Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1.3 Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

Die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zum Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile bestimmt sind.[1] Achtung Eine "Sprinterklausel" bzw. die "Turboprämie" stellt ebenfalls kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 2 Einschränkende Regelungen im DBA

Für eine im Inland ausgeübte Tätigkeit des ausländischen Studenten steht das Besteuerungsrecht grundsätzlich der BRD zu. Eine Abweichung hiervon aufgrund der sog. 183-Tage-Regelung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, weil die Vergütungen in den in Betracht kommenden Fällen i. d. R. von oder für einen Arbeitgeber getragen werden, der im Inland ansässig ist, bzw. die Vergüt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht

Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbeitslöhne aus einem studentischen Nebenjob im Inla...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz 1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. 2. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.5 Höhe

Rz. 205 Die Höhe der Urlaubsabgeltung bestimmt sich nach § 11 BUrlG. Abzustellen ist daher grundsätzlich auf den Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[1] Die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist im Sonderbeitrag "Urlaub: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung" dargelegt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbeteiligung als... / 5 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Welche Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG steuerbegünstigt sind, ergibt sich aus dem Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 a, b und f und Abs. 2-5 des 5. VermBG. Dazu zählen Vermögensbeteiligungen in Form von Aktien, GmbH-Anteilen, Schuldverschreibungen, stillen Beteiligungen, Genussrechten und seit 2009 Anteilen an einem Mitarbeiterbeteiligungssondervermögen. Die Mitarbeiterbeteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Leitsatz 1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt (entgegen Senatsurteil vom 27.08.2002 – VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883). 2. Nicht erforderlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.5 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs

Beim Inflationsausgleich 2023 sowie den monatlichen Sonderzahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Nach § 3 Nr. 11c EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / Lohnsteuer

1 Arbeitslohnspenden anlässlich von Katastrophen Als steuerliche Reaktion auf Katastrophenfälle veröffentlicht die Finanzverwaltung regelmäßig gesonderte BMF-Schreiben mit einer Vielzahl von steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen. Auslöser sind regionale Katastrophenfälle (z. B. Unwetter) oder bundesweite zusätzliche Belastungen wie eine Pandemie (zuletzt die Corona-Pandemie); ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / Lohnsteuer

1 Handelsvertreter als Arbeitnehmer Handelsvertreter können steuerlich Arbeitnehmer, aber auch selbstständige Gewerbetreibende sein. Für die Beurteilung sind die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale[1] maßgebend. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an. Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen Eingliederung in das Unternehmen mit Weisungsbefugnis des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / Zusammenfassung

Begriff Verzichten Arbeitnehmer anlässlich von Katastrophen (wie Natur- und Umweltkatastrophen, aber auch Krieg) auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns, die der Arbeitgeber dann zweckgebunden spendet, gelten häufig steuerliche Sonderregelungen. Diese Lohnteile bleiben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber bestimmte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 2 Arbeitgeber als Spendensammelstelle

Verzichten Arbeitnehmer anlässlich von Ausnahmesituationen, Naturkatastrophen oder Krieg auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile ihres als Arbeitslohn angesammelten Wertguthabens, damit sie der Arbeitgeber zugunsten der Betroffenen spendet, gelten steuerliche Sonderregelungen. Diese Lohnteile bleiben steuerfrei, wenn der Arbeitgeber bestimmte formale Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 3 Reisekosten bei Auswärtstätigkeit

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Mehraufwendungen von Handelsvertretern bei Auswärtstätigkeiten gelten die allgemeinen Vorschriften .[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.2.1 Erstattungsanträge im Umlageverfahren

Kleinere Arbeitgeber (regelmäßig nicht mehr als 30 Beschäftigte) unterliegen dem Schutz des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie führen die Beiträge zur U1-Kasse an die zuständige Krankenkasse ab. Welche Arbeitgeber unter diese Regelung fallen, ergibt sich aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Die Aufwendungen, die dem Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung entstehen, werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 3 Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto

Als Grundlage für den Besteuerungsverzicht muss der Arbeitgeber den außer Ansatz bleibenden Arbeitslohn im Lohnkonto als "steuerfrei gezahlt" aufzeichnen.[1] Dies ermöglicht der Finanzverwaltung, die steuerlich korrekte Behandlung der Arbeitslohnspende zu prüfen. Auf diese besondere Aufzeichnung kann der Arbeitgeber allerdings verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2 Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft

Ob der Handelsvertreter im Einzelfall selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist, kann je nach Sachverhalt schwierige Abgrenzungsfragen auslösen. Um hier eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich im Einzelfall die Zuordnung im Rahmen einer kostenfreien Anrufungsauskunft durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt klären zu lassen. Das Finanzamt ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter als Arbeitnehmer

Handelsvertreter können steuerlich Arbeitnehmer, aber auch selbstständige Gewerbetreibende sein. Für die Beurteilung sind die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale[1] maßgebend. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an. Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen Eingliederung in das Unternehmen mit Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowie das Fehlen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 4 Kein weiterer Spendenabzug

Mit der steuerunbelasteten Weiterleitung der Arbeitslohnspende hat der Arbeitgeber letztlich bereits einen möglichen Spendenabzug berücksichtigt (sog. abgekürzter Anrechnungsweg). Folglich dürfen die (steuerfrei belassenen) Lohnteile bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Spende erklärt und berücksichtigt werden. Sofern keine Sonderausgaben geltend gemacht werden, wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 1 Arbeitslohnspenden anlässlich von Katastrophen

Als steuerliche Reaktion auf Katastrophenfälle veröffentlicht die Finanzverwaltung regelmäßig gesonderte BMF-Schreiben mit einer Vielzahl von steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen. Auslöser sind regionale Katastrophenfälle (z. B. Unwetter) oder bundesweite zusätzliche Belastungen wie eine Pandemie (zuletzt die Corona-Pandemie); in Einzelfällen auch internationale Ausnahmesitu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Pkw-Überlassung: Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Eine GmbH überließ ihren beiden Gesellschaftern Pkw. Beide Gesellschafter führten elektronische Fahrtenbücher, die das FA im Rahmen einer LSt-Außenprüfung verwarf. Dazu entschied das FG: Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / Lohnsteuer

1 Betriebliche Fortbildung/Weiterbildung durch den Arbeitgeber Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B. Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifika...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 3.3 Keine weiteren Voraussetzungen

Die gesetzliche Steuerbefreiung enthält keine weiteren Voraussetzungen. Z. B. ein erfolgreicher Abschluss oder die Zusage der Kostenübernahme im Vorfeld sind nicht erforderlich. Die Anrechnung auf die Arbeitszeit ist ein starkes Indiz für die Steuerbefreiung, aber keine Voraussetzung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 3 Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen

3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 4 Feiertage während der Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags hätte, d. h. im vorliegenden Zusammenhang in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Eigenbetriebliches Interesse

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im betrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat. Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf (be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Betriebliche Fortbildung/Weiterbildung durch den Arbeitgeber

Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B. Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifikation, berufsbegleitende Weiterbildung und sonstige berufliche Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 3.2 Weiterbildung nach § 82 SGB III

Ausdrücklich steuerbefreit sind auch Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III. Dort sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. § 82 SGB III umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 4 Fortbildungskosten als Werbungskosten

Fort-/Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Zusammenhang mit einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang ist steuerrechtlich auch die Abgrenzung von Fort-/Weiterbildungskosten und (Erst-)Ausbildungskos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / Lohnsteuer

1 Corona-Bonus im Zeitraum 1.3.2020-31.3.2022 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Der steuerfreie Pflegebonus war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass er bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solcher zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise konnte sich ergeben aus Erklärungen des Arbeitgebers (z. B. individuelle Loh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.5 Mehrere Dienstverhältnisse

Eine steuerfreie Sonderzahlung konnte für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 EUR durfte folglich pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Dies galt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2 Corona-Pflegebonus

2.1 Steuerfreier Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sollten zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise einen Pflegebonus gewährt bekommen. Damit sollte die Arbeit derer honoriert werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.4 Mehrere Dienstverhältnisse

Ein steuerfreier Pflegebonus konnte für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. D. h., dass der steuerfreie Höchstbetrag von 4.500 EUR folglich pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden durfte. Dies galt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1 Corona-Bonus im Zeitraum 1.3.2020-31.3.2022

1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.5 Begünstigte Zahlungen

Begünstigt waren Zahlungen des Arbeitgebers aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen, wie dem Pflegebonusgesetz, oder auf Grundlage von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung bzw. von Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag der Länder über die Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021. Aber auch freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, wie die freiwillige Aufstock...mehr