Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6 Höhe und Berechnung der Entgeltfortzahlung

Während der Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in voller Höhe weiterzuzahlen. 1.6.1 Allgemeines Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberechnung ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer individuell während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.14.1 Zugrundelegung der jeweils korrespondierenden Lohngruppen (Absatz 13 Satz 1)

Es handelte sich hierbei eigentlich nicht um eine Überleitungsregelung, sondern um eine Sonderregelung für einen bestimmten Bereich, die auch für diejenigen Arbeitnehmer galt, die erst nach dem Stichtag (Absatz 1 Satz 1) von einem Betrieb, der Mitglied des KAV Niedersachsen ist, eingestellt wurden. Die bezirklichen Regelungen über die Rufbereitschaft differenzieren dabei nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3 Arbeitnehmer mit zu erwartender Höhergruppierung oder Vergütungsgruppenzulage (Absatz 2)

Diese Vorschrift enthält eine besondere Übergangsregelung für die Fälle, in denen Arbeitnehmer bei Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Möglichkeit hätten, im Wege des Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs die nächsthöhere Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu erreichen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit eine Vergütungsgruppenzulage zu erhalten. Da der TV-V diese Auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.6 Auszubildende

Auszubildende sind grundsätzlich "vollbeschäftigt". Der TVAöD enthält deshalb keine mit § 7 vergleichbare Regelung, auch wenn in jüngster Zeit Teilzeit-Ausbildungsverhältnisse insbesondere im Bereich des Erziehungsdienstes zunehmend praktische Bedeutung erlangen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Ausb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.3 Riester-Förderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wandelt ein Arbeitnehmer zugunsten einer Riester-Förderung Entgelt in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, muss ihm das Recht eingeräumt werden, den Vertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortzusetzen und hierfür die Förderung zu erhalten.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.1 Kalendermonat als Bemessungszeitraum (Absatz 2 Satz 1)

Der Bemessungszeitraum in § 6 Abs. 2 Satz 1 entspricht § 24 Abs. 1 Satz 1 TVöD sowie der arbeitsrechtlichen Praxis. Die jeweils geltende Entgelttabelle der Anlage 2 weist demzufolge Monatsbeträge für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer aus.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.6 Entscheidung durch den Arbeitgeber (Absatz 5 Satz 6)

Die Regelung in § 6 Abs. 5 Satz 6 stellt nochmals klar, dass das Letztentscheidungsrecht bei dem Arbeitgeber und nicht etwa bei der betrieblichen Kommission liegt. Diese hat nur ein Vorschlagsrecht. Soweit der Arbeitgeber aufgrund eines Vorschlags der Kommission eine Korrektur des Systems beabsichtigt, muss er etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats b...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.7.1 Voraussetzungen (Absatz 6 Satz 1)

Leistungsprämien kommen für solche Arbeitnehmer in Betracht, die vereinbarte oder vorgegebene Ziele erreicht und dadurch zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beigetragen haben. Die Leistungsprämie, die typischerweise in Form einer Einmalzahlung erfolgt, soll vom Arbeitgeber betragsmäßig differenziert werden, nämlich "entsprechend der Zielerreichung".mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.7.3 Verweisung auf Absatz 5 (Absatz 6 Satz 3)

Die Verweisung auf § 6 Abs. 5 Satz 3 bedeutet, dass der Arbeitgeber auch bei der Zahlung von Leistungsprämien etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats beachten muss. Außerdem muss er – entsprechend Absatz 5 Satz 4 bis 6 – eine betriebliche Kommission zulassen, die auch insoweit nur Kontroll- und Beratungsrechte hat, aber kein Letztentscheidungsrecht.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.8 Regelung der Zuordnung in eine individuelle Zwischenstufe und der weiteren Entwicklung (Absatz 1 Satz 8)

Das erhöhte Entgelt nach Satz 7 entspricht der individuellen Zwischenstufe, in die der Arbeitnehmer am Stichtag übergeleitet wird, also einer Stufe, die in der Entgelttabelle betragsmäßig nicht vorgesehen ist, sondern zwischen 2 Stufen der dem Arbeitnehmer zugeordneten Entgeltgruppe liegt (deshalb Zwischenstufe). Auf eine direkte Einreihung in die Entgelttabelle haben sich d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.6 Regelung der Zuordnung in eine individuelle Zwischenstufe und der weiteren Entwicklung (Absatz 1 Satz 6)

Das erhöhte Entgelt nach Satz 5 entspricht der individuellen Zwischenstufe, in die der Arbeitnehmer am Stichtag übergeleitet wird, also einer Stufe, die in der Entgelttabelle betragsmäßig nicht vorgesehen ist, sondern zwischen 2 Stufen der dem Arbeitnehmer zugeordneten Entgeltgruppe liegt (deshalb Zwischenstufe). Die individuelle Zwischenstufe nimmt an den allgemeinen Dynamis...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.9 Entgelttransparenzgesetz

Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) vom 30. Juni 2017[1] in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen (§ 1 EntgTranspG). Das Gesetz gilt nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Ab...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5 Entgeltumwandlung und Riester-Förderung

Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt zugunsten einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds um, kann er hierfür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11.1 Bereitschaftsdienst (Absatz 10 Buchst. a)

Absatz 10 Buchst. a ermöglicht die Einführung von Bereitschaftsdienst auch schon vor dem Bestehen einer landesbezirklichen Regelung über dessen Entgelt. Sofern in diesem Fall Bereitschaftsdienst angeordnet wird, ist dieser gemäß § 10 Abs. 4 abzugelten.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.2 Mindest- und Höchstbeträge

Absatz 4 Satz 2 bestimmt für die Höhe der Zuschläge Mindest- (5 %) und Höchstbeträge (15 %). Der Prozentsatz bezieht sich auf den auf eine Stunde entfallenden Anteil des monatlichen Entgelts der Entgeltgruppe 2 Stufe 1. Die Anbindung der Zuschläge an die Entgeltgruppe 2, die für das Tarifgebiet Ost und West unterschiedliche Beträge ausweist, hatte demgemäß unterschiedliche Zu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.14 Sonderregelung für Niedersachsen (Absatz 13)

Das Entgelt für die Rufbereitschaft ist in § 10 Abs. 3 geregelt. Diese Regelung gilt nicht im Bereich des KAV Niedersachsen. Für dessen Bereich war in Absatz 13 festgelegt worden, dass stattdessen die landesbezirklichen Regelungen über die Bezahlung der Rufbereitschaft weiter gelten. Absatz 13 ist durch den 7. Änderungstarifvertrag vom 27. Februar 2010 zum TV-V mit Wirkung vo...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3 Bemessungszeitraum und Fälligkeit (Absatz 2)

6.3.1 Kalendermonat als Bemessungszeitraum (Absatz 2 Satz 1) Der Bemessungszeitraum in § 6 Abs. 2 Satz 1 entspricht § 24 Abs. 1 Satz 1 TVöD sowie der arbeitsrechtlichen Praxis. Die jeweils geltende Entgelttabelle der Anlage 2 weist demzufolge Monatsbeträge für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer aus. 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2) § 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifab...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.7 Leistungsprämie (Absatz 6)

Auch die Regelung über Leistungsprämien in § 6 Abs. 6 ist eine Kann-Regelung (Satz 1). 6.7.1 Voraussetzungen (Absatz 6 Satz 1) Leistungsprämien kommen für solche Arbeitnehmer in Betracht, die vereinbarte oder vorgegebene Ziele erreicht und dadurch zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beigetragen haben. Die Leistungsprämie, die typischerweise in Form einer Einmalzahlung er...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.7.2 Gewährung an Gruppen von Arbeitnehmern (Absatz 6 Satz 2)

Nicht nur einzelne Arbeitnehmer, sondern auch Gruppen von Arbeitnehmern können in den Genuss von Leistungsprämien kommen. In der betrieblichen Praxis wird häufig nicht dem Einzelnen, sondern einem Arbeitsteam eine Zielvorgabe gemacht, die es zu erreichen gilt. Auch innerhalb der Gruppe kann der Arbeitgeber die Leistungsprämien in unterschiedlicher Höhe an die Mitglieder der ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.5 Anrechnung auf Urlaubstage

Die Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation auf Urlaub ist in § 10 BUrlG geregelt. Seit dem 1.1.1999 untersagt diese Bestimmung die Anrechnung, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 9 EFZG besteht. Zu berücksichtigen ist, dass § 10 BUrlG unmittelbar nur für den gesetzlichen Urlaub gilt. Soweit Tarifvertrag, Arbeitsvertra...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.11.2 Arbeitsbefreiung (Absatz 10 Buchst. b)

Im TV-V sind einzelne Tatbestände, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) begründen, nicht vereinbart. Dies ist vielmehr den Betrieben überlassen, die entsprechende Regelungen nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung treffen können (§ 15 Abs. 2). Solange dies nicht erfolgt ist, gelten die bislan...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.2 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tarifverhandlungen (Absatz 3 Satz 2)

Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) oder ihrer Mitgliedverbände (KAV) kann auf Anfordern einer der vertragsschließenden Gewerkschaften Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ohne zeitliche Begrenzung erteilt werden (entspricht § 29 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Mit Wirkung vom 1. März 2018 ist zu § 15 Abs. 3...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11.2 Arbeitsbefreiung (Absatz 10 Buchst. b)

Im TV-V sind einzelne Tatbestände, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) begründen, nicht vereinbart. Dies ist vielmehr den Betrieben überlassen, die entsprechende Regelungen nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung treffen können (§ 15 Abs. 2). Solange dies nicht erfolgt ist, gelten die bislan...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.2 Kausalität

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG grundsätzlich nur, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist.[1] D.h. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet und Arbeitsentgelt bezogen hätte, wenn einzig und allein die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.6 Höhe der Entgeltfortzahlung

Rechtsfolge der durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen, längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 3 erhält. Die Übergangsregelung des § 71 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.7 Fälligkeit des Urlaubsentgelts (Absatz 6)

Das während des Erholungsurlaubs fortzuzahlende Urlaubsentgelt wird wie das laufende Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 am 15. des Monats gezahlt. § 11 Abs. 2 BUrlG, wonach das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist, ist durch Absatz 6 abbedungen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Zahlung von Urlaubsentgelt vor Urlaubsbeginn keine Voraussetzung für die...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit infolge Krankheit nicht erfüllen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann. Dies ist nach objektiven medizinischen Kriterien zu beurteilen. Die subjektive Beurteilung der Arbeitsvertragsparteien ist dafür nicht maßgeblich. Wäre der Arbeitnehmer nach ärztlicher Einschätzung i...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 11 Erfolgsbeteiligung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist Angestellte eines börsennotierten Großkonzerns. In guten Geschäftsjahren, was seit Jahren der Fall ist, zahlt ihr das Unternehmen im Dezember zusätzlich zum Gehalt und zum Weihnachtsgeld eine Erfolgsbeteiligung aus. Deren Höhe ist abhängig vom Geschäftsverlauf, sie kann also in manchen Jahren auch völlig entfallen. Handelt es sich um eine r...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 10 Provision

Sachverhalt Eine Vertriebsleiterin erhält monatlich ein vereinbartes Fixum sowie eine erfolgsabhängige Provision. Die Höhe der Provision ergibt sich aus den abgeschlossenen Kaufverträgen. Das Unternehmen erwartet für die kommenden 12 Monate nun eine Steigerung der Verkaufszahlen um 30 %. Stellt die Provision eine regelmäßige Einnahme dar? Ergebnis Die Arbeitnehmerin erzielt dur...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.2 Inhalt und Ausgestaltung der Versorgungszusage

In der Versorgungszusage entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber über den Inhalt und die genaue Ausgestaltung der bAV (Ausnahme: reine Beitragszusage). Dort legt er u. a. einen Durchführungsweg sowie die Art und den Umfang der bAV fest. Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer eine bAV in Form einer Leistungszusage, einer beitragsorientierten Leistungszusage[1], einer Beitrags...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.4 Vergleichsentgelt des Angestellten (Absatz 1 Satz 4)

Diese Vorschrift regelt das Vergleichsentgelt des Angestellten, dessen Vergütung sich bis zum Stichtag nach dem BAT/BAT-O gerichtet hat. Berücksichtigt werden die Grundvergütung nach § 26 Abs. 1 BAT/BAT-O i. V. m. dem jeweiligen Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O sowie die allgemeine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (VKA) vom 17. Mai 1982. Beim Ortsz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.3 Freistellung Jugendlicher zu ärztlichen Untersuchungen

Für den Gesundheitsschutz jugendlicher (Alter 15 bis unter 18 Jahre) Arbeitnehmer sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Reihe ärztlicher Untersuchungen vor.[1] Für diese Untersuchungen schafft § 43 JArbSchG einen eigenen Freistellungsanspruch der Jugendlichen. Der Arbeitgeber hat danach den Jugendlichen für die Durchführung der (aller) in jenem Abschnitt des JArbSchG fest...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.3 Geltendmachung für denselben Sachverhalt (Satz 2)

Während die Versäumung der Ausschlussfrist zu Rechtsverlusten führt, hat die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen deren Weiterbestehen zur Folge, und zwar nicht nur hinsichtlich der noch nicht erloschenen Ansprüche, sondern auch für die aus gleichem Tatbestand später fällig werdenden Ansprüche (§ 20 Satz 2), insbesondere die monatlichen Ansprüche auf Entge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) aufgrund von Satz 2 oder 3 der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-VKA in der bis zum 28. Februar 2014 geltenden Fassung bzw. nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Absatz 2 Satz 1 TVÜ-VKA in der seit dem 1. März 2014 gelte...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.7 Optionssystem

Neu ist die Einführung des sog. Optionssystems. Nach diesem kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden, dass der Arbeitgeber für alle oder eine Gruppe einzelner Arbeitnehmer des Unternehmens oder einzelner Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung einführt. Dagegen haben die einzelnen Arbeitnehme...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6 Leistungszulagen (Absatz 5)

Die seit dem 1. Januar 1991 nur für Angestellte geltende Regelung in § 2 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in Versorgungsbetrieben) vom 25. April 1991 hat sich in der Praxis nicht bewährt. Die Regelung über die Gewährung von Leistungszulagen (Absatz 5) und Leistungsprämien (Absatz 6) ist deshalb auf der Grundlage des Rahmentarifvertrages vom ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.4 Betriebliche Kommission (Absatz 5 Satz 4)

Neben dem Betriebsrat bzw. Personalrat ist als zusätzliches "Kontrollgremium" eine betriebliche Kommission zu beteiligen. Sie ist paritätisch besetzt und muss demzufolge eine durch zwei teilbare Zahl von Mitgliedern haben. Die Entscheidung über die Größe der Kommission bleibt dem Betrieb überlassen. Festgelegt ist lediglich, dass der Kommission nur Beschäftigte des Betriebes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2 Allgemeine Grundsätze der Überleitung (Absatz 1)

Absatz 1 enthält die Grundregeln für die Überleitung und ist wie folgt inhaltlich gegliedert: Satz 1 definiert den Stichtag der Überleitung Satz 2 regelt die Zuordnung der Entgeltgruppen des TVöD zu einer Entgeltgruppe des TV-V Satz 3 betrifft das Vergleichsentgelt für die Stufenzuordnung Satz 4 regelt die Bestandteile des Vergleichsentgelts Satz 5 erhöht das Vergleichsentgelt (e...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.2 Jährliche Neuentscheidung (Absatz 5 Satz 2)

Auch die Regelung in § 6 Abs. 5 Satz 2 verdeutlicht den vorübergehenden Charakter der Leistungszulage. Bei dem Arbeitnehmer soll kein "Gewöhnungseffekt" eintreten, der letztlich die Gefahr in sich trägt, dass der Motivationsanreiz zur Erbringung überdurchschnittlicher Leistungen sehr schnell nachlassen könnte. Auch der Arbeitgeber soll damit angehalten werden, seine Entscheid...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.4 Buchungsregeln (Absatz 3)

Absatz 3 Satz 1 bestimmt, welche Zeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Dies sind: Zeiten, die nach dem Zeitausgleich im Rahmen der Durchschnittsberechnung gem. § 8 Abs. 2 als Zeitguthaben oder Zeitschuld verbleiben, Überstunden, die auf Wunsch des Arbeitnehmers nicht durch Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 5), auf Wunsch des Arbeitn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 2 bis 8 (Absatz 4 Buchst. a)

Absatz 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Entgeltgruppen 2 bis 8 übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entgel...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.2.1 Tarifgebiet West

Für das Tarifgebiet West galten bis zum 31. Dezember 2009 die Entgelttabellen der früheren Anlage 2a. Dort waren aufgrund des 4. Änderungstarifvertrags vom 31. März 2008 zum TV-V die Entgelttabellen für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (lineare Anhebung um 5,1 v. H.) und für den Zeitraum ab 1. Januar 2009 (weitere Anhebung um 3,55 v. H., nämlich 2,8 ...mehr