Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Haftungsrisiken beim Cash Pooling inner- und außerhalb einer Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen über einen Cash Pool im Konzern bergen insbesondere im Fall einer Insolvenz diverse Risiken, u.a. das einer Insolvenzanfechtung. Dieses kann jedoch – zumindest beim physischen Cash Pooling – bei Vorhandensein von Cash-Pool-Vereinbarungen reduziert werden. Neben derartigen Anfechtungsrisiken sind weitere Haftungsfallen zu beachten (z.B. die Kapitaler...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kündigung

Rz. 80 Der Anwaltsvertrag kann auch in der Weise beendet werden, dass entweder der Auftraggeber oder der Rechtsanwalt den Vertrag kündigt.[243] Wenn der Rechtsanwalt die Kündigung ausspricht, ist in der Praxis davon die Rede, dass der Rechtsanwalt "das Mandat niederlegt". Die Wirksamkeit einer Kündigung und die daran anknüpfenden Rechte der Vertragsparteien setzen zunächst v...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausschluss des Schadensersatzes bei ordentlicher Kündigung

Rz. 123 Wenn ein Rechtsanwalt den Auftrag ordentlich kündigt, handelt er vertragsgemäß. Eine darauf gestützte Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen einer Vertragsverletzung ist daher ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 627 Abs. 2 BGB bzw. §§ 675 Abs. 1, 671 Abs. 2 BGB wegen einer Kündigung zur Unzeit, für die kein wichtiger Grund vorli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Kündigung zur Unzeit

Rz. 97 Eine Kündigung zur Unzeit[289] liegt vor, wenn der Mandant sich notwendige Dienste eines anderen Rechtsanwalts nach Zugang der Kündigung nicht beschaffen kann. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob dem Mandanten dies in gleicher Güte und zu gleichen Bedingungen möglich ist. Maßgebend dafür, ob eine Kündigung zur Unzeit erfolgt, ist nicht der Zeitpunkt der Künd...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz bei Kündigung zur Unzeit ohne wichtigen Grund

Rz. 96 Wenn der beauftragte Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag gem. § 627 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigt, obliegt ihm nach § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB, auf das Interesse des Mandanten Rücksicht zu nehmen, sich die Dienste anderweitig beschaffen zu können. Auch Nr. 3.1.4. der in der Vergangenheit bis zur Aufhebung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BORA durch Beschl. v. 15.4.2013[286] mit W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Beendigung

Rz. 31 Das Treuhandverhältnis endet spätestens mit der Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten (§ 362 Abs. 1 BGB), also nach Erreichung des Treuhandzwecks. Ein Treuhandverhältnis, das für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet mit deren Ablauf (§ 163 mit § 158 Abs. 2 BGB; § 675 Abs. 1 i.V.m. § 620 Abs. 1 BGB für einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Wichtiger Grund

Rz. 103 Die Voraussetzungen, nach denen ein Rechtsanwalt gem. § 627 Abs. 2 BGB aus einem wichtigen Grund zu einer unzeitigen Kündigung berechtigt ist, richten sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls. Gerichtliche Entscheidungen sind hierzu im Zusammenhang mit Anwaltsverträgen bislang nicht veröffentlicht worden.[299] Der Wortlaut des § 627 Abs. 2 BGB, der das Vorlie...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 122 Hat der Rechtsanwalt eine Kündigung des Auftraggebers durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ohne dass dieser sich seinerseits vertragswidrig verhalten hat, muss der Rechtsanwalt dem Auftraggeber den durch die Kündigung verursachten Schaden ersetzen. Dieser Anspruch geht auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.[334] Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er bei For...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 115 Der Auftraggeber verhält sich vertragswidrig i.S.d. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat und dem Rechtsanwalt die weitere Durchführung des Mandats billigerweise nicht zugemutet werden kann.[325] Im Schrifttum hat Pabst den Versuch unternommen, typische Fälle vertragswidrigen Verhaltens des Auft...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 104 Wenn der Rechtsanwalt den Auftrag zur Unzeit gekündigt hat ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Vielmehr ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten denjenigen Schaden zu ersetzen, den dieser gerade infolge des Kündigungszeitpunkts erlitten hat. Folge der widerrechtlichen Drohung mit einer Kündigung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Einseitige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rz. 345 Für die Vorbereitung einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlicher Erklärungen gelten die vorbeschriebenen Pflichten bei der Vertragsgestaltung entsprechend. So muss ein Rechtsanwalt ein Auslegungsrisiko nach Möglichkeit vermeiden. Den sichersten Weg hält er nur ein, falls seine Erklärung unmissverständlich ist. Dazu gehört auch die zutreffende Verwendung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts

Rz. 91 Das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 627 Abs. 1 BGB kann gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen sein. aa) Beiordnungsfälle Rz. 92 Wenn der Vertragsschluss auf eine gerichtliche Beiordnung des Rechtsanwalts zurückgeht (vgl. auch Rdn 192 ff.), kann dieser den Anwaltsvertrag wegen des dadurch begründeten Kontrahierungszwangs nicht ohne Weit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertraglicher Ausschluss

Rz. 93 Das Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB kann auch vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden.[277] Die in § 627 BGB vorgesehene Möglichkeit, den Anwaltsvertrag unter erleichterten Voraussetzungen zu kündigen, ist nicht schlechthin kennzeichnend für den Anwalts-Dienstvertrag, was sich bereits aus dem gesetzlichen Ausschluss für den Fall des dauernden Dienstverh...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Kündigungserklärung

Rz. 95 Die Kündigungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem Vertragspartner gem. § 130 BGB zugehen muss. Daher ist etwa eine Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Rechtsanwalt unwirksam, wenn die Mandatsniederlegung nur ggü. dem Prozessgericht erklärt wird.[285]mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien

Rz. 84 Aus § 627 Abs. 1 BGB wird allgemein gefolgert, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Nach § 627 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 622 BGB ist, gekündigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen müssen. Es wird da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Nachvertragliche Pflichten bei Fortgeltung einer Vollmacht

Rz. 240 Besondere nachvertragliche Pflichten eines Rechtsanwalts können sich auch daraus ergeben, dass eine erloschene (Prozess-)Vollmacht im Außenverhältnis z.T. als fortbestehend fingiert wird. So erlischt eine materiell-rechtliche Vollmacht zwar grds. mit der Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (§ 168 Satz 1 BGB). Die Vollmacht wirkt allerdings ggü. gutg...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Fallgruppen

Rz. 70 Normalfall der Beendigung des Anwaltsvertrages ist die Erledigung des Auftrags (vgl. Rdn 71 ff.). Von praktischer Bedeutung sind daneben die Kündigung des Anwaltsvertrages (vgl. Rdn 80 ff.), der Widerruf (vgl. Rdn 124), eine einvernehmliche Vertragsbeendigung (vgl. Rdn 126), die Insolvenz einer Vertragspartei (vgl. Rdn 127 f.) oder der Tod eines Vertragspartners (vgl....mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Auflösung

Rz. 126 Wie bei jedem Vertragsverhältnis steht es den Parteien frei, eine Vertragsaufhebung oder -auflösung (formfrei) zu vereinbaren.[342] Allerdings empfiehlt es sich, insoweit eine schriftliche oder zumindest textliche Dokumentation aus Beweisgründen vorzunehmen. Eine solche Vereinbarung kann sinnvoll sein, wenn etwa die Ungewissheit über die Berechtigung oder Wirksamkeit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Zusammenfassung

Rz. 242 Aus der Rechtsprechung zu den nachvertraglichen Pflichten lässt sich die Empfehlung ableiten, dass ein Rechtsanwalt bei Beendigung des Mandats, insb. nach einer Kündigung des Anwaltsvertrages durch einen Beteiligten, sorgfältig prüfen muss, über welche Risiken der ehemalige Auftraggeber noch aufzuklären ist und welche Handlungen noch vorzunehmen sind, um drohende Rec...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Dienste höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens

Rz. 85 Voraussetzung des § 627 Abs. 1 BGB ist, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete Dienste höherer Art zu leisten hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Der gesetzgeberische Grund für die ggü. § 626 BGB erleichterte, jederzeitige Möglichkeit zur Lösung eines Dienstverhältnisses i.S.d. § 627 BGB liegt in dem besonderen Vertrauen, von dem d...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Handlungen des Mandanten

Rz. 46 Ein eigener selbstständiger Willensakt des Geschädigten schließt es nicht aus, demjenigen die Schadensfolge zuzurechnen, der die Kausalkette in Gang gesetzt hat. Wurde die Handlung des Mandanten durch das haftungsbegründende Ereignis geradezu herausgefordert oder bestand für sie ein rechtfertigender Anlass, so bleibt der Zurechnungszusammenhang mit dem Verhalten des A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Ergänzung der Angaben

Rz. 44 Hat der Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür, dass die Information durch den Mandanten unzutreffend oder lückenhaft ist, so hat der Anwalt sich um eine Berichtigung und Ergänzung der Angaben zu bemühen.[261] Die Anhörung und Befragung des Mandanten hat der Rechtsanwalt grds. selbst vorzunehmen.[262] Rz. 45 Soll der Rechtsanwalt Unterhaltsansprüche einklagen, so muss er mit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ziel des Mandanten

Rz. 35 Der Rechtsanwalt hat zunächst zu klären, welches Ziel der Auftraggeber in seiner Rechtsangelegenheit verfolgt, die Gegenstand des Anwaltsvertrages sein soll. Ist das Begehren unklar, so hat der Rechtsanwalt nachzufragen.[220] Die Haftpflichtpraxis zeigt, dass es bereits bei dieser ersten und wichtigsten Frage zu Missverständnissen zwischen Mandant und Anwalt kommen kan...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Rücktritt

Rz. 125 Ein Rücktritt (§§ 323, 324, 326 Abs. 5 BGB) von einem Anwalts- oder Steuerberaterdienstvertrag ist nur in Ausnahmefällen zulässig. An dessen Stelle tritt regelmäßig das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, weil es im Allgemeinen nicht im Interesse beider Partner läge, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich störungsfrei erbrachter Leistungsteile rücka...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Beiordnungsfälle

Rz. 92 Wenn der Vertragsschluss auf eine gerichtliche Beiordnung des Rechtsanwalts zurückgeht (vgl. auch Rdn 192 ff.), kann dieser den Anwaltsvertrag wegen des dadurch begründeten Kontrahierungszwangs nicht ohne Weiteres kündigen.[275] Dann muss der Rechtsanwalt zunächst die Aufhebung der Beiordnung gem. §§ 48 Abs. 2, 49 Abs. 2 BRAO beantragen. Voraussetzung ist, dass ein wi...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Nachvertragliche Haftung

Rz. 227 Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (vgl. Rdn 69 ff.) treffen einen Rechtsanwalt im Einzelfall Pflichten, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des ehemaligen Mandanten begründen kann.[565] Hiervon sind diejenigen Sachverhalte abzugrenzen, in denen sich Beratungs- und Handlungspflichten des Rechtsanwalts aus dem laufenden Vertragsverhältnis ergeben...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Mitteilungen an den Versicherer

Rz. 115 § 11 AVB legt fest, an wen etwaige Erklärungen des Versicherungsnehmers gerichtet sein sollen. Diesem wird nahegelegt ("sollen"), auch dann die Text- oder Schriftform zu wählen, wenn Gesetz oder Versicherungsbedingungen dies nicht explizit vorsehen. Die Aufnahme der Adresse, an die die jeweiligen Erklärungen zu richten sind, bietet dem Versicherungsnehmer einen erhebl...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Mischformen

Rz. 90 Ein einheitlicher Dienstvertrag kann sowohl Leistungen gegen feste Bezüge beinhalten (z.B. für Finanz- und Lohnbuchführung) als auch darüber hinaus eine umfassende Verpflichtung zur Steuerberatung (ohne feste Bezüge). Wäre die erstgenannte Tätigkeit in einem selbstständigen Vertrag geregelt, könnte dieser nicht nach § 627 BGB gekündigt werden. Ein umfassender Vertrag ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Notanwalt und Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 200 Für die Beiordnung als Notanwalt (§§ 78b, 78c ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) und für die anwaltliche Vertretung im vor- und außergerichtlichen Bereich nach dem Beratungshilfegesetz (§ 49a Satz 1 BRAO) gelten die zu einer Beiordnung gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 121 ZPO dargelegten Grundsätze entsprechend.[513] Die Vorschrift des § 78b ZPO über die Beiordnung eines Nota...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001[1] wurde das allgemeine Leistungsstörungsrecht mit Wirkung vom 1.1.2002 grundlegend geändert. Dies ist auch für Rechtsberaterverträge von Bedeutung. Rz. 2 Auf Rechtsberaterverträge, die vor diesem Tage geschlossen wurden, ist das bisher geltende Recht anzuwenden (Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), das – mit Au...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Hilfs- und Vorsorgemaßnahmen

Rz. 121 Das Gebot des "sichersten Weges" kann vom Anwalt Hilfs- und Vorsorgemaßnahmen verlangen. Dieser muss z.B. damit rechnen, dass – entgegen seiner eigenen Beurteilung – ein Gericht einen tatsächlichen oder rechtlichen Streitpunkt zugunsten des Gegners entscheidet, sodass für diesen Fall Vorkehrungen erforderlich sein können.[587] Rz. 122 Selbst wenn eine geltend zu mache...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr. 2.1 c) erhält folgende...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Dauerhaftes Dienstverhältnis mit festen Bezügen

Rz. 87 § 627 Abs. 1 BGB schließt das jederzeitige Kündigungsrecht ausnahmsweise aus, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem Berechtigten in einem dauerhaften Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Dahinter steht der Gedanke, dass in diesen Ausnahmefällen dem Vertrauen des Dienstverpflichteten auf seine Existenzsicherung Vorrang vor dem Schutz der Entschließungs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.),mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / III. Hypothetische Kausalität

Rz. 74 Dieser Begriff bezeichnet den Einwand, der real bewirkte Schaden wäre später durch einen anderen Umstand, die sog. Reserveursache, ebenfalls herbeigeführt worden. Ursächlich für den Schaden ist nur das tatsächliche Erstereignis. Die Reserveursache konnte sich nicht mehr auswirken, weil der vermögensrechtliche Nachteil schon eingetreten war. Die Frage betrifft folglich...mehr