Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

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Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 755 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.41: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Ausschluss der Verjährung bei Vorsatzhaftung

Rz. 1534 Die Verjährung von Ansprüchen aus einer Haftung wegen Vorsatzes kann gem. § 202 Abs. 1 BGB nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen werden. Erst dies gewährleistet die uneingeschränkte Geltung des in § 276 Abs. 3 BGB enthaltenen Verbots, die Vorsatzhaftung durch vertragliche Vereinbarungen einzuschränken[3627] mit dem die uneingeschränkte Geltung von Haftungsansprü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gem. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied __________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung und Eingruppierung oder ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / o) Versicherungsschutz

Rz. 756 Von besonderer Bedeutung für die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus ist das Bestehen eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes im Hinblick auf Arzthaftungsansprüche der vom oder in der Abteilung des Chefarztes behandelten Patienten. Grund hierfür ist, dass der Chefarzt bei eigener ärztlicher Tätigkeit selbst dann in vollem Umfang für standardunterschreiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesunde Führung / 2.1 Gestaltung von Arbeitsbedingungen: Partizipation und Wertschätzung

Gestaltung von Rahmenbedingungen Aufgrund von Regelungen und Vorgaben sowie durch die Festsetzung von Verfahrenswegen wirken Führungskräfte in dieser Funktion als Gestalter der Arbeitsorganisation und der Arbeitstätigkeit. Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, auf ihre Arbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen, um Reaktanz (= Abwehrreaktion auf psychischen Druck) zu vermeide...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

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Changemanagement: Nachhalti... / 1 Das Büro als Ort der persönlichen Begegnungen

Die Zugehörigkeit ist ein wesentliches Bedürfnis und wird in der Maslowschen Bedürfnishierarchie unter den sozialen Bedürfnissen zusammengefasst. Das zentrale Element, um das Bedürfnis nach Zugehörigkeit zu erfüllen, liegt in der Teilhabe an einer Gemeinschaft und dem Erleben bedeutungsvoller Beziehungen, die durch Vertrauen gekennzeichnet sind. Mit dem Büro soll ein Ort ges...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheit

Rz. 32 Krankheit ist vom Grundsatz her ein regelwidriger physischer oder psychischer Zustand der versicherten Person bzw. eine Störung der Lebensvorgänge im Organismus, die geeignet ist, die Ausübung eines Berufs funktionell zu beeinträchtigen.[73] Auf eine Behandlungsbedürftigkeit kommt es allerdings nicht an.[74] Der Krankheitsbegriff ist schwer zu fassen, weil selbst in d...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 397 Bezüglich der Kenntnis des Versicherungsnehmers von gefahrerheblichen Umständen gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Behauptet der Versicherungsnehmer substantiiert, er habe die aufklärungsbedürftigen Tatsachen nicht gekannt, so muss der Versicherer die Kenntnis des Versicherungsnehmers von diesen Tatsachen beweisen.[984] Wichtig Das schlichte Behaupten de...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 480 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1190] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beeinträchtigung der Berufsausübung

Rz. 45 Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss weiter kausal zu einer voraussichtlich dauerhaften Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung der konkreten Berufstätigkeit führen. Dies muss vom Versicherungsnehmer dargelegt werden.[104] Die Erfordernis der Kausalität ergibt sich aus der Begrifflichkeit "infolge".[105] Rz. 46 Ist ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einer tatsäch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Arbeitsschutz

Rz. 6 Zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes gehören die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich der anerkannten Regeln der Technik und des Stands von Wissenschaft und Technik, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die einschlägigen Bestimmungen in Tarifverträgen und in den gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG oder § 88 Nrn. 1, 1a BetrVG ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.2 Sonstige Benachteiligungsverbote neben dem AGG

Das sind insbesondere die Regelungen in § 4 TzBfG über die verbotene Benachteiligung von Teilzeitarbeitnehmern und befristet Beschäftigten, der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und die Vorschriften zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des BGB, die vor allem im Zusammenhang mit Mobbing eine Rolle spielen. Diese Vorschriften haben ihren eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.3 Begriff der Benachteiligung

Das AGG kennt den Begriff der Diskriminierung selbst nicht – es spricht in § 7 Abs. 1 AGG nur von Benachteiligung. Benachteiligen bedeutet schlechter behandeln. § 3 AGG nennt 4 Arten der Benachteiligung: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung Sexuelle Belästigung Daneben ist auch die "Anweisung" zu einer Benachteiligung eine Benachteiligung. Benachteil...mehr

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Fachinformatiker (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Informatik bedeutet eine systematische automatische Verarbeitung von Informationen mithilfe von Rechenmaschinen. Sprachlich gesehen wird das Wort "Informatik" häufig als eine Verschmelzung von Information und Automatik gesehen. Man spricht auch von programmierbaren Maschinen und einer möglichen Kommunikation des Menschen mit technischen Systemen. Insofern erfasst d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
CAD-Fachkraft (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick CAD (Computer Aided Design) bedeutet computerunterstütztes Konstruieren oder Gestalten von 2- oder 3-dimensionalen Entwürfen durch CAD-Fachkräfte. Mithilfe der CAD-Software sind diese Experten in der Lage, 3D-Objekte zu bewegen und damit aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und weiter zu optimieren. Unterschiedlich zu erzeugende Ansichten (z. B. Gesamta...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tankwart (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Die Vorläufer der heutigen Tankstellen waren Zapfsäulen am Straßenrand oder auf dem Bürgersteig. Um 1923 begann die Entwicklung eines Tankstellen-Netzes. Seit Anerkennung des Tankwartes als Ausbildungsberuf im Jahr 1952 ist ein erheblicher Strukturwandel erfolgt. Heute ist eine Tankstelle in der Regel gekoppelt mit einer Wasch- und Wartungsanlage für Kraftfahrzeuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.4 Verhinderung von Diskriminierung im Arbeitsumfeld

Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und non-binäre Mitarbeitende nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dies umfasst auch den Schutz vor Mobbing oder unangebrachten Fragen zur Geschlechtsidentität. Dieses Erfordernis erfolgt auch bereits aus § 12 AGG.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Arbeitsbedingte Gefahren

Arbeitsbedingte Gefahren können folgende sein: physische Gefahren (z. B. Strahlung, extreme Temperaturen, konstanter lauter Lärm, rutschige Böden oder Stolpergefahr, unbewachte Maschinen, fehlerhafte elektrische Geräte), ergonomische Gefahren (z. B. unkorrekt angepasste Arbeitsplätze und Stühle, ungünstige Bewegungen, Vibrationen), chemische Gefahren (z. B. Exposition gegenüber...mehr

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K / 4 Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2926]

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 130 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt ist (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todes...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 40 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teambuilding / 3.2.3 Entwicklungsfeld 3: Teamleitung

Teambuilding-Maßnahmen planen und umsetzen Gerade zu Beginn der Teamarbeit, wenn sich die Teammitglieder noch nicht kennen, ist es Aufgabe Ihrer angehenden Teamleiter, den Teamentwicklungsprozess mithilfe von Teambuilding-Maßnahmen systematisch zu unterstützen. Diese zielen darauf ab, den Teamgeist und das Vertrauen der Teammitglieder untereinander und zwischen dem Teamleiter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mobbing

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als ‚Mobbing’ wird Psychoterror bezeichnet, bei dem Einzelne häufig durch eine Gruppe schikaniert, blamiert oder ausgegrenzt werden. Dies kann in fast allen Lebensbereichen auftreten, auch am Arbeitsplatz. Aufwendungen für Maßnahmen gegen das Mobbing am Arbeitsplatz, zB Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an Treffen einer "Anti-Mobbing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 43 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 538]

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 139. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 139. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 15.08.2024. Mit dem Update werden erneut wichtige praxisrelevante sowie überaus umfassende Teile der Kommentierung aktualisiert. Besonders hervorheben lassen sich Geringfügige Beschäftigung (Kommentierung der Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG u. a. zudem mit ausführl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 7 Folgen von Überwachung für Arbeitnehmer

Neben datenschutzrechtlichen und ethischen Bedenken entstehen bei Beschäftigten auch "Ängste vor Totalüberwachung und dem Verlust von Privatsphäre und Freiheit".[1] Bei einer bundesweiten Repräsentativumfrage zum DGB-Index "Gute Arbeit" 2016 wurden 10.000 abhängig Beschäftigte zur Qualität ihrer Arbeitsbedingungen im Rahmen der "Digitalisierung der Arbeitswelt – Mehrfachbela...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.5 Belästigung

Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.[1] Die Belästigung setzt sich also aus 2 kumulativen Voraussetzungen zusammen. Hinweis Mobb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing

Zusammenfassung Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 6 Abwehr gegen Kollegen

Der Arbeitnehmer kann seine Kollegen, von denen das Mobbing ausgeht, persönlich vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / Arbeitsrecht

1 Grundlagen Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 9 Verwirkung

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings[1] kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes Zuwarten oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen genügt nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.4 Krankheit

Rz. 44 Als Berufskrankheiten kann der Verordnungsgeber alle bekannten Erkrankungen bezeichnen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 66). Auch seelische Leiden (z. B. Mobbing) sind als Listenberufskrankheiten keinesfalls ausgeschlossen. Zum Krankheitsbegriff des Unfallversicherungsrechts vgl. Rz. 26.mehr