Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 1 Was "innere Kündigung" ist – Definiton und Merkmal

1.1 Allgemeines Erst seit Anfang der 80er Jahre wurde das Phänomen ‹innere Kündigung› zu einem Begriff. Es umschrieb einen bewussten Rückzug im Arbeitsalltag und fehlendes Engagement im Beruf.[1] Seitdem gibt es unzählige Begriffe für das Phänomen: stiller Rückzug, Quiet Quitting, Dienst nach Vorschrift, innere Emigration – um nur einige zu nennen. Während innere Kündigungen z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 4 Folgen der inneren Kündigung

Die Folgen innerer Kündigung sind in jeder Hinsicht erschreckend und zeigen sich auf vielen Ebenen: Anstieg des Krankenstandes Verschlechterung des Arbeitsklimas Rückgang der Produktivität Verminderung der Qualität Steigerung der Personalkosten Ggfs. Imageschaden Sinkende Kundenzufriedenheit Die Folgen können durch dasnegative Arbeitsklima multipliziert werden, indem immer mehr Mita...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 1.3 Merkmale innerer Kündigung

Die wichtigsten Merkmale lassen sich aus zwei Perspektiven betrachten: der des Mitarbeiters und aus der Perspektive des Unternehmens.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 5.3 Umgang mit innerer Kündigung und Maßnahmen zur Rückgewinnung

Wenn nun sicher ist, dass ein Mitarbeiter innerlich gekündigt hat und er auf Sparflamme arbeitet, hat die Führungskraft einige Möglichkeiten zur Rückgewinnung. Allerdings sind diese nicht immer erfolgreich – und sie sind auch nicht immer sinnvoll. Wie bereits bei den Ursachen der inneren Kündigung aufgezeigt, sind die Auswirkungen weitreichender, als dass sie nur den Mitarbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 1.1 Allgemeines

Erst seit Anfang der 80er Jahre wurde das Phänomen ‹innere Kündigung› zu einem Begriff. Es umschrieb einen bewussten Rückzug im Arbeitsalltag und fehlendes Engagement im Beruf.[1] Seitdem gibt es unzählige Begriffe für das Phänomen: stiller Rückzug, Quiet Quitting, Dienst nach Vorschrift, innere Emigration – um nur einige zu nennen. Während innere Kündigungen zunächst vor all...mehr

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Innere Kündigung: Ursachen,... / 1.2 Zur Definition

Es gibt noch keine einheitliche Definition für das Phänomen. Aber es gibt einen gemeinsamen Nenner für die Merkmale der inneren Kündigung. Unter "innerer Kündigung" wird der bewusste Verzicht auf Engagement am Arbeitsplatz eines Mitarbeiters zusammengefasst. Es ist eine stille, mentale Verweigerung engagierter Leistungen, weil Erwartungen an die Arbeitssituation enttäuscht w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / Zusammenfassung

Überblick Ein Phänomen, das viele Bezeichnungen kennt, zunehmend komplexer und für Unternehmen kostenintensiver wird, ist das Phänomen der inneren Kündigung. Es steht an der Schnittstelle zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit auf der einen und Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität auf der anderen Seite. Für beide Seiten wachsen die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 3.2 Verhalten und Persönlichkeit der Mitarbeiter

Abb. 3: Verhalten und Persönlichkeit der Mitarbeiter Arbeitsunzufriedenheit gilt als Grundlage für das Entstehen einer inneren Kündigung. Unzufriedenheit entsteht aus einer Differenz zwischen Erwartung und Tatsache. Jeder Mitarbeiter hat seine eigenen Erwartungen, die geprägt sind von seiner inneren Haltung, seinen Erfahrungen und seiner Persönlichkeit. Wenn folgende Mängelwa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 5 Was zu tun ist – Handlungsempfehlungen

Die wohl wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit innerer Kündigung sind: Wie kann ich diese vermeiden und präventiv handeln, wie kann ich sie erkennen und wie kann ich einen Mitarbeiter zurückgewinnen, wenn er innerlich gekündigt hat? Diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden. Außerdem wird der nachweislich häufigsten Ursache für innere Kündigung der größte Raum bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 6 Wenn nichts mehr hilft

Nicht immer greifen die Maßnahmen, in dem Fall hilft nur Schadenbegrenzung. Die Führungskraft kann nicht ausgewechselt werden, der Mitarbeiter ist nicht in der Lage, sich wieder einzubringen und die geforderten Leistungen zu erbringen – dann muss unter Umständen auch an eine Trennung gedacht werden. Auch wenn diese Lösung immer das letzte Mittel ist (ultima ratio), kann dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 5.2 Maßnahmen zur Früherkennung

Um eine innere Kündigung frühzeitig zu erkennen, gibt es neben dem wachen Auge der Führungskraft und seiner empathischen, lösungsorientierten Kommunikation auch die Möglichkeit, Checklisten und strukturierten Gesprächsleitfäden anzuwenden. In erster Linie hat die Führungskraft aktiv zu werden, denn sie ist die direkte Anlaufstelle und einflussreichste Person für den Mitarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen, Folgen und Handlungsempfehlungen

Zusammenfassung Überblick Ein Phänomen, das viele Bezeichnungen kennt, zunehmend komplexer und für Unternehmen kostenintensiver wird, ist das Phänomen der inneren Kündigung. Es steht an der Schnittstelle zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit auf der einen und Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität auf der anderen Seite. Für beide Sei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 3.3 Fehlende Kommunikation

Am Anfang war das Wort. Wenn die Kommunikation mangelhaft ist oder gar fehlt, sowohl zwischen Unternehmensleitung und Führungskraft als auch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter, dann ist der Weg zum inneren Rückzug nicht weit. Kommunikation ist immer Teil einer Problemlösung, weil ein Problem angesprochen werden muss. Transparenz, Wertschätzung und Timing sind Eigenschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 3.1 Umfeldeinflüsse auf Mitarbeiter

Abb. 2: Umwelteinflüsse auf Mitarbeiter Einfluss Gesellschaft: Der Einfluss der Globalisierung und zunehmenden Digitalisierung auf gesellschaftliche Prozesse verändert ebenso die Arbeitswelt. Arbeitsplätze verschwinden und neue Berufsfelder entstehen. Der Einzelne orientiert sich mehr oder weniger an den neuen Werten und reagiert mit neuen Erwartungen, Plänen und Veränderungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 5.1 Maßnahme zur Prävention

In Hinblick auf die Relevanz des Themas für Unternehmen und für zukünftige Arbeitsbeziehungen nimmt die Prävention einen großen, wenn nicht sogar den größten Platz ein, um inneren Kündigungen vorzubeugen. Die beschriebenen Ursachen dienen als Grundlage für Unternehmen passende Rekrutierungsmaßnahmen zu planen und interessante, potentialfördernde Arbeitsplätze zu gestalten. Ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 5.4 Wenn die Führungskraft das Problem ist

Wenn die Führungskraft die benannte Ursache ist, dass ein Mitarbeiter innerlich gekündigt hat, stellt dies nicht nur eine Herausforderung für den Mitarbeiter dar, sondern auch für die Personalabteilung. Auch wenn die Führungskraft zum Beispiel im Jahresgespräch von dem Mitarbeiter ein kritisches Feedback zur Führung erhalten hat, führt das nicht zwangsläufig zu einer Verbess...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat, einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder auf andere Weise an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war. Entscheidend für das Vorliegen des Sperrzeittatbestands ist die Lösung des faktischen Beschäftigungsverhältnisses (der Eintritt von Arbeitslosigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.10 Wirtschaftliche Auslegung des Begriffs der Funktionsverlagerung

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist auch, dass die Finanzverwaltung in den VWGFVerl[1] verschiedene Leistungen nicht als Funktionsverlagerungen i. e. S. qualifiziert. Zu nennen sind u. a. Die zentrale Produktionssteuerung ist keine Funktionsverlagerung (Rn. 59 VWGFVerl); die fristgerechte Kündigung oder das Auslaufen von Verträgen ist i. d. R. keine Funktionsverlagerung (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.1 Wirksame Kündigung

§ 16 Abs. 2 Buchst. a TVSöD setzt eine Kündigung voraus, die sämtliche sich aus § 3 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 3 TVSöD ergebenden formellen und materiellen Anforderungen erfüllt. Grund der Kündigung kann z. B. der Abbruch des dualen Studiums durch den Studierenden sein. Solange die Rechtswirksamkeit der Kündigung noch nicht feststeht und ein Rechtsstreit hierüber anhängig ist, best...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2 Kündigung

Neben den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (z. B. § 22 Abs. 1 und 2 BBiG) gestattet auch § 3 TVSöD die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung. Insoweit sind die Rückzahlungsgrundsätze des § 18 TVSöD zu beachten, nach denen eine Kündigung unter bestimmten Maßgaben die Verpflichtung des Studierenden auslösen kann, einen Teil der ihm gewährten Studienentgelte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2 Kündigung nach der Probezeit, § 3 Abs. 3 TVSöD

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Studierenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Abs. 3 betreffen sowohl den Ausbildungsteil als auch den Studienteil. 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraussetzun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 3 Abs. 3 Buchst. a TVSöD entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Danach kann eine Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Studi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 3 Abs. 2 TVSöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 22 Abs. 3 BBiG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich. Lediglich dann, wenn der Ausbildende mit seiner Künd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b TVSöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kann,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3 Probezeit, Kündigung (§ 3 TVSöD)

2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD § 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.3 Adressat

Bei einer Kündigung des Ausbildenden ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Studierende. Ist der Studierende minderjährig, damit nach §§ 106 ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann der Ausbildende die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigungserklärung eines minderjährigen Studierende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.2 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. b

Nicht jede vorzeitige Beendigung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat eine Rückzahlungspflicht des Studierenden zur Folge. Vielmehr ist eine Differenzierung erforderlich, aus wessen Sphäre der Beendigungsgrund stammt. § 18 Abs. 2 Buchst. b knüpft die Rückzahlungspflicht an die vorzeitige Beendigung durch eine Kündigung des Ausbildende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.4 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. d

Wird der Studierende im Anschluss an das erfolgreich bestandene Ausbildungs- und Studienverhältnis in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen, endet dieses aber aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 5 Jahren seit seiner Begründung, so besteht ebenfalls eine Rückzahlungspflicht. § 18 Abs. 2 Buchst. d TVSöD ist so formuliert worden, dass nicht nur die arbeitnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.1 Entfall der Rückzahlungspflicht

In § 18 Abs. 5 Satz 1 TVSöD haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn die Studierenden nach endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfung oder nach Kündigung infolge des Abbruchs des Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der im Ausbildungsverhältnis erworbenen Qualifikation übernommen werden und dieses fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.2 Übernahme

Einen § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – entsprechenden Übernahmeanspruch haben die Tarifvertragsparteien für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im TVSöD nicht vorgesehen. Dies dürfte zum einen auf den hohen Ressourceneinsatz des Ausbildenden zurückzuführen sein, der grundsätzlich perspektivisch auf eine Übernahme ausgerichtet ist, zum anderen an dem b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2 Beendigungstatbestände des § 16 Abs. 2 TVSöD

Ein (vorzeitiges) Ende des Vertragsverhältnisses tritt ebenfalls ein bei bei einer wirksamen Kündigung durch den Studierenden oder den Ausbildenden auf der Basis von § 3 Abs. 2 und 3 TVSöD (§ 16 Abs. 2 Buchst. a TVSöD), bei einer Exmatrikulation der/des Studierenden aus hochschulrechtlichen Gründen durch die Hochschule (§ 16 Abs. 2 Buchst. b TVSöD) oder bei einem endgültigen Ni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD

§ 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der gewählte Beruf seinen Vorstellunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.3 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungs- und Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fluktuation und Retention m... / 3.1 Persönliche Faktoren

Der Grund für einen Arbeitsplatzwechsel kann auch in der Person des Arbeitnehmers liegen, wobei folgenden Zusammenhängen lt. zahlreicher Erhebungen recht konstant eine hohe Relevanz zukommt. Mit steigendem Dienst- und Lebensalter sinkt die Fluktuation, diese ist auch geringer mit Kindern im eigenen Haushalt. Mit Blick auf die Big Five Persönlichkeitsfaktoren (Offenheit – Gewis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fluktuation und Retention m... / 4.2 Austrittsinterviews führen und nutzen

Häufig liegen viele Daten (noch) nicht in leicht verwertbarer Form vor. Datenschutzbeauftragte und betriebliche Mitbestimmung sehen das Unterfangen kritisch. Dann bleiben Einschätzungen von Experten, um sich auf generellen Erkenntnissen Fluktuationsrisiken Einzelner zu nähern. Insbesondere (aber nicht nur) dann sollten – ergänzend – wesentliche Gründe für arbeitnehmerseitige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 3 Gründe für einen Jobwechsel

Laut einer repräsentativen Studie von Ernst und Young aus 2023 geht hervor, dass jeder Vierte (26 %) aktiv oder gelegentlich nach einer neuen Stelle sucht und 37 % interessiert daran sind, wenn sich etwas Passendes ergeben würde (n = 1.555).[1] Dabei zeigen besonders junge Beschäftigte eine hohe Wechselbereitschaft. Beweggründe für einen Jobwechsel sind: unzureichendes Gehalt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.2 Nicht gesetzlich versicherte Frauen

Der Anspruch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, richtet sich nach den Bestimmungen von § 19 Abs. 2 MuSchG. Hinweis Eigenständige Anspruchsgrundlage Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 MuSchG stellt § 19 Abs. 2 MuSchG eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar. Der Anspruch besteht gegenüber dem Bund, Auszahlungsstelle ist das Bundesamt für Soz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fluktuation und Retention m... / 1 Fluktuation und ihre Formen

Unter Fluktuation werden alle Veränderungen in der Belegschaft bezeichnet, die zu einem Personalabgang führen. Im vorliegenden Beitrag wird auf die Abgänge abgestellt, die auf Initiative des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Gründe für einen Abgang können darüber hinaus eine Kündigung durch den Arbeitgeber, das Angebot eines Auflösungsvertrags, alters- oder krankheitsbedingt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (Miete) / 5.2.4 Zeitpunkt der Klageerhebung/des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids

Die Klageschrift oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Gericht eingereicht werden; die Regelung des § 193 BGB ist auf den Ablauf von Verjährungsfristen entsprechend anzuwenden.[1] Wichtig Sonn- und Feiertag, Samstag Daraus folgt: Endet die Verjährungsfrist an einem Sonntag, Feiertag oder Samstag, tritt an die Stelle dieses Tage...mehr