Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / Sachverhalt

Die Bekl. hatte den klagenden Rechtsanwalt am 7.10.2014 beauftragt, zwei Grundstückskaufvertragsentwürfe zu fertigen. Durch diese sollten zwei der Bekl. gehörende Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Kinder übertragen werden. Im Gegenzug sollte der Bekl. jeweils ein lebenslänglicher Nießbrauch vorbehalten werden. Mit Schreiben vom 10.10.2014 kündigte di...mehr

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zfs 09/2019, Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Am 18. und 19.10.2019 findet das 4. Verkehrsrechtssymposium in Mainz statt. Im Namen des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht lade ich Sie herzlich ein, an dieser hervorragenden Veranstaltung teilzunehmen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Auch das diesjährige Programm des Verkehrsrechtssymposiums lässt keine Wünsche offen. Neben den geselligen Te...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. Die angegriffene Verfügung des Landratsamts E. vom 25.1.2018 ist nicht zu beanstanden, erweist sich damit als rechtmäßig und verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Dies gilt sowohl hinsichtlich der unter Ziffer 1 verfügten Fahrtenbuchauflage (hierzu unter 1.) als auch hinsichtlich der Aufbewahrung...mehr

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zfs 09/2019, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Tätigkeit des Zedenten nicht als versicherte Tätigkeit i.S.d. vorliegend vereinbarten AVB zu bewerten ist. Das LG hat unter Bezugnahme auf BGH VersR 2016, 388, die rechtlichen Maßstäbe, nach denen zu beurteilen ist, ob eine von einem Rechtsanwalt übernommene Tätigkeit im Einzelfall eine versicherte “T...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / 3 Anmerkung:

Der Stand der Rechtsprechung des BGH Nachdem der I. ZS des BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat, die für die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Falle der durch Klage- oder Rechtsmittelrücknahme vorzeitigen Beendigung des Mandats allein auf die objektive Lage abgestellt hat, und der III. ZS des BGH sich missverstanden fühlt, ist die Rechtsprechung unter den...mehr

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ZErb 09/2019, Der Minderjährige im Erbrecht

Prof. Dr. Jürgen Damrau 3. Auflage 2019, zerb verlag, ca. 49 EUR (DVEV-Ausgabe 44 EUR) ISBN: 978-3-95661-092-9 (DVEV-Ausgabe 978-3-95661-093-6) Der erste Beratungstermin. Ihr Mandant ist gar nicht zu beruhigen, läuft herum, quengelt, langweilt sich und ist erst mit Buntstiften und Papier zum Malen und dem Versprechen auf ein Eis zum Stillsein zu bewegen – kennen Sie? Dann hatte...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei beendetem Mandat

Das OLG Brandenburg hat sich mit Urteil vom 11.4.2018 (Az. 11 U 123/16) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Rechtsanwalts auch dann noch besteht, wenn der Herausgabeanspruch des Auftraggebers gem. § 677 BGB i. V. m. § 50 Abs. 2 BRAO bereits erfüllt ist. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, inwieweit eine...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Honorarsicherung: Vorschuss ... und wie er abzurechnen ist

"Der Vorschuss in der Kasse klingt, der Anwalt in die Robe springt." So oder ähnlich sollte es auch der Steuerberater halten. Denn ähnlich § 9 RVG wurde mit § 8 StBVV die Möglichkeit von Akontozahlungen auch für den Steuerberater vorgesehen. Er kann demnach von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemesse...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Keine Rückforderung von Steuerberaterhonorar

Bisher drohte folgendes Horrorszenario: Der Steuerberater verlangt Vorschüsse, woraufhin der Mandant den Steuerberatungsvertrag kündigt. Der Steuerberater erstellt eine formal unzureichende oder keine Schlussrechnung (dies kann er innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren nachholen.). Strittig war, ob der Mandant einen Rückzahlungsanspruch wegen fehlerhafter oder fehlender ...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Praxis-Beispiel Praxis wurde im eigenen Gebäudegrundstück ausgeübt Der 65 Jahre alte Steuerberater A betreibt seine Praxis in einer ihm gehörenden Eigentumswohnung (Wert: 400.000 EUR). Im Dezember 2019 verkauft A a...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / F. Die geringfügige Beschäftigung im anwaltlichen Mandat

I. Arbeitsrechtliche Beratung Rz. 112 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / F. Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 112 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 113 Schon bei der Einstellung ...mehr

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Vorwort

Vorwort zu: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019 Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Alter von 20 bis 64 Jahren nimmt ständig zu. Seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2007 ist sie um rund 1,4 Mio. auf 10,6 Mio. im Jahre 2017 gestiegen, Tendenz weiter steigend. Die gesamte Teilzeitquote lag 2017 be...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / III. Steuerrechtliche Beratung

Rz. 125 Gerade der Rechtsanwalt eines Arbeitgebers sollte darauf hinweisen, dass § 40a Abs. 2 EStG mit der Erhebung der Pauschsteuer i.H.v. 2 % nur eine Kann-Vorschrift enthält. Abgesehen davon, dass die Option in manchen Fällen gar nicht besteht, sondern allenfalls mit 5 % oder 20 %, bei Zeitgeringfügigkeit mit 25 % pauschaliert werden kann (dazu oben Rdn 99 ff. und Rdn 102...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.2 Outsourcing und Berufsrecht

Die ähnlich aufgebauten Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesnotarordnung (BNotO), der Patentanwaltsordnung (PAO), des Steuerberatungsgesetzes(StBerG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ermöglichen jetzt das Outsourcing. Die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Patentanwältinnen und Patentanwälte bereits auf Ebene des Satzungsrechts best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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zfs 08/2019, Haftungsabwägu... / 3 Anmerkung:

1) Markierungen in der Fahrbahn einer Straße in der Form von Pfeilen sind Vorschriftszeichen gem. § 41 StVO, die in der Form von Allgemein-Verfügungen gem. § 35 S. 2 Alt. 3 VwVfG die Benutzung der Straße regeln (vgl. BVerwG zfs 2004, 139; BVerwG zfs 1993, 288; Haus, in: Haus/Zwerger "Das verkehrsrechtliche Mandat – Band 3", 2. Aufl., § 53); die Zeichen 209 und 297 ordnen in ...mehr

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zfs 08/2019, Zurückbehaltun... / 3 Anmerkung:

Für den Rechtsanwalt stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob er gegenüber seinem Mandanten von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kann, wenn sein Mandant die Anwaltsvergütung, die nicht notwendig bereits fällig sein muss (s. Offermann-Burckart, in: Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. 2019, § 50 Rn 80 m.w.N.), nicht zahlt. Das Thür. OLG hat sich hier mit einem ...mehr

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zfs 08/2019, Prüffrist des ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken belegt, dass der in Kfz-Haftpflichtsachen tätige Rechtsanwalt auch die Rechtsprechung zu der Frage kennen sollte, wann eine Versicherung in Verzug ist. Den Prozessbevollmächtigten des Kl. war dies offensichtlich nicht bekannt. Es ist nicht verständlich, warum die Klägervertreter auf das Schreiben der Versicherung vom 30.10.2018, wonach ih...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Rechtsfolgen für das reguläre Mandat

Rz. 62 Das reguläre Amt des bisher bestehenden Betriebsrats endet, wenn die Einheit, für die er gewählt wurde, im Zuge der Zusammenfassung ihre Identität verliert. Bei einer Eingliederung verliert der eingegliederte Betrieb seine Identität, während der aufnehmende Betrieb seine Identität wahrt. Deshalb endet bei einer Eingliederung das reguläre Mandat des für den eingeglieder...mehr

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Dudenbostel u.a., Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive - Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ­ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 3. Inhalt des Mandats

a) Übergangsmandat aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats Rz. 41 Der Betriebsrat bleibt im Amt und führt die Geschäfte in seiner bisherigen personellen Zusammensetzung und Mitgliederstärke weiter. Es scheiden nicht etwa diejenigen Betriebsratsmitglieder wegen Beendigung der Arbeitsverhältnisse oder Verlust der Wählbarkeit aus, die einer abgespaltenen Einheit angehören...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Restmandat

Rz. 33 Im Unterschied zum Übergangsmandat soll das Restmandat dem Betriebsrat das Recht sichern, "im Fall der Betriebsstilllegung oder einer anderen Form der Auflösung des Betriebs durch Spaltung oder Zusammenlegung die damit zusammenhängenden gesetzlichen Aufgaben zum Schutz der Arbeitnehmer, wie insbesondere die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 ff BetrVG , ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Umstrukturierungen ohne Auswirkungen auf die betriebliche Ebene

Rz. 77 Unternehmensbezogene Änderungen ohne Auswirkungen auf die betriebliche Ebene führen nicht zum Übergangsmandat. Die betriebliche Identität ist nicht tangiert. Das reguläre Mandat des Betriebsrats besteht fort. Beispiel Ein Betrieb eines Unternehmensträgers geht auf einen anderen Rechtsträger über, sei es durch Gesamtrechtsnachfolge in Umwandlungsfällen nach dem UmwG, se...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Umstrukturierung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 84 Auch der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Betriebsführung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG sowie die Auflösung von Gemeinschaftsbetrieben kann Folgen für das Mandat des Betriebsrats haben. a) Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebs aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene Rz. 85 Wenn ein bereits zuvor bestehender Betrieb als Gemeinschaftsbetrieb weit...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (1) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 134 Allein die Übertragung von Betrieben auf ein Unternehmen, das eine Kollektivvereinbarung nach § 3 BetrVG abgeschlossen hat, hat keine Auswirkung auf das Mandat der für diese Betriebe gewählten Betriebsräte.[152] Das gilt sowohl für die Übertragung durch Einzel- als auch durch Gesamtrechtsnachfolge. Die Übertragung allein ohne Änderungen auf betrieblicher Ebene tangie...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rechtsfolge

Rz. 75 Geht der Betrieb infolge der Betriebsstillegung unter, endet das reguläre Mandat des Betriebsrats. § 21b BetrVG regelt die Entstehung des Restmandats. Dem Betriebsrat stehen aufgrund seines Restmandates die Beteiligungsrechte zu, die einen funktionellen Bezug zur Betriebsstilllegung aufweisen.[89] Das sind insbesondere die nach §§ 111 ff. BetrVG. Selbst nach Beendigung...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) mit Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 87 Durch die Errichtung eines neuen Gemeinschaftsbetriebs aus bisher eigenständig geführten Betrieben mehrerer Unternehmen unter Abschluss einer Führungsvereinbarung oder gemäß der Vermutungsregel in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG können die Ursprungsbetriebe ihre Identität verlieren mit der Folge, dass das reguläre Amt der Betriebsräte endet. Auch bei der Errichtung des Gemein...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Sonderfall: Atypische Betriebsstrukturen

Rz. 62 In atypischen Betriebsstrukturen ist es möglich, dass der Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats nicht den Grenzen des unionsrechtlich zu bestimmenden Betriebes entspricht. Dies hat keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Betriebsrats, sofern sich dessen Zuständigkeit über den vollen Bereich des unionsrechtlich definierten Betriebes erstreckt. So ist, sofern in e...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Einleitung

Rz. 150 Umstrukturierungen sind in vielen Unternehmen heute an der Tagesordnung. Betriebe und Unternehmen werden zusammengelegt bzw. verschmolzen, gespalten, veräußert, in Konzerne eingebunden oder wieder herausgelöst. Umstrukturierungen können sich auf Unternehmensebene, auf betrieblicher Ebene oder auf beiden Ebenen abspielen, die Konstellationen sind vielfältig. Rz. 151 Si...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Kühn/Rudolph/Rupp, EBRG, 2014 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Auflage 2013 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage 2017 Bachner, Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung, AiB 2012, 725 Bachner, Das Schicksal von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag nach Betriebsübergang und übertragender Umwandl...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 90 Allein die Beendigung der Führungsvereinbarung als solche muss noch keinen Einfluss auf die betriebliche Ebene haben. Hat es keine Auswirkungen, bleibt das reguläre Betriebsratsamt unberührt. Das ist etwa der Fall, wenn einer von mehreren Arbeitgebern den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb alleine weiterführt, z.B. weil die übrigen Arbeitgeber ihren Geschäftsbetrieb (etwa...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rechtsfolgen für das Betriebsratsmandat (Übersicht)

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats

Rz. 51 Das Restmandat ist vom Betriebsrat in der personellen Zusammensetzung auszuüben, die derjenigen bei Beendigung des regulären Mandats entspricht.[59] Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Betriebsuntergangs durch Spaltung. War zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder bereits unter die vorgesehene Größe gesunken, führen die verbleibenden Betriebsratsmitgl...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

Rz. 254 Auch bei Betriebsänderungen, über die ein Interessenausgleich wirksam vereinbart worden ist, ist der Betriebsrat gem. § 102 BetrVG vor Ausspruch einer jeden Kündigung anzuhören. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG ist die Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitg...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) im Übergangsmandat

Rz. 102 Der Betriebsrat bleibt im Übergangsmandat nach § 21a BetrVG im Amt. Das Übergangsmandat ist Vollmandat. Es berechtigt den Betriebsrat auch, Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat zu entsenden. Die Umstrukturierung lässt daher den Entsendebeschluss des Betriebsrats, der das Übergangsmandat ausübt, unberührt.[109] Bei der Umstrukturierung in Form der Zusammenfassung mit un...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Der Betrieb als Organisationsbasis des Betriebsrats

Rz. 2 Anknüpfungspunkt für die Tätigkeit und das Bestehen des Betriebsrats ist der Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz beruht auf der Annahme einer ausschließlich betriebsbezogenen Interessenvertretung durch die gewählten Repräsentanten der betriebsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu knüpft es die Zuständigkeit des Betriebsrats an die Identität desjenigen...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Übergangsmandat

aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats Rz. 41 Der Betriebsrat bleibt im Amt und führt die Geschäfte in seiner bisherigen personellen Zusammensetzung und Mitgliederstärke weiter. Es scheiden nicht etwa diejenigen Betriebsratsmitglieder wegen Beendigung der Arbeitsverhältnisse oder Verlust der Wählbarkeit aus, die einer abgespaltenen Einheit angehören.[42] Durch eine A...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Restmandat

aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats Rz. 51 Das Restmandat ist vom Betriebsrat in der personellen Zusammensetzung auszuüben, die derjenigen bei Beendigung des regulären Mandats entspricht.[59] Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Betriebsuntergangs durch Spaltung. War zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder bereits unter die vorgesehene Größe gesun...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Dauer

Rz. 52 Die Ausübung des Restmandats ist in zeitlicher Hinsicht nicht beschränkt. Es dauert solange an, bis die dem Restmandat zuzuordnenden Aufgaben abgeschlossen sind,[63] spätestens mit der Amtsniederlegung des letzten Betriebsratsmitglieds.[64]mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / dd) Kosten

Kosten und Verdienstausfall für die Ausübung des Restmandats trägt der Arbeitgeber des untergegangenen Ursprungsbetriebs.[68]mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Dauer

Rz. 48 Das Übergangsmandat ist zeitlich befristet. Nach § 21a BetrVG endet es, "sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden." Es gewährt einen v...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / ee) Kosten

Rz. 50 Für die Kosten der Wahrnehmung der Aufgaben des Übergangsmandats gilt § 40 BetrVG . Sofern mehr als ein Arbeitgeber beteiligt ist, haften diese im Verhältnis zum Betriebsrat wie beim Gemeinschaftsbetriebs als Gesamtschuldner.[56] Die Freistellungsansprüche der Betriebsratsmitglieder richten gegen den jeweiligen Vertragsarbeitgeber.[57] Auch die Betriebsratsmitglieder, ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) kein Vollmandat

Rz. 53 Das Restmandat ist kein Vollmandat, sondern funktional begrenzt auf alle Beteiligungsrechte, die in Zusammenhang mit der zum Betriebsuntergang führenden Spaltung stehen.[65] Das sind in erster Linie die sich aus §§ 111 ff. BetrVG ergebenden.[66] Es gilt für die gesamte untergegangene Einheit, also auch für solche Teile, die nicht betriebsratsfähig sind oder die in eine...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / dd) Vollmandat

Rz. 49 Das Übergangsmandat ist ein Vollmandat. Der Betriebsrat nimmt alle ihm zustehenden Mitbestimmungsrechte, Befugnisse und Aufgaben weiter wahr, und zwar diejenigen, die ihm zustünden, wenn er in dem neuen Betrieb gewählt worden wäre, also für die Einheit, auf die sich das Übergangsmandat erstreckt.[52] Der Betriebsrat kann auch für die von ihm im Rahmen des Übergangsman...mehr