Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 1 Einordnung

Für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage) erhalten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (unverändert) Entgeltfortzahlung. Voraussetzung für diesen gesetzlichen Anspruch ist, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Entgegen dem Wortlaut der Vorschriften besteht der Anspruch nur dann nicht, w...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.2 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 2)

Rz. 35 Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist an der Erarbeitung der Fördervoraussetzungen zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern. Dazu zahlen die Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft freiwillig die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 für Meldungen von privat krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.6 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 8)

Rz. 53 An der Vereinbarung über eine abweichende Pauschale (vgl. Rz. 51 ff.) ist der Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern (vgl. Rz. 35 ff.). Eine Beteiligung von Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenre...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.10 Beteiligung der privaten Krankenversicherungen (Abs. 10)

Rz. 17 An der Finanzierung der nationalen eHealth-Kontaktstelle werden die privaten Krankenversicherungen mit 10 % der Kosten beteiligt. Die Regelung orientiert sich an der Mitfinanzierung der nationalen Kontaktstelle durch die Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft (Abs. 3 Satz 3).mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden (ursprüngliche Überschrift: Personenbezogene Daten bei den Krankenkassen). Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgaben die Krankenkassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben können. D...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Platzer, Bei der Aufarbeitung der Coronakrise im Gesundheitswesen muss gelten – Misstraue dem Offensichtlichen, Welt der Krankenversicherung 2020, 188. Vorberg, Von digitalen Gesundheitsanwe...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Bund ist an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Er leistet die entsprechenden Zahlungen an den Gesundheitsfonds. Damit werden die versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen (z. B. für die Familienversicherung, § 10) pauschal aus Steuermitteln abgegolten (BT-Drs. 16/3100 S. 170). Die Höhe der Leistungen sind gesetzlich geregelt. E...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. 2 Die Vorschrift erf...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 291a ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) hat der Gesetzgeber ab 30.3.2005 Änderun...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 Mrd. EUR und für 2015 auf 11,5 Mrd....mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.2 Unterstützung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 6 Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen (Satz 1). Die Vorschrift greift konkretisierend die Entwicklung der Datenverarbeitung und des Datenaustausches auf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Beschreibung, sondern durch die Formulierun...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Neugliederung der Organe der Landesverbände führte mit Art. 1 Nr. 125 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und gab den Spitzenverbänden ursprünglich bis zum 1.1.1992 Zeit, die Krankenversichertenkarte bundesweit einheitlich einzuführen und zu gestalten. Nachdem dieses Ziel nicht erreicht worden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.7 Aufnahme des Betriebs (Abs. 7)

Rz. 14 Das BMG legt den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der nationalen eHealth-Kontaktstelle fest und hört zuvor die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland dazu an (Satz 1). Die ursprüngliche Frist zur Einrichtung der nationalen eHealth-Kontaktstelle bis zum 1.7.2023 ist abgelaufen. Die Kontaktstelle wurde bisher nicht eingerichtet. Um eine sachgerechte Fris...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 3 Literatur

Rz. 12 Leopold, Gesetzliche Krankenversicherung – Der Überschuss ist nochmals geringfügig gestiegen, rv 2005, 10. Storr, Neuorganisation der Sozialen Sicherungssysteme, SGb 2004, 279.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen v. 22.6.2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) mit Wirkung zum 28.6.2005 in das SGB V eingefügt worden und enthält Vorschriften über die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematik (gematik). Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 43 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022, 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019, 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die privaten Krankenversicherungen werden an der Finanzierung der Kontaktstelle beteiligt (Satz 1; gemeint sind die Organisationen nach Abs. 1 Satz 4). Das Gesamtvolumen der Finanzierung sowie die Anteile werden mit den Beteiligten im Vertrag nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung. Sie stärkt die Patientensouveränität. Die Karte ermöglicht gleichzeitig die Qualitätssicherung und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Dazu gehören u. a. der Medikationsplan und die Patientenakte. Durch die freiwillige Speicherung von Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.7 Anpassung der Krebsregisterpauschale (Satz 9)

Rz. 54 Die gesetzliche Krankenversicherung soll 90 % der Betriebskosten klinischer Krebsregister übernehmen (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, muss die Pauschale in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden. Andernfalls passt der GKV-Spitzenverband die in Satz 2 genannte Pauschale an (vgl. Rz. 48 f.). Der Maßstab der Überprüfung sind di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 3 Literatur

Rz. 12 Dudda/Polaszek, Kontrollfunktion des Verwaltungsrats und Risikomanagement, KrV 2004, 216. Dudda, Die Binnenstruktur der Krankenversicherungsträger nach dem Gesundheitsstrukturgesetz, 1996. ders., Der Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsrat und Vorstand, BKK 1997, 392. Hofmann u. a., Mehrwert der Selbstverwaltung – Schriften zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltungen der Länder sowie mit ihren Vertragspartnern, eins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.1 Feststellung der Förderfähigkeit (Satz 1)

Rz. 42 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen entscheiden gemeinsam und einheitlich über die Förderfähigkeit eines klinischen Krebsregisters. Dazu ist ein wirksamer Antrag des Krebsregisters erforderlich. Rz. 43 Die Regelung bildet die Grundlage für die Finanzierung des Betriebs klinischer Krebsregister (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Die Feststellungen bilden di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.3 Apothekerverzeichnis (Abs. 5)

Rz. 15 Die Norm trifft für Apotheken eine im Vergleich zu Abs. 4 im Wesentlichen identische Regelung. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – erstellt ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken und stellt dieses dem GKV-Spitzenverband un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.6 Landesrecht (Satz 6)

Rz. 23 Die für die Einrichtung und den Betrieb der klinischen Krebsregister (vgl. Rz. 5 ff.) notwendigen Bestimmungen sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten richten sich nach Landesrecht, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Rz. 24 In die Länderkompetenz fallen unter anderem Regelungen zur Festlegung regionaler Einzugsgebieten oder zu Meldepflichten der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.10 Datengrundlage (Satz 13)

Rz. 55c Die erforderlichen Daten für die Überprüfung der fallbezogenen Krebsregisterpauschale nach Satz 9 werden von den Krebsregistern übermittelt (Satz 13). Die Daten sind vom GKV-Spitzenverband anzufordern und spätestens zum 31.7. des Folgejahres des jeweiligen Bezugsjahres der Prüfung anonymisiert zu übermitteln. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist für die Überp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.9 Verordnungsermächtigung (Abs. 9)

Rz. 30 Das Bundesministerium für Gesundheit regelt das Nähere zum Verzeichnis (Satz 1). Dazu wurde die Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung – DiGAV) v. 8.4.2020 (BGBl. I S. 768) mit Wirkung zum 21.4.2020 erla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.5 Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser und Ambulanzen (Abs. 6)

Rz. 17 Der GKV-Spitzenverband und die DKG vereinbaren bundeseinheitlich die Kriterien für den Standort eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KHG). Die Vertragspartner führen auf der Grundlage der Vereinbarung ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der zugelassenen Krankenhäuser (§ 108) und ihrer Ambulanzen (Satz 1). Das Verzeichnis soll unter ande...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.2 Aufnahmeantrag (Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufnahme in das Verzeichnis ist durch den Hersteller elektronisch zu beantragen (Satz 1). Adressat ist das BfArM. Der Antrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, zu deren Wirksamkeit u. a. die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit (§§ 10, 11 SGB X) des Antragstellers erforderlich sind. Hersteller ist der Hersteller des Medizinproduktes i. S. d. jeweils g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.6 Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Abs. 5)

Rz. 55d Die Frist für den Abschluss der Aufbauphase der klinischen Krebsregister ist mit dem Jahr 2020 abgelaufen (Satz 1). Bis dahin waren die Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 2 und 3) zu erfüllen. Nachdem die Fördervoraussetzungen festgestellt worden sind, teilen die klinischen Krebsregister den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich schriftlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.1 Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Das BfArM führt ein elektronisches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a (Satz 1; https://diga.bfarm.de, abgerufen: 27.3.2024). Der Leistungsanspruch des Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist u. a. davon abhängig, dass die Anwendung vom BfArM in das Verzeichnis aufgenommen wurde (§ 33a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Dem Verzei...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.6 eHealth-Kontaktstelle (Abs. 6)

Rz. 12a Die DVKA hat den Auftrag, die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben (Satz 1). Die Kontaktstelle ist die organisatorische und technische Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Sie ist die Datenverantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 679/2016 (Satz 2). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.2 Bereitstellung der Informationen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Bereitstellung der erforderlichen Daten ist in einem Vertrag zu regeln. Vertragspartner sind die DVKA, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die privaten Krankenversicherungen. In der Vereinbarung kann festgelegt werden, dass die nationale Kontaktstelle auf andere Ansprechpartner o...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012, 501. Beyer, BSG-Urteil vom 20.1.2021 – B 1 KR 7/20 R, Anmerkung, WzS 2022, 57. Bieresborn, BSG – Grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte – Bahn frei für digitale Verarbeitung von Gesundheitsdaten?, jM 2022 113. v. Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009, 15. GKV-S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 93 Übersicht über die klinischen Krebsregister: http://www.tumorzentren.de/klinisches-krebsregister.html. Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65 c Abs. 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) v. 15.12.2014, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.9 Information des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 7a)

Rz. 33c Der GKV-Spitzenverband stellt durch einen Bescheid (§ 31 SGB X) fest, wenn eine Krankenkasse ihren Verpflichtungen nach Abs. 7 nicht nachkommt (Satz 1). Eine Übersicht entsprechender Krankenkassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband ab 15.3.2024 auf seiner Internetseite (Satz 2; www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/telematik_3/2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.6 Richtlinie zur hausarztzentrierten und zur integrierten Versorgung (Abs. 4a)

Rz. 10b Satz 1 betrifft die Regelungen zu hausarztzentrierten Verträgen, zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur Integrierten Versorgung (vgl. §§ 73b Abs. 3 Satz 8, 140a Abs. 4 Satz 6, 7). Die entsprechenden Satzungsbestimmungen der Krankenkassen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu treffen. Satz 2 bestimmt den Genehmigungsvorbehalt des Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.1 Nationale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 5 Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sind der DVKA vom 25.10.2013 an zugewiesen (Satz 1). Die Organisationshoheit für die Einrichtung der Kontaktstelle liegt bei der DVKA und wird nicht durch überstaatliches Recht vorgegeben. Rz. 6 Die Kontaktstelle stellt insbesondere Informationen über nationale Gesundheitsdienstleister, geltende Qualitäts- und Sicherheitsbestimmu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1; www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/sozialdatenschutz/schutz_der_sozialdaten.jsp; abgerufen: 10.11.2020). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft ist ein umfassendes Rechtsverhältnis, das aufgrund der Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung für den Versicherungspflichtigen oder Versicherungsberechtigten begründet wird. Personen, die in der Krankenversicherung mitversichert sind[1], erwerben keine Mitgliedschaftsrechte. Sie haben gegenüber der Krankenkasse, bei der sie kostenfrei mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr