Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 188 Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie bereits dargelegt, reicht eine nur allgemein gehaltene Aussage nicht aus. Der Rechtsanwalt muss konkret beschreiben, woraus sich das Prozessrisiko ergibt:[782]mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eigene Versicherung Deckung...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 1. Rechtsstellung des begünstigten Dritten

Rz. 11 Begründet ein Rechtsberatervertrag den Anspruch eines Dritten auf die Rechtsbetreuung (§ 328 Abs. 1 BGB), darf dieser das Forderungsrecht grds. zurückweisen;[33] dieses gilt dann als nicht erworben (§ 333 BGB).[34] Eine Zurückweisung entfällt, sobald der Dritte das Forderungsrecht angenommen hat.[35] Dies gilt auch dann, wenn sich der Dritte ggü. dem Gläubiger verpfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Zustimmungserklärung des Auftraggebers

Rz. 532 § 52 Abs. 2 Satz 3 BRAO enthält für die Zustimmungserklärung des Auftraggebers zu einer Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder der Sozietät eine besondere Formvorschrift. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die Zustimmungserklärung des A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Rechtsgestaltende Tätigkeit

Rz. 323 Vielfach werden Rechtsanwälte beauftragt, einen Vertrag, Allgemeine (Vertrags-) Geschäftsbedingungen, ein Testament o.Ä. zu entwerfen. Haftungsrechtlich gleich zu behandeln ist der Entwurf einer rechtsgeschäftsähnlichen Erklärung, z.B. einer Fristsetzung, einer Mahnung, einer Kündigung oder eines Rücktritts. Daneben kann ein Rechtsanwalt beauftragt sein, einen vorgele...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherung gegen Versäumung von Ausschlussfristen

Rz. 178 Ausschlussfristen werden dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte, die innerhalb einer solchen Frist geltend zu machen sind, mit deren Ablauf erlöschen. Der Ablauf einer Ausschlussfrist ist in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.[741] Ausschlussfristen unterscheiden sich insoweit von Verjährungsfristen (vgl. § 214 BGB). Ebenso wie bei Verjährungsfristen ist ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2 Zeitlicher Aspekt

Rn 9 Das Erfordernis der kollektiven Bindung besteht gemäß § 4 Satz 1 (nur) während der Laufzeit der Anleihe. Damit stellt sich die Frage, ob das Gebot der Gläubigergleichbehandlung nach der Kündigung der Anleihe, aber noch vor deren planmäßigem Laufzeitende fortwirkt. Das ist der Fall, da dem Merkmal "während der Laufzeit" nach der Rechtsprechung bis zur vollständigen Erfül...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Anleihebedingungen. Danach handelt es sich hierbei um Bedingungen, die die Leistung sowie die Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger beschreiben. Die Anleihebedingungen enthalten üblicherweise Regelungen über den Emissionsbetrag, den Ausgabepreis, die Währung, das anwendbare Recht, die Art und d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 § 4 gehört zu den wenigen zwingenden Vorschriften des SchVG.[15] Die Norm ist also, wenn ein Emittent insolvent wird und es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kommt, im Verfahren sowohl vom Insolvenzverwalter als auch von den Gläubigern zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dementsprechend während der Laufzeit der Anleihe zum einen mittels ei...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Kündigung

Rz. 39 Dienstverhältnisse sind gem. § 620 Abs. 2 BGB grundsätzlich frei kündbar, sofern die Kündigungsfristen beachtet werden. Danach können Dienstverhältnisse gekündigt werdenmehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Kündigung

Rz. 61 Neben dem Recht auf Rücktritt hat der Auftraggeber nach § 649 BGB die Möglichkeit, einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung des Werkes jederzeit zu kündigen. Dieses freie Kündigungsrecht gilt für alle Werkverträge, so auch für den Bauvertrag gem.§ 650a BGB. Seit 1.1.2018 hat der Gesetzgeber im BGB-Werkvertragsrecht nun auch spezielle Regelungen für den Bauvertrag eing...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 6. Kündigung

Rz. 48 Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind nicht nur die Fristen des § 622 BGB zu beachten, sondern auch die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes . Rz. 49 Kündigungsfristen Nachdem früher für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Kündigungsfristen galten, war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das diese Ungleichbehandlung als verfassun...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 5. Büromäßige Behandlung

Rz. 26 Der Anwalt muss, wenn er mit der Kündigung eines Mieterverhältnisses betraut wird, die oben genannten Vorschriften genau beachten. Er muss daher die Kündigung im Einzelnen begründen und ihr insbesondere auch eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht beifügen. Treten neue Kündigungsgründe auf, kann auf diese eine erneute Kündigung gestützt werden.mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Einseitige Rechtsgeschäfte

Rz. 65 Einseitige Rechtsgeschäfte unterscheiden sich von mehrseitigen dadurch, dass sie aus nur einer Willenserklärung bestehen, mithin keiner Annahme bedürfen. Hauptbeispiel einseitiger Rechtsgeschäfte ist die Kündigung, die regelmäßig nur von einer Partei eines Vertrages ausgesprochen wird und dann, wenn sie die Voraussetzungen einer Kündigung erfüllt, wirksam ist, auch wen...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Prozessuale Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 66 Entsprechend den §§ 261 bis 270, 281 ZPO hat die Rechtshängigkeit folgende prozessuale Folgen: Beispiel: A erhebt Klage auf die Feststellung, dass eine Kündigung, die er betreffend einen mit B abgeschlossenen...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / II. Franchisevertrag

Rz. 91 Auch der Franchisevertrag spielt im Geschäftsleben unserer Zeit eine erhebliche Rolle, ohne dass es über ihn gesetzliche Vorschriften im Sinne einer Vertragstypisierung gäbe. Franchise liegt vor, wenn ein Unternehmer als Franchisegeber einem anderen Unternehmer als Franchisenehmer für dessen Betriebsführung zur Nutzung gegen Entgelt Handelswaren oder -marken, Warenzei...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / I. Leasing

Rz. 87 Der Leasingvertrag spielt im heutigen Geschäftsleben eine bedeutende Rolle. Er war jedoch bisher gesetzlich nicht geregelt. Durch den Leasingvertrag überlässt ein Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit, die er in der Regel zuvor von einem Dritten kauft, gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch, wobei die Gefahr oder Haftung für Inst...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 7. Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht

Rz. 54 Kommt es wegen einer Kündigung zu einem Arbeitsgerichtsverfahren und zeigt sich dabei, dass die Kündigung unwirksam ist, kann das Gericht bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen (§ 9 KSchG). Es wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zusprechen, die einen Be...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 8. Büromäßige Behandlung

Rz. 55 Erscheint ein Mandant, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, hat der Anwalt die für die Erhebung der Kündigungsschutzklage geltende Ausschlussfrist zu beachten. Diese beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Die Frist ist sofort im Fristenkalender zu notieren. Bevor der Anwalt eine Klage erhebt, sollte er umgehend versuchen, eine Einigung mit...mehr

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§ 8 Sachenrecht / III. Besitzschutz

Rz. 6 In der Praxis kommen relativ häufig Fälle von Besitzstörungen unterschiedlichster Art vor. So meinen Personen gelegentlich, sich ohne Einschaltung der Justiz "ihr vermeintliches Recht" im Wege der Selbsthilfe holen zu dürfen. Die sog. " Selbstjustiz " ist allerdings fast immer unzulässig. Ein klassischer Beispielsfall unzulässiger Selbstjustiz geht dahin, dass der Vermie...mehr

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§ 14 Klageerhebung / III. Gestaltungsklage

Rz. 10 Durch die Gestaltungsklage wird eine unmittelbar aus dem rechtskräftigen Urteil folgende Gestaltung, d.h. Änderung eines bestehenden Rechtsverhältnisses begehrt. Beispiele sind hier die Scheidungsklage (heute richtig als Scheidungsantrag bezeichnet) und die Klage auf vorzeitigen (d.h. vor Ehescheidung erfolgenden) Ausgleich des Zugewinns gem. § 1386 BGB. Das rechtskrä...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 15 O

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§ 49 Wörterlexikon / 21 U

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§ 8 Sachenrecht / c) Rentenschuld (§§ 1199 ff. BGB)

Rz. 58 Die in §§ 1199 ff. BGB geregelte Rentenschuld ist eine spezielle, rechtlich verselbstständigte Art der Grundschuld. Es handelt sich um eine Grundschuld zur Absicherung wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen. Sie hat daher große Ähnlichkeit mit der noch zu erläuternden Rentenreallast. Im Unterschied zur normalen Grundschuld (§ 1193 BGB) kann der Gläubiger das Kapital ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Arbeitsgerichtssachen

Rz. 332 Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiede...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Gelddarlehen

Rz. 30 Hauptpflicht aus dem Darlehensvertrag ist einerseits die Bereitstellung eines Geldbetrages in der vereinbarten Höhe durch den Darlehensgeber, während der Darlehensnehmer zur Zinszahlung und Rückerstattung der Darlehenssumme verpflichtet ist, § 488 Abs. 1 BGB. Die Zinsen sind dabei grundsätzlich nachschüssig nach Ablauf eines Jahres oder – bei kurzfristigen Darlehen – ...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 7. Erlöschen der Vollmacht

Rz. 52 Die Vollmacht erlischt : Durch den Tod des Mandanten endet die Vollmacht hingegen nicht (§ 86 ZPO). Wird das Mandat gekündigt, endet die Bevollmächtigung ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 25 Man muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterscheiden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit ("Betreiben des Geschäfts") bzw. mit Erteilung der Information durch den Auftraggeber. In Rechnung stellen darf der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch aber erst, wenn er "fällig" ist (Au...mehr

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§ 18 Erledigung der Hauptsache / I. Erledigendes Ereignis

Rz. 4 Voraussetzung der Erledigungserklärung ist zunächst ein erledigendes Ereignis . Erledigendes Ereignis ist jedes Vorkommnis, das nach Rechtshängigkeit der Klage den klageweise geltend gemachten Anspruch entfallen lässt. Das Entfallen kann dabei wie im obigen Bsp. auf einer Erfüllung des Anspruchs beruhen. Es kann aber bspw. auch ein Gegenstand, dessen Herausgabe begehrt ...mehr

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§ 14 Klageerhebung / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 16 Der Rechtsanwalt muss bei der Abfassung des Klageantrages von vornherein erkennen lassen, welches Klageziel er verfolgt und muss den Fall diesbezüglich auch genau durchdenken, um nicht eine unzulässige Klage zu erheben oder bspw. das Erfordernis einer zusätzlichen Feststellungsklage neben der Leistungsklage zu vergessen, was sogar einen Haftungsfall auslösen könnte, f...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. §§ 650a ff. BGB

Rz. 62 Zum 1.1.2018 wurde der sog. Bauvertrag und weitere mit dem Bau in Verbindung stehende Vertragsformen (Architektenvertrag, Bauträgervertrag) erstmalig normiert. Bisher galten für Bauverträge nur die rudimentären Normen des Werkvertrages. In der Praxis wurde daher für größere Bauvorhaben schon seit den 1920er Jahren meist auf die Regelungen der VOB/B ausgewichen und die...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / VII. Büromäßige Behandlung

Rz. 19 Auch für das Arbeitsrechtsverfahren gilt, dass alle Fristen und Termine peinlich genau zu notieren sind. Für die in der Praxis relativ häufig vorkommenden Kündigungsschutzklagen ist im Übrigen die Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung für die Klageerhebung zu beachten (§ 4 KSchG). Auf die oben genannte kostenrechtliche Besonderheit des Ausschlusses eines Kostenaus...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / E. Fragen und Antworten

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / II. Wirkung

Rz. 131 Die Rechtskraft bewirkt ein Prozesshindernis , falls derselbe Anspruch, über den das rechtskräftige Urteil entschieden hat, nochmals zwischen denselben Parteien oder ihren Rechtsnachfolgern rechtshängig gemacht wird. Das dann angerufene Gericht darf in diesem Fall keine Sachentscheidung mehr treffen. Es muss die neue Klage vielmehr abweisen. Beispiel: Die Bank B wird v...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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§ 14 Klageerhebung / 1. Positive oder negative Feststellungsklage

Rz. 6 Die Feststellungsklage kann sowohl auf eine positive als auch auf eine negative Feststellung gerichtet sein. Beispiele:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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§ 8 Sachenrecht / b) Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB)

Rz. 53 Die Grundschuld ist im Gesetz wie angedeutet räumlich erst "nach" der Hypothek geregelt. Die §§ 1191 ff. BGB enthalten dabei betreffend die Grundschuld nur wenige Spezialvorschriften, so z.B. dass das Grundschuldkapital erst nach vorgängiger Kündigung fällig wird und dass eine Grundschuld auch für den Eigentümer selbst bestellt werden kann. Im Übrigen sind auf die Gru...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 6 F

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Formvorschriften

Rz. 66 Grundsätzlich ist für Rechtsgeschäfte keine besondere Form erforderlich – es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Danach genügt es für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, dass die Erklärungen mündlich abgegeben werden. Einige Rechtsgeschäfte unterliegen bestimmten Formvorschriften. Als Formen kennt das Gesetz:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Wohnungsgenossenschaft / 2.4 Kündigung durch das Mitglied

Nach § 65 Abs. 1 GenG hat jedes Mitglied das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. In der Satzung der Genossenschaften ist i. d. R. bestimmt, dass für die Kündigung durch ein Mitglied eine Kündigungsfrist von 5 Jahren einzuhalten ist. Eine solche Regelung ist im Genossenschaftsrecht zulässig. Jedoch ist in § 65 Abs. 3 GenG geregelt, dass das Mitglied zur vo...mehr