Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Neue zusätzliche Erkrankung.

Rn 7i Tritt erst mehrere Jahre nach Rechtskraft der Scheidung eine neue Erkrankung (hier: Verlust der Funktionsfähigkeit der rechten Hand wegen eines eingeklemmten Nervs) auf, scheidet ein Anspruch auf Krankheitsunterhalt aus, auch wenn es sich um die Spätfolge einer Nervenschädigung handelt, deretwegen die Berechtigte schon vor der Scheidung in ärztlicher Behandlung war (Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.1 Keine Absicherung im Krankheitsfall

Rz. 292 Die Versicherungspflicht knüpft entsprechend der Gesetzesbegründung daran an, dass es sich um Personen handeln muss, die aktuell über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Damit ist diese Versicherungspflicht nicht nur subsidiär gegenüber allen anderen Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 12 sowie einer nach §§ 192, 193 erhaltenen Mitglie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.10 Sonstige Befreiungsrechte

Rz. 50 § 8 enthält nur die Befreiungsrechte von Personen, die der Versicherungspflicht nach diesem Buch unterliegen. Weitere Befreiungsrechte werden oftmals im Zusammenhang mit gesetzlichen Neuregelungen als zumeist befristete Übergangsregelungen gewährt (z. B. Art. 56 Abs. 4 GRG, Art. 57 GRG, § 63 Abs. 2 KVLG '89, § 421a SGB III). Im Zusammenhang mit der Neuregelung der ger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.8 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 133 Die Regelung ist mit Wirkung zum 14.9.2007 dahingehend geändert worden, dass der Verweis auf die "nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten" durch den Verweis auf "Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX" ersetzt wurde. Hintergrund dafür ist, dass das Blindenwarenvertriebsgesetz mit dem besonderen Anerkennungsverfahren aufgehoben wurde, sod...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.7 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 123 Die aus § 165 Abs. 1 Nr. 4 RVO übernommene Krankenversicherungspflicht der Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beruht auf der vorherigen und anschließend erwarteten Krankenversicherungspflicht als Beschäftigter. Ausgenommen sind Maßnahmen, die nach dem BVG erbracht werden, da dann der Krankenversicherungsschutz auch über ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.3 Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Rz. 19 Eigenständige Regelungen für Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung bestehen nicht. Die Versicherungsfreiheit einer Beschäftigung wegen Geringfügigkeit folgt vielmehr aus den Regelungen der Geringfügigkeit in § 8 SGB IV, nach dessen Abs. 2 Satz 2 Geringfügigkeit nicht mehr besteht, wenn die Voraussetzung der Entgelt- oder Zeitgeringfügigk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.6 Rente oder Rentenantrag, Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4)

Rz. 36 Das Recht auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner geht auf § 173a RVO zurück. Das Befreiungsrecht erfasst nicht nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher, sondern auch die Rentenantragsteller i. S. v. § 189, was sich aus der ausdrücklichen Erwähnung auch des Rentenantrages neben dem Bezug der Rente als Befreiungsrecht auslösendes Ereignis e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.6 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 116 Die Krankenversicherungspflicht von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe ist mit dem Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in die allgemeine Krankenversicherung einbezogen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 2a RVO). Allerdings verlangte die frühere Regelung die Befähigung zur Erwerbstätigkeit durch Beschäftigung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.2 Einkommen nach dem BAföG

Der Einkommensbegriff des BAföG lehnt sich sehr eng an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff an. Bis auf 8 relativ seltene Einkommensarten ist er mit der "Summe der positiven Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmern ist dies das Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn. Als E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der in § 1 Abs. 1 normierte sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes legt den die Entgeltfortzahlung auslösenden Tatbestand und seine Adressaten fest. Danach regelt das EFZG gem. § 1 Abs. 1 einheitlich für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen (§§ 2, 12 EFZG) sowie im Krankheitsfall (§§ 3-9, 12 EFZG) und für die Heimarbeiter die wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.2.2 Umfang der Lohnsumme

Die Lohnsumme umfasst (s. § 13a Abd. 4 ErbStG) alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 1 Beitragsfreiheit bei Bezug von Entgeltersatzleistungen

Grundsätzlich sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge zu zahlen.[1] Davon gibt es jedoch den Ausnahmetatbestand der Beitragsfreiheit. Dieser tritt bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld ein. Wichtig Bewertung von Wartetagen Tage der Arbeitsun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 2 Beitragsfreiheit gilt nur für Entgeltersatzleistung

Beitragsfreiheit besteht für ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld.[1] Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld. Nach der Rechtsprechung[2] ergibt sich Beitragsfreiheit deshalb im Einzelfall nur, wenn und solange beitragspflichtige Einnahmen nicht vorh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 5 Zuschüsse zu Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit quarantänepflichtigen Infektionen

Arbeitnehmer, denen im Zusammenhang mit einer quarantänepflichtigen Infektion - ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein, ein behördliches Beschäftigungsverbot oder eine Quarantäne auferlegt wird, erhalten bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Die Entschädigung wird in den ersten 6 Wochen der behördlichen Maßnahme i. H. d. durchschnittlichen Nettoverdienstes gezahlt, anschlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3.2 Krankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung/Verletztengeld

Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Krankengeldes, Krankengeldes der Sozialen Entschädigung und Verletztengeldes ist der jeweilige Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung (z. B. Bruttokrankengeld vor dem Abzug der Beitragsanteile des Versicherten). Achtung Berechnungsgrundlage für die Anpassung Das gestaffelte Übergangsgeld wird ausgehend von einer Berechnungsgrundlage erm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge)

Zusammenfassung Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und Zahlung)

Zusammenfassung Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 7 Höhe

Das Krankengeld beträgt 70 % des (ggf.) kumulierten Regelentgelts. Praxis-Beispiel Berechnung des Krankengeldesmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8.1 Begrenzung auf 90 %

Das Krankengeld darf 90 % des Netto-Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Somit ist das aus dem Regelentgelt errechnete Krankengeld mit 90 % des Netto-Arbeitsentgelts zu vergleichen. Das Krankengeld ist ggf. auf 90 % des Netto-Arbeitsentgelts zu begrenzen. Dabei ist das Netto-Arbeitsentgelt wie das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2 SGB V zu berechnen. Einmalzahlungen werden berücks...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 9 Zahlung

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt. Ein mit Krankengeld belegter Teilmonat wird mit seinen tatsächlichen Tagen berücksichtigt (z. B. bei Krankengeld, das sich an eine andere Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld anschließt, oder nach einem Ruhenszeitraum).[1] Praxis-Tipp Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 5 Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind vom Krankengeldanspruch ausgeschlossen.[1] Sie können allerdings eine Wahlerklärung abgeben und damit einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld erwerben. Der Anspruch kann durch einen Wahltarif ergänzt werden. 5.1 Regelentgelt Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 1.2 Änderung der Beitragsbemessungsgrenze

Das Regelentgelt bleibt für die Dauer des Leistungsanspruchs unverändert. Das gilt auch, wenn sich die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstregelentgelt) zum Jahreswechsel ändert. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge vom Krankengeld ist dagegen an veränderte Beitragsbemessungsgrenzen anzupassen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 10 Anpassung

Der Zahlbetrag des Krankengeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst.[1] Praxis-Beispiel Zeitpunkt der Anpassung Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkts maßgeblichen Höchstregelentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 6 Höchstregelentgelt

Das errechnete Regelentgelt darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten und ist ggf. darauf zu begrenzen. Das zu berücksichtigende Höchstregelentgelt richtet sich nicht nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern nach dem Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts. Maßgeblich ist das Höchstregelentgelt des Kalenderjahres, in das der letzte Tag des Bemess...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.4 Kontinuität der Bemessungsgrundlage

Es ist ein abweichender Entgeltabrechnungszeitraum heranzuziehen, wenn sich der Bezug von Krankengeld an Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld anschließt. In diesen Fällen ist für die Regelentgeltberechnung auf den Bemessungszeitraum zurückzugreifen, welcher der Berechnung der vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde liegt.[1] Praxis-Beispiel Kontinuität de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.3 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 1 Regelentgelt

1.1 Berechnung Das Krankengeld wird aus dem Regelentgelt berechnet. Das Regelentgelt ist ein kalendertäglicher Wert, der aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt nach Stunden oder Monaten bemessen ist, Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt sich aus anderen Gründen einer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 3 Arbeitsentgelt nach Stunden

3.1 Maßgebendes Arbeitsentgelt Berechnungsgrundlage für das Regelentgelt ist das im Bemessungszeitraum erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] wird erst in einem späteren Rechenschritt berücksichtigt.[2] Praxis-Tipp Laufendes Arbeitsentgelt Das laufende Arbeitsentgelt ist auch zu berücksichtigen, soweit es die Beitragsbemessungsgrenze überschre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8 Nettoarbeitsentgelt

8.1 Begrenzung auf 90 % Das Krankengeld darf 90 % des Netto-Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Somit ist das aus dem Regelentgelt errechnete Krankengeld mit 90 % des Netto-Arbeitsentgelts zu vergleichen. Das Krankengeld ist ggf. auf 90 % des Netto-Arbeitsentgelts zu begrenzen. Dabei ist das Netto-Arbeitsentgelt wie das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2 SGB V zu berechnen. Einmalz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2 Bemessungszeitraum

2.1 Arbeitsentgelt Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum bei demselben Arbeitgeber. Dieser umfasst mind. 4 Wochen.[1] Der Entgeltabrechnungszeitraum muss vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblich abgerechnet und abgelaufen sein. Es kommt nicht darauf an, dass der Versicherte für den gesamten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.2 Arbeitseinkommen

Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus dem Arbeitseinkommen maßgebend war. Bemessungszeitraum ist der letzte Kalendertag vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit.[1] Praxis-Tipp Bemessungszeitraum Die Praxis greift auf den letzten Kalendermonat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 5.1 Regelentgelt

Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus dem Arbeitseinkommen maßgebend war. Dabei kann es sich allerdings nur um beitragspflichtiges Arbeitseinkommen handeln. Ggf. ist zu prüfen, in welchem Umfang diese Einnahmen bei der Beitragsbemessung be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 1.1 Berechnung

Das Krankengeld wird aus dem Regelentgelt berechnet. Das Regelentgelt ist ein kalendertäglicher Wert, der aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt nach Stunden oder Monaten bemessen ist, Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt sich aus anderen Gründen einer Stundenzahl n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8.3 Grenzgänger

Bei Personen mit Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien, die in Deutschland versichert sind (Grenzgänger), ist das Nettoarbeitsentgelt zunächst fiktiv zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8.4 Vergleich mit dem laufenden Nettoarbeitsentgelt

Der Zahlbetrag des Krankengeldes darf das Nettoarbeitsentgelts aus dem laufenden Arbeitsentgelt (ohne Einmalzahlungen) nicht überschreiten. Es ist somit ein weiterer Vergleich anzustellen und der Zahlbetrag des Krankengeldes auf den niedrigeren Betrag zu begrenzen. Hinweis Begrenzung auf das laufende Nettoarbeitsentgelt Die Berücksichtigung von Einmalzahlungen darf die wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 4.2 Bemessung des Arbeitsentgelts nach anderen Einheiten

Wenn die Höhe des Arbeitsentgelts monatlich schwankt (z. B. aufgrund eines Akkordtarifs), ist zur Berechnung des Regelentgelts das Arbeitsentgelt der letzten 3 vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonate durch 90 zu teilen. Liegen in diesem Zeitraum unbezahlte Fehltage oder dauert die Beschäftigung noch keine 3 Monate, ist durch 90 abzüglich der Fehlta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 3.1 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Berechnungsgrundlage für das Regelentgelt ist das im Bemessungszeitraum erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] wird erst in einem späteren Rechenschritt berücksichtigt.[2] Praxis-Tipp Laufendes Arbeitsentgelt Das laufende Arbeitsentgelt ist auch zu berücksichtigen, soweit es die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Die Beitragsmessungsgren...mehr