Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.1 Telemediengesetz: Für Anbieter, die Telemedien bereithalten

Die telemedienrechtlichen (= elektronischer Geschäftsverkehr) Anbieterkennzeichnungspflichten werden regelmäßig mit dem "Impressum" erfüllt.[1] Sie trifft Anbieter von Diensten, die geschäftsmäßige, i. d. R. gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten. Anbieter von Diensten sind natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereitha...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung von Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgte, ist bereits ein Teil der Lohnbuchungen überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Geltendmachung der PKH-Vergütung

Rz. 4 § 45 RVG begründet einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Dieser ist in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten gegenüber der Landeskasse, bei Beiordnungen zu Verfahren des BFH gegenüber der Bundeskasse geltend zu machen. Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 4 Vereinbarung der Vergütung

1. Höhere Vergütung als nach der StBVV Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend ents...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe

1. Abrechnung nach dem RVG Rz. 1 Die Vergütung eines StB in Prozesskostenhilfesachen richtet sich nach den Vorschriften des RVG (Abschnitt 8). Nach § 65 StBerG muss ein StB im Verfahren vor den Finanzgerichten die Vertretung eines Beteiligten übernehmen, wenn er gem. § 142 FGO beigeordnet worden ist. Sein Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse richtet sich nach den §§ 45...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Niedrigere Vergütung als nach StBVV

Rz. 15 Die zu niedrige Vergütung ist durch Rechtsvorschrift nicht verboten. Zivilrechtlich ist der StB regelmäßig an die Absprache einer "zu niedrigen" Gebühr gebunden (so ausdrücklich: BGH v. 21. 09. 2000 – IX ZR 437/99, DStR 2000, 2196). Rz. 16 Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung als nach der StBVV – die die Grundlage angemessener Gebühren darstellt – war in der Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Unangemessen hohe Vergütung

Rz. 10 Ist eine unangemessen hohe Vergütung unter Einhaltung der Formvorgaben gem. § 4 Abs. 1 wirksam vereinbart worden, bleibt diese zunächst rechtswirksam, soweit keine Sittenwidrigkeit vorliegt (Rz. 11). In einem Rechtsstreit kann durch eine richterliche Entscheidung eine so vereinbarte Vergütung gem. § 4 Abs. 2 auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Eine Hera...mehr

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E III Der Katalog zur Vergütung vereinbarer Leistungen

1 Abwickler (Notabwickler) Rz. 1 Dem Abwickler, beispielsweise für einen Verein (§ 29 BGB) steht eine angemessene Vergütung nach § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36); dies gilt auch bei der Abwicklung eines Lohnsteuerhilfevereins (Kuhls/Goez, Kommentar, Rdn. 9 f. zu § 24 StBerG). Bei der Berechnung der Höhe können die Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Ins...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar. 2. Verfahren vo...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Berechnung der Vergütung

Rz. 16 Gebührenrechnungen sind zu spezifizieren und vom StB zu unterschreiben, sofern der Mandant nicht der Erstellung in Textform zugestimmt hat (siehe Kommentierung zu § 9). Dies gilt auch in den Fällen einer wirksam vereinbarten Pauschalierungsvereinbarung. In diesen Berechnungen müssen die Pauschalen angegeben werden; die sonstigen Einzelheiten i. S. v. § 9 Abs. 2 sind ü...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 27 Mitglied im Gläubigerausschuss/-beirat

Rz. 22 Die Mitglieder der Gläubigerausschüsse haben Anspruch auf Erstattung barer Auslagen und auf Vergütung für ihre Tätigkeit (§ 73 InsO). Die Vergütung ist entsprechend § 63 Abs. 2 sowie §§ 64, 65 InsO durch das Gericht festzusetzen. Sie richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, demzufolge insbesondere nach dem Zeitaufwand.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 14 Fiskalvertreter

Rz. 11 Regelungen zur Vergütung des Fiskalvertreters gem. § 22a Abs. 2 UStG bestehen nicht; hier ist die übliche Vergütung nach § 612 bzw. 632 BGB anzusetzen (vgl. E II – Rz. 29–36).mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 2 Allgemeiner Vertreter

Rz. 2 Dem allgemeinen Vertreter nach § 69 StBerG steht eine angemessene Vergütung gem. § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36). Können die Beteiligten sich auf eine angemessene Vergütung nicht einigen, so hat bei einer Vertretung von Amts wegen die Berufskammer die Vergütung festzusetzen (§ 69 Abs. 4 Satz 5 StBerG); auch ansonsten soll eine Vergütung durch Vermittlung der Beruf...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 41 Schiedsrichter und Schiedsgutachter

Rz. 35 Ein StB als Schiedsrichter erhält Vergütungen nach dem abgeschlossenen Schiedsrichtervertrag. Ist dort eine Regelung nicht getroffen, hat er Anspruch auf die "übliche Vergütung" gem. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36). Häufig sind aber Schieds-(gerichts-)ordnungen anzuwenden, die von Verbänden aufgestellt worden sind. Diese sehen nach dem Streitwert gestaffelte V...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 34 Praxisabwickler und -treuhänder

Rz. 29 Der nach den §§ 70 und 71 StBerG eingesetzte Praxisabwickler oder -treuhänder hat Anspruch auf die angemessene Vergütung. Im Zweifel hat die Berufskammer die Vergütung für den Praxisabwickler festzusetzen (§§ 70 Abs. 3, 69 Abs. 4 StBerG) und sie haftet wie ein Bürge (§ 70 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 4 Satz 7 StBerG). Bei der Festsetzung einer monatlichen Abwicklervergüt...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 24 Liquidator

Rz. 20 Obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, besteht die allgemeine Meinung, dass dem Liquidator einer OHG (§ 146 HGB), der nicht Gesellschafter ist, auch ohne besondere Absprache eine Vergütung und Erstattung von Auslagen zuzugestehen ist. Die Höhe der Vergütung ist in entsprechender Anwendung der InsO über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Rz. 16) zu bestimmen....mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 53 Vertreter in Gesellschafterversammlungen

Rz. 46 Der StB hat als Vertreter eines Mandanten in Gesellschafterversammlungen Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 BGB. Üblicherweise dürfte hier der Zeitaufwand mit Gebühren bis zu 200 Euro/Std. abzurechnen sein (vgl. E II – Rz. 29–36).mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 49 Unternehmens- und Wirtschaftsberater

Rz. 43 Die Vergütung für eine Wirtschafts-, Unternehmens- und Vermögensgestaltungsberatung ist weder durch Gesetz noch Verordnung geregelt. Neben Pauschalhonoraren sind auch Zeit- und Werthonorare üblich. Der Gebührenrahmen für das Zeithonorar dürfte sich zwischen 150 bis 300 Euro/angefangene Stunde erstrecken (vgl. E II – Rz. 29–36). Regelmäßig wird aber die Abrechnung nach...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 32 Pfleger

Rz. 27 Die Regelung über den Pfleger in § 1915 BGB verweist auf den Vormund (§ 1836 BGB); die Tätigkeit ist daher grundsätzlich unentgeltlich. Allerdings können Vermögen sowie Bedeutung und Umfang der Tätigkeit die Bewilligung einer Vergütung rechtfertigen (vgl. Rz. 47).mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 15. Übergangsregelung nach § 60 RVG (KostRÄG 2021)

Rz. 15 In § 60 RVG wird geregelt, welches Recht in Übergangsfällen anzuwenden ist. Da diese Übergangsregelung ebenfalls geändert wurde, tritt sie bereits vorzeitig in Kraft. Somit findet sie selbst auch bereist für die neuen Übergangsfälle Anwendung. Die Regelung sieht folgendes vor: RVG § 60 Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 12. PKH-Gewährung für ein Verfahren vor dem BFH

Rz. 12 Werden Sie im Rahmen eines PKH-Verfahrens vor dem BFH als Bevollmächtigter beigeordnet, erhalten Sie Ihre Vergütung aus der Bundeskasse. Die Festsetzung der Vergütung müssen Sie jedoch beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des ersten Rechtszugs beantragen (§ 55 Abs. 1 RVG). Dieser setzt die Vergütung dann fest. Die Auszahlung jedoch erfolgt über den BFH aus der Bund...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 52 Vermögensverwalter

Rz. 45 Der Vermögensverwalter hat Anspruch auf die "übliche" Vergütung gem. § 612 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36); hilfsweise können bei der Berechnung der Vergütung die für die Vergütung eines Testamentsvollstreckers entwickelten Richtsätze (vgl. Rz. 38) einen Anhalt bieten (BGH v. 22. 12. 1966, VII ZR 195/64, NJW 1967, S. 876). Ansonsten sind entsprechende Vereinbarungen mit d...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 54 Vormund

Rz. 47 Grundsätzlich ist die Vormundschaft unentgeltlich (§ 1836 BGB). Das Vormundschaftsgericht kann jedoch dem Vormund – und einem evtl. Gegenvormund – eine angemessene Vergütung bewilligen. Wird eine Vergütung gewährt, richtet sich diese nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichtes. Regelmäßig wird die Höhe auch in Relation zu dem Vermögen des Mündels festgesetzt. Anspru...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.3 Geschenke an Arbeitnehmer vollständig abziehbar

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind im Normalfall für den Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Sofern Sachzuwendungen für einen besonderen Anlass üblich sind und den Wert von 60 EUR pro Arbeitnehmer nicht überschreiten, sind sie als steuerfreie freiwillige soziale Aufwendung zu erfassen und somit auch beim Arbeitnehmer nicht zu versteu...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 11 Ehrenamtlicher Richter

Rz. 9 Nach Einführung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern werden die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter insbesondere im berufsgerichtlichen Verfahren sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschä...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 36 Prüfungen

Rz. 30 StB werden häufig bei freiwilligen und bestimmten Pflichtprüfungen hinzugezogen. Im Ergebnis sind dabei angemessene Gebühren entsprechend den allgemeinen Grundsätzen festzusetzen (vgl. E II – Rz. 29–36). Freiwillige Prüfungen (z. B. Abschlussprüfungen nichtprüfungspflichtiger Unternehmen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften). Sofern es sich nicht um steuer...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 1 Abwickler (Notabwickler)

Rz. 1 Dem Abwickler, beispielsweise für einen Verein (§ 29 BGB) steht eine angemessene Vergütung nach § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36); dies gilt auch bei der Abwicklung eines Lohnsteuerhilfevereins (Kuhls/Goez, Kommentar, Rdn. 9 f. zu § 24 StBerG). Bei der Berechnung der Höhe können die Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Insolvenzverwalter – Rz. 14) ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 45 Treuhänder für Mandanten

Rz. 39 Für treuhänderische Tätigkeiten für einen Mandanten erhält der StB die übliche Vergütung nach § 612 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36). Die treuhänderische Tätigkeit des Berufsträgers umfasst in vielen Fällen nicht nur die Verwaltung von Vermögen, sondern auch den Abschluss von Verträgen, die Überwachung von Erträgen und Aufwendungen und sonstige im Interesse des Mandanten d...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 3 Anderkonten- und Depotverwalter

Rz. 3 Die Führung von Anderkonten für Mandanten ist dem StB gem. § 8 BOStB (Verwaltung fremden Vermögens) gestattet. Die Vergütung für derartige Tätigkeiten ist in Anlehnung an die Vergütungen für Rechtsanwälte als Hebegebühr gem. § 22 BRAGO festzusetzen (OLG Celle v. 02. 02. 1962, 11U141/61). Die Hebegebühr beträgtmehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Abrechnung nach dem RVG

Rz. 1 Die Vergütung eines StB in Prozesskostenhilfesachen richtet sich nach den Vorschriften des RVG (Abschnitt 8). Nach § 65 StBerG muss ein StB im Verfahren vor den Finanzgerichten die Vertretung eines Beteiligten übernehmen, wenn er gem. § 142 FGO beigeordnet worden ist. Sein Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse richtet sich nach den §§ 45 ff. RVG. Für die Prozessk...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 38 Rechtsbeistand

Rz. 32 Nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) vom 12. 12. 2007 wird die Rechtsdienstleistung im außergerichtlichen Bereich für den Rechtsbeistand insbesondere nach den Vorschriften der §§ 10 ff. RDG geregelt. Regelungen über die Honorare des Rechtsbeistands sind in diesem Gesetz nicht enthalten. Danach richtet sich di...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 20 Insolvenzverwalter

Rz. 16 Mit Beginn des Jahres 1999 trat die Insolvenzordnung in Kraft, die das Amt des Insolvenzverwalters vorsieht. Dieser wird gem. § 63 der Insolvenzordnung (InsO) vergütet. Die Vergütung bezieht sich auf Geschäftsführung und Ersatz der angemessenen Auslagen. Der Regelsatz soll nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet werde...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 56 Zustellungsvertreter und Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 49 Der Zustellungsvertreter kann gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 ZVG eine Vergütung für seine Tätigkeit und Ersatz seiner Auslagen fordern. Über die Höhe der Vergütung und die Angemessenheit der Auslagen entscheidet das Vollstreckungsgericht gegenüber dem Vertretenen nach billigem Ermessen. Kriterien sind insbesondere die Dauer und Schwierigkeit der Tätigkeit. Nimmt ein StB im Rah...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 39 Sachverständiger/Gutachter

Rz. 33 StB können nach § 57 Abs. 3 StBerG Gutachten erstellen; sie können als Sachverständige bei Gerichtsverfahren oder für Staatsanwaltschaften bestellt werden (§§ 404, 407 ZPO, §§ 73, 75 StPO). Die Vergütung bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, wobei insbesondere für StB in der Anlag...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 44 Testamentsvollstrecker

Rz. 38 Nach § 2221 BGB hat der Testamentsvollstrecker Anspruch auf eine Vergütung in angemessener Höhe, sofern der Erblasser den Anspruch nicht ausgeschlossen oder der Höhe nach festgesetzt hat. Liegt eine (testamentarische) Bestimmung vor, kann der Testamentsvollstrecker das Amt nur ablehnen, wenn er mit der Vergütung nicht einverstanden ist. Der Erblasser ist in seiner Bes...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 28 Nachlassverwalter

Rz. 23 Anders als der gewöhnliche Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter Anspruch auf eine Vergütung, die das Nachlassgericht festsetzt (§§ 1987, 2221 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Aktivvermögen des Nachlasses ohne Abzug der Verbindlichkeiten (bei kleineren Nachlässen: 3–5 %; bei größeren 1–2 %). Über den Ersatz von Aufwendungen entscheidet im Streitfall das Prozes...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Weitere Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Wird zusätzlich zu der vom Fiskus zu zahlenden Prozesskostenhilfe mit dem Mandanten noch eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so wird hierdurch kraft Gesetzes keine Verbindlichkeit begründet. Im RVG n. F. ist die Vergütungsregelung in § 3a abgehandelt. Nach § 3a Abs. 3 Satz 1 ist eine Vereinbarung, nach der ein durch PKH-Beschluss beigeordneter Rechtsanwalt für die v...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Doppelte Beantragung bei (teilweisem) Obsiegen

Rz. 9 Besonderheit: Hat ein beigeordneter Prozessvertreter im Namen seines Mandanten eine Kostenfestsetzung nach § 149 FGO beantragt und rechnet die im Rechtsstreit unterlegene beklagte Behörde diesen Kostenerstattungsanspruch mit z. B. ausstehenden Steuerschulden auf, so kann der beigeordnete Prozessvertreter anschließend in eigenem Namen nochmals die Vergütung nach den Vor...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 16 Geldwäschebeauftragter

Rz. 12a Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Strafdaten (Geldwäschegesetz – GwG) vom 23. 06. 2017 (BGBl I S. 1822) wurde durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. 07. 2018 (BGBl I S. 1102) geändert. Nach § 7 Abs. 3 GwG kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass z. B. Unternehmen einen außenstehenden Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben. Nach § 7 Abs. 4 GwG ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 7 Betriebswirtschaftliche Beratung

Rz. 7 Die betriebswirtschaftliche Beratung der Mandanten durch StB nimmt einen immer größeren Teil der Tätigkeiten der Berufsträger ein. Die zurzeit bestehende wirtschaftliche Situation erfordert selbst bei kleinen Betrieben die Nutzung aller Kostenersparnismöglichkeiten und Einführung und Einrichtung betriebswirtschaftlicher Maßnahmen und Systeme, für die der StB der geeign...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 29 Notgeschäftsführer

Rz. 24 Die Übernahme der Notgeschäftsführung sowohl aufgrund gerichtlicher Bestellung als auch aufgrund privatrechtlicher Übernahme ist zulässig. Soweit es sich um eine privatrechtliche Übernahme der Notgeschäftsführung durch einen Berufsangehörigen handelt, ist darauf zu achten, dass diese nur für eine Übergangszeit zulässig ist. Die Notgeschäftsführung soll nur dazu dienen...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 8 Controlling

Rz. 8 Gelegentlich erwarten Klein- oder Mittelbetriebe vom StB, als Controller im Unternehmen zu fungieren, weil die Beschäftigung eines entsprechenden Mitarbeiters aus Kostengründen nicht möglich ist. Die Controllingfunktion des StB kann eine einmalige, als auch eine dauernde Tätigkeit darstellen und ist für die Einsatzbereitschaft des StB anspruchsvoll und zeitaufwändig. I...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Höhe der Gebühren

Rz. 5 Im Rahmen des KostRÄG, welches zum 01. 01. 2021 in Kraft getreten ist, wurden nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben, sondern zugleich die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG. Danach werden weiterhin die Gebühren bis zu einem Streitwert von "bis 4 000 Euro" in der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Höhe erstattet. Angehoben wurde allerdings ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 6 Betreuer

Rz. 6 Als Betreuer können StB vom Gericht (z. B. Vormundschaftsgericht) gem. § 1896 BGB; §§ 65 ff. FGG bestellt werden, wobei die Auswahl des Betreuers soweit wie möglich dem Wunsch des Betroffenen entspricht (§ 1897; § 1901c BGB). Der Berufsangehörige ist nicht verpflichtet, dieses Amt anzunehmen; er kann es ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei Annahme ist jedoch nicht ohn...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 5 Aufsichtsrat

Rz. 5 Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist nach § 57 Abs. 3 StBerG mit dem Beruf vereinbar, wird jedoch im Rahmen der einzugehenden Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, für das der Berufsangehörige das Aufsichtsratsmandat erhalten hat, nicht unabhängig durchgeführt (OLG Celle NJW 1983, S. 1573). Diese Tätigkeiten für AG und Genossenschaften werden je nach den Sa...mehr