Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 110 Befreit sind nach dieser Vorschrift alle sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Seeschiffe (einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen) bestimmt sind. Zu den nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG befreiten sonstigen Leistungen gehören die bereits nach dem UStG 1967/1973 befreiten Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.2 Seeschifffahrt

Rz. 49 Für die Gewährung der Steuerbefreiung reicht es nicht aus, dass ein Wasserfahrzeug allein die objektive Eignung für die Seeschifffahrt besitzt. Denn Wasserfahrzeuge, die unter Pos. 8901, 8902 00, 8904 00 und der Unterpos. 8903 92 10 und 8906 90 10 KN fallen, sind nur dann Gegenstände einer steuerfreien Leistung, wenn sie für die Seeschifffahrt bestimmt sind. Die begün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.10 Handelsübliche selbstständige Nebenleistungen

Rz. 132 Wie bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 8 UStG 1967/1973 sind auch handelsübliche selbstständige Nebenleistungen, die mit einer der vorbezeichneten begünstigten Leistungen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist zunächst auf die jeweilige Hauptleistung abzustellen. Diese Leistungen f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.3 Wartungen

Rz. 78 Wartungsleistungen dienen der Erhaltung des Wasserfahrzeugs. Es handelt sich um Instandhaltungsmaßnahmen, die bisher nach großzügiger Verwaltungspraxis als steuerfreie Instandsetzungsmaßnahmen beurteilt worden waren (Rz. 77).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Umbauten

Rz. 74 Steuerbefreit sind Umbauten von Seeschiffen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind. Unter Umbauten wird man jede Veränderung oder Umgestaltung eines bereits vorhandenen Wasserfahrzeugs, deren Kosten aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand darstellen, verstehen müssen. Darunter fallen insbesondere alle Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rettung Schiffbrüchiger

Rz. 66 Die spätere Ausdehnung (Rz. 12) der in § 8 Abs. 1 UStG genannten steuerfreien Leistungen auf Wasserfahrzeuge, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, hat nichts daran geändert, dass von der Steuerbefreiung nur Wasserfahrzeuge erfasst werden, die ihrer Beschaffenheit nach Wasserfahrzeuge aus Unterpos. 8906 90 10 des KN für die Seeschifffahrt sind (Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Instandsetzungen

Rz. 76 Das Tatbestandsmerkmal Instandsetzungen umfasst die Arbeiten zur Beseitigung eingetretener Schäden oder zur Nachholung zurückgestellter Instandhaltungsarbeiten.[1] Wartungsleistungen wurden bisher von der Verwaltung als steuerfreie Instandsetzung gem. § 4 Nr. 4 UStG 1973 beurteilt. Nachdem die Steuerfreiheit in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 in Anlehnung an Art. 15 Nr. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen

Rz. 72 Umbauten, Instandsetzungen und Wartungen an den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Wasserfahrzeugen sind umsatzsteuerfrei ohne Rücksicht auf die Vertragsgestaltung und die damit verbundene Frage, ob die Leistungen umsatzsteuerrechtlich als Werklieferung oder als Werk- oder Dienstleistung oder als Leistung besonderer Art zu beurteilen sind (zur Bedeutung der Abgrenz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Internationaler Luftverkehr

Rz. 145 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG wird nur für Leistungen gewährt, die für Luftfahrtunternehmer bewirkt werden, die überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen. Diese Regelung entspricht dem Begriff des "entgeltlichen internationalen Verkehrs", wie er in Art. 148...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif

Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE gehören zu diesen Wasserfahrzeugen insbesonde...mehr

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Werkvertrag / 1.2 Lieferung oder sonstige Leistung (Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung)

Bei auf Werkverträgen beruhenden Umsätzen kann es Schwierigkeiten bereiten, sie entweder als Lieferung oder als sonstige Leistung zu qualifizieren, da oftmals ein Bezug zu beidem besteht. 1.2.1 Herstellung eines Werks Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer ...mehr

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Werkvertrag / 1.2.5 Lieferung bei mehreren Hauptstoffen

Häufig besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen. In diesem Fall bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden (Abschn. 3.8 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Errichtet etwa ein Bauunternehmer auf einem fremden Grundstück ein B...mehr

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Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

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Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

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Werkvertrag / 1.2.4 Materialbeistellung und Materialgestellung

Wiederholt auftauchende, für die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung allerdings nicht entscheidende Termini sind "Materialbeistellung" und "Materialgestellung". Stammt ein Teil der Stoffe einer Werklieferung vom Besteller, so spricht man von einer Materialbeistellung zur Werklieferung. Beigestellt werden kann ein Teil des Hauptstoffs, aber auch Nebenstoffe oder...mehr

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Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

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Werkvertrag / 1.9 Werklieferungsvertrag

Eine besondere Nähe weist der Werkvertrag zum Werklieferungsvertrag auf. Merkmal eines Werklieferungsvertrages ist es, dass er die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Auf solche Verträge finden die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung (§ 650 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen...mehr

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Werkvertrag / 1.2.3 Hauptstoff und Nebenstoff

Ob ein Stoff ein Hauptstoff oder ein Nebenstoff, also eine Zutat bzw. eine sonstige Nebensache ist, hängt von der Bedeutung der einzelnen Stoffe in Bezug auf den herzustellenden Gegenstand ab. Hauptstoffe bestimmen die Eigenart des aus ihnen hergestellten Gegenstandes. Nebenstoffe hingegen sind für die Eigenart nicht mitbestimmend; bei ihrem Fehlen bleibt das Wesen des Gegen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.2 Abweichende Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts (§ 5 Absatz 2 BsGaV)

80 Überwiegt die Bedeutung einer anderen, im übrigen Unternehmen ausgeübten Personalfunktion für ein materielles Wirtschaftsgut eindeutig gegenüber der Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist die betreffende andere Personalfunktion nach § 5 Absatz 2 Satz 1 BsGaV entgegen der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 BsGaV für die Zuordnung des materiellen Wirtsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.3.1 Ausnahme für Umsätze mit Tabakwaren

Tz. 53 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die erste Ausnahme gilt für die Umsätze der Konsumgen in Tabakwaren, weil nach dem TabakStG auf die Tabakwaren im Einzelhandel weder Rabatte noch gen Rückvergütungen gewährt werden dürfen (s R 22 Abs 5 S 3 KStR 2022; und s § 26 TabakStG; zu dieser Regelung s auch Urt des BFH v 28.11.1968, BStBl II 1969, 245). Eine Nichtgewährung von Rückverg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Umsätze zwischen dem Treuhänder und Dritten bei der Ausführung des Treuhandauftrags

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Hier stellt sich die Frage, wer als Unternehmer i. S. d. UStG anzusehen ist und folglich die Steuer schuldet und wer die Verfügungsmacht über das Treugut hat. Bei der Beantwortung stehen sich in der Literatur zwei Auffassungen gegenüber, die Eggesiecker/Hofmeister (DStZ/A 1974, S. 37) als "Ein- oder Zwei-Unternehmer-Theorie" bezeichnen. Die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Nachzahlungen

Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 2 KStG sind Nachzahlungen der Gen für Lieferungen oder Leistungen wie gen Rückvergütungen zu behandeln. Es handelt sich hierbei um Nachzahlungen der Gen für Lieferungen und Leistungen der Genossen. Von einer Nachzahlung ist immer dann zu sprechen, wenn die Genossen ihre Erzeugnisse an die Gen liefern oder Leistungen gegenüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umsätze bei der Begründung des Treuhandverhältnisses

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der USt in erster Linie die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines UN ausführt. Unternehmer ist dabei nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Da das Treugut dem Treuhänder vom Treugeber led...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eigenverbrauch" zu den nabzb Aufwendungen. Aufgr entsprechender EG-rechtlicher Vorgaben (s Art 6 Abs 2 der 6. EG-RL) sowie diesbezgl höchstrichterlicher Rspr von EUGH und BFH wurde im StEntlG 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 01.04.1999 der frühere ustliche Eigenverbrauchstatb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift geht zurück auf Ziff 1 in § 8 KStG 1920, die über Ziff 2 in § 17 KStG 1925 und § 12 Nr 1 KStG 1934 Grundlage war für § 10 Nr 1 KStG 1977. Damals wurde der frühere Begriff "nabzb Ausgaben" durch den Begriff "nabzb Aufwendungen" ersetzt. Es handelt sich insoweit allerdings lediglich um eine sprachliche Modifikation ohne materiell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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§ 12 IT-Recht / I. Muster: Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf

Rz. 7 Muster 12.5: Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf Muster 12.5: Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben uns mitgeteilt, dass an der von Ihnen käuflich erworbenen Software Funktionsstörungen bestehen. Im Folgenden teilen wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die in § 10 Nr 2 KStG neben der USt auf Entnahmen ausdrücklich genannte nabzb USt auf vGA der Regelfall ist. Der die USt auslösenden vGA kann hierbei sowohl ein Tatbestand des § 3 Abs 1b Nr 1 UStG (ustliche Lieferung oder Entnahme eines Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke), als auch ein Tat...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.1 Grundsatz (§ 16 Absatz 1 BsGaV)

164 Schuldrechtliche Beziehungen zwischen einer Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen sind rechtlich nicht möglich. Stattdessen werden schuldrechtliche Beziehungen fingiert, die entsprechend der Funktions- und Risikoanalyse vorliegen würden, wenn die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen rechtlich selbständige Unternehmen wären (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 AStG). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 373 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer Spaltung zurückbleibende BV ist zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 1 S 1 KStG sind gen Rückvergütungen nur insoweit abzb, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet wurden. Hierzu s Tz 22 ff. § 22 Abs 1 S 2 KStG bestimmt – einerseits für Absatz- und Produktionsgen und andererseits für die übrigen Gen –, wie die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge aus dem Ü...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abbildung schwebender Geschäfte im Jahresabschluss

Rn. 18 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse sind – wie bereits dargestellt (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 1, 3, 5) – prinzipiell den Dauerschuldverhältnissen zuzuordnen, die ihrerseits als schwebende Geschäfte zu charakterisieren sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 249 HGB, Rn. 88f.; IDW RS HFA 4 (2012), Rn. 14). Dementsprechend sind auf die hier zu betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als Kap-Ges, die auf die Förderung der eigenen Gewinne ausgerichtet sind, dienen Gen gem § 1 GenG dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Genossen sind dabei nicht nur die Träger der Gen, sondern auch deren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Selbstversorgungsbetriebe

Tz. 41 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 4 Abs 1 S 2 KStG ist zur Annahme eines BgA die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich. Daher können auch Selbstversorgungsbetriebe BgA sein. Selbstversorgungsbetriebe sind Betriebe (zB Druckereien, Bäckereien, Tankstellen, Werkstätten, zentrale Beschaffungsstellen), die ausschl oder fast ausschl ihre Lieferungen und Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Die Abgrenzung zum Preisnachlass

Tz. 15 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Da die Rückvergütung vom einzelnen Umsatzgeschäft losgelöst ist, beruht sie nicht auf schuldrechtlichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Gen und Genossen (s Urt des FG Nbg v 06.11.2012, EFG 2013, 885). Die Rückvergütung stellt somit keinen nachträglichen Preisnachlass, wie Boni, Rabatte uä, dar. Der Unterschied zwischen dem Prei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Bedeutung der in den KStR genannten Umsatzgrenzen

Tz. 33 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird ein nachhaltiger Jahresumsatz von über 45 000 EUR im Einzelfall nicht erreicht, ist ein BgA nur anzunehmen, wenn hierfür besondere Gründe von der jur Pers d öff Rechts vorgetragen werden, zB wenn die jur Pers d öff Rechts erklärt, dass sie mit der Tätigkeit zu anderen Unternehmen unmittelbar in Wettbewerb tritt (s R 4.1 Abs 5 S 4 KStR 2...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr