Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Vergleichstext

Rz. 250 Beispiel 3.2 Kurt Hauser (K) wird am 15.4.2023 bei einem Schadenereignis (z.B. Verkehrsunfall, Arztfehler) verletzt. K verklagt den Schädiger Berthold Meier (B). Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Rz. 251 Als den Schadenfall abschließende Erklärung kann beispielsweise folgendes Muster Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt): Übersicht ...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte von der Antragsgegnerin im vorbenannten Verfahren vor dem FamG die Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings für den Veranlagungszeitraum 2020 begehrt. Das Verfahren ist durch folgenden Vergleich beendet worden: Zitat “1. Die Antragsgegnerin stimmt der Durchführung des begrenzten Realsplittings für den Zeitraum von 1.1.2020 bis 31.8.2020...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

… “II. Die zulässige Beschwerde des Klägers ist unbegründet. Das ArbG hat die beantragte Vergütung des Beschwerdegegners zu Recht festgesetzt. Soweit der Kläger – ausschließlich – geltend macht, er erhebe Einwände, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hätten, sind diese nicht geeignet, eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses zu begründen. Zwar ist nach § 11 Abs. 5 RVG...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.9 Verstöße gegen das AGG

Rz. 123 Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig u...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Faktoren

Rz. 283 Die Laufzeit der Schadenersatzrente bestimmt sichmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Drittleistungsträger

Rz. 1259 Hinweis Siehe auch Rdn 850 ff. Rz. 1260 Sind Drittleistungsträger (vor allem SVT) anlässlich eines Schadenfalles eintrittspflichtig, kann die Regulierung mit dem Direktgeschädigten regelmäßig erst dann erfolgen, wenn die Leistungen der Dritten feststehen oder jedenfalls ausreichend überschaubar sind. Bei einem Abfindungsvergleich auch für die Zukunft müssen diese Dri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / II. Kapitalabfindung

Rz. 23 Die Kapitalabfindung ist zumeist eine Mischkalkulation, die mathematisch von Kapitalisierung und Abzinsung begleitet wird: 1. Kapitalisierung Rz. 24 Bei der Kapitalisierung wird der gegenwärtige Wert laufender kün...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Aspekte in der Person des Berechtigten

Rz. 509 Die Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen gegenüber dem Ersatzverpflichteten orientieren sich am Umfang und Ende der familienrechtlich geschuldeten Unterhaltsverpflichtung. Rz. 510 Die Rente ist, da hinsichtlich des Unterhaltsschadens mehrere Ersatzberechtigte Teilgläubiger sind, für jeden Unterhaltsgeschädigten getrennt zu ermitteln. Für die Zukunft sind dann auch ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / j) Sozialversicherter Verletzter

Rz. 849 Hinweis Siehe auch Rdn 1163, 1260 ff. Rz. 850 § 32 SGB I – Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. § 46 SGB I – Verzichtmehr

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§ 6 Tabellen / 2. Mathematische Abzinsung

Rz. 49 Will man erst in <n> Jahren fällige Beträge bereits zu einem vorgezogenen Zeitpunkt (also "heute") auskehren, müssen die Zinsen bis zum in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden. Rz. 50 Der heutige Barwert (Abzinsungsberechnung) einer erst zukünftig fällig werdenden Einmalzahlung bestimmt sich gemäß nachstehender Formel: Formel 6.3: Abzinsung zukün...mehr

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Anwesenheitsprämie / 5 Freiwilligkeit

Es empfiehlt sich dringend, in die Vereinbarung über die Gewährung einer Anwesenheitsprämie einen Freiwilligkeitsvorbehalt aufzunehmen. Praxis-Beispiel Muster für Freiwilligkeitsvorbehalt Bei der Anwesenheitsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Auch nach mehrmaliger Zahlung entsteht für die Zukunft kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Aufgeschobene Rente und Differenzfaktor

Rz. 604 Ist der zu kapitalisierende Betrag in der Höhe variabel (Differenzberechnung) oder beginnt der Schaden erst in der Zukunft (aufgeschobene Rente), muss dies auch zu unterschiedlicher Berechnung führen. a) Aufgeschobene Rente Rz. 605 Die nachfolgende Abbildung 1.4 (Rdn 606) zeigt, wie eine erst in zehn Jahren beginnende jährliche Rente bereits "heute" (also vor erstmalig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vorschaden

Rz. 480 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre.[575] Die unfallfremden Faktoren können allerdings für Dauer und Höhe des Schadenersatzanspruches (u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität oder des eingeschränkten körperlichen und psychischen Leistungsv...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / gg) Ausländische Elternteile

Rz. 707 Bei Verletzten mit nicht-deutschen Elternteilen ist u.U. bei der Bestimmung der gesetzlichen Vertretung das internationale Privatrecht (IPR) mit heranzuziehen.[764] Rz. 708 Kommt bei der Beurteilung eines Sachverhaltes die Anwendung ausländischen Rechtes in Betracht, ist das deutsche internationale Privatrecht von Amts wegen anzuwenden.[765] Rz. 709 Welches Recht auf d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Sowieso-Kosten, Delta-Ersatz

Rz. 1099 Die Medizinhaftung beschränkt sich auf dasjenige, was vom Mediziner an weiteren Verletzungen zugefügt wurde und die daraus resultierenden Folgen, gekürzt allerdings um die Sowieso-Schäden des Verletzten. Sowieso-Schäden sind diejenigen immateriellen und materiellen Einbußen, die beim Behandelten bereits aufgrund der Vorschädigung (z.B. Autounfall) eingetreten sind u...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.2 Einkommensübermittlung

Die Übermittlung des maßgebenden Einkommens erfolgt über einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung (Abrufverfahren). D.h. die Rentner mit einem Grundrentenzuschlag müssen ihr zu berücksichtigendes Einkommen grundsätzlich nicht melden. Dies gilt nicht für steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (oberhalb des Sparer-Pausc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Künftige Leistung – künftige Forderung

Rz. 181 Zugleich mit der Prognose, welche Einbußen (u.a. spätere Vermögensschäden, Spätschadenrisiko) in der Zukunft noch eintreten (oder eintreten könnten), ist einzuschätzen und zu überschlagen, welche Leistungen von dritter Seite in Betracht kommen und inwieweit dann Forderungsübergänge greifen bzw. ob und welche Forderungsübergänge durch eine Abfindung ausgeschlossen sin...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Kapitalbetrag

Rz. 221 Das Produkt aus Jahresschadenbetrag und Kapitalisierungsfaktor ergibt denjenigen Kapitalbetrag, aus dem der Geschädigte für die zugrunde zu legende Laufzeit durch Kapitalabbau einerseits und Zinserträgnisse andererseits in der vereinbarten Höhe seinen jährlichen Schadenbedarf decken kann. Rz. 222 Die Berechnung der Kapitalabfindung erfolgt für die Zukunft durch Multip...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Grundsatz

Rz. 1354 Der Abfindungsvergleich wird nicht dadurch hinfällig, dass sich der Gesundheitszustand des Geschädigten zum Positiven oder Negativen verändert. Auch Fehleinschätzungen für die Zukunft gehören zur Natur eines Risikovergleiches (auch Rdn 1431 ff.).[1406] Ebenso wenig wie bei Verbesserung gegenüber seiner eingeschätzten Situation der Geschädigte an den Ersatzleistenden...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Leistungsverweigerungsrecht

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Kindererziehungszeit in der... / 4.1 Übereinstimmende Erklärung der Eltern

Kindererziehungszeiten, die nach dem 1.1.1992 anzurechnen sind, können die Eltern durch eine übereinstimmende Erklärung für volle Kalendermonate unter sich aufteilen. Diese gemeinsame Erklärung kann für die Zukunft, aber auch rückwirkend für 2 volle Kalendermonate vor dem Tag der Abgabe der Erklärung geliefert werden. Für die Abgabe der übereinstimmenden Erklärung gelten die ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Abfindung aller Ansprüche

Rz. 1075 Zumeist werden durch den Abfindungsvergleich "alle Ansprüche aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" aus dem Haftpflichtgeschehen (Unfall) abgegolten.[1119] Rz. 1076 Wird in einer Abgeltungsklausel formuliert, dass die Zahlung "zur Abgeltung sämtlicher weiterer Ansprüche" aus dem Unfall erfolge und damit "sämtliche weiteren gegenwärtigen Ansprüche" abgegolten sein ...mehr

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Change Management / 2.5 Phase 5: Veränderungsprozess planen und Roadmap erarbeiten

Roadmap erstellen In der fünften Phase des Veränderungsprozesses stellt sich die Frage, wie die Veränderungsziele erreicht werden können. Anhaltspunkte dazu gibt eine Roadmap. Sie beschreibt die Leitplanken, an denen sich der Weg orientieren sollte, lässt aber Abzweigungen zu, die den Prozessverlauf erleichtern und helfen, Hürden und Hindernisse zu überwinden, siehe Abbildung...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Künftig erst übergehende Ansprüche

Rz. 184 Soweit Ansprüche erst in Zukunft auf sonstige Dritte Ansprüche übergehen, ist der Feststellungskläger aktiv legitimiert, da er Schadensersatzansprüche geltend macht, die ihm "derzeit" ja noch zustehen und für die er über das nötige Feststellungsinteresse verfügt.[243] Diese Ansprüche werden gesichert durch den ersten Satz des Feststellungsantrages ("Es wird festgeste...mehr

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zfs 07/2024, Die Arbeitsgemeinschaft gratuliert Eckhard Höfle zur Vollendung des 80. Lebensjahres herzlich

Eckhard Höfle ist der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht am 9.1.1980 beigetreten. Er hat in der Folgezeit die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in ganz erheblichem Maße geprägt. Ohne seinen persönlichen Einsatz hätte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nie ihre Bedeutung und Größe erlangt. Eckhard Höfle war Regionalbeauftragter der ersten Stunde für Hessen Süd mit dem Stand...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Grundzüge

Rz. 218 Kapitalisierung bedeutet die Zurverfügungstellung eines einmaligen Betrages anstelle ansonsten ratierlicher, erst zu späteren Zeitpunkten sukzessive fällig werdender, Zahlungen bereits vor deren jeweiliger Fälligkeit. Rz. 219 Der Betrag baut sich unter Berücksichtigung von Aufzinsung und regelmäßiger Kapitalentnahme bis zum Ende des geschuldeten Entschädigungszeitraum...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Deutsche Sterbetafeln

Rz. 70 Hinweis Aktuelle Sterbetafeln sind zu finden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/_inhalt.html#243320. Zur Berechnung der Restlebenserwartung siehe im Internetauftritt der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (http://www.gbe-bund.de) in der Rubrik "Gesundheitliche Lage>Sterblichkeit>Lebenserwartung"....mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / c) Abzinsung künftiger Einmalzahlungen

Rz. 229 Hinweis Siehe Rdn 26 f., § 6 Rdn 28 ff., ferner Rdn 235. Rz. 230 Einmalaufwendungen, die erst in mehr oder weniger weit entfernter Zukunft liegen (z.B. behindertengerechtes Fahrzeug, endoprothetische Versorgung, Kur, Umschulung), werden durch Abzinsung des erst künftig für sie anfallenden Betrages bereits frühzeitig und vor Fälligkeit in die Abfindungszahlung einbezog...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / cc) "noch übergehen werden"

Rz. 185 Mit dem Zusatz "soweit die Schadenersatzansprüche nicht auf … Dritte … (noch) übergehen werden " bezieht sich der Antrag eingangs auf aktuell zwar (noch) in der Forderungsberechtigung des auf Feststellung klagenden Geschädigten stehende Ansprüche (für deren Geltendmachung er ja eigentlich aktivlegitimiert ist; Rdn 184). Der (regelmäßig anwaltlich vertretene) Feststell...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Systemveränderungen

Rz. 1405 Werden neue gesetzliche Ansprüche begründet, dürfte gerade in Fällen sog. Systemänderungen [1481] (z.B. der Einführung von Pflegeleistungen mit dem SGB V und SGB XI) eine Anpassung notwendig werden.[1482] Rz. 1406 Änderungen in der Gewährung von Blindengeld berechtigen nicht zur Abänderung von Abfindungsvergleichen.[1483] Rz. 1407 Dass der Ersatzpflichtige an einen Dri...mehr

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Change Management / 1.2.7 Ressourcenbeschränkungen

Zu knappe Budgets Jeder Veränderungsprozess kann als Investition in die Zukunft des Unternehmens gesehen werden, die zu finanzieren ist. In der Praxis ist zu beobachten, dass längst nicht alle Unternehmen Rücklagen oder Budgetpositionen für Change-Projekte gebildet haben. Sie müssen dann mithilfe von teils aufwendigen Freigabeprozessen von verschiedenen Kostenstellen abgezwei...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Zahlung vor Fälligkeit

Rz. 93 Die auf einen Höchstbetrag (z.B. Haftungshöchstbetrag nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG oder bei Überschreiten von Versicherungssummen) beschränkte Leistungspflicht kann auch durch den Abschluss eines Abfindungsvergleiches über eine geringere Summe mit Erlass der Restschuld erbracht werden (z.B. bei Kapitalisierung oder anderer Abgeltung von Forderungen vor Fälligkeit).[89]...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Aufgeschobene Zahlungen

Rz. 274 Sind Einmalzahlungen (z.B. eine Kur) oder kapitalisierte Forderungen (wie z.B. der Vorverrentungsschaden) erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt – auch kapitalisiert (doppelte Abzinsung) – fällig, kann der "heute" zu zahlende Betrag (Barwert einer künftigen Forderung) mithilfe von Abzinsungsfaktoren gefunden werden (siehe dazu Rdn 604 und § 6 Rdn 28 ff.).[1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Unfalltag ab 1.7.1983

Rz. 1289 Da der Forderungsübergang auf Arbeitsverwaltung und SHT in Schadenfälle ab dem 1.7.1983 zu einem Zeitpunkt erfolgt, den in der täglichen Praxis kaum jemand voraussehen kann ("Orakel"), ist die außergerichtliche Regulierung von Unfallschäden für den Schadenersatzleistenden mit einem erheblichem Risiko behaftet, wenn beide Parteien (Verletzter, Ersatzpflichtiger) eine...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Teil-Feststellung

Rz. 163 Eine besondere Feststellungsklage in Bezug auf eine bestimmte Schadenposition (z.B. Haushaltsführungsschaden) ist dann zulässig, wenn der allgemeine Feststellungsantrag die Ersatzverpflichtung als solche für Schäden aller Art, die – auch mit Blick auf eine mögliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation in der Zukunft – noch entstehen können, dem Streit entz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1197 Hinweis Siehe auch Rdn 1019. Rz. 1198 Ist ein (formularmäßiger) Abfindungsvergleich für "Ansprüche gleich welcher Art für Vergangenheit und Zukunft" geschlossen, hat der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Vergleich solle entgegen seinem Wortlaut nur beschränkte Wirkung haben.[1233]mehr

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Change Management / 2.4 Phase 4: Change-Vision entwickeln und Ziele ableiten

Change-Vision entwickeln In der vierten Phase des Veränderungsprozesses geht es zunächst darum, eine Change-Vision zu entwickeln. Sie beschreibt die gewünschte Zukunft, zeigt also, in welche Richtung sich das Unternehmen bewegen soll.[1] Eine Vision sollte: anschaulich sein, leicht verständlich sein, also einfache Botschaften enthalten, praxisrelevant sein, also einen Bezugsrahm...mehr

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§ 5 Verjährung / (c) Entscheidung

Rz. 616 Verlangt wird eine Entscheidung des Versicherers, so dass für den Geschädigten klar ist, ob der Versicherer die angemeldeten Schadenersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht.[619] Rz. 617 Auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers ist eine Entscheidung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.;[620] ...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2024 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Zeitmoment

Rz. 945 Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment), obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigte darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.[955] Rz. 946 Bei familienre...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 393 § 116 Abs. 6 SGB X,[456] § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[457] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[458] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkas...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Bewertungsgesetz (BewG)

Rz. 57 Das Bewertungsgesetz [32] enthält Regeln zur Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen. Rz. 58 § 1 BewG – Geltungsbereichmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Invitatio ad offerendum

Rz. 531 Der für den Versicherer handelnde Schadensachbearbeiter/Regulierer unterbreitet in aller Regel kein eigenes Angebot, sondern nur eine "invitatio ad offerendum"[625] (Einladung zum Angebot), was zudem häufig durch die Erklärung "Direktionsgenehmigung vorbehalten" klargestellt ist: Das Abfindungsangebot unterbreitet dann der Anspruchsberechtigte und der Versicherer kan...mehr

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§ 5 Verjährung / B. Unverjährbarkeit

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 25 Anknüpfungspunkt für die Zinsen ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt worden ist. Dabei ist jede Art der Aussetzung der Vollziehung gemeint, also die Aussetzung nach § 361 Abs. 2, 3 AO durch die Finanzbehörde sowie die Aussetzung nach § 69 Abs. 2 FGO durch die Finanzbehörde oder nach § 69 Abs. 3 FGO durch das Gericht. Auch ist es b...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1291 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[1320] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadener...mehr