Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / F. Umgehungsverbot (§ 306 lit. a BGB)

Rz. 118 § 306 lit. a BGB normiert das Umgehungsverbot: Die Vorschriften des Abschnitts 2 (Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen – §§ 305 ff. BGB) finden auch Anwendung, wenn sie durch "anderweitige Gestaltungen" umgangen werden. Ein Umgehungsgeschäft i.S. des § 306 lit. a BGB liegt vor, wenn eine als Allgemeine Geschäftsbedi...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / VIII. Schadensersatz wegen der Verwendung unwirksamer Klauseln

Rz. 55 Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht sich nach § 311 Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig, wenn der Vertragspartner – in Unkenntnis der Unwirksamkeit einer Klausel – Aufwendungen getätigt hat.[158] Der Vertragspartner ist dann gemäß § 249 BGB grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn der Verwender keine unwirksame Klausel v...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / c) Aufrechnungsverbot (§ 309 Nr. 3 BGB)

Rz. 48 Nach § 387 BGB bewirkt die Aufrechnung die Tilgung wechselseitiger Forderungen und ist deshalb ein Erfüllungssurrogat. Die Wirkung der Aufrechnung tritt jedoch nur dann ein, wenn deren Voraussetzungen – Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit – im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vorliegen und der Aufrechnung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnun...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / Literaturtipps

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / Literaturtipps

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / I. Standard-Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

Rz. 32 Bei Verbraucherverträgen gelten nach der gesetzlichen Fiktion des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB Allgemeine Geschäftsbedingungen als vom Unternehmer (§ 14 BGB) "gestellt", es sei denn, dass sie durch den Verbraucher (§ 13 BGB) in den Vertrag eingeführt wurden. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB begründet für Standard-Verbraucherverträge (bei denen Allgemeine Geschäftsbedingungen, d.h. fü...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Leistungsverweigerungsrechte (§ 309 Nr. 2 BGB)

Rz. 38 Nach § 309 Nr. 2 BGB ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, durch die entweder das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (§ 309 Nr. 2 lit. a BGB) oder ein diesem zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen ode...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 5. Vom Mieter eingebaute Sachen

Rz. 119 Gemäß A § 5 Ziff. 3 b VGB 2010 (§ 1 Nr. 4 VGB 88) werden sämtliche in das Gebäude eingefügten Sachen, die vom Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen wurden und für die er die Gefahr trägt, vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung nic...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 6. Vom Mieter außen am Gebäude angebrachte Sachen

Rz. 121 A § 5 Ziff. 3 b VGB 2010 spricht ausdrücklich von Sachen, die der Mieter "in" das Gebäude eingebracht sind. Damit werden außen am Gebäude angebrachte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon nach § 1 Nr. 4 VGB 88 wurden diejenigen Gegenstände vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen, die der Mieter außen am Gebäude anbringt, wie ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 336 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadenersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlver...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) In das Gebäude eingefügte Sachen

Rz. 35 In das Gebäude eingefügte Sachen sind in der Regel Gebäudebestandteile und wären deshalb an sich unversichert. Da ein Mieter aber keine Wohngebäudeversicherung abschließen kann, wird der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung durch A § 6 Ziff. 2 c aa VHB 2010 auf derartige in das Gebäude eingefügte Sachen unter der Voraussetzung erweitert, dassmehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Vermietete Wohnräume

Rz. 126 A § 9 Ziff. 1 a VGB 2010 ersetzt den Mietausfall, soweit der Mieter infolge des Versicherungsfalles die Mietzahlung zu Recht ganz oder teilweise eingestellt hat. Die Formulierung in den VGB 88 (§ 3 Nr. 1a VGB 88) war insoweit missverständlich, als das die Ersatzfähigkeit des Mietausfallschadens davon abhängig gemacht wurde, dass der Mieter aufgrund des Versicherungsf...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / D. Regress des Versicherers

Rz. 198 Wurden vom Mieter eines Wohngebäudes Schäden verursacht, kann er in Höhe der dadurch verursachten Schäden u.U. vom Wohngebäudeversicherer in Regress genommen werden. Dies gilt in erster Linie für Brandschäden, kann aber auch beispielsweise in der Leitungswasserversicherung von Bedeutung sein.[230] In der Zwischenzeit wurde vom BGH[231] in drei Entscheidungen grundleg...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Regress des Hausratversicherers

Rz. 276 Die Rechtsprechung des BGH zur Regressbeschränkung des Gebäudeversicherers findet auf die Hausratversicherung keine Anwendung. Wenn Hausrat des Vermieters aufgrund Verschuldens seines Mieters einen in der Hausratversicherung des Vermieters ersatzpflichtigen Schaden erlitten hat, ist der Mieter nicht in den Schutzbereich der Hausratversicherung des Vermieters einbezog...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / F. Versicherte Interessen

Rz. 40 Die Darstellung der versicherten Interessen in der Bauwesenversicherung beantwortet die Fragen, welchen Personen der Schutz der Bauwesenversicherung zusteht, sei es, dass sie Leistungen beanspruchen können, sei es, dass sie einen Regressverzicht ihres Vertragspartners oder der leistenden Versicherung erlangen. Die Bestimmung der versicherten Interessen macht den Unter...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Eingefügte Sachen

Rz. 132 Ein Sonderproblem begründen so genannte eingefügte Sachen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um sanitäre Anlagen und Leitungswasser führende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren, die ein Mieter auf seine Kosten in die gemietete Sache einbringt oder einfügt und für die der Mieter die Gefahr trägt. Derartige Sachen fallen unter den Versicherungsschutz...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (3) Falsche Schlüssel

Rz. 36 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 17), sind die für die Tatbestände des qualifizierten Diebstahls im Strafrecht entwickelten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Versicherungsrecht übertragbar. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Begriff "falscher Schlüssel". Ob ein Schlüssel nach strafrechtlichen Grundsätzen "falsch" ist oder nicht, hängt vom Willen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 296 Der Inhaber eines im Versicherungsschein zu bezeichnenden land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes kann für diesen Betrieb, seinen privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und für den Verkehrsbereich Versicherungsschutz gem. § 27 Abs. 1 ARB vereinbaren. Es handelt sich um den einzigen für eine bestimmte Berufsgruppe konzipierten Rechtssch...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B § 16 VHB 2010)

Rz. 129 B § 16 VHB 2010 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine geringe ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Deckungseinschränkungen (A § 6 Ziff. 4 VHB 2010)

Rz. 40 Nicht versichert sind Gebäudebestandteile. Der Ausschluss folgt aus dem in der Sachversicherung herrschenden Trennungsprinzip zwischen der Versicherung von Gebäuden einerseits und derjenigen des Inhalts von Gebäuden andererseits. Was unter "Gebäudebestandteilen" zu verstehen ist, wird in keiner der Fassungen der VHB definiert. Maßgebend sind deshalb die Verkehrsanscha...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 301 Mit diesem Rechtsschutz werden für den Selbstständigen die Versicherungsarten der § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz), § 23 ARB (Privat-Rechtsschutz für Selbstständige) und § 24 ARB (Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine) zu einem umfassenden Versicherungsschutz zusammengefasst, so wie dies im Rahmen des § 26 ARB für Nichtselbststän...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 26 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 288 In § 26 ARB wird für Nichtselbstständige und Nichtberufstätige ein umfassender Rechtsschutz angeboten, der sich aus den Formen des Versicherungsschutzes gem. § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz) und § 25 ARB (Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige) zusammensetzt und billiger ist als die beiden separat vereinbarten Versicherungsformen. Rz. 289 Die Eigensch...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Antennenanlagen, Markisen

Rz. 33 Ob Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, zu denen Parabolantennen [64] und sinngemäß auch die innerhalb des Gebäudes (vgl. A § 6 Nr. 3 VHB 2010) installierten Verteiler von Kabelanschlüssen gezählt werden müssen, zu dem versicherten Hausrat oder zu den nach A § 6 Nr. 4 a VHB 2010 unversicherten Gebäudebestandteilen gehören, kann zweifelhaft sein. § 1 Nr. 2 a VHB 92 hat ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsprechung

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / O. Checkliste: Prüfung des Anspruchs aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 224 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, und zwar wegen eines Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder aber die Beschädigung oder Verni...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / K. Gefahrerhöhung

Rz. 151 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrages ungünstig verändern und hierdurch der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird.[156] Einmalige, kurzfristige oder vorübergehende Gefahränderungen sind noch keine Gefahrerhöhung. Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt voraus, dass sich die...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Zeitliche Entschädigungsgrenze

Rz. 132 Gemäß A § 9 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 3 Nr. 3 VGB 88) wird der Mietausfall oder der Mietwert bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, die Höchstdauer wird regelmäßig auf 12 Monate begrenzt sein. Rz. 133 Soweit der Wortlaut von A § 9 Ziff. 2 b VGB 2010 (§ 3 Nr. 3 VGB 88) für den Beginn der 12-Monatsfrist auf den Versicherungsfall abstellt, ist d...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Voraussetzungen des Rechtsschutzanspruchs – Einführung

Rz. 110 Die ARB sehen in den §§ 21 bis 29 insgesamt zehn verschiedene Formen des Versicherungsschutzes vor, die auf unterschiedliche Verhältnisse und Eigenschaften des Versicherungsnehmers abstellen und die einzeln oder mehrfach – je nach Bedarf – vereinbart werden können. So kann etwa der Nichtselbstständige den Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25 ARB) vereinbaren und zus...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Fahrzeug-Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 253 § 21 ARB regelt neben dem Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1 ARB) auch den sog. Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3 ARB). Diese Versicherungsart gewährt objektbezogenen Rechtsschutz für ein oder mehrere im Versicherungsschein ausdrücklich bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (also auch Schiffe, Flugzeuge) sowie Anhänger (Fahrzeug), auch wenn...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Nicht genutzte Gebäude

Rz. 183 Eine Gefahrerhöhung kann daraus resultieren, dass ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt wird. Diese Gefahrerhöhung war in den VGB 88 ausdrücklich normiert (§ 10 Nr. 3b VGB 88). In den VGB 2010 ist diese Regelung nicht mehr (ausdrücklich) enthalten. Die fehlende Nutzung eines Gebäudes stellt aber auch nach den VGB 2010 eine Gefahrerhöhung...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 102 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 52 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder -minderungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Schlossänderungskosten und dezidierte Hotelkosten sowie Bewachungskosten und solche für provisorische Maßnahmen. Soweit sich derartige Kost...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / aa) Eigenschäden

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§ 3 Hausratversicherung / b) Begriff "Wohnung"

Rz. 143 Was unter der Wohnung des Versicherungsnehmers zu verstehen ist, wurde in früheren Fassungen der VHB nur unvollkommen durch den Verweis auf den Versicherungsvertrag und dadurch festgelegt, dass bestimmte Örtlichkeiten "auch" zur Wohnung gehören und damit dem Versicherungsschutz unterfallen sollen. Eine eigentliche Beschreibung war dies nicht. Der Begriff wurde vielme...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[24] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[25] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Wegfall des "Versicherungsgegenstandes"

Rz. 34 § 12 Abs. 1 S. 1 ARB sieht eine auf den ersten Blick kompliziert erscheinende Regelung für den (nachträglichen) Wegfall des versicherten Interesses (§ 80 Abs. 2 VVG) vor. Der Wortlaut der Bestimmung ist ein Musterbeispiel einer sprachlich und inhaltlich misslungenen Bedingungsformulierung. Die Regelung lautet: "Fällt der Gegenstand der Versicherung ganz oder teilweise...mehr