Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungsverkaufskommission

Rz. 14 Beispiel 1: Kurzfristige Vermietung von Ferienhäusern Ausgangsfall: Ferienhaus im Inland Der im Inland ansässige Eigentümer E eines im Inland belegenen Ferienhauses beauftragt den im Inland ansässigen G, im eigenen Namen und für Rechnung des E Mieter für kurzfristige Ferienaufenthalte in seinem Ferienhaus zu besorgen. – Da G als Unternehmer in die Erbringung einer sons...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Vermietung und Verpachtung von Grundstü...mehr

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Garage, Vermietung / 5 Garagenvermietung ist steuerpflichtig

Die Vermietung von Garagen ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Garagen, die zu einer Wohnung gehören, an Personen vermietet werden, die nicht Mieter der Wohnung sind. Umsatzsteuer fällt, wenn ansonsten keine Umsätze erzielt werden, regelmäßig nicht an, wenn die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird und der Vermieter nicht für die Umsatzsteuer optiert hat....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 3.1 Urteil zeigt, wie komplex die Beurteilung der Umsatzpflicht oder -freiheit ist

Ausnahme nach der bislang geltenden Rechtsprechung: Wird eine Immobilie gemäß § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei vermietet, fällt auch für die Vermietung der Garage, die zusammen mit einer Immobilie (z. B. Wohnung) vermietet wird, keine Umsatzsteuer an. Die Vermietung der Garage ist dann eine Nebenleistung, die der umsatzsteuerfreien Vermietung zuzurechnen ist. Entscheidend ist...mehr

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Garage, Vermietung / 3.2 Bundesfinanzhof: Es kommt nicht darauf an, dass andere Personen den Zugang zu den Stellplätzen haben

Mit BFH-Urteil vom 10.12.2020 hat der BFH zum Fall des FG Thüringen[1] Stellung genommen. Grundsätzlich ist der BFH an das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung des FG, ob eine einheitliche Leistung oder ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang vorliegt, gebunden.[2] Nach der ständigen Rechtsprechung hat der BFH jedoch im Rahmen seiner revisionsrechtlichen Nachprüfung die A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 577 Vorkaufsrecht des Mieters

1 Allgemeines Rz. 1 § 577 entspricht im Wesentlichen dem bis zum 1.9.2011 geltenden § 570b, der das Vorkaufsrecht des Mieters regelte. In § 577 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend der geänderten einheitlichen Terminologie "eine zu seinem Hausstand gehörende Person" durch "Angehörige seines Haushalts" ersetzt worden. Der Personenkreis bleibt jedoch identisch. § 577 Abs. 1 Satz 3 stel...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 577 entspricht im Wesentlichen dem bis zum 1.9.2011 geltenden § 570b, der das Vorkaufsrecht des Mieters regelte. In § 577 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend der geänderten einheitlichen Terminologie "eine zu seinem Hausstand gehörende Person" durch "Angehörige seines Haushalts" ersetzt worden. Der Personenkreis bleibt jedoch identisch. § 577 Abs. 1 Satz 3 stellt klar, dass...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 26 Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht zum Nachteil des Mieters ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Dies gilt sowohl für den Ausschluss oder den Verzicht im Mietvertrag (Blank, WuM 1993, 573 [580]; Wirth, NZM 1998, 390 [394]) als auch für Vereinbarungen des Mieters mit dem Verkäufer, bevor der Vorkaufsfall eingetreten ist, etwa vor Beurkundung des Kaufvertr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gem. § 578 Abs. 3 für Mieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Sonderregelung in den neuen Bundesländern

Rz. 27 Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke in den neuen Bundesländern, die staatlich verwaltet waren oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung bestand, konnte auf Antrag ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden (§ 20 Abs. 1 VermG). Wenn also der enteignete Eigentümer restituiert worden war, konnte der M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Abdingbarkeit

Rz. 4 Die gesetzliche Fälligkeitsregel kann abbedungen werden. Keine Bedenken bestehen gegen eine Vereinbarung, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses oder zu Beginn der einzelnen Zeitabschnitte fällig wird, weil der Mieter hier von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kann, wenn der Vermieter nicht leistet. Ob eine vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäfts...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung wegen Verzuges mit der Kaution

Rz. 15a Durch das Mietrechtsänderungsgesetz ist erstmals eine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Verzuges mit der Kaution eingeführt worden. Bisher war umstritten, ob eine solche Kündigung gerechtfertigt war. Für Gewerberaum hat die Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400; OLG Nürnberg, Urteil v. 10.2.2010, 12 U 1306/09, ZMR 201...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Miete gem. § 579 BGB ist die Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung. Zur Miete gehören auch die Betriebskosten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, XII ZR 225/03, GE 2005, 666, OLG Naumburg, Urteil v. 5.11.1998, 8 U 4/98, WuM 1999, 160; OLG Koblenz, NJW 1984, 2369 m.w.N.), mithin auch Betriebskostenvorschüsse (Brdbg. OLG, Urteil v. 22.08.2012, 3 U 67/11, juris; OL...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 28 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zu Lasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Bei Mietverhältnissen über Geschäftsraum sind abweichende Vereinbarungen zulässig (BGH, NJW-RR 1987, 903). Abweichende Vereinbarungen in Formularverträgen über Gewerberaum können gem. § 9 AGBG – seit 1.1.2002; §§ 307, 310 – unwirksam sein (BGH, NJW 1987...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.1 Eigentümer oder Dritte

Wer ist berechtigt? Berechtigt aus der Grunddienstbarkeit ist der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks. Dies schließt indes eine Mitbenutzung des dienenden Grundstücks durch Dritte nicht aus. So kann ein dingliches Wegerecht grundsätzlich auch von solchen Personen ausgeübt werden, die zu dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks in besonderen Beziehungen stehen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verjährung

Rz. 7 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren (§ 195) ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch entstanden ist und der Vermieter Kenntnis über die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Mieters erlangt hat (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2). Die dreijährige Verjährungsfrist gilt grundsätzlich auch für Mietnebenkosten. Au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Angabe des Kündigungsgrundes

Rz. 27 Ab 1.9.2009 ist gem. § 569 Abs. 4 der zur Kündigung führende wichtige Grund in dem Kündigungsschreiben anzugeben ist. Das gilt nur für Wohnraummietverhältnisse einschließlich derjenigen gem. § 549 Abs. 2, 3. Außerdem gilt § 569 Abs. 4 BGB gem. § 578 Abs. 3 BGB für Mietverhältnisse über Räume für dringenden Wohnungsbedarf, nicht aber für sonstige Mietverhältnisse, also...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Beweislast

Rz. 29 Die Beweislast für alle Voraussetzungen der Kündigung trifft grundsätzlich den Kündigenden (BGH, Urteil v. 13.4.2016, VIII ZR 39/15, WuM 2016, 365; Urteil v. 25.1.2006, VIII ZR 223/04, NJW 2006, 1061). Fraglich ist, ob der Mieter sich im Falle seiner Pflichtverletzung in Anlehnung an § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB entlasten muss (so LG Berlin, Urteil v. 16.6.2016, 67 S 125/1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu. Die Vorschrift entspricht der Regelung des bis zum 1.9.2001 geltenden § 556 Abs. 2 und gilt unmittelbar nur für die Wohnraummiete, einschließlich der in § 549 Abs. 2, 3 genannten Vertragsarten, für Werkdienstwohnungen i.S.v. § 576b allerdings nur, wenn Mietrecht Anwendung findet. Die Anw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsbegründender Mietrückstand bei Wohnraum

Rz. 16 Bei Wohnraummietverhältnissen ist die Kündigung wegen Zahlungsrückstands für zwei aufeinander folgende Monate nur dann gerechtfertigt, wenn die rückständige Miete diejenige für einen Monat übersteigt (Schmidt-Futterer/Streyl, § 569 Rn. 63). Unter der Voraussetzung, dass die Kautionsraten gem. § 551 Abs. 2 Satz 2, 3 BGB und die Miete gem. 556b Abs. 1 BGB fällig werden u...mehr

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zfs 09/2022, Ersatzfähigkei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache lediglich im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Im Übrigen beruht die angefochtene Entscheidung weder auf einer Rechtsverletzung noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung; § 513 ZPO. 1. Es ist der vorliegenden E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 1 Umsatzsteuerlicher Begriff der Betriebsstätte

Anstatt des Begriffs der "festen Niederlassung" des Art. 44 MwStSystRL verwendet das deutsche UStG den Begriff "Betriebsstätte". Eine Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (gleiche Definition wie in § 12 AO). Eine solche Einrichtung oder Anlage kann aber nur dann als Betriebsstätt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 9 Berichtigung, wenn die Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen ist

Wenn jemand Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet er gemäß § 14c Abs. 2 UStG den unberechtigt ausgewiesenen Betrag. Aber: Es können auch Rechnungen mit einem unberechtigten Umsatzsteuerausweis berichtigt werden. Anders als bei der unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer muss die Berichtigung der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vereinbartes Rücktrittsrecht

Rz. 4 Die Vorschrift ist auf vertraglich vereinbarte oder vertraglich vorbehaltene Rücktrittsrechte anwendbar, nach denen sich der Vermieter einseitig vom Vertrag lösen kann. Erfasst werden auch Vereinbarungen, in denen das Rücktrittsrecht des Vermieters an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft wird (z. B. die Nichtzahlung der Kaution) oder Vermieter sich das (be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abdingbarkeit

Rz. 7 Die Regelungen der Absätze 1 und 2 sind zugunsten des Wohnraumieters einschließlich des Mieters von nur zu vorübergehendem Gebrauch gemieteten und von nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie vermieteten möblierten Wohnraum zwingend. Aufhebungsverträge der Parteien sind zulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter einen Untermietvertrag geschlossen oder einem Dri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Steuerschuld – § 13b UStG

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation: Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV-Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG. Der Leistungsempfänger ist gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zusammengefasst Regelungen über ein vereinbartes Rücktrittsrecht des Vermieters (bis zum 1.9.2011 in § 570a) und über ein Mietverhältnis unter auflösender Bedingung (bis zum 1.9.2011 in § 565a Abs. 2). § 572 Abs. 1 legt fest, dass sich der Vermieter nicht auf eine Vereinbarung berufen kann, nach der er nach Überlassung des Wohnraums zum Rücktritt ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum – einschließlich der in § 549 Abs. 2 und 3 aufgeführten Mietverhältnisse und für Wohnungen gem. §§ 576, 576b (Schmidt-Futterer/Streyl, § 572 Rn. 2) – und soll verhindern, dass die zwingenden, zum Schutz des Mieters erlassenen Kündigungsvorschriften umgangen werden. Zwar ist in § 572 Abs. 2 nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter schwärzt Mieter an: Auskunft?

1 Leitsatz Ein Mieter kann ein Recht darauf haben, zu erfahren, wer ihn gegenüber der Hausverwaltung angeschwärzt hat. 2 Normenkette Art. 6, 15 DSGVO 3 Das Problem Die Hausverwaltung B kündigt Mieter K an, sie wolle dessen Wohnung besichtigen. Anlass für diese Absicht seien Beschwerden über eine starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus, die ihre Ursache in der Wohn...mehr

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Mieter schwärzt Mieter an: ... / 1 Leitsatz

Ein Mieter kann ein Recht darauf haben, zu erfahren, wer ihn gegenüber der Hausverwaltung angeschwärzt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter schwärzt Mieter an: ... / 6 Entscheidung

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Mieter schwärzt Mieter an: ... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter schwärzt Mieter an: ... / 3 Das Problem

Die Hausverwaltung B kündigt Mieter K an, sie wolle dessen Wohnung besichtigen. Anlass für diese Absicht seien Beschwerden über eine starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus, die ihre Ursache in der Wohnung des K hätten. K leugnet dies und möchte wissen, wer sich in dieser Weise diskriminierend beschwert habe. Da B nicht bereit ist, den Namen freiwillig zu ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter schwärzt Mieter an: ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Offenlegung der Identität des Hinweisgebers durch die Hausverwaltung sei gem. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f) DSGVO ggf. rechtmäßig. Sie sei zur Wahrung des berechtigten Interesses des K, nämlich seines Rechts auf Auskunftserteilung gem. Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 Buchstabe g) DSGVO, möglicherweise erforderlich. Die Interessen oder Grundrechte und Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter schwärzt Mieter an: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Hausverwaltung den Namen eines "Hinweisgebers" herausgeben muss. Es handelt sich um einen Fall in einem Mietshaus. Dort ist es vorstellbar, die Verwaltung unmittelbar auf Auskunft in Anspruch zu nehmen. In einer Wohnungseigentumsanlage müsste sich die Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer richten, da der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller wird bewohnt/umgebau... / 1 Leitsatz

Der einzelne Wohnungseigentümer kann gegen einen anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter nicht vorgehen, wenn das Sondereigentum entgegen einer Vereinbarung benutzt oder nur das gemeinschaftliche Eigentum gestört wird.mehr

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Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zwar verpflichtet, Vereinbarungen einzuhalten. Nutze ein Eigentümer seine ihm als Teileigentum zugewiesene Einheit zu Wohnzwecken oder umgekehrt eine ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Einheit zu anderen Zwecken, könne von ihm daher grundsätzlich Unterlas...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 3 Das Problem

Teileigentümer T vermietet sein Sondereigentum an B. Der betreibt dort einen Supermarkt. Wegen der Lieferfahrzeuge gibt es immer wieder Ärger. Diese versperren die Durchfahrt zum Hinterhof, die auch als Feuerwehrzufahrt dient. Am 11.9.2008 äußern die Wohnungseigentümer ihre Hoffnung, dass der Lieferverkehr im Kern künftig über eine von der Stadt einzurichtende Lieferzone vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller wird bewohnt/umgebau... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wie im Fall des BGH, Urteil v. 28.1.2022, V ZR 106/21, geht es auch hier um die Frage, wann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu aufgerufen ist, gegen Störungen etwas zu unternehmen, und wann ein Wohnungseigentümer etwas unternehmen kann. Besondere Schwierigkeiten bereiten solche Störungen und/oder Beeinträchtigungen, die sich sowohl im gemeinschaftli...mehr

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Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 5 Hinweis

Problemüberblick B darf nach den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer seine Räume weder zu Wohnzwecken selbst gebrauchen noch nutzen, mithin vermieten. Gegen diese Verpflichtung verstößt B, da er die Räume offensichtlich nicht im Sinne des WEG gewerblich benutzt, sondern Mietern tage- oder wochenweise zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt. Dadurch verstößt B gegenüber der Geme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Miete ist einmal, dass es sich um Wohnraum handelt, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen worden ist, d. h., Dienst- und Mietvertrag sind nicht getrennt voneinander abgeschlossen worden, sondern der Wohnraum wird im Rahmen des Dienstverhältnisses ohne besonderen Mietvertrag daneben überlassen und di...mehr