Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Nutzungsentschädigung (Miete) / 4 Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete

Statt der Entschädigung in Höhe der bisher vereinbarten Miete kann der Vermieter eine solche Entschädigung verlangen, die der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume entspricht. Begriff "Marktmiete" Nach Ansicht des BGH ist bei einer Vorenthaltung der Mieträume die Marktmiete maßgeblich. Das ist diejenige Miete, die bei Neuvermietung erzielt werden kann.[1] Der BGH führt zur...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Bei der Modernisierung von mehr als 4 Wohnungen ist es erforderlich, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) zur Anwendung kommen. Bei der Planung der Maßnahmen ist zu beachten, dass die Anforderungen des Kosten und Flächen sparenden Bauens beachtet werden. Zudem sollen ökologische Belange ni...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 6 Besonderheiten bei privaten Zuschüssen, dargestellt am Beispiel von Mietzuschüssen

Die dargestellten Grundsätze zur Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand gelten grundsätzlich auch für private Zuschüsse. Jedoch soll bei privaten Zuwendungen der Zuwendungsempfänger i. d. R. zu einer Gegenleistung in Form eines bestimmten Verhaltens bewegt werden. Im Unterschied zu öffentlichen Zuwendungen stehen sich bei privaten Zuschüssen dadurch Leistung und G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zustimmung zur Mieterhöhung – Abs. 1

Rz. 2 Mit Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt eine Einigung zwischen den Mietvertragsparteien zur neuen Miete zustande (BGH, Urteil v. 28.9.2022, VIII ZR 300/21, ZMR 2023, 190). Die allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. sind anzuwenden. Der Mieter nimmt das Angebot des Vermieters zur Mieterhöhung an. Auf die formelle Wirksamkeit der Zustimmung, die sich auf die Gesamtmi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt wesentliche Elemente des seinerzeitigen § 2 Abs. 3 und 4 MHG, stellt den häufigsten Fall der Zustimmung durch den Mieter mit den entsprechenden Rechtsfolgen voran und verlängert die Klagefrist. 2 Zustimmung zur Mieterhöhung – Abs. 1 Rz. 2 Mit Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt eine Einigung zwischen den Mietvertragsparteie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Klageverfahren – Abs. 2

Rz. 9 Das Mieterhöhungsverlangen setzt zwei Fristen in Gang: Überlegungs- oder Zustimmungsfrist und Klagefrist. Rz. 10 Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter muss beweisen, ob und wann sein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist. Insoweit reicht es nicht aus, dass der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt wesentliche Elemente des seinerzeitigen § 2 Abs. 3 und 4 MHG, stellt den häufigsten Fall der Zustimmung durch den Mieter mit den entsprechenden Rechtsfolgen voran und verlängert die Klagefrist.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558b Abs. 4

Rz. 18 Die Regelung enthält in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht die Anordnung der Unabdingbarkeit der Vorschrift zum Nachteil des Mieters. Weder kann ein für den Mieter ungünstigerer Wirkungszeitpunkt vereinbart werden noch die Schriftform für die Zustimmung (AG Neuruppin, Urteil v. 2.11.2012, 42 C 80/12, WuM 2013, 232): Unwirksam ist auch eine Vereinbarung, dass sich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Nachholung des Erhöhungsverlangens – Abs. 3

Rz. 10 Die Vorschrift übernimmt teilweise die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 2 MHG, so dass auch nach neuem Recht der Vermieter im Rechtsstreit das Erhöhungsverlangen nachholen kann, wenn es bisher nicht den Anforderungen des § 558a entsprochen hat. Hinweis Klärung im Prozess Das neue Mieterhöhungsverlangen kann im Prozess auch durch Schriftsatz erklärt werden, ohne da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung

1 Formalien des Mieterhöhungsverlangens – Abs. 1 1.1 Absender/Empfänger Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Rz. 2 Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist von der Eigentümerstellung grds. unabhängig. Der Erwerber des vermieteten Grundstücks wird Vermieter, wenn der Veräußerer Vermieter war; bei fehlender Identit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Rz. 2 Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist von der Eigentümerstellung grds. unabhängig. Der Erwerber des vermieteten Grundstücks wird Vermieter, wenn der Veräußerer Vermieter war; bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Eigentümer wird der Erwerber Vermieter, wenn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Spanneneinordnung/Veralteter Mietspiegel – Abs. 4

Rz. 16 Die Regelung gilt nur für die Mietspannen in einem Mietspiegel, nicht für Altersmerkmale. Die Spannen müssen exakt angegeben werden (LG Berlin, Urteil v. 15.9.2017, 63 S 55/17, GE 2017, 1558). Der Vermieter muss, die seiner Meinung nach einschlägigen Einordnungskriterien benennen (LG Stuttgart, Urteil v. 10.12.2014, 13 S 114/14, WuM 2016, 361), also die entsprechenden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bereicherungshaftung

Rz. 4 Grundsätzlich ist hier das Erlangte herauszugeben, wobei allerdings auch § 818 Abs. 3 (Entreicherung) anwendbar ist. Das tritt allerdings nur dann ein, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Allgemein versteht man im BGB unter dem Begriff des Vertretens ein Verschulden i. S. d. §§ 276, 278. Die Abgrenzung ist für die wesentliche...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.6 Datenweitergabe bei Mieterhöhungen

Mieterhöhungsverlangen können nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB anhand von 3 Vergleichswohnungen begründet werden. Durch die Benennung einzelner Wohnungen soll der Mieter die Möglichkeit haben, sich über die Vergleichswohnungen zu informieren und die behauptete Vergleichbarkeit nachzuprüfen.[1] Es ist deshalb erforderlich, dass die Vergleichswohnungen so genau bezeichnet werden, ...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 1.6 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien. Nach Auf...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.9 Einwilligung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO)

Eine Einwilligung ist jede freiwillig und in informierter Weise (also in Kenntnis des geplanten Zwecks) und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung des Betroffenen in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der er zu verstehen gibt, dass er mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist. Auch wenn eine s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.5 Wiederaufleben von Gewährleistungsrechten

Rz. 7 Das Mietminderungsrecht nach § 536 bezieht sich auf die geschuldete Miete, so dass der Mieter den Minderungsbetrag von der jeweils geschuldeten Miete abziehen kann. Die Rechte aus § 536a auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung haben keinen Bezug zur geschuldeten Miete. Die Rechte aus §§ 536, 536a können nach Maßgabe des § 536b ausgeschlossen oder beschränkt sein. Liege...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

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Mietspiegel – Abschlag auch... / 1 Leitsatz

Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung ist grundsätzlich auf die tatsächliche Ausstattung der Wohnung abzustellen.mehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 5 Verhältnis zum Vermieter

§ 15 Nr. 2 WEG n. F. wird direkt im Verhältnis zwischen Mieter und vermietendem Wohnungseigentümer virulent, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchführung von baulichen Maßnahmen beschließt, die den Vermieter zur Mieterhöhung nach § 559 BGB berechtigen und der vermietende Wohnungseigentümer die Kosten auf Grundlage dieser Norm auch auf den Mieter umlegen möchte. E...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.2 Verwaltervertrag für Sondereigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Sondereigentum mit Verwaltervollmacht zwischen Frau/Herrn/Firma _____________________ – im Folgenden als Eigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Ver...mehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 4.2 Bauliche Maßnahmen

§ 15 Nr. 2 WEG n. F. betrifft die Pflicht, bauliche Maßnahmen zu dulden, die über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Der Sache nach geht es also um bauliche Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen im mietrechtlichen Sinne. Das WEMoG kennt die Unterscheidung zwischen baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr. Vielmehr werden beide Maßnahmearten als baul...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 11 Alle WEMoG-Muster von A – Z

Altbeschluss: Prüfungsreihenfolge und Vorgehen für die Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen in das Grundbuch Bauliche Veränderung durch Mieter: Genehmigung des Vermieters über Einbau eines Treppenlifts mit Vereinbarung einer Sicherheitsleistung Bauliche Veränderung durch Mieter: Gestattung der Baumaßnahme durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Beschluss) Bauliche Verä...mehr

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WEMoG: Anspruch des Mieters... / 4.1.2 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB n. F. folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argumen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 1 Kaufmännische Grundlagen in der Unternehmensführung

Obgleich die Wahl der Rechtsform und die Größe einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft die Aufgabenstrukturen und Abläufe vordergründig bestimmen, ergeben sich dennoch vergleichbar geartete betriebswirtschaftliche Funktionen und Aufgaben. Hierfür sorgen auch die zahlreichen Vorschriften und Gesetze, welche sich in der Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation, der Auswahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)

Rz. 67 Die Terminsgebühr kann auch dann anfallen, wenn es nicht zu einem gerichtlichen Termin kommt, der Anwalt aber an einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin teilnimmt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV). Rz. 68 Voraussetzung für die Terminsgebühr ist in diesem Falle die Teilnahme am Sachverständigentermin. Die bloße Entgegennahme des Beweisbeschlusse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mieterhöhung infolge behindertengerechter Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Sie sind weder durch den Grund- oder Kinderfreibetrag noch durch den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag abgegolten. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Mieterhöhung infolge behindert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 831 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Muster

Rz. 11 Kündigung von bis zu 10-jährigen Mietverhältnissen in Werkmietwohnungen [576a-1] Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau//die Wohnungsbaugesellschaft … / … GmbH und Co. KG vertrete, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unwirksame Vereinbarungen

Rz. 18 Klauseln, wonach ohne Änderung des Indexes oder nur bei einer Steigerung der Vermieter einseitig die Miete erhöhen darf, sind als zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen unwirksam (§ 557b Abs. 4). Fraglich ist, ob sog. Untergrenzen vereinbart werden können, bei deren Überschreitung eine Anpassung erst zulässig wird (bejahend: Schmidt-Futterer/Börstinghaus,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5 Dauer der Indexmiete

Rz. 14 Die Indexmiete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Für die Dauer der Indexklausel können Mieterhöhungen nur wegen Betriebskostensteigerungen erfolgen oder wegen derjenigen baulichen Maßnahmen, auf gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen beruhen und der Vermieter nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung, dass der Vermieter die Karenzfrist von einem Jahr ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Gewerberaum

Rz. 20 Bei Gewerberaummietverhältnissen ist die freie Vereinbarung von Wertanpassungsklauseln weiterhin durch das Preisklauselgesetz (Art. 2 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 14.9.2007, BGBl. I S. 2246) in dem dortigen Umfang beschränkt (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn.23; vgl. dazu Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564 ff.). Für die in einem Gewer...mehr