Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 5 KSchG eröffnet die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage trotz Verspätung zuzulassen. Versäumt es ein Arbeitnehmer, eine entsprechende Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung zu erheben, so tritt grds. die Wirkung des § 7 KSchG ein: Die mögliche Unwirksamkeit der Kündigung wird geheilt. Dieses Ergebnis gewährleistet rasche Sich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Schuldlose Verhinderung an der Klageerhebung (Abs. 1)

Rz. 5 Die nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage setzt voraus, dass der Arbeitnehmer trotz aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, eine Kündigungsschutzklage binnen der in § 4 Satz 1 KSchG geregelten Klagefrist von 3 Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung zu erheben. Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf den Arbeitnehmer folgl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Fristen für den Antrag (Abs. 3)

Rz. 39 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist in 2-facher Hinsicht fristgebunden. Zum einen ist der Antrag nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG); zum anderen kann ein Antrag 6 Monate nach Ablauf der Klagefrist überhaupt nicht mehr gestellt werden. § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG enthält insoweit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.5 Teilnahmebedingungen (Nr. 5)

Rz. 32a Nr. 5 fordert, dass die vertraglichen Vereinbarungen des Trägers mit dem Teilnehmenden angemessene Teilnahmebedingungen für den Teilnehmenden enthalten. Das Gesetz benennt Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausdrücklich. Diese sind insbesondere auf den Fall auszurichten, in dem der Teilnehmende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen kann und deshalb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2 Beendigungstatbestände ohne Kündigung

19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a) § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6.1 Kündigung in den ersten 6 Monaten (Absatz 5 Satz 1)

Die Regelung ist wortgleich in § 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD übernommen worden. Dies bedeutet, dass – unabhängig von der Probezeit (§ 2 Abs. 2) – die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt, selbst wenn die Probezeit nur 3 Monate dauert oder der Arbeitgeber auf eine Probezeit verzichtet. Mit dieser Regelung wird dem U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.4 Kündigung des Tarifvertrages (Absatz 2)

Der Tarifvertrag in seiner Gesamtheit konnte bislang gemäß Absatz 2 frühestens zum 31. Dezember 2007 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien sind hierbei davon ausgegangen, dass eine verlässliche Beurteilung der Frage, ob sich das neue Tarifvertragskonzept in der Praxis bewährt hat und die erhofften Effekte (Steigerung der Produktivität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6.2 Kündigung bei längerer Betriebszugehörigkeit (Absatz 5 Satz 2)

§ 19 Abs. 5 Satz 2 entspricht weitgehend § 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD. Für die Länge der Kündigungsfrist ist allein die Betriebszugehörigkeit (§ 4) maßgebend (vgl. hierzu die Erl. in § 4). Dabei handelt es sich um die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Vorherige Zeiten bei anderen, vom Geltungsbereich des TV-V erfassten Arbeitgebern sind nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.2 Pflichten des Arbeitnehmers (Absatz 1)

Absatz 1 definiert die vertraglichen Hauptpflichten der Arbeitnehmer, nämlich zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Ausführung der übertragenen Aufgaben und zur Beachtung der Anordnungen des Arbeitgebers. Dass die im Rahmen des Arbeitsvertrags geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist, stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Der Arbeitnehmer hat in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.1 Unterrichtungspflicht (Absatz 1 Satz 2)

Die unverzügliche Unterrichtungspflicht, die dem Arbeitnehmer obliegt, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 2 TVöD. Ein Arbeitnehmer, der berufs- oder erwerbsunfähig ist, handelt grob pflichtwidrig, wenn er schuldhaft die Stellung eines Rentenantrags verzögert oder schuldhaft eine ordnungsgemäße Begutachtung unmöglich macht. Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht ist grundsätzlich g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6 Kündigungsfristen (Absatz 5)

§ 19 Abs. 5 TV-V regelt die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen im Falle der ordentlichen Kündigung oder ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen verdrängen die in § 622 BGB enthaltenen Bestimmungen über Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die früher in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene europarechtswidrige R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.7 Schriftformerfordernis (Absatz 6)

Absatz 6 schreibt entsprechend der gesetzlichen Regelungen in § 623 BGB (zu Kündigung und Auflösungsvertrag) und in § 14 Abs. 4 TzBfG (zur Befristung) vor, dass die Schriftform in allen Fällen Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Auflösungsvertrag sowie für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist. Die Schriftform gilt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.3 Arbeitsunfähigkeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Anspruch auf Krankenentgelt erlischt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie z. B. Befristung, Aufhebungsvertrag, tariflicher Beendigungstatbestand (§ 19 Abs. 1 TV-V) oder Kündigung (§ 19 Abs. 4 und 5 TV-V). Kündigt der Arbeitgeber jedoch aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit und endet das Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.6 Änderung des Arbeitsvertrags

Änderungen des Arbeitsvertrags können erfolgen durch Änderungsvertrag, Änderungskündigung, Eintritt zwingender Rechtsfolgen kraft Gesetzes. Ein Änderungsvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend (durch konkludentes Handeln) abgeschlossen werden, soweit es sich nicht um Vertragsgegenstände handelt, die in Nebenabreden (§ 2 Abs. 1 Satz 2 TV-V) geregelt werden können. Aber auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1)

§ 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.4 Nebenabrede

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sind Nebenabreden schriftlich zu vereinbaren. Anders als die Formulierung ("wird") in Satz 1 enthält Satz 2 eine konstitutive Formvorschrift. Nebenabreden zum Arbeitsvertrag können wirksam nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. In der Nebenabrede werden regelmäßig zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die nicht die ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.1 Vorbemerkung

In dieser Vorschrift sind alle regelungsbedürftigen Tatbestände enthalten, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen. Der ab 1. Oktober 2005 geltende TVöD unterscheidet insoweit zwischen befristeten Arbeitsverträgen (§ 30), der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (§ 33) und der Kündigung des Arbeitsverhältnisses (§ 34).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.8 Auszubildende

Für die Beendigung von Ausbildungsverhältnissen bestehen besondere gesetzliche Regelungen in den §§ 21 bis 23 BBiG sowie spezielle tarifrechtliche Regelungen in § 16 TVAöD – Allgemeiner Teil – und § 3 Abs. 2 TVAöD. Danach kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 3 Abs. 2 TVAöD). N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.4 Ende des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen (Absatz 2 Satz 4)

Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 4 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Beide Tarifregelungen haben bis zum 31. Dezember 2019 noch auf § 92 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung Bezug genommen. § 92 SGB IX ist inhaltlich unverändert in § 175 SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung übernommen worden. Aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.5 Kündbarkeit unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse (Absatz 4)

§ 19 Abs. 4 regelt zunächst den (selbstverständlichen) Grundsatz, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit ordentlich und außerordentlich gekündigt werden können. Außerdem sieht der Tarifvertrag vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit, die mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung 3 Monate beträgt und höchstens 6 Monate betragen darf (§ 2 Abs....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.7 Probezeit (Absatz 2)

Die Regelungen zur Probezeit in Absatz 2 sind an sich entbehrlich, da die tarifvertragliche Probezeit im TV-V materiell nicht nennenswert untersetzt ist. Die einzige Anknüpfung an die Probezeit findet sich in § 19 Abs. 4, der bestimmt, dass befristete Arbeitsverhältnisse während der Probezeit (ordentlich) kündbar sind. Diese einzige Untersetzung der Probezeit wird praktisch j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.3 Darlegungs- und Beweislast

Beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt hat (und deshalb ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht), ist nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Zur Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat das Bundesarbeitsgericht nach § 5 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von siebeneinhalb Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.6 Ausschluss der Nachwirkung (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 4 Abs. 5 TVG gelten grundsätzlich nach Ablauf des Tarifvertrages dessen Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt auch im Rahmen des TV-V mit Ausnahme der in Satz 1 Buchst. a enthaltenen Regelung. Die Tarifvertragsparteien wollen durch den Ausschluss der Nachwirkung in diesem Fall erreichen, dass bei Kündigung der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8 Übergangsregelung zur Unkündbarkeit (Absatz 7)

Da – im Gegensatz zu § 53 Abs. 3 BAT und § 52 BMT-G II – im TV-V keine besondere tarifliche Kündigungsschutzregelung enthalten ist, die unter bestimmten Voraussetzungen die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung ausschließt, war es erforderlich, eine Übergangsregelung für die Arbeitnehmer zu treffen, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) bereits den Schutz der sog. Unkündbarkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8.1 Übergangsregelung im Tarifgebiet West (Absatz 7 Satz 1)

Die Regelung betrifft nur Arbeitnehmer im Tarifgebiet West (§ 6 Abs. 4 Satz 2), da im Tarifgebiet Ost keine tarifvertraglichen Regelungen zur sog. Unkündbarkeit bestehen. Der am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) "unkündbare" Arbeitnehmer behält diesen Kündigungsschutz, allerdings nur für das ununterbrochen bestehende Arbeitsverhältnis. Scheidet er nach dem Stichtag aus dem Betrieb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 4.6 Auszubildende

Die Betriebszugehörigkeit ist im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ohne rechtliche Bedeutung. Das Ausbildungsentgelt kennt keine Stufen, sondern erhöht sich automatisch nach Ablauf eines Ausbildungsjahres. Dies beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG. Danach ist die "angemessene Vergütung" nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.2 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Das Bundesurlaubsgesetz untersagt dem Arbeitnehmer, während der Zeit des Urlaubs eine Erwerbstätigkeit zu leisten, die dem Urlaubszweck zuwider laufen würde.[1] Dieses Verbot zielt nicht nur auf Tätigkeiten ab, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis erbracht werden, sondern auf alle Betätigungen, die auf Erwerb ausgerichtet sind und dem Erholungszweck zuwider laufen. Die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.12 Anrechnung anerkannter Beschäftigungszeiten als Betriebszugehörigkeit (Absatz 11)

Diese Vorschrift stellt klar, dass bis zum Stichtag (Absatz 1 Satz 1) zurückgelegte Beschäftigungszeiten dem Arbeitnehmer nicht verloren gehen, jedenfalls nicht hinsichtlich des Jubiläumsgelds (§ 17 Abs. 1) und der Länge der Kündigungsfrist (§ 19 Abs. 5). Bei der Berechnung der für die Kündigungsfrist und den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (sog. Unkündbarkeit) maßge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.2 Beginn der Rente (Absatz 1 Satz 3)

Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 3 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 3 TVöD und soll gewährleisten, dass im Falle des späteren Rentenbeginns sich die Rente nahtlos an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließt und keine Unterbrechung eintritt, die für den Arbeitnehmer Rechtsnachteile zur Folge haben könnte. Mit dem 14. Änderungstarifvertrag vom 30. August 2019 zum TV-V ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8 Übergangsregelung zur Unkündbarkeit (Absatz 7)

Da – im Gegensatz zu § 34 Abs. 2 TVöD bzw. § 14 Abs. 3 TVÜ-VKA – im TV-V keine besondere tarifliche Kündigungsschutzregelung enthalten ist, die unter bestimmten Voraussetzungen die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung ausschließt, war es erforderlich, eine Übergangsregelung für die Arbeitnehmer zu treffen, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) bereits den Schutz der sog. Unkü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.2 Soziale Absicherung (Absatz 1 Buchst. b)

Der seit dem 1. Januar 2010 in Absatz 1 Buchst. b aufgeführte Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 hat den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 ersetzt. Dieser Tarifvertrag entspricht nach seiner Zielsetzung den für das Tarifgebiet West vereinbarten Rationalisierungsschutztarifverträgen. Der Tarifvertrag vom 13. September 2005...mehr