Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Pauschalbesteuerung von geldwerten Vorteilen

Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für steuerpflichtige Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der ArbG die LSt in bestimmten Grenzen mit 15 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 161/3). Zu steuerfreien Leistungen bei Sammelbeförderung > Rz 5 f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zwischenheimfahrten enthält § 8 Abs 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung: Die Nutzung des Kfz zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des maßgebenden Listenpreises (> Rz 25) für jeden Entfernungs-km zwischen dem Ort des eigenen Hausstands, idR die Familienwohnung, und dem Beschäftigungsort anzus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kostendeckelung

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ergibt sich zB aus einer betrieblichen Kostenstellenrechnung, dass auf ein ganzes Kalenderjahr (VZ) bezogen die gesamten Aufwendungen (> Rz 39 ff) für das beruflich und privat genutzte Kfz niedriger sind als der sich bei Ansatz der 1-%-Regelung ergebende Wert, so darf dieser niedrigere Wert als geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung angese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Andere Vorteile bei Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befördert ein ArbG mehrere ArbN gemeinsam mit einem Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte, wie zB mit einem Werksbus, ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit die > Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist (§ 3 Nr 32 EStG). Ist die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz nicht notwendig, so ist der We...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nutzungsüberlassung für die Fahrt zur Arbeit

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung des Fahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte führt zu einem gesondert zu erfassenden geldwerten Vorteil neben der (allgemeinen) Privatnutzung (zur Bewertung > Rz 30 ff); ggf ebenso bei Benutzung des Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung (> Rz 57 ff). Das gilt auch, we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kilometersätze bei Dienstreisen und anderen ­Auswärtstätigkeiten

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (> Reisekosten Rz 20 ff) gelten die Km-Pauschalen des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG. Entsprechendes gilt für bestimmte Fahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung. Sie betragen für jeden gefahrenen Km:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Mittagsheimfahrten

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung eines betrieblichen Kfz für diese zusätzlichen Fahrten zur Wohnung und zurück stellt zwar begrifflich eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte dar, gilt aber steuerlich – auch bei Schwerbehinderten (> Rz 71 ff) – als privat veranlasst (> Entfernungspauschale Rz 34). Für die Bewertung des geldwerten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Garagen

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlungen, die der ArbG an seinen ArbN dafür leistet, dass dieser den Firmenwagen in einer Garage unterstellt, unterliegen nicht dem LSt-Abzug (vgl bereits > Rz 6). Es werden zwei Fälle unterschieden (vgl OFD Frankfurt/M vom 18.03.2003, DB 2003, 853 = DStZ 2003, 472):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besonderheiten bei Schwerbehinderten

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Menschen mit Behinderungen und einem GdB von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen ‚G’ im Behindertenausweis können ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als WK abziehen; es ist dabei durch amtliche Unterlagen nachzu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verkehrsbereich

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 der VO über die Gliederung des JA von Verkehrs-UN müssen KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen) oder Kfz im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder die Beförderung von Gütern für andere mit Kfz betreiben...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Laufende Nutzungsvergütungen

Rz. 48 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlt der ArbN an den ArbG für die laufende Nutzung des Kfz ein Entgelt, so mindert dieses den privaten Nutzungswert (> R 8.1 Abs 9 Nr 4 Satz 1 LStR). Rz. 48/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein derartiges Nutzungsentgelt kann in folgenden Varianten vorkommen (BMF vom 03.03.2022, Rz 53, BStBl 2022 I, 232):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kriegsflüchtlinge

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Meldet sich ein Kriegsflüchtling bei der Ausländerbehörde oder einer Meldebehörde, wird dadurch auch die Vergabe der steuerlichen > Identifikationsnummer veranlasst. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kriegsflüchtlinge aus der > Ukraine erhalten idR sofort die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Sie können damit ein > Dienstverhältnis eingehen und >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Geldwerter Vorteil bei gleichzeitigen Werbungskosten

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist für die Nutzung des betrieblichen Kfz ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff) und/oder für (Familien-)Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (> Rz 53 ff) anzusetzen, darf dieser geldwerte Vorteil vom ArbG für den LSt-Abzug nicht ohne Weiteres um den dem ArbN zustehenden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Wege zwischen der Wohnung und seiner > Erste Tätigkeitsstätte (vor 2014 > Regelmäßige Arbeitsstätte) respektive zu einem Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet darf der > Arbeitnehmer die Kosten für die Benutzung des eigenen Kfz nur mit folgenden Pauschbeträgen als > Werbungskosten ansetzen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG; zu Einz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Rz. 89 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Elektro- und Hybridautos ist der Listenpreis (> Rz 25 ff) regelmäßig pauschal zu mindern. Bei der Fahrtenbuchmethode ist die > Bemessungsgrundlage für die AfA ebenfalls je nach Zeitraum in unterschiedlicher Höhe zu mindern (> Rz 39/2). Die Höhe der Minderung bzw der einzubeziehende Anteil an der BMG sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.3 Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Abs. 9 und 10 LStR 2023 geregelt.[1]mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.5 Verdeckte Leasingverhältnisse (kundengebundene Werkzeuge, Veräußerung mit Rücknahmegarantie)

Nach handelsrechtlicher Praxis gelangen die Leasingregeln nur dort zur Anwendung, wo von einem Leasingvertrag, Mietkauf, Mietvertrag oder Ähnlichem die Rede ist. IFRS 16.B9 ff. folgt demgegenüber folgendem Grundsatz: "Nicht nur wo Leasing draufsteht, ist auch Leasing drin." Rechtlich anders verpackte Vertragsverhältnisse können wirtschaftlich ein verdecktes Leasingverhältnis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1.2 Private Kfz-Nutzung buchen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4 Private Kfz-Nutzung durch Unternehmer – die richtige Methode wählen

Sämtliche Kfz-Kosten für Betriebsfahrzeuge dürfen Sie in Ihrer Buchhaltung als Betriebsausgaben geltend machen. Daher verlangt die Finanzverwaltung, dass umgekehrt die Aufwendungen für Privatfahrten entweder pauschal oder durch nachgewiesene Aufzeichnungen in der Gewinnermittlung ebenfalls berücksichtigt werden. Denn private Fahrten mit betrieblichen Fahrzeugen dürfen den Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Private Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, ist dafür ein privater Nutzungsanteil zu ermitteln. Hier können Sie ebenfalls entweder pauschal (1 %-Regelung) vorgehen oder nach der Fahrtenbuch-Methode. Die Privat-Nutzung durch den Arbeitnehmer ist Sachbezug, der zu 100 % umsatzsteuerpflichtig ist. 5.1 1 %-Regelung Arbeitnehmermehr

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Einnahmen-Überschussrechnung: Privatnutzung von Waren, Kfz und Telefon

Zusammenfassung Überblick Ist die Buchführung geprüft und sind alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann mit den eigentlichen Abschlussarbeiten begonnen werden. Zu diesen gehören u. a. das Erfassen der Privatnutzung von Fahrzeugen und Telefon sowie der Entnahme von Waren für private Zwecke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erläuterungen zur 1 %-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Fahrtenbuch-Methode für Unternehmer

Jeder kann die genaue Höhe der auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen anhand eines Fahrtenbuchs ermitteln. Der Gesetzgeber verlangt dafür Nachweise in zweierlei Hinsicht: Die für den einzelnen Pkw entstandenen Aufwendungen müssen feststehen. Aus einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch müssen sich die betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Fahrtenbuch-Methode Arbeitnehmer

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Die Gesamtkilometerleistung wird ins Verhältnis zu den Privatfahrten gesetzt. Praxis-Beispiel Fahrtenbuch-Methode Arbeitnehmer und Verbuchung Ein Unternehmer hat im Juli für seinen Außendienstmitarbeiter einen Pkw mit einem Brutto-Listenneupreis von 24.000 EUR angeschafft. Der Außendienstmitarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 1 %-Regelung Arbeitnehmer

Auch hier gilt: Der Brutto-Listenneupreis ist für die Berechnung selbst dann anzusetzen, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wur...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten und Disagio

(Voraus-) Zahlungen von Betriebsausgaben aus dem Vorjahr, die im Rahmen einer periodengerechten Gewinnermittlung abgegrenzt wurden, sind in der Eröffnungsbilanz als aktive Rechnungsabgrenzung vorgetragen. Vorwegzinsen und Abschlussgebühren eines Darlehens werden als Disagio eingestellt; sie sind über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.3 Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung lt. Aufzeichnungen

Bei Fahrzeugen, die zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, entspricht der private Nutzungsanteil der tatsächlichen privaten Nutzung. Praxis-Beispiel Betriebliche Nutzung unter 50 %, keine 1 %-Regelung Ein Unternehmer kann dem Finanzamt lediglich eine betriebliche Nutzung von 40 % nachweisen. In diesem Fall werden die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe erfasst. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.4 Vorsteuerbeträge und Umsatzsteuerforderungen

Als Eröffnungsbilanzwert sollte auf dem Vorsteuerkonto lediglich die im Vorjahr noch nicht abziehbare Vorsteuer stehen; die Kontenrahmen stellen hierfür i. d. R. ein spezielles Konto zur Verfügung ("Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar"; im SKR 03: 1548, SKR 04: 1434). Umsatzsteuerforderungen oder -verbindlichkeiten aus Vorjahr(en) finden Sie üblicherweise auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr