Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Direktversicherung

Rz. 71 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine ‚Direktversicherung’ ist eine kapitalgedeckte Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht auf das Leben des ArbN. Der ArbN oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt (vgl § 1b Abs 2 Satz 1 und Abs 5 Satz 2 BetrAVG; > R 40b.1 Abs 1 Satz 1 LStR). Kennzeichnend für eine Direktvers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Israel

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem in Vorderasien bzw im "Nahen Osten" an der östlichen Flanke des Mittelmeers gelegenen Staat gilt das hier kommentierte DBA vom 21.08.2014 (BGBl 2015 II, 1301 = BStBl 2016 I, 1116; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 1160 = BStBl 2016 I, 1129) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; Art 28). Das DBA findet grundsätzlich seit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wegfall von Versorgungsanwartschaften beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers

Rz. 185 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Entfällt bei einer Einzelversicherung eine Versorgungsanwartschaft, zB weil der ArbN bei seinem Ausscheiden aus dem Betrieb noch nicht die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit (> Rz 25 ff) erfüllt, führt der bei Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrags eintretende Verlust des Bezugsrechts aus einer Direktversicherung zur > Rückzahl...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens.[250] Zugunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des nichtehelichen Lebenspartners soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines P...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 220 Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen stellen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar,[250] denn im Falle der Kündigung des Vertrages kann der Versicherungsnehmer wenigstens den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft verlangen. Mithin sind derartige Versicherungsverträge unmittelbar beim Übergang des ents...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / V. Kapitalgesellschaften

Rz. 169 Die Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaften ist unproblematisch möglich. Es wird nämlich – auch wenn diese Betrachtungsweise im Einzelfall lebensfremd sein mag – allgemein davon ausgegangen, dass Kapitalgesellschaften eine nicht personalistisch geprägte Struktur aufweisen. Eine unentgeltliche Verfügung über den Geschäftsanteil einer GmbH ist für den Testamen...mehr

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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 127 Vor- und Nacherbschaft sind im Unternehmensbereich zwar mit einigen (zusätzlichen) Schwierigkeiten verbunden. Aber gerade dann, wenn der eigentlich ins Auge gefasste Unternehmensnachfolger noch nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu übernehmen (z.B. bei minderjährigen bzw. in der Ausbildung befindlichen Kindern), kann sich dieses Gestaltu...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 49 Im Unterschied zur einfachen führt die qualifizierte Nachfolgeklausel dazu, dass nur bestimmte Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen nachrücken können. Rz. 50 Auch hier vollzieht sich der Erwerb der Gesellschafterstellung (jedenfalls für Erben) von selbst.[27] Auf die dem Nachfolg...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses

Rz. 12 Gemäß § 2205 S. 1 und § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses zu sorgen. Im Rahmen dieser ordnungsgemäßen Verwaltung ist er (sogar) berechtigt, für den Nachlass Verbindlichkeiten einzugehen (§ 2206 Abs. 1 S. 1 BGB). Den oder die Erben persönlich zu verpflichten, ist er aber nicht befugt.[15] Typischerweis...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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Digitale Signatur / 1 Elektronische Unterschrift

Im Alltag schließen wir alle nahezu täglich eine Reihe von Rechtsgeschäften ab, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Schon morgens beim Bäcker geht man einen Kaufvertrag ein und bei der Bus- oder Zugfahrt zur Arbeit kommt ein Vertrag auch ganz ohne den Austausch von Worten zustande. Während für solche alltäglichen Verträge keinerlei Formvorgaben einzuhalten sind, gelten für...mehr

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Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. 2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat. Normenkette § 4 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 3.1 Fehlender Ersatzraum

Als Härtegrund ist es kraft Gesetzes anzusehen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.[1] Die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Härtegrunds muss der Mieter darlegen und ggf. beweisen. Hinweis Darlegungspflicht des Mieters Der Hinweis auf einen angespannten Wohnungsmarkt genügt dabei für sich allein nicht.[2] Die Rechtsprechun...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter kann der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Gese...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 3.5 Besondere Aufwendungen für die Wohnung

Hat der Mieter mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis des Vermieters wirtschaftliche Aufwendungen für die Erhaltung und Verbesserung der Mietsache gemacht, zu denen er vertraglich nicht verpflichtet war, so kann die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung des...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 2 Rechtsfolgen

Der Vermieter muss nach Zugang des Kündigungswiderspruchs entscheiden, ob er einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zustimmt. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis nach den bisher geltenden Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgese...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 6 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat, wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist[1], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[2], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 5 Gerichtliche Entscheidung

Nach § 574 BGB hat das Gericht die Härtegründe des Mieters gegen das Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung abzuwägen. Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 BGB angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind. Wegfall des Kündigungsgrundes In der...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.1 Kündigung (Satz 1)

Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.5 Bekanntmachung der Kündigung (Satz 4)

Rz. 9 Eine Kündigung ist bei einem Auftragsverhältnis, das nach § 88 Abs. 4 bekannt gegeben werden musste, auf dem gleichen Weg zu veröffentlichen. Unerheblich ist, ob die Kündigung aus wichtigem Grund oder innerhalb des regelmäßigen Kündigungszeitrahmens erfolgte (§ 92 Satz 4 i. V. m. § 88 Abs. 4).mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.6 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung führt zur Beendigung des Auftragsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft. Im Zeitpunkt der Kündigung noch anhängige Aufträge sollen jedoch abgearbeitet werden, soweit dies im Interesse der Sozialleistungsberechtigten liegt (Herbst, in: KassKomm., SGB X, Stand: März 2019, § 92 Rz. 16).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.3 Zeitpunkt der Kündigung (Satz 2)

Rz. 6 Nach Satz 2 des § 92 besteht grundsätzlich keine Frist für die Kündigung. Das hat seinen Grund in den unterschiedlichen Materien, die einer Erledigung durch Auftrag zugänglich sind. Der Auftraggeber muss den Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Kündigung aber so wählen, dass sich der Beauftragte auf den Wegfall des Auftragsgeschäfts einstellen kann. Der Beauftragte muss ...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.4 Sofortige Kündigung (Satz 3)

Rz. 7 Nach § 92 Satz 3 kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn dem Auftraggeber oder dem Beauftragten ein Festhalten am Auftrag, auch nicht bis zu dem sich aus § 92 Satz 2 ergebenden Zeitpunkt, nicht mehr zumutbar ist. Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine Kündigung nicht...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigung des Auftrags

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 92 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingefügt und erfuhr seither keine Änderungen. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zu § 92 gab es keine Vorgängervorschrift. Bis zu seinem Inkraftreten wurde § 671 BGB entsprechend angewandt....mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.2 Kündigungsberechtigte

Rz. 5 Kündigungsberechtigt sind sowohl der Beauftragte wie auch der Auftraggeber. Die Kündigung steht in ihrem Ermessen ("kann ... kündigen").mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 92 regelt die Voraussetzungen, unter denen Auftragsverhältnisse durch Kündigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers mittels Abgabe von Kündigungserklärungen beendet werden können. Als zivilrechtliches Pendant regelt § 671 BGB den Widerruf des Auftrags. Der Gesetzgeber hat in § 92 die Bezeichnung "Kündigung" gewählt, um Begrifflichkeiten zu wahren und eine Abgre...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kündigung (Satz 1) Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss sc...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 92 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingefügt und erfuhr seither keine Änderungen. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zu § 92 gab es keine Vorgängervorschrift. Bis zu seinem Inkraftreten wurde § 671 BGB entsprechend angewandt.mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 2.2 Verantwortlichkeit des Auftraggebers (Abs. 2)

Rz. 8 Nach § 89 Abs. 2 wird der Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung gegenüber dem Betroffenen entbunden. Dies bezieht sich auf alle Handlungen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses gegenüber dem Betroffenen ergehen. Bei einem hoheitlichen Handeln sind demnach Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB) gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Bei zi...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.6 Geltung von Vorschriften des Auftragsrechts (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit die Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben nicht gesetzlich geregelt ist, muss § 97 Abs. 2 beachtet werden. Diese Vorschrift findet wegen des ausdrücklichen Ausschlusses in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB I keine Anwendung auf die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen. Rz. 13 Nach § 97 Abs. 2 gelten § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 und § 92 en...mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand des § 89 sind die Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie auch das Außenverhältnis des Auftraggebers zum Betroffenen (Sozialleistungsberechtigten). § 89 stellt klar, dass das Auftragsverhältnis einem Mandatsverhältnis gleicht, in dem der Beauftragte im Namen des Auftraggebers handelt, wobei dem Auftraggeber ein Auskunfts-, P...mehr

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zfs 12/2019, Zurückweisung ... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Die zugelassene Revision führt gem. § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG." [6] 1. Das BG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Die Bekl. habe durch die beiden Schreiben der B. AG aus dem Jahr 2012 i.V.m. der Aussag...mehr

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AGS 12/2019, Zeitliche Fest... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rechtsschutz für die Abwehr einer Darlehensforderung aus einer bis zum 1.1.2015 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1975/95)" (im Folgenden: ARB 1975/95) des Versicherers zugrunde. Darin heißt es u.a.: Hinweis "§ 14 Eintritt des Versicherung...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Brennen einer CD-ROM mit Buchhaltungs- und Lohndaten abrechnen?

Frage: Mein gekündigter Mandant möchte seine Buchhaltungs- und Lohndaten haben. Er möchte, dass ich die Fibu-Daten von Addison auf Datev ­umwandle und ihm dann für jedes Jahr eine eigene CD-ROM brenne und ihm diese kostenlos überlasse. Ich bin der Meinung, dass ich das Umwandeln der Daten aus meinem System auf seines und das Brennen auf CD-ROM abrechnen kann, mit 50 EUR für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Eine abgeschlossene Pauschalvergütung ändern

Das OLG Schleswig-Holstein befasste sich in einem Urteil v. 11.1.2019 (Az. 17 U 21/18) mit der Frage, in wieweit es für einen Steuerberater möglich ist, eine mit dem Mandanten vereinbarte Pauschalvergütung im Nachhinein an einen gestiegenen Buchführungsaufwand anzupassen. Ende 2012 übernahm eine Steuerberatungsgesellschaft (Klägerin) für eine Mandantin (Beklagte) die laufende...mehr

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§ 37 Vorverfahren / K. Vorgerichtlicher Beweisantrag

Rz. 103 Beweisanträge haben sowohl in der Hauptverhandlung als auch weit davor ihren Nutzen und ihre Berechtigung. Zum einen kann die Verwaltungsbehörde durch sinnvoll gestellte Beweisanträge zu einer Korrektur des Verfahrens im Sinne des Betroffenen gebracht werden, nicht nur in Gestalt einer Einstellung nach § 47 OWiG, sondern auch zu einer Modifikation der Geldbuße oder d...mehr

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§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / A. Übersicht

Rz. 1 Soweit in der Verkehrsunfallbearbeitung von der "Kfz-Haftpflichtversicherung" die Rede ist, muss zwischen drei grundlegend unterschiedlichen Anspruchsrichtungen unterschieden werden, nämlich zwischenmehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Beziehungsdreieck Rechtsanwalt/Mandant/Rechtsschutzversicherer bestehen ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Daraus folgt, dass der Mandant auch nach erteilter Deckungszusage durch einen Rechtsschutzversicherer alleiniger Schuldner der Anwaltsgebühren ...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 5 Nach Maßgabe der dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB haben der Versicherungsnehmer und alle sonstigen mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags sowohl vor als auch nach dem Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Wird einer Obliegenheiten zuwider gehandelt, kann dies dazu führen, dass der Versicherer im Innenverhältni...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Übersicht

Rz. 62 Von zentraler Bedeutung für die Verkehrsunfallbearbeitung ist der aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG resultierende Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Danach haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten in demselben Maße wie die Versicherten seines Vertrags. Anders als bei allgemeinen Haftpflichtvers...mehr

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§ 37 Vorverfahren / 2. Wegfall des Fahrverbots

Rz. 115 Ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung ist der dogmatisch richtige Umgang mit dem Fahrverbot bzw. dessen Wegfall.[103] In viel zu vielen Lehrbüchern, Handbüchern und Kommentaren bestehen die Ausführungen zum Absehen vom Fahrverbot aus einer wild gemischten, manchmal immerhin nach Stichworten sortierten Sammlung von Einzelbeispielen aus der Rechtsprechung, ohne dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.4 Kommanditgesellschaft

Rz. 48 Für die Haftung des Komplementärs gelten die Ausführungen zur Haftung der Gesellschafter einer OHG.[1] Kommanditisten haften den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage unmittelbar.[2] Mehrere Kommanditisten haften als Gesamtschuldner. Soweit ein Kommanditist seine Einlage erbracht hat, ist die Haftung ausgeschlossen. Als Einlage ist der Betrag maßgeben...mehr