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach § 1361a BGB der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin – gegen Herrn _________...mehr

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zfs 1/2018 / Gesetzentwurf zur Änderung des WEG und des BGB zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität

Die Länder haben am 15.12.2017 im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität beschlossen (BR-Drucks 730/17 i.V.m. BR-Drucks 340/16). Der Entwurf sieht Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen vor. Sie soll nic...mehr

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Anordnung einer Tempo 30-Zo... / 1 Aus den Gründen:

[1] "Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Der Rechtssache kommt nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu." [2] Der Kl. wendet sich gegen die Anordnung einer Tempo 30-Zone für ein Teilstück der F. Straße auf der Gemarkung der Bekl. Die Straße zweigt in Ortslage von einer Bundesstraße in südwestlicher Richtung ab, quert nach ca. 150 m ...mehr