Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 2 Welche Gegenstände sind einlagefähig?

Als Sacheinlage kommen alle Gegenstände in Betracht, die im Zeitpunkt der Einbringung einen erfassbaren Vermögenswert haben. Einlagetauglich ist damit jeder Vermögensgegenstand mit gegenwärtig erfassbarem wirtschaftlichen Wert, der der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt werden kann. Die folgenden Gegenstände sind einlagefähig: Sachen: Sachen sind bewegliche oder unbew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 4 Verschleierte Sacheinlage

Durch eine sog. verschleierte Sacheinlage sollen die Vorschriften über die Sacheinlage bei der Gründung bzw. Kapitalerhöhung umgangen werden, um eine Offenlegung, Bewertung und Kontrolle durch das Registergericht zu vermeiden. Die verschleierte Sacheinlage hat keine Erfüllungswirkung. Die Einlage gilt insofern als nicht erbracht. Auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 2.3 In welchem Verhältnis stehen Corona-Wirtschaftshilfen und weitere nicht-coronabedingte Hilfen?

Eine Kumulierung der Corona-Wirtschaftshilfen mit anderen öffentlichen Hilfen (also ausgenommen Corona-Soforthilfe oder andere coronabedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen) ist zulässig. Dies gilt insbesondere für Darlehen. Eine Anrechnung auf den Förderbetrag der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgt nicht. Kosten können nur einmal erstattet werden. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.5 Vorübergehende Leistungsberechtigung bei Sekundärmigration (Abs. 4)

Rz. 39d Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum 31.5.2019 eingefügt (vgl. Rz. 5e). Abs. 4 Satz 1 formuliert den Ausschluss von Leistungen nach dem AsylblG für grundsätzlich Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem am Vertei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 2 Zusammenarbeit in der Krise

Erfahrungsgemäß kommt es zu wirtschaftlichen Situationen in der GmbH, die von den beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterschiedlich gewertet werden. Praxis-Beispiel Streit über Werbekampagne Die SOFTO Logistik GmbH entwickelt Software für logistische Anwendungen in mittelständischen Betrieben. Unterdessen sind 10 Mitarbeiter beschäftigt. 95 % des Umsatzes wird mit ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / Zusammenfassung

Begriff Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle beruflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / 4 Inhalt der Förderung

Während der Teilnahme an einer Maßnahme wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) geleistet.[1] Bei Vollzeitmaßnahmen wird darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) gezahlt.[2] Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiede...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen: ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 30 Die Angabepflicht umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Anschuldigungen oder Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen[2] des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [3] neu hinzugefügt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.2 ESRS G1-5 – politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 51 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c (...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 4 Es gibt keine gesetzliche Definition von Darlehen

Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen. Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,[1] von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlauf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen an GmbH-Gesellschafter

Die X-GmbH gewährt ihrem mit 20 % beteiligten Gesellschafter M ein Darlehen i. H. v. 70.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 6 Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter: Vorsicht Haftung!

Hier läuft der Geschäftsführer als Handelnder für die GmbH Gefahr, zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden. Denn nach § 43 a GmbHG darf den Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern und zum gesamten Geschäftsbereich ermächtigten Handlungsbevollmächtigten Kredit nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Taxonomie Zuordnung Zeitliche Anwendung 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 8 Darlehen an Gesellschafter nach Auflösung der GmbH

Die Auflösung der GmbH hat keine Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensverbindlichkeit zur Folge. Das hat der BFH mit Urteil vom 16.6.2015 entschieden.[1] Im entschiedenen Fall erhielt ein Gesellschafter von der GmbH ein über ein Verrechnungskonto gebuchtes Darlehen. Da mit der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber dem Ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 7 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Enorme vGA-Risiken drohen bei der Darlehensgewährung an einen GmbH-Gesellschafter dann, wenn letzterer ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH sowohl das Darlehen als auch die Zinsen abschreiben muss. Das kann nach dem BFH-Urteil vom 11.11.2015 zu dauerhaften verdeckten Gewinnausschüttungen führen.[1]...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 5 Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter: Es kommt auf die Veranlassung an

Zur Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter hat die OFD Münster mit Verfügung vom 4.12.2009 Stellung genommen.[1] Danach kommt es für die steuerliche Behandlung dieses Vorgangs darauf an, ob das Darlehen betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Ist das Darlehen außerbetrieblich veranlasst, stellt das Darlehen eine Entnahme dar. Diese Entnahme ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Taxonomie Zuordnung Zeitliche Anwendungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdar...mehr

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Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.2 Arbeitgeberdarlehen: Vergleich mit marktüblichen Krediten

Nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (= Maßstabszinssatz) gewährt, ist kein lohnsteuerlicher Vorteil zu versteuern. "Marktüblich" in diesem Sinne ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Darlehenszins, den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Banken oder Kreditinstitute für vergleichbare Darlehen verlange...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.6 Sonderfall: Zinsgünstiges Darlehen auf der Basis von Bausparverträgen, sog. Arbeitgeber-Vorratsbausparverträge

Bei dieser Fallgestaltung schließt der Arbeitgeber ein Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab und zahlt die Mindestbausparsumme auf diesen Vertrag ein. Nach der Sparphase und bei Erreichen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme erhält der Arbeitgeber das Bausparguthaben ausgezahlt. Das Darlehen aus dem Bausparvertrag erhält ein Arbeitnehmer des Arbeitgebers. Die Finanzv...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.2.3 Zinszuschuss

Von dem Zinszuschuss, d. h., der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem niedrigeren als dem am Markt üblichen Zinssatz, ist der Zinszuschuss zu marktüblichen Zinsen zu unterscheiden. Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zinszuschuss zu einem zu marktüblichen Zinsen aufgenommenes Darlehen bei der Hausbank des Arbeitnehmers, liegt hierin ein l...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.2.1 Veröffentlichte Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank

Bequemer ist es, den von der Deutschen Bundesbank für die jeweilige Kreditart veröffentlichten Effektivzinssatz als lohnsteuerlichen Maßstabszinssatz nehmen. Steuerlich besonders lohnen kann es sich, den marktüblichen aushandelbaren Zinssatz vor Ort mit dem "amtlichen" Effektivzinssatz zu vergleichen und dann auf den niedrigeren der beiden Zinssätze zurückzugreifen. Vergleich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.2.2 Variabler Zinssatz vereinbart

Hat der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer ein Darlehen mit variablem Zinssatz vereinbart, prüft die Finanzverwaltung die Höhe des geldwerten Vorteils, indem sie den neu vereinbarten Zinssatz im Zeitpunkt der vertraglichen Zinsanpassung mit dem jeweils aktuellen Maßstabszinssatz vergleicht. Unabhängig von den Zins- und Darlehenskonditionen, verlangt die Finanzverwaltung vom ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.1 Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers: Nachweis erforderlich

Insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Lohnsteuerhaftung für die ihren Arbeitnehmern über Darlehen gewährten geldwerten Vorteile sollten Arbeitgeber den Nachweis der Marktüblichkeit der Zinsen nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich außerdem besondere Mühe bei der Ermittlung des etwaigen geldwerten Vorteils machen. Die relevanten Rahmendaten sollten steuersi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.4 Sonderfall: Mitarbeiter von Kreditinstituten

Erhalten Mitarbeiter von Kreditinstituten Arbeitgeberdarlehen, gilt § 8 Abs. 3 EStG. Das bedeutet: Maßstabszinssatz ist der Zinssatz, zu dem das Kreditinstitut seinen Kunden die Kredite anbietet. Diese werden regelmäßig durch Aushang in der Geschäftsstelle bekannt gegeben. Dieser wird sodann um 4 % reduziert. Nach § 8 Abs. 3 EStG sind steuerfrei Zinsvorteile, die ein Kreditin...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4 Ermittlung des geldwerten Vorteils: Vereinfachter Vergleich mit Bundesbank-Effektivzinssatz

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, deren Grundsätze mittlerweile auch die Finanzverwaltung für alle noch offenen Lohnsteuerfälle übernommen hat,[1] liegt bei einem Arbeitgeberdarlehen immer dann ein lohnsteuerlich relevanter Zinsvorteil vor, wenn der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens unter dem Zinssatz liegt, den Banken und Kredit-Institute von ihren Kunden verlangen w...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.7 Sicherheitenstellung

In der Regel werden Darlehen nur gewährt, wenn entsprechende Sicherheiten für den Ausfall des Darlehens gestellt werden können. Im Falle eines typischen Baudarlehens ist die Sicherheit die Grundschuldbestellung der Bank als Gläubiger. Die Finanzverwaltung geht bei einer fehlenden Sicherheitenstellung von einem geldwerten Vorteil aus, wenn der Zinssatz eines vergleichbaren Da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3 Arbeitgeberdarlehen als steuerpflichtiges bzw. steuerbegünstigtes Gehalts-Extra

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, bspw. dem GmbH-Geschäftsführer (auch bei Gesellschafterstatus), einem leitenden Mitarbeiter oder anderem Angestellten ein zinsloses/-günstiges Darlehen, kommt dieser "aufgrund seines Dienstverhältnisses" in den Genuss eines geldwerten Vorteils. Dieser geldwerte Vorteil ist grundsätzlich als Sachbezug [1] zusammen dem sonstigen Arbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3.1 Besondere Lohnsteuerprivilegien bei Arbeitgeberdarlehen: Freigrenze und Bagatelldarlehen

Bei zinslosen bzw. zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen verdient vor allem die gesetzliche Sachbezugs-Freigrenze besondere Beachtung. Liegt die Summe sämtlicher nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden Sachbezüge pro Monat und Mitarbeiter nicht über 50 EUR (bis 31.12.2021 44 EUR), bleibt der geldwerte Vorteil lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Zu solchen Sachbezügen ge...mehr

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Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gewährt der Arbeitg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Steuerpflichtiges Arbeitgeberdarlehen

Die Müller-Handwerks-GmbH hat im Januar 01 ihrem (Gesellschafter-)Geschäftsführer, Herrn Müller, ein Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 30.000 EUR zu einem Effektivzinssatz von 2 % jährlich gewährt. Dieses Geld wird als Zuschuss für den von Herrn Müller im selben Monat geplanten Kauf eines Privat-Pkw gewährt. Die Laufzeit des Arbeitgeberdarlehens beträgt vier Jahre mit monatlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 2.2 Zinsverbilligung und lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Bei einem Maßstabszinssatz von 4,52 % beträgt die Zinsverbilligung 2,52 % (4,52 % minus 2 %). Damit ergibt sich im Januar 01 folgender zu versteuernder geldwerter Vorteil: Im Monat Januar 01 beträgt der geldwerte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.1 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Rz. 29 Durch DRS 21 wurden neben den Erweiterungen der Mindestgliederung insb. Zuordnungen von Zahlungsströmen zum vorherigen DRS 2 geändert. Während es nach DRS 2 noch weitreichende Zuordnungswahlrechte gab, werden nach DRS 21 Zuordnungen von Zahlungsströmen zu der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit konkreter bestimmt und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zulässige Bewertungseinheiten

Rz. 8 Als zulässig erachtet der Gesetzgeber alle in der Praxis bekannten Arten von Bewertungseinheiten, also Micro-Hedges, Portfolio-Hedges und Macro-Hedges.[1] Insb. die Unterscheidung zwischen Portfolio- und Macro-Hedge ist in der Praxis nicht eindeutig. Bei einem Micro-Hedge steht dem aus einem einzelnen Grundgeschäft resultierenden Risiko ein individuelles Sicherungsinstr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Folgebewertung bei verschiedenen Bilanzposten – Zusammenfassung

Rz. 32 Nachfolgend werden die getroffenen Feststellungen zur währungsbedingten Folgebewertung für verschiedene Bilanzposten übersichtsartig zusammengefasst.[1] Rz. 33 Im Regelfall keine erneute Umrechnung: RAP (Rz 29); erhaltene Anzahlungen (Rz 30); nicht-monetäre Posten (Sachanlagevermögen, immaterielle VG, Vorräte; s. Rz 31). Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung

Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassakurs umzurech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 11)

Rz. 161 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB sind alle laufenden Erträge (des Finanzbereichs) auf Bruttobasis auszuweisen, die nicht bereits unter den Posten Nr. 9 oder Nr. 10 ausgewiesen werden. Das obligatorisch zu beachtende Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB) verbietet eine Verrechnung der Zinserträge mit den Zinsaufwendungen. Dies gilt auch bei Aufwendungen aus Sol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Schuldenkonsolidierung und Währungsumrechnung

Rz. 24 Werden innerkonzernliche Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten im Einzelabschluss eines KonzernUnt auf Basis der Wechselkurse am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Unt umgerechnet, ergeben sich – soweit keine anderen Bewertungsanpassungen erfolgen – keine Aufrechnungsdifferenzen in der Schuldenkonsolidierung. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kreditverhä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.2.1 Sachlich

Rz. 216 § 255 Abs. 4 HGB ist als allgemeiner Bewertungsmaßstab von allen Bilanzierenden zu beachten. Jedoch ist sein Anwendungsbereich auf wenige Sachverhalte beschränkt. Zur Bestimmung seines Anwendungsbereichs ist zwischen Zugangs- bzw. Folgebewertung und Anhangangaben zu unterscheiden. Rz. 217 Für Zwecke der Zugangs- und Folgebewertung ist der beizulegende Zeitwert in folg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 207 § 255 Abs. 4 HGB definiert den Bewertungsbegriff "beizulegender Zeitwert". Die Vorschrift ist Teil der allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Rz. 208 Der beizulegende Zeitwert entspricht grds. dem Marktpreis. Nur für den Fall, dass sich kein Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert durch anerkannte Bewertungsmethoden zu bestimmen. Die aner...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.3 Fortführung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Satz 3 und 4)

Rz. 253 Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder durch den Marktpreis auf einem aktiven Markt noch durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden bestimmen, sind die AHK gem. § 253 Abs. 4 HGB fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB). Der zuletzt zuverlässig ermittelte beizulegende Zeitwert gilt dann als AHK (§ 255 Abs. 4 Satz 4 HGB). Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Bewertu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Rz. 44 Zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zählen Transaktionen mit den Unternehmenseignern und Minderheitsgesellschaftern sowie Aufnahmen und Tilgungen von Finanzschulden. Rz. 45 Mindestgliederungsschema zur Darstellung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit gem. DRS 21.50: Schemamehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestandteile des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-GuV, dem dazugehörigen Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung und einem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Segmentberichterstattung besteht nicht. Alle Bestandteile...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Sondervorschriften für Kreditinstitute (Abs. 2)

Rz. 13 § 330 Abs. 2 Satz 1 HGB erweitert den Anwendungsbereich von Abs. 1 auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Ermächtigung ist auch auf Zweigstellen von Unt mit Sitz in einem Staat anzuwenden, der nicht Mitglied der EG und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über den EWR ist, gleichwohl als Institut nach § 53 Abs. 1 KWG gilt (§ 330 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rz. ...mehr