Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Entgelt / 3.4.2.3 Sonderfälle bei der Einstellung und Stufenzuordnung

3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsve...mehr

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Entgelt / 3.5.6.5 Erreichen der Stufenlaufzeit im laufenden Monat

Wird die Stufenlaufzeit im Laufe des Monats beendet, so wirkt dies gem. § 17 Abs. 1 TVöD auf den Beginn des Monats zurück (siehe Ziff. 3.5.4).mehr

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Entgelt / 11.3.2.2.2 Überwiegender Einsatz

Von einem überwiegenden Einsatz ist nach § 2 Abs. 3 Satz 2 auszugehen, wenn eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen erreicht wird, an denen der Beschäftigte eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht hat. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche sind 15 Arbeitstage erforderlich, um auf einen "Einsatzmonat" zu kommen, der zur Inanspruchnahm...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3 Stufengleiche Höhergruppierung

3.7.1.3.1 Regelfall Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttrete...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.2 Einführungszeitpunkt, Definition und Volumen

Die Abs. 2 und 3 in § 18 (VKA) sind wortgleich mit § 18 (Bund) Abs. 1 und 2. Insofern wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1 hingewiesen. Ergänzend sei vermerkt, dass im Bereich der VKA optional auch unständige Entgeltbestandteile in die Bemessung des Volumens für den Leistungstopf einbezogen werden können.mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2021 beträgt das Einstiegsentgelt 1.979,88 EUR im Monat (ab 1.4.2022: 2.015,52 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

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Entgelt / 3.6.1 Arbeitsmarktzulage – (Beschluss der VKA-Mitgliederversammlung)

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten zusätzlich zum tarifvertraglichen Entgelt eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gewährt werden. Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 21.11.2008 hierzu folgenden Beschluss gefasst: Zitat 1Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften...mehr

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Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien[1]. Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn

Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Im Geltungsbereich des TVöD (VKA) werden Garantiebeträge bei Höhergruppierungen bis zum 28.2.2017 auc...mehr

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Entgelt / 3.4.2.5 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Aus Gründen der Personalgewinnung kann der Arbeitgeber gem. § 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeiten für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind und die Anrechnung zur Deckung d...mehr

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Entgelt / 3.7.5 Sonderfall – Wechsel aus dem Sozial- und Erziehungsdienst bzw. dem Pflegedienst in den Verwaltungsdienst und umgekehrt

Zum 1.11.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesonderte Eingruppierungsbestimmungen (Anlage zu Abschn. VIII. Sonderregelungen [VKA], § 56 BT-V) und eine gesonderte Tabelle (Anlage C zu § 15 TVöD) geschaffen. Die Beschäftigten wurden aus den Entgeltgruppen, denen sie bei Inkrafttreten des TVöD gem. Anlage 1 bzw. 3 zu § 17 ...mehr

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Entgelt / 11.2.2.2 Höhe der Sonderzahlung

Die Höhe der Sonderzahlung ist – wie bei der Jahressonderzahlung – nach Entgeltgruppen gestaffelt: Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8, S2 bis S8b, P5 bis P 8: 600 EUR Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 12, S9 bis S18, P9 bis P 16: 400 EUR Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 EUR Maßgeblich ist die Entgeltgruppe, die der Beschäftigte am 1. Oktober 2020...mehr

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Entgelt / 3.6.4 Mitbestimmung bei Gewährung übertariflicher Zulagen

Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben. Es handelt sich insoweit um eine Maßnahme der individuellen Lohngestaltung. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber zur Gewährung außertariflicher Zulagen abstrakt-generelle Regelungen aufstellt. Der Personalrat hat dann bei der Erstellung und Anwendung d...mehr

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Entgelt / 11.3.3.2 Corona-Sonderprämie bei Altersteilzeit

Bei Altersteilzeitbeschäftigten, die die Voraussetzungen der Corona-Sonderprämie erfüllen (siehe Ziff. 11.3.2.2), sind ergänzend die Regelungen des TV-FlexAZ zu beachten. Danach erhalten Beschäftigte, die sich zum Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsleistung in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden, die Sonderprämie zeitanteilig entsprechend der der Altersteilzeitvereinb...mehr

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Entgelt / 4.1.4 Entscheidung der Beschwerdekommission (Verfahren)

Einwendungen gegen die Entscheidung über das Aussetzen eines Stufenaufstiegs werden zunächst an den Arbeitgeber gerichtet. Dieser gibt die Beschwerde, sofern sie schriftlich eingereicht und begründet wurde, an die – ggf. ad hoc zu bildende – Beschwerdekommission zur Beratung. Im Ergebnis der Beratung über eine schriftlich begründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Stufe...mehr

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Entgelt / 1.3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

Bei Vereinbarung des TVöD ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe aus dem Lohnabschluss vom 9.2.2005 (dort wurde das Inkrafttreten des TVöD ab dem 1.10.2005 vereinbart) nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. Auch teilweise gegensätzliche Auffassungen der Tarifvertragsparteien zur Methodik der Eingruppierung haben eine schnelle Ei...mehr

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Entgelt / 3.7.6 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats/Betriebsrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 und 5 TVöD. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives...mehr

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Entgelt / 3.7.4.1 Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung

Es war lange umstritten, ob die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe angerechnet wird. Das BAG hat für den Bereich der VKA mit Urteil vom 1.6.2017 zunächst entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt.[68j] Diese Rechtslage gilt derz...mehr

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Entgelt / 11.3.1 Überblick in Stichpunkten

In Stichpunkten stellen sich die Inhalte des Tarifvertrages wie folgt dar: Tarifbereiche: TVöD, TV-V, TVAöD, TVSöD und TVPöD. Empfängerkreis der Sonderprämie: Beschäftigte, die zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind und für mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung de...mehr

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Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung

Um die für den Stufenaufstieg in den Entwicklungsstufen erforderliche Zeit verkürzen zu können, müssen die Leistungen des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegen. Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen. In diesem Fal...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1 Betragsmäßige Höhergruppierung

Hinsichtlich der Stufenzuordnung bei Höhergruppierung muss aufgrund der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (ab dem 1.3.2014 beim Bund und ab dem1.3.2017 bei der VKA) danach unterschieden werden, wann die Höhergruppierung vorgenommen wurde bzw. bei rückwirkender Korrektur der Eingruppierung vorzunehmen gewesen wäre. Bei Höhergruppierungen, welche vor dem 1.3.2014 ...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1 Rückabwicklung mit Differenzierung nach Wertigkeit bis 28.2.2017

Nach einer Auffassung soll die Art der Rückabwicklung davon abhängig sein, ob die zukünftig wahrzunehmende Tätigkeit geringerwertig, gleichwertig oder höherwertig ist im Vergleich zwischen der S-Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe des TVöD-V. Für eine Feststellung der Wertigkeit soll eine Zuordnung der S-Entgeltgruppen zu den Entgeltgruppen der Anlage A gem. der Zuordnungsta...mehr

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Entgelt / 3.5 Stufenlaufzeit

§ 16 (VKA) Abs. 3 bzw. § 16 (Bund) Abs. 4 TVöD enthält grundsätzliche Regelungen über die Zeit, nach der ein Beschäftigter in die nächsthöhere Stufe aufrückt. Diese Vorschrift wird durch § 17 Abs. 2 (leistungsabhängige Stufenaufstiege) ergänzt. Die Stufenlaufzeit gibt die jeweilige Verweildauer in der Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe an. Maßgeblich für das Aufrücken in die...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte

Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsverhältnis bei diesen Beschäftigten zu...mehr

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Entgelt / 3.7.5.3 Stufengleiche Zuordnung ab 1.3.2017

Mit der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im Bereich der VKA zum 1.3.2017 ist die Vergleichbarkeit der S-Entgeltgruppen bzw. der P-Entgeltgruppen zu den Entgeltgruppen nicht mehr entscheidungserheblich, da es für die Zuordnung nicht mehr auf das Tabellenentgelt und die Wertigkeit der Entgeltgruppen ankommt. Egal, ob die S-Entgeltgruppe bzw. P-Entgeltgruppe der E...mehr

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Entgelt / 1.2 Einheitliche Tabelle

Das Bezahlsystem des TVöD sieht eine einheitliche Entgelttabelle vor, in der die bisher 15 Vergütungsgruppen für Angestellte, die 14 besonderen Vergütungsgruppen für die Angestellten im Pflegedienst (Kr.-Tabelle) und die 17 Lohngruppen für Arbeiter zusammengefasst wurden. Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Ent...mehr

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Entgelt / 3.4.2.1 Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher defin...mehr

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Entgelt / 3.7.5.2 Rückabwicklung – analoge Anwendung des § 28a TVÜ-VKA bis 28.2.2017

Eine weitere Auffassung verfährt nach dem Grundsatz, dass die Rückabwicklung bezüglich der Zuordnung der S-Entgeltgruppen in die Entgeltgruppen der Anlage A grundsätzlich in Analogie zu § 28a TVÜ-VKA zu erfolgen hat. Bezüglich der Stufenzuordnung soll der Beschäftigte so gestellt werden, als wenn er durchweg im allgemeinen Verwaltungsdienst tätig gewesen wäre. Diese Auffassu...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.2 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich/von Nutzen ist (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD), hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Berufserfahrung berücksichtigt. Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimmung sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat inso...mehr

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Entgelt / 3.5.2 Besondere Stufenlaufzeiten

Besondere Stufenlaufzeiten sieht das Tarifrecht (TVöD und TVÜ-VKA) für folgende Entgeltgruppen bzw. Beschäftigte vor: In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 [VKA] Abs. 4 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 5 Satz 3 TVöD), In der Entgeltgruppe 15Ü werden die nächsthöheren Stufen nach einer Stufenlaufzeit von jeweils 5 Jahren erre...mehr

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Entgelt / 3.7.4.2 Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe

Sowohl im Geltungsbereich des TVöD (Bund) als auch im Geltungsbereich des TVöD (VKA) ist der Fall einer Herabgruppierung eines in einer individuellen Endstufe Beschäftigten nach dem 1.10.2007 nicht ausdrücklich geregelt. Denn in der niedrigeren Entgeltgruppe gibt es keine stufengleiche individuelle Endstufe, und § 6 Abs. 2 TVÜ-Bund/VKA ist nach seinem Wortlaut nur bis zum 30...mehr

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Entgelt / 3.5.6 Unterbrechung der Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 TVöD)

Unterbrechungen der Tätigkeit können sowohl im bestehenden Arbeitsverhältnis (z. B. Beurlaubung) als auch durch Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses in seinem rechtlichen Bestand erfolgen. Rechtsfolgen und Ausnahmen von Unterbrechungen der Tätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis sind in § 17 Abs. 3 TVöD geregelt. Wird die Tätigkeit unterbrochen, weil das Arbeitsverhältni...mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1 Zulagen- und Prämiensystem, § 18 TVöD

Anders als in § 18 (Bund), ist in § 18 (VKA) das Leistungsentgelt abschließend tarifvertraglich geregelt. Die Umsetzung kann direkt auf betrieblicher Ebene durch Vereinbarung entsprechender betrieblicher Systeme in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen erfolgen. Mit der Tarifeinigung vom 27.2.2010 wurde für die Kommunalen Arbeitgeber (§ 18 [VKA] TVöD) ein weiterer Anstieg des ...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.3 Feststellung einschlägiger Berufserfahrung

Für die Feststellung, ob der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung im vorgenannten Sinne verfügt, kann der Arbeitgeber grundsätzlich auf die Informationen zurückgreifen, die sich aus den ihm von dem Beschäftigten zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse) ergeben. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob bei der Ausübung der vorh...mehr

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Entgelt / 3.4.3.1 Fehlerhafte Stufenzuordnung

In Einzelfällen kann es zu einer fehlerhaften Stufenzuordnung, z. B. durch eine falsche Zuordnung in eine Stufe, bei der Einstellung kommen. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, diese fehlerhafte Stufenzuordnung rückwirkend zu korrigieren. Bei der Bewertung, ob eine "korrigierende Rückstufung" möglich ist, ist danach zu unterscheiden, ob es...mehr

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Entgelt / 3.2 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 (VKA) Abs. 4 bzw. (Bund) Abs. 5 TVöD weist die Tabelle (Anlage A) zu § 15 TVöD für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Dies ist darin begründet, dass das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 1 "einfachste Tätigkeiten" erfordert, für deren ordnungsgemäße Ausübung bereits eine sehr...mehr

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Entgelt / 4.1.3 Bildung der Beschwerdekommission

Die Mitglieder der Kommission müssen dem Betrieb angehören und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs- bzw. Personalrat benannt. Für den Fall, dass kein Betriebs- oder Personalrat besteht, enthält der Tarifvertrag keine Regelung. Es wird entweder keine Beschwerdekommission gebildet oder – insbesondere in kleinen Betrieben – es werden die Vertreter der Beschäft...mehr

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Entgelt / 4.1.5 Mitbestimmung

Der Arbeitgeber trifft in Bezug auf die leistungsbezogene Stufenlaufzeitverkürzung oder Stufenlaufzeitverlängerung eine gestaltende Ermessensentscheidung. Soweit er sein Ermessen ausübt, indem er die Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen verkürzt oder verlängert, unterliegt seine Entscheidung nicht der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats. Bestehen aber vom Einze...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

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Entgelt / 4.1.2 Stufenlaufzeitverlängerung

Umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher Leistung die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 verlängert (ausgesetzt) werden. Die Verlängerung der Stufenlaufzeit kann als Maßnahme zur Reaktion auf schlechte Arbeitsleistungen statt einer Abmahnung eingesetzt werden. Allein die Auskunft des Vorgesetzten, dass die Leistungen des Beschä...mehr

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Entgelt / 4.1.6 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. In der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 2 TVöD haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass beide Instrumente unabhängig voneinander bestehen und unterschiedlichen Zielen dienen. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbare...mehr

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Entgelt / 4.2.1.4 Sanktionen, Einbeziehung Leistungsgeminderter (Protokollerklärungen)

In den abschließenden Protokollerklärungen zu § 18 (Bund) wird klargestellt, dass die Nichterfüllung von Leistungsvorgaben für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Abmahnung wegen Schlechtleistung) nach sich ziehen darf. Andererseits sind solche Maßnahmen aber auch nicht allein wegen der Teilnahme an der Leistungsbezahlung ausgeschlossen. Das individuelle L...mehr

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Entgelt / 3.5.4 Stufenaufstieg am Beginn des Monats

Wie nach bisherigem Recht wirkt auch im TVöD das Erreichen der nächsthöheren Stufe während eines laufenden Kalendermonats auf den Beginn dieses Monats zurück, d. h., das höhere Tabellenentgelt steht der/dem Beschäftigten vom Beginn des entsprechenden Monats an zu (§ 17 Abs. 1 TVöD). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter wird am 1.7.2019 eingestellt und der Stufe 2 der Entgeltgrup...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.4 Methoden der Leistungsbewertung (§ 18 [VKA] Abs. 5 TVöD)

Hinsichtlich der Feststellung und Bewertung von Leistungen sind 2 Wege vorgegeben, der Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung) und die systematische Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen sind als freiwillige Vereinbarung zwischen der Führungskraft (Arbeitgeber) und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leis...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.5 Wegfall der Regelungen zum Garantiebetrag

Im Zuge der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (zum 1.3.2014 beim Bund bzw. zum 1.3.2017 bei der VKA mit einer Ausnahme) wurden die Garantiebeträge abgeschafft, da der Höhergruppierungsgewinn durch die stufengleiche Höhergruppierung i. d. R. über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Eine Ausnahme besteht im Geltungsbereich der VKA, wonach die Beschäft...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.1 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Das BVerwG[1] hat die Zuordnung zu den Stufen in den Fällen des § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TVöD nach den Regelungen des Personalvertretungsrechts der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als mitbestimmungspflichtig angesehen. Die zwingenden Regelungen in § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 bzw. (Bund) Abs. 2 Satz 2 TVöD, welche die Anrechnung einschlägiger Berufse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.2 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Für die Stufenzuordnung bei der Einstellung bedarf es der Feststellung, ob und in welchem Umfang der Beschäftigte über "einschlägige Berufserfahrung" verfügt. Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung werden der Stufe 1 zugeordnet (Ausnahme: Bei Einstellung und Eingruppierung nach der EG 1 erfolgt die Zuordnung zur Stufe 2 – siehe Ziff. 3.2). Verfügt ein Beschäftigter üb...mehr

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Entgelt / 4.2.1.2 Zielgröße

Die Zielgröße für das Volumen der variablen, leistungsdifferenzierten Bezahlung ist mit 8 % des Jahresentgelts (ständige Monatsentgelte) definiert. Dabei gibt es keinen Automatismus, d. h. das zunächst vereinbarte Volumen von 1 % gilt so lange, bis ein höherer Prozentsatz vereinbart wurde. Die weitere Anhebung des Volumens der Leistungsbezahlung sollte ab 2010 für den Bund nu...mehr