Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Datenschutz bei der Vermiet... / 3.2 Löschung der Daten ausgezogener Mieter

Grundsätzlich besteht eine Löschungspflicht für alle personenbezogenen Daten, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO). Nach den zivilrechtlichen Regelungen ist nach folgenden Löschpflichten zu differenzieren: Daten, die für die Betriebskostenabrechnung nötig sind, müssen mindestens bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (§ 55...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.8 Sozialmanagement

Wohnungsunternehmen haben sich häufig damit auseinanderzusetzen, dass Mieter Mietschulden anhäufen und dann die Räumung droht oder dass Mieter durch Verstoß gegen die Hausordnung (Lärm, Schmutz) den Hausfrieden stören. Teilweise beschäftigen Wohnungsunternehmen Sozialarbeiter, die im Rahmen des Mietvertrags auch eingesetzt werden, wenn der Mieter durch Nichtzahlung das Vertr...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker

Die Aufsichtsbehörden beurteilen die Weitergabe der Kontaktdaten von Mietern an Handwerker zur Abstimmung von Reparaturterminen teilweise unterschiedlich.[1] Eine pragmatische Auffassung vertritt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, die den Interessen von Mietern und Vermietern Rechnung trägt. Danach dürfen Vermieter die Telefonnummer von Mietern an Handwerker a...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1 Anbahnung des Mietverhältnisses

Bei der Anbahnung des Mietverhältnisses wird eine große Zahl personenbezogener Daten erhoben. Bei der Erhebung personenbezogener Daten bestehen nach Art. 13 und 14 DSGVO Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen.[1] Der Vermieter hat ein erhebliches und berechtigtes Interesse daran, die Mietbewerber kennenzulernen, um den optimalen Mieter für die zu vermietende Wohnung...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.6 Datenweitergabe bei Mieterhöhungen

Mieterhöhungsverlangen können nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB anhand von 3 Vergleichswohnungen begründet werden. Durch die Benennung einzelner Wohnungen soll der Mieter die Möglichkeit haben, sich über die Vergleichswohnungen zu informieren und die behauptete Vergleichbarkeit nachzuprüfen.[1] Es ist deshalb erforderlich, dass die Vergleichswohnungen so genau bezeichnet werden, ...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.1 Verbrauchsdaten

Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Umlage nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung. Dem Gebäudeeigentümer obliegt nach §§ 4 ff. HeizKV die Pflicht zur Verbrauchserfassung, Beschaffung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung. Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bedient man sich in der Regel e...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.3 Datenweitergabe an den Grundversorger

Nimmt ein Mieter in der neu bezogenen Wohnung Strom ab, ohne mit dem Versorger einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, kommt durch die Stromentnahme aufgrund einer Realofferte ein Vertrag gemäß § 2 Abs. 2 StromGVV mit dem Grundversorger zustande. Der Mieter ist daraus verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzute...mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 7 Abstrakte Startzeitpunkte

Auch die Startzeitpunkte sollten auf wenige abstrakte Kategorien begrenzt werden. So kommt beispielsweise der Zeitpunkt der Datenerhebung als Startzeitpunkt für die Löschfrist bei Mietinteressenten infrage. Auch das Ende eines Vertragsverhältnisses kann Startzeitpunkt sein. Bei Mietern wäre dies der Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses und auf genossenschaftlicher ...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten

Wohnungsunternehmen sind verpflichtet, diverse statistische Daten an die statistischen Landesämter zu übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür können z. B. § 14 Mikrozensusgesetz, § 12 Bundesstatistikgesetz, das Zensusvorbereitungsgesetz bzw. das Zensusdurchführungsgesetz sein. Nach Erwägungsgrund 62 besteht keine Verpflichtung, die Mieter über die Weitergabe ihrer personenbezog...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.2 Veröffentlichung von Fotos

Unternehmen veröffentlichen häufig Fotos von Mitarbeitern, Mietern oder anderen Personen auf der Homepage, in der Kundenzeitschrift oder in sozialen Netzwerken. Es besteht inzwischen weitestgehend Klarheit, dass die Vorgaben des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) zur Veröffentlichung und Verbreitung von Fotografien und damit auch die Ausnahmetatbestände weiterhin Gültigkeit hab...mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 3 Datenart/Datenkategorie

Eine Datenart/Datenkategorie ist ein Teil des Datenbestands, der für einen einheitlichen Zweck verarbeitet wird. Um eine klare Kommunikation aller am Prozess beteiligten Personen zu gewährleisten, sollte die Bezeichnung jeder Datenart nach ihrem Verwendungszweck definiert werden. In der Regel sind in verschiedenen Datenarten die gleichen zu identifizierenden Attribute enthalt...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 5 Informationspflicht bei Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Eine Betroffenheit bei Wohnungsunternehmen könnte dann bestehen, wenn die Daten von Personen, die dem Wohnungsunternehmen im Rahmen der WEG-Verwaltung bekannt geworden sind, z...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.7 Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Die Pflicht könnte bei Wohnungsunternehmen allenfalls dann bestehen, wenn die dem Wohnungsunternehmen in einem anderen Zusammenhang bekannt gewordenen Daten (z. B. bei der WEG...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.1.5 Ausweiskopien

Soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden, ist der Vermieter berechtigt, sich die Identität der Personen, die als Mieter im Vertrag aufgeführt sind, nachweisen zu lassen, zumal er nach dem Meldegesetz eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen hat, in der die Namen aller meldepflichtigen Personen bescheinigt werden müssen. Zum Nachweis, dass er die meldepflichtigen Persone...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.9 Einwilligung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO)

Eine Einwilligung ist jede freiwillig und in informierter Weise (also in Kenntnis des geplanten Zwecks) und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung des Betroffenen in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der er zu verstehen gibt, dass er mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist. Auch wenn eine s...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.5 Datenerhebung bei Dritten ("Dritterhebung" gem. Art. 14 DSGVO)

Mitteilungspflicht Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, bestehen grundsätzlich die gleichen Informationspflichten wie bei der Direkterhebung. Da die betroffene Person aber nicht an der Datenerhebung mitgewirkt und somit auch keine Kenntnis davon hat, welche personenbezogenen Daten erhoben wurden, ist der Verantwortliche nach Art. 14 Ab...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2 Datenweitergabe im bestehenden Mietverhältnis

Im Tagesgeschäft der Bestandsverwaltung kommt es häufig zur Weitergabe personenbezogener Daten der Mieter. Diese Datenweitergabe ist datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. 2.2.1 Verbrauchsdaten Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Umlage nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung. Dem Gebäudeeigentümer obliegt nach §§ 4 ff. HeizKV die Pflicht zur Verbrauchse...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.12 Angaben zu bisherigen Vermietern/ Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Fragen nach den Kontaktdaten des aktuellen oder früheren Vermieters des Mietinteressenten sind unzulässig – damit soll eine datenschutzrechtlich unzulässige Kontaktaufnahme mit dem bisherigen Vermieter verhindert werden. Zulässig ist die Anforderung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann folgende Angaben enthalten: Name des Bewerb...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 7.4 Verpflichtung zur Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Betroffene haben Anspruch auf eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat. Damit kann der Betroffene seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht ist auf die Daten beschränkt, die die betroffene Person dem Verarbeiter zur Verfügung gestellt hat. In der Praxis dürfte dieses neue Recht fü...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.13 Berechtigtes Interesse

Nach Erwägungsgrund 47 zu Art. 6 DSGVO kann ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht. Ein Indiz für das berechtigte Interesse an der Verarbeitung ist, dass der Betroffene vernünftigerweise mit der Verarbeitung seiner person...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5.1 Prüfung durch den Prüfungsverband

Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der gesetzlichen Prüfung der Prüfer auch Einsicht in die personenbezogenen Daten der Mitglieder oder Mieter nimmt. Die Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten bei Genossenschaften erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und ist dementsprechend zulässig. Darüber...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.4 Familienstand und Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen

Angaben zum Familienstand können im Hinblick auf die gesamtschuldnerische Haftung von Ehegatten abgefragt werden. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Ehegatte auch Mitmieter und damit Vertragspartner wird. Der Ausschluss der Gebrauchsüberlassung an Dritte ist in diesem Fall kein Argument zur Abfrage des Verwandtschaftsgrads, da der Mieter gemäß § 553 Abs. 1 BGB regel...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Gemäß Art. 32 DSGVO hat der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen die erforderlichen technischen und organisatorische...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 5.2.1 Handeln nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen

Die dokumentierte Weisung umfasst die Beschreibung des Umfangs bzw. des Gegenstands der Dienstleistung des Auftragsverarbeiters, die Dauer des Auftragsverhältnisses und die Verpflichtung des Auftragnehmers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn nach Auffassung des Auftragnehmers die Weisung gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt. Musterformulierung: Dokument...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.4 Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Der Betroffene kann damit seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht besteht bei jeder automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Basis e...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.8 Weitergabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern an Handwerker

Für die Weitergabe von E-Mail-Adressen und Telefonnummern gelten sowohl im Verhältnis zum Eigentümer als auch zu Mietern die gleichen Grundsätze wie für die Weitergabe im Mietverhältnis, vergleiche Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker.mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.11 Einkommensverhältnisse

Die Frage nach der Höhe des Nettoeinkommens und desjenigen Betrags, der nach Abzug der laufenden monatlichen Belastungen für die Mietzahlung zur Verfügung steht, ist regelmäßig erforderlich und damit zulässig, weil sie die Hauptleistungspflicht des Mieters – die Entrichtung der Miete – betrifft. Unzulässig soll aber sein, die Forderungsgründe (Unterhaltsverpflichtungen, Darle...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.5 Datenweitergabe an Steuerbehörden

Teilweise fordern Finanzkassen der Gemeinden oder Finanzämter von Wohnungsunternehmen Auskunft über Bankverbindungen oder das Bestehen von Kautionen von Mietern an, um dann Steuerfestsetzungen oder Vollstreckungen vornehmen zu können. Begründet werden diese Auskunftsbegehren mit den §§ 93, 249 AO und den einschlägigen Paragrafen der Landesvollstreckungsgesetze. § 93 AO betrif...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.2 Verschlüsselung

Bei der Verschlüsselung werden Daten in eine Form umgewandelt, die auch als "Chiffretext" bezeichnet werden kann und die von nicht autorisierten Personen ohne den passenden Code oder Schlüssel nicht zu verstehen ist. Bei der Entschlüsselung werden diese verschlüsselten Daten wieder in ihre ursprüngliche Form konvertiert, um sie lesbar zu machen. Es gibt verschiedene Verschlü...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Nach § 9 GenG muss eine Genossenschaft grundsätzlich über einen Aufsichtsrat verfügen. Aufgabe des Aufsichtsrats ist nach § 38 Abs. 1 GenG, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. Er kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen und prüfen. D...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.4 Datenweitergabe an die Polizei

Nicht selten richtet die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein Auskunftsverlangen an Vermieter und fordert die Offenlegung von personenbezogenen Daten von Mietern. Diese Auskunftsverlangen führen bei den Vermietern zu Unsicherheit, ob eine Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht bzw. ob datenschutzrechtliche Verpflichtungen einer Datenweitergabe entgegenstehen....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

1 Allgemeines Rz. 1 Die Anzeigepflicht des § 536c ist ein Teil der allgemeinen Obhutspflicht, die sich als Nebenpflicht aus dem mietvertraglichen Dauerschuldverhältnis ergibt. Sie soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, seiner Herrichtungspflicht nach § 535 nachzukommen, und besteht demgemäß dann nicht, wenn der Vermieter schon vom Mangel Kenntnis hat (vgl. OLG Hamburg, Urt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels

1 Allgemeines Rz. 1 § 536d ersetzt den früheren § 540 BGB a.F. Die Vorschrift kann nicht abbedungen werden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536d Rn. 1). Derjenige Vermieter, der Mängel arglistig verschweigt, handelt in einem derartigen Maße gegen seine vorvertraglichen Verpflichtungen, dass er nicht schutzwürdig ist. Daher kann er sich auf eine Vereinbarung, mit der er seine G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Hinweis Arglistiges Handeln Arglistig handelt derjenige Vermieter, der davon ausgeht, dass der Mieter den Mangel nicht kennt und dennoch den ihm bekannten Mangel in der Erwartung nicht offenbart, dass der Mieter sonst den Mietvertrag mit der Ausschlussklausel nicht abschließen würde. Dazu reicht ein entsprechender Vorsatz aus. Die arglistige Zusicherung einer nicht vorha...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Beweislast

Rz. 5 Der Vermieter trägt die Beweislast für die Kenntnis des Mieters vom Mangel bzw. dessen Erkennbarkeit und für die rechtzeitige Abhilfe im Falle einer Anzeige (LG Kiel, Urteil v. 16.4.1997, 5 S 82/96, WuM 1998, 282). Gemäß § 536c Abs. 2 Satz 2 BGB schließt die unterlassene Anzeige nur dann die Rechte aus den §§ 536, 536a BGB und § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB aus, wenn der Vermie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mangel

Rz. 3 Der Mangel wird hier weiter als in den §§ 536, 536a verstanden und bezieht sich auf jeden schlechten Zustand der Mietsache, ohne Rücksicht darauf, ob der vertragsgemäße Gebrauch dadurch beeinträchtigt wird (BGH, Urteil v. 4.4.1977, VIII ZR 143/75, BGHZ 68, 281), so dass die Anzeigepflicht auch dann besteht, wenn ein Mangel nur unzureichend beseitigt worden ist, Mängel ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Beweislast

Rz. 3 Der Mieter, der sich auf die Unwirksamkeit des Ausschlusses oder der Beschränkung seiner Rechte beruft, muss die Arglist des Vermieters beweisen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536d Rn. 8), soweit nicht ohnehin der Ausschluss gem. § 536 Abs. 4 BGB oder § 307 BGB unwirksam ist. Der Vermieter muss beweisen , dass er den Mangel mitgeteilt hat oder dass der Mieter den Mang...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Schadensersatz

Rz. 7 Wie jeder Schadensersatzanspruch setzt auch dieser Verschulden (so auch Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536c Rz. 30) des Mieters und Kausalität voraus. Nach der amtlichen Begründung ist ausdrücklich darauf verzichtet worden, in Abs. 2 für die Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht durch den Mieter ausdrücklich ein Verschuldenserfordernis einzuführen. Ein solche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Rechtsverlust

Rz. 8 Bei entsprechender Kausalität zwischen mangelnder Anzeige und Schaden (vgl. dazu LG Berlin, GE 1996, 322) entfallen die Rechte aus § 536 (Minderung) und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 536a). Für die Zeit, in der der Vermieter den Mangel ohnehin noch nicht hätte beseitigen können, bleibt das Minderungsrecht des Mieters bestehen. Ferner verliert er ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen – § 536c Abs. 2

Rz. 6 Der bisherige § 545 Abs. 2 a. F. wird in § 536c Abs. 2 in zwei Sätze aufgeteilt. Im Satz 1 ist durch Einfügung der Worte "dem Vermieter" klargestellt, dass nur der Vermieter aus der Unterlassung der Anzeige einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter geltend machen kann, nicht aber zum Beispiel andere Mieter als Dritte. § 536c Abs. 2 Satz 2 enthält wie bisher die Auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige ist keine einseitige Willenserklärung, sondern nur eine sog. rechtserhebliche Handlung, für die eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist, für die sich jedoch Schriftlichkeit zu Beweiszwecken anbietet, da der Mieter im Streitfalle die rechtzeitige Anzeige beweisen muss. Die Anzeige hat unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) zu erfolgen. Das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anzeigepflicht des § 536c ist ein Teil der allgemeinen Obhutspflicht, die sich als Nebenpflicht aus dem mietvertraglichen Dauerschuldverhältnis ergibt. Sie soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, seiner Herrichtungspflicht nach § 535 nachzukommen, und besteht demgemäß dann nicht, wenn der Vermieter schon vom Mangel Kenntnis hat (vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 26.4.1...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 17 Vielfach hat der Schuldner ein Girokonto bei einem Kreditinstitut in Form einer Genossenschaft, z.B. der Raiffeisenbank oder der Volksbank. Darüber hinaus finden sich Genossenschaften vorwiegend in Weinbaugebieten (Winzergenossenschaften) oder der Schuldner ist als Mieter seiner Wohnung auch gleichzeitig Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die einzelnen Genos...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels

Rz. 4 Die Gewährleistungsansprüche der §§ 536,536a BGB sind ferner dann ausgeschlossen, wenn der Mangel dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Mieter bei Vertragsschluss dasjenige unbeachtet gelassen hat, was jedem verständigen Mieter einleuchtete, also insbesondere offenbare Mängel bei einer Vorbesichtigu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

1 Regelungsinhalt – Anwendungsbereich Rz. 1 Nach h. M. war der Vorgänger des § 536b, der § 539, entsprechend anwendbar, wenn dem Mieter während der Mietzeit ein (nachträglicher) Mangel bekannt wurde und er gleichwohl die Miete über ca. sechs Monate vorbehaltslos zahlte (BGH, NJW 1997, 2474; BGH, NJW-RR 1992, 26, 268; BGH NJW 1974, 2233; OLG Naumburg, NZM 2000, 100, 101; OLG N...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Vorbehaltlose Annahme der mangelhaften Sache

Rz. 5 Erkennt der Mieter den Mangel und nimmt er die Mietsache dennoch an, zieht z. B. in die Wohnung ein, so geht er der Rechte aus §§ 536, 536a verlustig, wenn er sich nicht seine Rechte wegen des Mangels vorbehält – § 536b Satz 3. Dies gilt allerdings nicht für zugesicherte Eigenschaften. Der Vorbehalt ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner For...mehr