Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Jung, SGB VII § 135 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Die Einbeziehung der Lebenspartner in § 135 Abs. 4 erfolgte durch § 54 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.12.2001 (BGBl. I S. 266). Abs. 3 und 7...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.4 Schenkungen unter Auflage

Rz. 42 Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG Grundstücksschenkungen unter einer Auflage hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind. Zivilrechtlich versteht man unter einer Schenkung unter Auflage eine unentgeltliche Zuwendung unter einer Nebenbestimmung, die den Empfänger zu einer Leistung (zu einem Tun oder eine...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.1 Gesetzestext des § 7 ErbStG

Rz. 39 Was als Schenkung anzusehen ist, bestimmt § 7 ErbStG, der hierzu einen abschließenden Katalog enthält. § 7 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwend...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.2 Grundstückserwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 1. Altern. ErbStG)

Rz. 19 Unter einem Erbanfall versteht man den Übergang einer Erbschaft auf den oder die berufenen Erben (§§ 1922, 1942 BGB). Die Berufung des Erben geschieht von Gesetzes oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag). Die Erbschaft bzw. das Eigentum an den zum Vermögen des Erblassers gehörenden Sachen geht mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes als Gan...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Steuerschuldner bei fortgesetzter Gütergemeinschaft (§ 20 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 18 § 20 Abs. 2 ErbStG regelt die Steuerschuldnerschaft für die Fälle, in denen gem. §§ 1483 ff. BGB die Gütergemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten oder dem Lebenspartner und den Kindern fortgesetzt wird. Hier bestimmt § 4 Abs. 1 ErbStG, dass der Erwerb der Abkömmlinge beim Tode des erstversterbenden Ehegatten (Lebenspartners) für die Zwecke der Besteuerung zum...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 59 Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf den gesamten Vermögensanfall, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Insoweit gilt das Weltvermögensprinzip; es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um Inlands- oder um Auslandsvermögen handelt. Rz. 60 Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG hat erheblich...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Allgemeine Verschwiegenheitspflicht

Rz. 19 Spezielle Verschwiegenheitsregeln zum beA gibt es nicht. Allerdings sind auch in Bezug auf beA die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie Nr. 2.3 CCBE und die strafrechtliche Sanktionierung gem. § 203 StGB bei Verstoß hiergegen von großer Bedeutung. Anwälte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit anzuhalten.[13] Um...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / bb) Reichweite der nur für Arbeitnehmer anwendbaren Gesetze

Auch der Bezug in § 38 Abs. 3 GmbHG auf Elternzeit, Pflege von Familienangehörigen und Krankheit beinhaltet keinen direkten Verweis auf die jeweils nur für Arbeitnehmer anwendbaren Gesetze Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dies ist aufgrund des Umstandes, dass diesen Normen der nationale Arbeitnehmerb...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Gesamtschuldner

Rz. 183 Zu beachten ist § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Jeder Schuldner haftet also nicht nur für die durch eine gegen ihn gerichtete Vollstreckung anfallenden Kosten, sondern auch für die Kosten, die bei der Vollstreckung gegen einen andere...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnungsgebühr

Rz. 22 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[15] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist nich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Selbstgenutztes Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 4b, 4c ErbStG)

Rz. 30 Der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims ist in bestimmten Fällen sachlich (vollständig) von der Steuer befreit, wenn es vom Ehegatten, Lebenspartner oder Kindern erworben wird und (beim Erwerb von Todes wegen) eine 10-jährige Behaltefrist eingehalten wird.[1] Rz. 31 Die Steuerbefreiung von 10 % gilt dagegen nur für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke.[2] Rz. 32 D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) "Eigener" Hausstand

Rn. 685 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss die Räumlichkeiten des Ersthaushalts aus eigenem oder abgeleiteten Recht nutzen; es muss gesichert sein, dass er die Wohnung nicht nur vorübergehend nutzen kann (BFH v 14.10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98). Ein Vorbehaltsnießbrauch an der vom ArbN genutzten Wohnung schließt einen eigenen Hausstand nicht aus, wenn gesicher...mehr

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FoVo 11/2022, Klarstellungsbeschluss, wenn der Unterhalt nicht gewährt wird

Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich sein Pfändungsfreibetrag für die erste bis fünfte unterhaltsberechtigte Person in unterschiedlicher Höhe. Dies berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Beschäftigungsduldung gemäß § 60d iVm § 60a Abs 2 S 3 AufenthG (62 Abs 2 Nr 5 EStG)

Rn. 246 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung, die sich für Zeiträume, die nach dem 31.12.2019 beginnen und vor dem 01.03.2020 enden, in § 62 Abs 2 Nr 4 EStG befand (vgl § 52 Abs 49a S 2 idF Art 2 Nr 26 Buchst j des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) findet s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachverhalte, die dem Fortbestehen der doppelten Haushaltsführung nicht entgegenstehen

Rn. 744 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Fortbestand einer doppelten Haushaltsführung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der ArbN und seine Familie den Ort ihres Ersthaushalts verlegen, wenn die Wohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte währenddessen aufrechterhalten wird (FG He v 26.05.1993, 12 K 3829/90, EFG 1993, 647; FG D'dorf v 12.01.2006, 16 K 589/04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Wohnung

Rn. 477 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Tatbestandsmerkmal der Wohnung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG ist weit auszulegen. Wohnung kann jede irgendwie geartete Unterkunft sein, die von einem ArbN regelmäßig zur Übernachtung genutzt wird und von der aus er seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht (BFH v 25.03.1988, VI R 207/84, BStBl II 1988, 706; R 9.10 Abs 1 S 1 LStR 2015). Rn. 478...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere Wohnungen

Rn. 485 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterhält der StPfl mehrere Wohnungen, so können die Fahrten von der der ersten Tätigkeitsstätte nächstgelegenen Wohnung immer als WK abgesetzt werden, ob sie nun den Lebensmittelpunkt bildet oder nicht. Fahrtkosten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung können nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 6 EStG hingegen nur berücksichtigt werden, wenn d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.3 Leistungsempfänger (Zugehörige und Arbeitnehmer)

Rz. 52 Begünstigte Personen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb KStG die gegenwärtigen und früheren Zugehörigen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bei sonstigen Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach Doppelbuchst. cc jedoch nur Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Pers...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.3 Überblick über die landesrechtliche Abweichungen zum Bundesrecht

Rz. 75 Bayern weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. – reinen – "Flächenmodells" und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab (Rz. 80 ff.). Rz. 76 Des Wei...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.3 Überblick über die landesrechtlichen Abweichungen

Rz. 127 Hamburg weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. "Wohnlagemodells"und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab (Rz. 132 ff.). Rz. 128 Analog zu den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahmen 2022 – Leitfaden

Allgemeines Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tages...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 950 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 123 Wichtig Unterhaltszahlungen an Angehörige Die Anlage Unterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z. B. einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder), den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft, den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Mutter Ihres unehelichen Kindes oder Personen mit Aufenthalts-...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 962 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 258 [Grundstücke → ...mehr

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Anlage Sonstiges 2022 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 67 Wichtig Anlage Sonstiges Besondere Anträge zur Veranlagung für den Vz. 2022 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden. [Überblick]mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 534). Die Angaben dienen d...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 48 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

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Anlage Sonstiges 2022 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 68 [Spendenvortrag → Zeile 6] Liegt Ihnen zum 31.12.2021 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. Rz. 69 [Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 7–8] Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom Fina...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.7.2 Hausgewerbetreibende (§ 11 Abs. 3 S. 1 GewStG)

Rz. 19 Hausgewerbetreibende sind gewerbliche Unternehmer, die mit ihrem Betrieb der GewSt unterliegen.[1] Grundsätzlich handelt es sich bei ihnen um natürliche Personen.[2] Wer als Hausgewerbetreibender anzusehen ist, bestimmt sich – trotz insoweit fehlenden Verweises in § 11 Abs. 3 GewStG – nach den Regelungen des HAG.[3] Nach § 2 Abs. 2 HAG ist Hausgewerbetreibender, wer i...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / III. Maßgebliche Verfahrensvorschriften

Rz. 7 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzustell...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Definition des Beteiligtenbegriffs im FamFG

Rz. 32 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[31] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Rz. 33 Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr