Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Netzwerkbegriff

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die gesetzliche Erklärung dessen, was unter einem Netzwerk i. S. d. § 319b zu verstehen ist, findet sich in § 319b Abs. 1 Satz 3. Ausweislich des Gesetzeswortlauts liegt ein Netzwerk dann vor, "wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken" (§ 319b Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktien

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eigene Aktien i. S. d. § 71 AktG sind alle Mitgliedschaften in betreffender AG/KGaA/SE ohne Rücksicht auf Verkörperung und Gattung sowie darauf, ob sie voll eingezahlt sind oder nicht (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71 AktG, Rn. 336; Hüffer-AktG (2024), § 71, Rn. 4). Die Unterscheidung zwischen voll eingezahlten und nicht voll eingezahlten Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abfindung

Rn. 54 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist im Zusammenhang mit den Abfindungsregeln der §§ 305 Abs. 2, 320b AktG, § 29 Abs. 1, § 125 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 UmwG, auch i. V. m. § 327 oder § 340 Abs. 1 UmwG zu sehen. Rn. 55 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Durch den Abschluss eines BHV oder GAV werden die aus der Mitgliedschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für hauptberuflich selbstständig Tätige ist der Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Der Gesetzgeber hat den hauptberuflich selbstständig Tätigen kein eigenständiges Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt. Allerdings besteht für einen Selbstständigen die Möglichkeit, eine bereits bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. 10 %-Grenze

Rn. 96 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesamtnennbetrag oder der sich bei Stückaktien nach § 8 AktG ergebende anteilige Betrag am Grundkap. der nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien betreffender AG/KGaA/SE, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, darf nicht mehr als 10 % des Grundkap. ausmachen. Dies bedeutet, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Hauptberuflich selbstständig Tätige können eine in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung aufrechterhalten, sofern nicht ohnehin eine obligatorische freiwillige Anschlussmitgliedschaft zum Zuge kommt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechtigung, eine bestehende gesetzliche Krankenve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Rn. 308 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289f Abs. 2 Nr. 3 verlangt eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AR sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Unter Letzteren werden Gremien innerhalb des Vorstands oder AR verstanden, die Entscheidungen der Organe qualifiziert vorbereiten sowie die Ausführung von Beschlüssen überwachen. Während Aussch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. § 16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes.[1] Das ArbPlSchG erfasst aber gemäß § 16 Abs. 7 ArbPl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4.1 Mitgliedschaft bei Ausschluss des Krankengeldes

Mit dem Wegfall des Anspruchs bzw. der Zahlung des Krankengeldes endet auch die auf dem Krankengeld beruhende Mitgliedschaft.[1] Die Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs[2] schließt sich mit einer entsprechenden Mitgliedschaft[3] an. Alternativ ist eine freiwillige Mitgliedschaft[4] oder eine obligatorische Anschlussversicherung [5] möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / Zusammenfassung

Begriff Damit Krankengeld geleistet werden kann, ist neben den Voraussetzungen des Krankengeldanspruchs auch das Versicherungsverhältnis für das Entstehen des Krankengeldanspruchs entscheidend. Abgestellt wird dabei auf das – zeitgleich zum Entstehen des Krankengeldanspruchs oder in unmittelbarem Anschluss daran (Nahtlosigkeitsregelung) – bestehende Versicherungsverhältnis. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 3 Fortsetzungserkrankung

Die Krankenkasse bewilligt das Krankengeld regelmäßig für die Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (Bewilligungsabschnitt). Wenn sich die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus fortsetzt, ist eine weitere ärztliche Bescheinigung erforderlich.[1] Die Fortsetzungserkrankung ist spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende des Bewilligungsabschnitts ärztlich festzustellen.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.2 Erhalt der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Stammrecht auf Krankengeld besteht.[1] Zum Erhalt der Mitgliedschaft ist vorausgesetzt, dass der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses oder unmittelbar im Anschluss daran entsteht. Das ist auch dann der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.6 Nachgehender Leistungsanspruch

Im Ausnahmefall kann Krankengeld nach beendeter Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen für längstens 1 Monat beansprucht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit danach entsteht.[1] Eine Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Der nachgehende Leistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn sich an die vorhergehende Mitgliedschaft eine Familienversicherung[2] oder eine obli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 5 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Der Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Für die Dauer der weiteren Arbeitsunfähigkeit bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten. Dazu ist die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit jeweils fristgerecht ärztlich festzustellen[1] und der Krankenkasse zu melden.[2] Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.1 Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld

Anspruch auf Krankengeld haben nur Versicherte einer Krankenkasse. Der Anspruch ist unabhängig von der Art des Versicherungsverhältnisses (Mitgliedschaft aufgrund von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung). Familienversicherte[1] sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Arbeitsunfähigkeit während des Versicherungsverhältnisses Ein Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.5.1 Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld

Wird der Antrag trotz einer wirksamen Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht gestellt, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld kann aufgrund der weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Das gilt unabhängig von den die Arbeitsunfähigkeit verursachenden Krankheiten. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Häufigster Anwendungsfall ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder anderer Personen, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Krankengeld erhalten außerdem Versicherte, die wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft dur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 3 Wahltarife/-erklärung

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, können eine Wahlerklärung abgeben,[1] nach der die Mitgliedschaft den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dieser Anspruch kann durch einen Wahltarif[2] ergänzt werden. Hinweis Bindung an den Wahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister

Ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder sind nicht Arbeitnehmer ihrer Gemeinden, sofern sich aus der Gemeindeverfassung nichts anderes ergibt. Es handelt sich regelmäßig um eine "sonstige selbstständige Arbeit"[1]. Charakteristisch für diese nebenberuflichen Ehrenämter ist, dass ihre Ausübung an eine Wahl gebunden ist. Die steuerpflichtigen Einnahmen sind im R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.2.2 Betriebliche Aktivitäten

Die Einrichtung von diversen Bewegungsprogrammen und Sportgruppen wie beispielsweise: Rückenschule, Lauftreff, Ballspielmannschaften und -turniere, Einrichtung eines betriebseigenen Fitnessraums, Duschmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung der Mitgliedschaft im Fitness-Studio. Hinweis Gesund das Arbeitsklima verbessern Betriebsfeste und Betriebsausflüge können das Betriebsklima...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 5.1 Leistungen im Sterbemonat

Sofern bei Arbeitnehmern nach arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen über den Sterbetag hinaus noch Arbeitsentgelt gezahlt wird (zum Beispiel bis zum Ende des Sterbemonats), steht insoweit der Anspruch auf das Arbeitsentgelt in aller Regel den Hinterbliebenen bzw. den Erben zu. Dementsprechend ist das für die restlichen Tage des Sterbemonats und ggf. für weitere Monate ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.3 Geschäftsordnung/Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 23 Die Verpflichtung des Beirates, sich eine Geschäftsordnung zu geben, ist bindend und nicht zur Disposition gestellt. Durch eine Geschäftsordnung kann insbesondere erreicht werden, dass aufgrund möglichst einvernehmlicher Beschlussfassung durch die Mitglieder des Beirates der Regelbetrieb des jeweiligen Beirates und seine Meinungsbildung gesichert werden. Rz. 24 Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 182 Beirat / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4.2012 im SGB III. Damit wird nach allgemeiner Ansicht die demokratische Legitimation des Beirates erhöht. Er hat die Funktion als Ratgeber für die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft bei Arbeitsunfähigkeit mit Beginn des Arbeitsverhältnisses

Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung in Fällen, in denen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit besteht, nur dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Für die Frage des Beginns de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.2 Beginn der Mitgliedschaft bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln und von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld erhalten, tritt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses auch ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber Versicherungspflicht ein. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.[1] Hintergrund is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.3 Krankenkassenmitgliedschaft bei Freistellung von der Arbeit

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommt auch dann zustande, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 1a SGB IV von der Arbeitsleistung freigestellt ist und daher die Arbeit erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmt. Die Mitgliedschaft beginnt in diesem Fall mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.4 Haftung für Leistungen im Ausland

Werden bei einer Entsendung ins Ausland dort Leistungen zur Krankenbehandlung erforderlich, so muss der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen[1]. Sofern eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kann der Arbeitgeber die Kosten dort zur Erstattung einreichen. Allerdings erhält er höchstens die Kosten erstattet, die der Kasse bei einer Behandlung in Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2 Versicherungspflicht hängt von der Arbeitsaufnahme ab

Hat das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht begonnen, weil der Arbeitnehmer zum vereinbarten Arbeitsbeginn seine Arbeit nicht aufgenommen hat, so kann grundsätzlich auch keine Versicherungspflicht entstehen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer wegen einer auf dem Arbeitsweg eingetretenen Krankheit seine Arbeit tatsächlich nicht aufnehmen kann. Hat de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / Zusammenfassung

Überblick Der Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns ist sozialversicherungsrechtlich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant. Arbeitnehmerseitig ist dieser für den Beginn der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bedeutsam. Für den Arbeitgeber ist es u. a. wichtig zu wissen, ab welchem Zeitpunkt Sozialversicherungspflicht besteht und damit Beiträge anfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 3 Unternehmer und Versicherte

Mitglied der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft ist entsprechend dem Gewerbezweig jeder Unternehmer. Die Mitgliedschaft beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Unternehmens[1] oder bei der erstmaligen Beschäftigung von Personen. Bei vielen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert, bei einigen Berufsgenossenschaften kann sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Fes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 16 Ablehnung von Schöffen [Rdn 188]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 9 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 87]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt. Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung

Rz. 4 Hinweis Auch für den Fall, dass keine separate Reisegepäckversicherung besteht, ist bei einem Reisegepäckschaden zu prüfen, ob nicht der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Verwiesen wird hier auch auf die Ausführungen in dem Abschnitt Hausrat-Versicherung (vgl. § 3 Rdn 5, 62, 142). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch über eine Kreditkarte, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anspruchsübergang / V. Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 13 Wichtig ist, dass sich der Rechtsübergang in Form der cessio legis gem. § 116 SGB X in der Regel bereits zum Zeitpunkt des Schadenseintritts vollzieht.[13] Dies gilt aber nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.[14] Besteht das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht, erfolgt der Anspruchsübergang frühestens da...mehr