Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende WG (§ 5a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden WG. Nebengeschäfte sind solche Geschäfte, die nicht den eigent...mehr

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Italien / b) Gestaltungen bei Personengesellschaften

Rz. 214 Bei Personengesellschaften[353] sieht Art. 2284 c.c.[354] bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern unter Anwachsung dessen Anteils an die verbleibenden Gesellschafter gegen Zahlung einer gem. Art. 2289 c.c. zu ermittelnden Abfindung an die Erben innerhalb von sechs Monaten vor,[355] es sei denn, sie beschlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Katalonien / VII. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 84 Die Testamentsvollstreckung ist in Katalonien durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Wichtig ist die Regelung der Entlohnung: Die Vergütung beläuft sich auf 5 % des Nachlasses, sofern der Testamentsvollstrecker umfassend beauftragt ist; bis 2009 betrug die Vergütung 10 %. Im Falle einer auf einzelne Bereiche beschränkten Beauftragung beträgt die Vergütung dagegen...mehr

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Griechenland / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens im Inland

Rz. 79 Ein gerichtliches Nachlassverfahren ist im Falle der Erbfolge durch Testament notwendig. Es handelt sich um das Verfahren der Testamentseröffnung (siehe Rdn 80 f.). Im Fall der gesetzlichen Erbfolge ist ein gerichtliches Nachlassverfahren nicht zwingend durchzuführen, dennoch ist die Ausstellung eines Erbscheins anzuraten. Ferner ist ein Nachlassverfahren in bestimmte...mehr

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Österreich / c) Insolvenz der Verlassenschaft

Rz. 144 Über ein Verlassenschaftsvermögen wird das Insolvenzverfahren nur eröffnet, wennmehr

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Vermögensbeteiligung / 3.2 Beschäftigte in Krankenhäusern

Nach den in einzelnen Bundesländern vorgesehenen Regelungen sind die ärztlichen Mitarbeiter eines Krankenhauses an den Liquidationseinnahmen der zur privaten Liquidation berechtigten Ärzte angemessen zu beteiligen. Zu diesem Zweck wird bei den Krankenhäusern ein Mitarbeiterfonds eingerichtet, an den die liquidationsberechtigten Ärzte einen bestimmten Betrag ihrer Liquidation...mehr

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Niederlande / 3. Schulden des Nachlasses

Rz. 84 Folgende Schulden werden nach dem Gesetz als Schulden des Nachlasses anerkannt (Art. 4:7 BW):mehr

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Offene Handelsgesellschaft/Kommanditgesellschaft

Rz. 528 Eine Auseinandersetzung dieser so genannten Personengesellschaften erfolgt regelmäßig nach einer Auflösung durch Liquidation (§§ 145 Abs. 1, 161 Abs. 2 HBG). Aus diesem Grund hat die Versteigerung praktisch keine Bedeutung, es sei denn, dies wurde durch die Gesellschafter so vereinbart. Ausnahmsweise kann eine Teilungsversteigerung durch alle Liquidatoren gemeinschaf...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 54 Der Kläger machte gegen die Beklagten materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Unfall geltend, den er als Arbeitnehmer einer Dachdeckerfirma erlitten hatte, die als Subunternehmerin der W. N. GmbH & Co. KG das Dach einer Kindertagesstätte eindecken sollte. Rz. 55 Als er am 21.4.1998 auf der geschalten Dachfläche Aufmaß für die erforderliche Ziegelm...mehr

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Belgien / 3. Notwendige oder nützliche Verfahrensschritte

Rz. 105 Je nach Fall sind folgende Verfahrensschritte geboten:mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.1 Kein Zufluss von Arbeitslohn

Erteilt der Arbeitgeber eine Direkt-/Pensionszusage, kann er die Risiken, die er mit der Pensionsverpflichtung eingeht (vorzeitiger Tod des Arbeitnehmers, Invalidität, Langlebigkeit), durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf einen externen Risikoträger verlagern. Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 281 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs, dh von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, aufs Ganze gesehen, einen Gewinn zu erzielen; erforderlich ist demzufolge also ein subjektives Wollen des StPfl, dessen Ziel ein bestimmtes objektives Ergebnis ist und d...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / aa) Bezeichnung der Parteien und der auskunftspflichtigen Person

Rz. 45 Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass der Antrag die aus dem Titel ersichtlichen Gläubiger und Schuldner zu bezeichnen hat. Dies ergibt sich schon unmittelbar aus § 750 ZPO. Dem im Titel bezeichneten Schuldner fällt insoweit die Auskunftspflicht zu. Rz. 46 Voraussetzung für eine wirksame Vermögensauskunft ist die Prozessfähigkeit des Schuldners, was sich nach § 5...mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

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Schweiz / 7. Ehegattengesellschaft

Rz. 174 Art. 168 ZGB erlaubt den Ehegatten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Abschluss beliebiger Rechtsgeschäfte unter sich und mit Dritten. Beim Erwerb von Grundstücken begründen die Ehegatten, gestützt auf diese ihnen offenstehende Möglichkeit und im Sinne einer Alternative zum Miteigentum, vielfach eine einfache Gesellschaft (Ehegattengesellschaft).[313] Diese Rech...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.3 Übergang des Anspruchs auf den Arbeitnehmer

Wird der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ohne Entgelt auf den Arbeitnehmer übertragen oder eine Rückdeckungsversicherung in eine Direktversicherung umgewandelt, fließt im Zeitpunkt der Übertragung oder Umwandlung dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu[1], der i. d. R. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich einer bis zu diesem Zeitpunkt zugeteilten Übersc...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf...mehr

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Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Nach der Reform des Personengesellsch...mehr

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Belgien / 6. Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (Art. 4.49 ff. ZGB)

Rz. 125 Die Annahme einer Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (siehe auch Rdn 33) hat zur Folge, dass das persönliche Vermögen des Erben nicht mit dem Nachlassvermögen vermischt wird: Der Erbe haftet für die Schulden und Lasten des Nachlasses nur bis in Höhe des Wertes der Güter, die er erbt. Diese Annahme unter Vorbehalt muss ausdrücklich durch eine Erkläru...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.2 Nachträgliche Aufwendungen

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen stellt sich die Frage, wie mit Aufwendungen zu verfahren ist, die noch nach einer Veräußerung anfallen. In der Praxis ist insbesondere folgende Fallsituation anzutreffen: Die GmbH-Anteile werden veräußert, jedoch reicht der erzielte Veräußerungserlös nicht aus, um das Refinanzierungsdarlehen (vollständig) abzulösen; für d...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.3 Erwerbsvorgänge im gesellschaftsrechtlichen Bereich

Rz. 16 Zur Bemessungsgrundlage beim Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage siehe § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG sowie die Kommentierung unter § 8 GrEStG Rz. 18 bis 22 und den bundeseinheitlich abgestimmten Erlass aus 1997/2000, z. B. FinMin Baden-Württemberg v. 19.12.1997, S 4520/2, in der d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich is...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.8 § 11 KStG (Auflösung und Abwicklung (Liquidation)

• 2023 Stehen gelassene Verbindlichkeit / Auswirkungen im Rahmen der Liquidation einer GmbH / § 11 KStG Fraglich ist, welche Auswirkungen stehen gelassene Verbindlichkeiten im Rahmen der Liquidation einer GmbH nach § 11 KStG haben. Es stellt sich die Frage, ob sie im Abwicklungs-Endvermögen der GmbH beizubehalten oder ob sie vorher gewinnerhöhend auszubuchen sind. Diese Frage...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2019 Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer Personengesellschaft bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer / § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 ff. KStG Fraglich ist, in welchen Fällen Deutschland als Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an Anteilen von Kapitalgesellschaften hat, wenn an einer inländischen Personengesellschaft ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a G...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Beyer , Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 1630; Behrens/Sparr , Die Grundstückszurechnung für Zwecke von § 1 Abs. 2a – 3a GrEStG, DStR 2024, 2510; Desens/Krohn , Verhindert die berühmte "juristische Sekunde" eine Doppelbesteuerung bei den Share Deal-Ergänzungstatbeständen der Grund...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2019 Künstlerische Tätigkeiten / Gewinnerzielungsabsicht / § 18 EStG Bei positiver Totalüberschussprognose liegt Gewinnerzielungsabsicht vor. Allein die negative Totalüberschussprognose führt noch nicht zur Liebhaberei. Diese liegt nur dann vor, wenn persönliche Handlungsgründe hinzutreten. Dabei wird bei Tätigkeiten, die nicht typischerweise der Befriedigung persönlicher N...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.1.1 Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr

Erste Voraussetzung ist der Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr. Dies bedeutet, dass ein eigenes oder gechartertes Seeschiff in einem Wirtschaftsjahr überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern zwischen inländischen und ausländischen Häfen, innerhalb eines ausländischen Hafens oder zwischen einem ausländischen Hafen und der hohen See eingesetzt wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 3 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften

Für das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft ist nach § 266 Abs. 3 HGB folgende Gliederung maßgeblich:[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2023 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2023 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art bzw. der Umfang der Erklärung, sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Seit 2020 wird in den Zeilen 1-8 nur noch ein Tei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.2 Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös

Schließlich ist noch auf das Recht des Gesellschafters auf Beteiligung am Liquidationserlös hinzuweisen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Ist die Liquidation beendet, sind also alle Geschäfte abgewickelt, alle Schulden bezahlt und alle Vermögensgegenstände versilbert, ist das vorhandene Restvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Entsprechend ...mehr