Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Slowenien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Spanien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Irland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.7 Fristverlängerung und Übermittlung weiterer Sozialdaten (Abs. 2)

Rz. 26 Nach § 75 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 muss die Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch den Fristablauf der Verarbeitung der übermittelten Sozialdaten enthalten (Rz. 36). Mit dem zum 25.5.2018 neu eingeführten Abs. 2 wird den Forschern bzw. Forschungseinrichtungen, denen Sozialdaten für ein bestimmtes Vorhaben nach Abs. 1 Satz 1 übermittelt wurden (Rz. 8), eine verlängerte Verwe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1 Alkohol, Drogen oder Medikamente

Rz. 34 Besonders großen Umfang und besonders große Bedeutung hat die Rechtsprechung zum Unfall infolge von Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenkonsum. Hat eine solche Einwirkung den völligen Leistungsausfall zur Folge, so fehlt von da an bereits der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (ständige Rechtsprechung; BSG, Urteil v. 28.6.1979, 8a RU 34/78). Mit and...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.1 Sonderfall: Straßenverkehr

Rz. 38 Bei Arbeits- und Wegeunfällen im Straßenverkehr sind Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit von besonderer Bedeutung. Wird Fahruntüchtigkeit festgestellt, so spricht der erste Anschein nach der Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass dies die rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war, soweit nicht sonstige Ursachen deutlich erkennbar sind (sog. Anscheins- oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.9 Arztbesuch/Ärztliche Untersuchung

Rz. 46 Grundsätzlich gehören alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Diagnose und der Behandlung von Erkrankungen, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zum unversicherten privaten Bereich. Der innere Zusammenhang besteht jedoch bei Impfungen, die aus besonderen betrieblichen Gründen erforderlich werden (vgl. Rz. 87). Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.27 Impfungen

Rz. 87 Ebenso wie Arztbesuche und ärztliche Behandlung bei Erkrankung, das Besorgen von Medikamenten in der Apotheke usw. sind auch Arztbesuche zur Impfung grundsätzlich unversicherte eigenwirtschaftliche Betätigungen. Dies gilt auch dann, wenn die Impfung, z. B. Grippeschutzimpfung, vom Unternehmen her erwünscht ist und die Kosten übernommen werden (BSG, Urteil v. 31.1.1974...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.2 Sonderfall: Alkoholkonsum im betrieblichen Interesse

Rz. 39 Ist der Unfall rechtlich wesentlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen, so besteht Versicherungsschutz ausnahmsweise dann, wenn der Alkoholkonsum im betrieblichen Interesse erfolgte oder wenn der Versicherte sich dem aus betrieblichen Gründen nicht entziehen konnte. Das kommt nur bei wenigen Tätigkeiten in Betracht, z. B. bei Weinverkostern, Barmixern, Propagandisten fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.1 Vorbemerkung

Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu den abzugsfähigen Aufw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.2 Sport als Heilbehandlung

Rz. 86 Aufwendungen für die Ausübung eines Sport sind allgemein keine außergewöhnlichen Belastungen.[1] Eine Ausnahme besteht dann, sofern eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit vorgelegt wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Da sportliche Aktivitäten in § 64 EStDV nicht genannt sind, sollte m. E. die Bescheinigung des Hausarztes hierfür ausreichend sein.[2] Als Begründu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.7 Nicht abzugsfähige Aufwendungen für Diätverpflegung

Rz. 92 Aufwendungen für Diätverpflegung sind gem. § 33 Abs. 2 S. 3 EStG generell nicht abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen medizinisch indiziert sind (z. B. bei einer Gluten-Unverträglichkeit).[1] Das Abzugsverbot für Diätverpflegung des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG gilt auch für zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung ärztlich verordnete Nahrungs...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.2 Abgrenzung zu anderen Arbeitsausfällen

Rz. 20 Schwangerschaft stellt grundsätzlich keine Krankheit dar, weil eine Schwangerschaft ein natürlicher Zustand ist. Erst bei Schwangerschaftskomplikationen können der Krankheitswert bzw. die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 entstehen. Sobald aber die Schutzfristen oder sonstige Beschäftigungsverbote greifen (§§ 3, 16 MuSchG), tritt die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ausschluss deutscher Besteuerung bzgl Gewinn bei Nutzung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 263 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nutzungsentnahme: Entstrickung tritt auch ein, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des WG ausgeschlossen wird. Der Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 1 S 3 EStG ist bezüglich der Nutzung eines WG nicht eindeutig. Er lässt offen, ob Nutzungsüberlassungen zur Entnahme des überlassenen WG selbst oder einer Nutzungsentnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 2 ProdHaftG – Produkt.

Gesetzestext Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität. Rn 1 Produkte iSd § 2 sind bewegliche Sachen iSd § 90 BGB sowie die nicht von § 90 BGB erfasste Elektrizität (s dazu insb BGHZ 200, 242 Rz 7). Auch Tiere werden als von § 2 ProdHaftG erfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang der Beweislastumkehr.

Rn 9 Die unterlassene oder fehlerhafte Befundsicherung begründet zu Gunsten des Patienten eine Beweislastumkehr bzgl der Tatsache, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme, zB die Verabreichung eines Medikaments, nicht erfolgt ist (Rehborn GesR 13, 257, 270). Die Vermutung darf den Patienten nicht besserstellen, als er bei einer ordnungsgemäßen Befunderhebung und -sicherung ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 5 Die Aufzählung ist nicht abschließend (›insbesondere‹). Ausgerichtet am Zweck der Sicherungsinformation hat sich die Information auf alle Aspekte zu beziehen, die für die Sicherung der Behandlung und die Gewährleistung der notwendigen Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess erforderlich sind (Geiß/Greiner B. Rz 95 ff; § 823 Rn 214). Hierzu gehören bspw die Informati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Testierunfähigkeit.

Rn 5 Testierunfähig ist derjenige, dessen Erwägungen und Willensentschlüsse nicht mehr auf einer dem allg Verkehrsverständnis entspr Würdigung der Lebensverhältnisse beruhen, sondern durch krankhafte Vorstellungen oder Empfindungen derart beeinflusst werden, dass sie nicht mehr frei sind, sondern von diesen Einwirkungen beherrscht werden (BayObLG FamRZ 04, 1822 f; München Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 827 2.

Rn 4 Bei schuldhaftem Versetzen in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit durch Alkohol (oder vergleichbar wirkende Medikamente, Drogen, BeckOK/Spindler § 827 Rz 6; zum Absetzen einer psychopharmakologischen Medikation Brandbg MDR 23, 1450 mwN) haftet der Handelnde gem § 827 2 für Fahrlässigkeit (diese wird vermutet), also nicht bei Taten, die Vorsatz erfordern (BGH NJW 68, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fixierung, II.

Rn 3 Gem II bedürfen auch sog unterbringungsähnliche Maßnahmen der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn nämlich einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen (Fixierung der Extremitäten oder des Körpers), Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2a Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und gem § 21 LPartG für die Partner einer Lebenspartnerschaft, nicht dagegen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung des Notvertretungsrechts ist, dass der Ehegatte wegen einer Erkrankung oder Bewusstlosigkeit – etwa als Folge eines Unfalls – nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1831 BGB – Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen.

Gesetzestext (1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie erforderlich ist, weilmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. 2Die Unterbringung ist zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insb zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzpflicht.

Rn 4 Ziel des I ist der Ausgleich der Interessen von Verbraucher und Unternehmer. Dabei geht es insb um die Wertminderung der (ja, vielleicht mangelfreien) Sache dadurch, dass sie womöglich nicht mehr ›fabrikneu‹ an den Unternehmer zurückgelangt. Etwa bei Kfz, Möbeln und Kleidungsstücken kann das einen erheblichen Verlust bedeuten. Rn 5 Nach I Nr 1 besteht keine Ersatzpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 15 ProdHaftG – Arzneimittelhaftung; Haftung nach anderen Rechtsvorschriften.

Gesetzestext (1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt, so sind die Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrbedarf.

Rn 17 Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit Regelsätzen nicht erfasst werden kann, aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (BGH FamRZ 06, 612). Auf die Regelmäßigkeit stellt der BGH wieder ab ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsame Grundlagenirrtümer.

Rn 39 Solche Irrtümer sind o bei Rn 34 ff in Gestalt der Erwartung des Fortbestehens einer Ehe begegnet, doch kommen sie auch in anderen Zusammenhängen in Betracht, etwa bei der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss über die Nicht-Preisbindung einer Wohnung (BGH NJW 10, 1663) oder über die Solvenz der verkauften GmbH (BGH WM 18, 2090 Rz 44). Dabei ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärung ›im Großen und Ganzen‹.

Rn 2 Die Selbstbestimmungsaufklärung ist Grundlage der Einwilligung (§ 823 Rn 210). Sie verpflichtet den Behandelnden zur patienten- und eingriffsbezogenen Aufklärung über alle Umstände, die für die Entscheidung über die Durchführung der Behandlung wesentlich sind (Geiß/Greiner C. Rz 4 ff, 18 ff, 85 ff; Laufs/Kern/Rehborn/Kern § 66 Rz 16 ff). I 2 führt idS nicht abschließend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrbedarf.

Rn 9 In der zweiten Alternative spricht I von einer ›Vermehrung der Bedürfnisse‹ des Verletzten. Damit sind nicht die für die Heilung nötigen Aufwendungen gemeint (s.u. Rn 11). Vielmehr geht es um die Kosten aus den verletzungsbedingten Bedürfnissen, wenn diese sich auch durch Heilungsmaßnahmen nicht beheben lassen: neben Pflegekosten (BGH VersR 92, 614) und Kosten der mediz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nr 3.

Rn 18 Behandlungsverträge nach § 630a sind nach Nr 3 ebenfalls ausgenommen. Dabei handelt es sich wohl um eine überschießende Umsetzung (Rosenkranz ZUM 21, 195, 199), da die Bereichsausnahme des Art 3 V lit c DIRL nur Gesundheitsdienstleistungen erfasst, wovon auch die Abgabe von Arzneimitteln sowie der Vertrieb von Medizinprodukten erfasst werden; dies gilt nicht für die §§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Tatsächlich verbrauchbare Sachen sind zB alle Lebensmittel, Arzneimittel, Brennmaterial und Treibstoffe. Nicht hierunter fallen Sachen wie Kleidungsstücke, die durch den Gebrauch abgenutzt, aber nicht vollständig verbraucht werden. Dennoch kann nicht allein darauf abgestellt werden, ob der Verbrauch die Sache zurücklässt, da nach der Verkehrsanschauung auch nur einmal b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefährliche Stoffe.

Rn 166 Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (zB leicht entzündlichen Stoffen, Umweltgiften oder Arzneimitteln) sind stets öffentlich-rechtliche Spezialregelungen zu beachten, die evtl als Schutzgesetze iSd § 823 II in Betracht kommen. Zivilrechtliche Verkehrspflichten betreffen insb Aufbewahrung bzw Lagerung (BGH NJW 07, 1683 [BGH 06.02.2007 - VI ZR 274/05]; Hamm NJW-RR 90, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende Vereinbarung.

Rn 9 Den Vertragsparteien steht es innerhalb des rechtlich Zulässigen frei, einen von dem anerkannten fachlichen Standard abweichenden Maßstab festzulegen. Privatautonomie und Dispositionsfreiheit werden auf diese Weise gewährleistet (Staud/Gutmann Rz 172 ff). Abweichungen können sich iRd Therapiefreiheit va bei Neulandverfahren anbieten (Olzen/Uzunovic JR 12, 447; Thole Med...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sonstige Gegenstände.

Rn 109 Mangel ja: Fehlende Wiederverkäuflichkeit/Handelbarket/Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln beim Verkauf an einen Händler (Stuttg PharmR 23, 481, 485f); Geschwindigkeits-Messanlage, mit welcher keine ›standardisierten Messverfahren‹ iSd höchst- und obergerichtlichen Rspr zum Bußgeldverfahren durchgeführt werden können (Celle MDR 23, 555, 555f); fehlende Kennzeichnung u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufsrechts nach II.

Rn 5 In II enthält § 312g eine umfangreiche Liste von Fallgruppen, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dafür sind sehr verschiedene Gründe maßgeblich, teilweise gehen sie auch auf die Wirkung einer Lobby zurück. Nach II dürfen die Parteien aber ›nichts anderes bestimmt‹ haben. Im Einzelnen geht es um folgende Gruppen: Rn 6 II Nr 1 schließt das Widerrufsrecht zunäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 617 BGB – Pflicht zur Krankenfürsorge.

Gesetzestext (1) 1Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr