Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Anderweitige wirtschaftliche Verwertung

Rz. 72 In der Praxis kommen vornehmlich 3 Fallgruppen für die wirtschaftliche Verwertung in Betracht: Verkauf (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss v. 4.6.1998, 1 BvR 1575/94, NZM 1998, 618; BVerfG, Beschluss v. 20.9.1991, 1 BvR 539/91, ZMR 1992, 17), Sanierung und Modernisierung (BGH, Urteil v. 15.4.2015, VIII ZR 281/13, WuM 2015, 416), Abriss mit dem Ziel eines Neubaus (BGH, Urt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 7.3 Belege

Die Belege sind nicht Bestandteil der Erhöhungserklärung. Hinweis Einsichtnahme in Belege Jedoch hat der Mieter das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei der Betriebskostenabrechnung.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mieterstrom und Balkonkraftwerk: Verwaltungsaufwand wird geringer

Das Solarpaket I hat am 26.4.2024 im Schnellverfahren Bundestag und Bundesrat passiert – und soll zeitnah in Kraft treten. Es wird Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstrom geben. Ein Überblick für Eigentümer und Mieter. Boom bei steckerfertigen Solaranlagen (BKW) Inzwischen sind rund 400.000 BKW in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3 Verhältnis der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558) zur Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 560)

Rz. 60 Der Vermieter kann bei einer vereinbarten Grundmiete mit ausgewiesener Betriebskostenpauschale auch dann, wenn die Umlage von Betriebskosten und deren Erhöhung bei einer Erhöhung der Betriebskosten vereinbart worden ist, anstelle der Erhöhung gemäß § 560 von der Mieterhöhungsmöglichkeit gemäß § 558 Gebrauch machen. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Umlage der er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert

Die Ampel-Parteien SPD und FDP haben sich nach langem Ringen auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt – diese wurde 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Damit soll auf die schwierige Situation in vielen Wohnungsmärkten reagiert werden. Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Ermäßigung von Betriebskosten

Rz. 61 Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter auch ohne vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung ab entsprechend unverzüglich herabzusetzen (§ 560 Abs. 3). Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn die Parteien eine die Betriebskosten betreffende Pauschalvereinbarung getroffen haben (Schmidt-Futterer/Lehma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Ausschlussgründe

Rz. 84 Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 HS 3 bleibt die Möglichkeit, durch anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, außer Betracht. Ausgenommen ist auch die beabsichtigte oder nach Überlassung an den Mieter vorgenommene Umwandlung in Wohnungseigentum (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 3). Damit soll verhindert werden, dass die Kündigungsbeschränkungen in § 577a Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.2 Wahlrecht zwischen Mieterhöhung nach § 558 BGB und Umlage nach § 559 BGB

Bei der Wohnraummiete kann der Vermieter grundsätzlich entscheiden, ob er eine Modernisierung zum Anlass einer Mieterhöhung nach § 558 BGB nimmt (Anpassung der Miete an die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen) oder ob er 8 % (bis 31.12.2018: 11 %) der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegt (§ 559 BGB; s. Modernisierung). Praxis-Tipp Modernisierungsmieterhöhung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Als ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum ist es insbesondere anzusehen, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3). Der Begriff der wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Verjährung

Rz. 15 Der Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546a Abs. 1 unterliegt der Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 von drei Jahren (BGH, Urteil v. 11.2.2009, XII ZR 114/06, NJW 2009, 1488). Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters setzt außer der Rückerlangung der Mietsache die Kenntnis des Vermieters von der Besitzaufgabe voraus (BGH, Urteil v. 23.10.2013, VIII ZR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 77 Der Vermieter muss mindestens bei der Vergabe umfangreicher Betriebsleistungen mehrere Vergleichsangebote einholen (LG Berlin, Urteil v. 20.12.2006, 29 O 326/06, GE 2008, 126; AG Aachen, Urteil v. 14.8.2009, 116 C 23/09, WuM 2010, 425; Langenberg, WuM 2001, 531; von Seldeneck, Rn. 2670; Emmert, WuM 2002, 467, 468; Gärtner, GE 1999, 1176, 1188). Dabei sollten Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 9 Besonderheiten für das vereinfachte Verfahren

Gegenüber der allgemeinen Regelung in § 559 BGB gelten im vereinfachten Verfahren nach § 559c BGB folgende Besonderheiten: Instandhaltungskosten zählen wie allgemein nicht zu den Modernisierungskosten; sie sind deswegen bei der Mieterhöhung nicht zu berücksichtigen. Werden durch eine Modernisierung an sich fällige Instandsetzungskosten erspart, so sind die fiktiven Instandset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 6.2.1 Herstellung des allgemein üblichen Zustands

Zum einen findet keine Härteprüfung statt, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wurde, der allgemein üblich ist. Ausgangspunkt ist der "Ist-Zustand" der Wohnung, wobei die vom Mieter bereits durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.[1] Hinsichtlich des allgemein üblichen Zustands kommt es nicht auf einen wünschenswerten Standard, sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 6.2.2 Vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme

Zum anderen entfällt nach § 559 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 BGB die Härteprüfung, wenn die Modernisierungsmaßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. Praktische Relevanz hat diese Ausnahmeregelung lediglich in den Fällen, in denen der Vermieter wegen seiner Eigentümerstellung aufgrund von gesetzlichen Regelungen zur Vornahme von Mo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Mietpreisbindung schli... / 4 Die Entscheidung

Der BGH teilt die Meinung der Vorinstanzen. Die Vereinbarung über die Staffelmiete ist wirksam, sodass die Mieterin die erhöhte Miete schuldet. Auch während Preisbindung ist Staffelmiete zulässig Die Vereinbarung einer Staffelmiete i. S. v. § 557a BGB ist grundsätzlich auch für Zeiträume zulässig, während denen eine Preisbindung besteht. Im Anwendungsbereich des Wohnraumförder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 7.2 Begründung

Die Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn sie ausreichend begründet ist (§ 559b Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Erklärung ohne ausreichende Begründung ist nichtig. Ein Nachbessern mit Rückwirkung ist nicht möglich; der Vermieter kann lediglich eine neue Erklärung abgeben. Hat der Mieter trotz Nichtigkeit der Erhöhungserklärung die erhöhte Miete bezahlt, kann er die betreffenden B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung – § 573 Abs. 2 Nr. 1

Rz. 9 Der Vermieter hat gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 ein "berechtigtes Interesse" an der fristgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Daneben hat der Vermieter gemäß §§ 543, 569 die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die fristgemäße Kündigung schließt die fristlose Kündi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Erheblichkeit

Rz. 11 Jede Pflichtverletzung des Mieters muss ferner erheblich sein. Dazu sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (LG Berlin, Urteil v. 16.6.2016, 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; LG Berlin, Urteil v. 6.10.2016, 67 S 203/16, WuM 2016, 734; LG Berlin, Beschluss v. 20.10.2016, 67 S 214/16, WuM 2016, 741; LG Berlin, Urteil v. 29.11.2016, 67 S 329/16, GE 2017, 49)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verjährungseintritt

Rz. 15 Hinweis Beginn Verjährungsfrist Die Verjährungsfrist beginnt sowohl für mögliche Aufwendungsersatzansprüche des Mieters als auch für seine möglichen Ansprüche auf Gestattung der Wegnahme mit dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses – nicht erst mit der Rückgabe – zu laufen; das gilt unabhängig von der Anspruchsentstehung. Die rechtliche Beendigung ist auch dann maßgeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Rz. 78 Auch der Begriff der Angemessenheit ist in § 573 nicht definiert. Für seine Ausfüllung gelten dieselben Grundsätze wie zum Merkmal des "Benötigens" zur Eigenbedarfskündigung. Es kommt daher entscheidend auf die Planung des Vermieters an. Das Gericht darf seine Vorstellung von wirtschaftlichen Gegebenheiten dabei nicht an die Stelle derjenigen des Vermieters setzen. Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen und entsprechenden Schadensersatzansprüchen wird zunächst auf die Kommentierung zu § 535 Rn. 203 Bezug genommen. Die Vorschrift geht den Verjährungsvorschriften des Allgemeinen Teils des BGB (§§ 194–218) im Umfang des Regelungsbereichs vor, allerdings gelten für die B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters

1 Allgemeines Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.200...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber, kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ablehnungsrecht

Rz. 15 Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige kann – jeder für sich – die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verstorbenen Mieter verhindern, indem er dem Vermieter – bei mehreren Vermietern allen – erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erklärung ist formfrei. Der Eintrittsberechtigte kann die Ablehnung au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Prozessuales

Rz. 7 Der Mieter, der einen Verstoß des Vermieters gegen § 556d rügt, trägt im Bestreitensfall die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie der preisrechtlich zulässigen Miete (Schmidt-Futterer/Börstinghaus § 556d Rn. 92). Hinweis Miete durch Sozialamt Der Mieter, dessen Miete vom Sozialamt überwiesen wird, kann Ansprüche auf Rückzahlun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterstörung: Haftung des ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es Störungen gab (was sich nicht feststellen ließ), um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer für eine Störung, die sein Mieter verursacht, haftet. Wohnungseigentümer haftet für Mieter Bis zum 1.12.2020 stand in § 14 Nr. 2 WEG, ein Wohnungseigentümer habe für die Einhaltung der in § 14 Nr. 1 WEG bezeichneten Pflichten durch Per...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unabdingbarkeit

Rz. 28 Das Eintrittsrecht des Ehegatten – vorrangig vor den übrigen Eintrittsberechtigten – sowie des Lebenspartners, der Kinder, der anderen Familien- und/oder Haushaltsangehörigen kann nicht zum Nachteil des Mieters und der eintrittsberechtigten Personen abbedungen werden. Deshalb kann weder vereinbart werden, dass das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters endet noch, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Muster

Rz. 32 Kündigung des Vermieters gegenüber dem in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetretenen Kind Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn ... (Vor- und Zuname/n des Angehörigen des verstorbenen Mieters) ... (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..., hiermit zeige ich an, dass ich H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterstörung: Haftung des ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B, dass dieser auf seinen Mieter M einwirkt, um Störungen des M zu unterbinden. K behauptet, M verursache übermäßigen Lärm, insbesondere durch lautes Trampeln, Möbelschieben, "Knallgeräusche", durch den Betrieb einer defekten Waschmaschine und das "geräuschvolle Betreten und Begehen" der Fußböden in der von ihm innegehalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterstörung: Haftung des ... / 1 Leitsatz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, deren Sondereigentum nicht durch ein Verhalten zu beeinträchtigen, das den Vereinbarungen oder Beschlüssen widerspricht. Soweit entsprechende Vereinbarungen oder Beschlüsse (z. B. über die Hausordnung) fehlen, ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, solche Beein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Änderung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen Mieter B vor, dessen von Wohnungseigentümer X angemieteten Räume unter denen des K liegen. B soll nach Ansicht des K in den angemieteten Räumen keine Eisverkaufsstelle betreiben, bei der das Eis über die Straße verkauft wird. Vor dem Lokal sind aber Klappbänke, Klappstühle, eine Topfpflanze und 2 Abfallbehälter aufgestellt. In der Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man eine "Wohnung" kauft, wenn man objektiv ein Mehrfamilienhaus kauft. Mehrfamilienhaus Was ein Mehrfamilienhaus und was eine "Wohnung" ist, kann man subjektiv und objektiv bestimmen. Das LG entscheidet sich für den Willen der Vertragsparteien. Im Fall überzeugt das. Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig? Nach § 2 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 12 Abstandszahlungen

Rz. 128 Abstandszahlungen des Erwerbers eines Grundstücks an Mieter, Pächter, Nießbraucher oder andere Nutzungsberechtigte, um sie zur vorzeitigen Räumung des Grundstücks zu veranlassen, sind Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstandes (vorzeitige Nutzungsmöglichkeit).[1] Die Zahlung ist ein Entgelt dafür, dass der Erwerber das Grundstück bereits vor Ablauf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.2 Arbeitnehmer

Rz. 31 Weitergehend folgert die Rechtsprechung[1] aus § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG (Rz. 37ff.), dass Gewinne aus dem Mitgliedergeschäft nur dann rückvergütungsfähig sind, wenn das Mitgliedergeschäft ein unternehmerisches Leistungsverhältnis darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Beziehung, auf der das Mitgliedergeschäft beruht, zwischen zwei selbstständigen Personen beste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen

Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Maschinen nach bestimmten Kundenaufträgen. Seine Forderungen beruhen auf Werklieferungsverträgen. Ein Bauunt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.2 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 27 Durch einen Kaufvertrag erhält der Verkäufer den Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis,[1] durch einen Werkvertrag bekommt der Hersteller den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[2] Ein Mietvertrag gewährt dem Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietzins.[3] Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.1 Hausgeldvorschüsse

Wichtigste Einnahmequelle sind die Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer. Dies gilt auch für den Fall, dass sie voraussichtlich uneinbringbar sein werden, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit einzelner Wohnungseigentümer oder deren Insolvenz. Diese Gründe befreien die Wohnungseigentümer nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht zur Hausgeldzahlung aufgrund der beschlossenen Vors...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.2 Muster-Wirtschaftsplan

Muster: Wirtschaftsplan Jahresgesamt- und Jahreseinzelwirtschaftsplan 2025 (Planungszeitraum: 1.1.2025 bis 31.12.2025) – Wohnung 5 Erläuterung des Verteilungsschlüsselsmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.2 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 4 Zurechnung

Betriebsvermögen können nur Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber nach dem Zivilrecht persönlich zuzurechnen sind und ihm wirtschaftlich gehören.[1] Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut i. d. R. auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Auch Wirtschaftsgüter, an denen der Unternehmer nicht das zivilrechtliche, sondern nur das wirtschaftliche Eigentum hat, s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsmarkt: Miete schlägt Kauf

In 365 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland ist das Mieten einer Wohnung mittlerweile günstiger als das Kaufen. Das entspricht einer Quote von 91 %, wie eine Analyse des Immobilienberaters Colliers zeigt (Stand: 31.12.2023). Bei Häusern liegt die Quote bei 82 %. Verhältnis zwischen Mieten und Kaufen hat sich gedreht Im bundesweiten Durchschnitt sparen dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zero Emission Building contra Effizienzhaus 55

Eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) zeigt, dass der Effizienzhaus-55-Standard nicht zielführend ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bei der energetischen Sanierung von Immobilien plädiert die Wohnungswirtschaft für einen anderen Ansatz. Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann no...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Ausschluss der Kündigung bei Kenntnis des Mieters vom Mangel

Rz. 137 Das Kündigungsrecht des § 543 ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechte des Mieters bei einem Mangel durch § 536b ausgeschlossen sind (vgl. dazu § 536b Rn. 2 ff.). Das wäre z. B. der Fall, wenn der Mieter bei dem Abschluss des Vertrags den Sachmangel, der an sich zu einer nicht unerheblichen Hinderung oder Vorenthaltung des Gebrauchs geführt hat, positiv kannte, ohne ...mehr