Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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ZAP 9/2015, Konkurrenztätigkeit: Kündigung

(BAG, Urt. v. 23.10.2014 – 2 AZR 644/13) • Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. Da es sich regelmäßig um eine erhebliche Pflichtverletzung handelt, ist sie per se geeignet, eine außerordentliche Kündigung z...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / d) Kündigung, § 651e BGB

Die Kündigung des Reisevertrags ist in aller Regel für den Anwalt nur von Bedeutung, wenn Klageziel die Rückforderung des Reisepreises nach einer Kündigung ist: Der Mandant hat ohne Beratung vor Ort die Kündigung schlüssig oder ausdrücklich erklärt und will nun den überbezahlten Betrag vom Reiseveranstalter. Die Kündigung der Reise durch den Reisenden wegen eines Mangels ist ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Anhörungserfordernisse

In Unternehmen mit Betriebsrat hat der Arbeitgeber vor Ausspruch jeder Kündigung den zuständigen Betriebsrat anzuhören, § 102 BetrVG. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Entsprechendes gilt im Personalvertretungsrecht, § 79 Abs. 4 BPersVG. Zur wirksamen Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / V. Kündigung

1. Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden, sog. Turboklausel – Schriftform Eine in der Praxis häufig zu findende Vereinbarung sieht vor, dass ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsieht, nach seiner Wahl, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, sog. Turboklausel. Eine solche Erklärung bedarf gem. § 623 BGB zwingend de...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / VI. Kündigung

1. Ordentliche Kündigung a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / VII. Kündigung

1. Außerordentliche fristlose Kündigung a) Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch – unabhäng...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 2. Kündigung der Geschäftsbeziehung oder des Kontos

a) Problemstellung Die Kündigung seitens der Bank birgt für Privat- und Geschäftskunden erhebliches Konfliktpotenzial, z.B. den fast vollständigen Ausschluss vom Zahlungsverkehr, ggf. den Eintrag in "Schwarze Listen" mit weitgehender Aussperrung vom Markt – auch als Mieter (s. Glenk, Schwarze Listen: Bürgerlicher Tod ohne Gerichtsverfahren und ohne Beweise, ZRP 2/2014, 61). b)...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) §§ 138, 242, 612a BGB

Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) AGG

Kündigungen außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes sind unmittelbar am Maßstab des AGG zu messen (BAG NZA 2014, 372, 374 ff.). Erfolgt eine Kündigung wegen unzulässiger Benachteiligung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG), ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig. Für unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallende Kündigungen sind die materiellen Diskriminierungsverbote im AGG aufgr...mehr

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ZAP 18/2015, Vertragsstörun... / e) Kündigung wegen eines Mangels (§ 651e BGB)

Bloße Unannehmlichkeiten und landestypische Vorkommnisse muss der Reisende dulden. Leichte Mängel berechtigen zum Abhilfeverlangen, zum Aufwendungsersatz und zur Minderung des Reisepreises. Erst wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wird, erhält der Reisende das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Eine erhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 651e Abs. 1 S. 1 BGB ist für jede...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Schriftform

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, § 623 BGB. Die Norm erfasst jede arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Kündigung und gilt auch für den nach § 113 InsO einen Arbeitnehmer kündigenden Insolvenzverwalter (BAG NZA 2005, 513, 513). Spezialgesetzliche Vorschriften finden sich in § 22 Abs. 3 BBiG, § 9 Abs. 3 S. 2 MuSchG und in § 65 Abs. 2 SeeArbG. Da die d...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Jede ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist und des richtigen Kündigungstermins gebunden. Eine zu kurz bemessene Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sie sich nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Lässt sich die richtige Kündigungsfrist hingegen per Auslegung ermitteln, ist die Kündigu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist – für deren Wahrung der Kündigende darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG NZA 1994, 934, 935) – beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Dies ist der Fall, sobald er eine zu...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 4. Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl/Altersgruppenbildung nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG

Sind bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird vermutet, dass die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt sind, § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG. In diesem Fall beschrän...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) (Tarif-)Vertraglicher Kündigungsschutz

Kündigungsschranken können sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Von besonderer Bedeutung sind tarifliche Regelungen zur ordentlichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern (z.B. § 34 Abs. 2 TVöD). Bei einzelvertraglichen Vereinbarungen sind § 622 Abs. 6 BGB und die §§ 305 ff. BGB zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / d) Anhörung des Arbeitnehmers

Eine vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers ist nur bei einer Verdachtskündigung Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG NZA 2014, 1015, 1017). Davon unberührt bleibt die erforderliche Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG.mehr

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ZAP 24/2015, Altersdiskriminierung: Kündigung in Freiberuflerpraxis

(BAG, Urt. v. 23.7.2015 – 6 AZR 457/14) • Ist bei einer Kündigung gegenüber einer in einer Freiberuflerpraxis/Kleinbetrieb tätigen Praxismitarbeiterin aufgrund der von ihr vorgetragenen Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihres Lebensalters (Geburtsjahr: 1950) nach § 22 AGG zu vermuten (hier: durch Hinweis auf "Pensionsberechtigung" in der Kündigung und Nichtkün...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern kann, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis für dessen voraussichtliche Dauer unzumutbar ist und bei einem vergleichbaren, ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte, u.U. außerordentlich mit Auslauffrist (die der fiktiven Kündigungsfrist entspricht) gekündigt werden. Relevant i...mehr

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ZAP 9/2017, Gläubigerbenachteiligung: Kündigung eines Darlehens

(BGH, Urt. v. 12.1.2017 – IX ZR 130/16) • Die Kündigung eines Darlehens kann eine Rechtshandlung im Sinne des Anfechtungsrechts sein, die die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Es genügt insoweit eine mittelbare, durch später hinzutretende Umstände mitverursachte Benachteiligung der Insolvenzgläubiger. Eine solche kann eintreten, wenn infolge der Kündigung im Insolvenzverfahr...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes

Eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB ist möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / b) Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ...mehr

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ZAP 19/2015, Kinderbetreuungsvertrag: Kündigung bei Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes

(AG Bonn, Urt. v. 28.7.2015 – 114 C 151/15) • Bei einem Kinderbetreuungsvertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Elementen, bei dem der dienstvertragliche Charakter überwiegt. Ist eine Eingewöhnung des einjährigen Kindes in der Einrichtung nach mehreren Wochen nicht vorangeschritten, ist sie als gescheitert anzusehen und bere...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Wichtiger Grund "an sich"

Ein an sich wichtiger Grund zur Kündigung kann in einer erheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht oder in der schuldhaften Verletzung einer Nebenpflicht liegen. Bei einer Nebenpflichtverletzung müssen jedoch erschwerende Umstände verstärkend hinzutreten (BAG NZA 2010, 1348, 1349 f.). Als wichtiger Grund an sich geeignet ist nicht nur eine erhebliche Pfl...mehr

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ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

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ZAP 8/2015, Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wg. Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch

(BGH, Urt. v. 18.2.2015 – VIII ZR 186/14) • Grundsätzlich kann die Belästigung von Mitmietern durch Zigarettenrauch dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn einfache und zumutbare Maßnahmen wie etwa die Lüftung über die Fenster zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter nicht ergriffen werden. Das ist insb. dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung erheblich i...mehr

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ZAP 2/2015, Pachtvertrag: Kündigung wegen erheblichen Bewirtschaftungsmangels

(AG Duisburg-Hamborn, Urt. v. 31.8.2015 – 6 C 504/14) • Der Verpächter einer Gartenparzelle hat keinen Anspruch auf Herausgabe und Räumung der Parzelle, wenn das Pachtverhältnis nicht durch eine Kündigung beendet worden ist. Eine fristlose Kündigung hat das Pachtverhältnis in Ermangelung eines Kündigungsgrundes nicht beendet, wenn keine schwerwiegende Pflichtverletzung des P...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Keine milderen Mittel

Stehen mildere Mittel (ordentliche Kündigung, Abmahnung) zur Verfügung, scheidet eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB aus (BAG NZA 2010, 1227, 1231). Da ein zumutbares Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist schon im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen ist, kommt an dieser Stelle nur der Abmahnung Bedeutung zu. Sie kann aber entbehrlich sein, we...mehr

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ZAP 10/2017, Kündigung: Voraussetzungen einer „echten“ Druckkündigung

(BAG, Urt. v. 15.12.2016 – 2 AZR 431/15) • Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem – unberechtigten – Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung des Betroffenen nicht als sog. echte Druckkündigung sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht zumindest dadurch abzuwehren ve...mehr

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ZAP 7/2015, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Keine fristlose Kündigung

(BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 651/13) • Eine sexuelle Belästigung, durch die ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betroffenen Person verletzt, stellt eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen dar und ist deshalb "an sich" geeignet, selbst bei entsprechendem erstmaligen Verhalten einen wichtigen Grund zur au...mehr

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ZAP 14/2016, Bauvertrag: Entgangener Gewinn bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrags

(OLG Brandenburg, Urt. v. 22.12.2015 – 12 U 152/14) • Bei einer wirksamen Kündigung eines Bauvertrags hat der Unternehmer einen Anspruch auf restliche Vergütung für die von ihm erbrachten Planungsleistungen aus dem Werkvertrag. Der Unternehmer hat unter Angabe der entsprechenden Kalkulationsgrundlagen die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen und die Ver...mehr

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ZAP 3/2016, Außerordentliche Kündigung: Ankündigung einer Erkrankung

(LAG Hamm, Urt. v. 14.8.2015 – 10 Sa 156/15) • Kündigt ein Arbeitnehmer an, im Falle der Ablehnung seines kurzfristigen Urlaubsgesuchs zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen zu wollen, so reicht bereits die Ankündigung dieser zukünftigen Erkrankung ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit aus, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigu...mehr

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ZAP 6/2017, Betriebliches Eingliederungsmanagement: Krankheitsbedingte Kündigung

(LAG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2016 – 13 Sa 356/16) • Eine krankheitsbedingte Kündigung kann unverhältnismäßig und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber es unterlassen hat, vor ihrem Ausspruch ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten, der Arbeitnehmer zwar ein solches etwa anderthalb Jahre zuvor abgelehnt hatte, danach jedoch erneut die Voraussetzunge...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Kündigungs- und Benachteiligungsverbote

Für besonders schützenswerte Arbeitnehmer und bei Vorliegen bestimmter Umstände bestehen Kündigungs- sowie Kündigungsschutz vermittelnde Benachteiligungsverbote. Ein wichtiges statusbezogenes Kündigungsverbot ist in § 15 KSchG (s.a. § 29a HAG, § 96 SGB IX) geregelt, wonach betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern (v.a. Betriebsratsmitgliedern) nicht ordentlich gekündig...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / cc) Dringlichkeit des betrieblichen Erfordernisses

Die betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein. Es darf dem Arbeitgeber nicht möglich sein, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen (BAG NZA 1986, 823). Der Arbeitgeber muss daher vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine objektiv mögli...mehr

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ZAP 8/2017, Darlehensvertrag: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Köln, Urt. v. 18.11.2016 – 1 U 51/16) • Kommt ein Darlehensnehmer dem Interesse des Darlehensgebers an der Besicherung der Darlehensforderung nicht nach, sondern stellt er vielmehr die an sich unstreitige Gewährung des Darlehens als solche in Abrede, so ist der Darlehensgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Darlehensnehmer kann sich z...mehr

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ZAP 12/2015, Bauvertrag: Kündigung aus wichtigem Grund

(OLG Hamm, Urt. v. 26.2.2015 – 24 U 56/10) • Dem Auftraggeber kann eine Fortsetzung des Vertrags wegen des Verhaltens des ausführendenden Unternehmers nicht mehr zumutbar sein, obwohl die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine solche Kündigung aus wichtigem Grund kommt in Betracht, wenn der Auftragnehmer nach Unstimmigkeiten über die Bauausf...mehr

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ZAP 7/2015, Langfristiger Sparvertrag: Kein Recht zur Kündigung wegen aktuell niedrigem Zinsniveau

(LG Ulm, Urt. v. 26.1.2015 – 4 O 273/13 • Eine Sparkasse kann den mit ihr abgeschlossenen langfristigen flexiblen Ratensparvertrag, zu dessen inhaltlicher Bestimmung mangels genauerer dortiger Angaben auch der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von ihr herausgegebene gültige Werbeflyer zum "S-Scala"-Ratensparplan herangezogen werden kann, nicht unter Hinweis auf das aktuell...mehr

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ZAP 4/2016, Fristlose Kündigung: Gefälschter Pfandbon

(LAG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2015 – 7 Sa 1078/14) • Erstellt ein Arbeitnehmer einen falschen Pfandbon, um sich unter Verletzung des Vermögens seines Arbeitgebers das Pfandgeld rechtswidrig zuzueignen, kann der mit einer derartigen Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch im Hinblick auf eine fristlose Kündigung besonders gravierend sein, auch wenn es sich nur um einen g...mehr

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ZAP 13/2016, Bausparvertrag: Keine Kündigung nach Zuteilungsreife

(OLG Stuttgart, Urt. v. 30.3.2016 – 9 U 171/15) • Bei einem Bausparvertrag stellt der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens i.S.v. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar und vermag deshalb eine darauf gestützte Kündigung nicht zu rechtfertigen. Auch eine analoge Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt nicht in Betracht. Wenn die Bausparkasse selbst –...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / III. Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Das BAG hat zwei wichtige Entscheidungen gefällt, welche beide die spezifische Bedeutung der Probezeit im Ausbildungsverhältnis zum Gegenstand haben. 1. Verlängerung der Probezeit im Ausbildungsvertrag Das Ausbildungsverhältnis kann nach § 22 Abs. 1 BBiG während der Probezeit, die nach § 20 BBiG zu Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses steht und mindestens einen Monat betr...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / II. Kündigungserklärung

Jede Kündigungserklärung muss dem Bestimmtheitsgebot genügen, in Ausnahmefällen die Angabe des Kündigungsgrundes enthalten, in der richtigen Form erklärt werden und dem Kündigungsempfänger zugehen. 1. Bestimmtheit Eine Kündigungserklärung muss so bestimmt sein, dass der Kündigungsadressat zweifelsfrei erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll,...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / VII. Fazit

Das Kündigungsschutzrecht ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer durchschaubar. Arbeitgeberseitige Kündigungen werden, gerade wenn sie ohne vorherige Beratung ausgesprochen werden, schnell zu Kostenfallen, wenn sich im späteren – mitunter Jahre dauernden – Kündigungsschutzprozess deren Unwirksamkeit herausstellt und der Arbeitgeber hierdurch in Annahmeverzug gerät. Arbe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Bestimmtheit

Eine Kündigungserklärung muss so bestimmt sein, dass der Kündigungsadressat zweifelsfrei erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, sei es durch Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist, sei es, weil der Beendigungstermin aus anderen Gründen zweifelsfrei bestimmbar ist. Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich auch ergeben...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

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ZAP 1/2016, Kündigung: Mitnahme von zur Entsorgung vorgesehenen Materials

(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.6.2015 – 5 Sa 190/15) • Begeht ein Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. auch strafbare – Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers, verletzt er damit zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme und missbraucht das in ihn gese...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / aa) Betriebliche Erfordernisse

Betriebliche Erfordernisse können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben. Bei innerbetrieblichen Gründen ist die unternehmerische Entscheidung gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtl...mehr

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ZAP 2/2015, WEG-Verwalter: Außerordentliche Kündigung

(AG Essen, Urt. v. 26.8.2015 – 196 C 37/15) • Ein Verwalter hat keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Verwaltervertrags, wenn der Verwaltervertrag ordnungsgemäß außerordentlich gekündigt und er durch einen Umlaufbeschluss als Verwalter abberufen wurde. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung wird bejaht, wenn nach...mehr

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ZAP 1/2015, Kündigung: Unrichtige Darstellung vor dem Betriebsrat

(LAG Köln, Urt. v. 12.11.2014 – 11 Sa 493/14) • Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat. Der Arbeitgeber hat auch die ihm bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitende Umstände zu offenbaren. Eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung s...mehr

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ZAP 11/2017, Geschäftsraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

(OLG Brandenburg, Urt. v. 7.2.2017 – 6 U 169/14) • Der Mieter eines Gebäudes (hier: Betrieb eines Gerichts) ist gem. § 569 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn die Mieträume aufgrund der – wenn auch lange zurückliegenden – Behandlung des Holzgebälks mit einem Schadstoffe enthaltenden Holzschutzmittel gesundheitsgefährdende Raumluf...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / dd) Sozialauswahl

Schließlich muss eine betriebsbezogene Sozialauswahl erfolgen, § 1 Abs. 3 KSchG (zur ausnahmsweise unternehmensbezogenen Sozialauswahl BAG NZA 1996, 307, 308; zu den Einschränkungen BAG NZA 2008, 753, 755). Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf vergleichbare Arbeitnehmer. Entscheidend sind die tatsächliche Einsetzbarkeit (vergleichbare Aufgabenbereiche), die rechtliche Ein...mehr