Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / Arbeitsrecht

1 Grundlagen Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 9 Verwirkung

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings[1] kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes Zuwarten oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen genügt nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.4 Krankheit

Rz. 44 Als Berufskrankheiten kann der Verordnungsgeber alle bekannten Erkrankungen bezeichnen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 66). Auch seelische Leiden (z. B. Mobbing) sind als Listenberufskrankheiten keinesfalls ausgeschlossen. Zum Krankheitsbegriff des Unfallversicherungsrechts vgl. Rz. 26.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.4 Kasuistik

Rz. 73 Anerkannt wurden nach Abs. 2: Bronchialkarzinom bei einem Straßenbauarbeiter (LSG Niedersachsen, Urteil v. 17.3.1994, L 3 U 131/92), chronisch-atrophische Rhinitis einer Versicherten, die im Leichenkeller der Anatomie einer Universitätsklinik in hohem Maße der Einwirkung von Formaldehyd ausgesetzt war (LSG für das Saarland, Urteil v. 18.2.2009, L 2 U 61/05), Hypothenar-H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 2.3 Belästigung

Wesentlich für das Vorliegen einer "Belästigung" ist nach § 3 Abs. 3 AGG die Verletzung der Würde der Person durch unerwünschte Verhaltensweisen, insbesondere durch das Schaffen eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds. Die unerwünschte Verhaltensweise muss geeignet sein, die Würde der betreffenden P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 6.2 Hinweisgeberschutzgesetz

Relevant ist auch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, sicherzustellen, dass Mitarbeiter Hinweise sicher und einfach abgeben können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.[1] Im Gegensatz dazu verfolgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Zweck, Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen und i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 3 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten, Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft oder schlechtes Licht, sondern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 4.2 Wissenschaftliche Evidenz

Der IGA Report 28 "Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention" stellt Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention sowie Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes von 2006 bis 2012 dar. Die gute Nachricht, auch wenn sie nicht gänzlich neu ist (vgl. iga.Reporte 3 und 13): Sowohl für die betriebliche Gesundheitsförderu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kommunikation: Gestaltung u... / 2 Einflussbereiche der internen Kommunikation

Der Einflussbereich der internen Kommunikation umfasst das gesamte Unternehmen oder anders ausgedrückt: ›Kommunikation ist das Schmieröl im Getriebe‹.[1] Die Betrachtung folgender Oberbegriffe helfen im Verständnis dafür, in welchem ungeheuren Ausmaße eine funktionierende Mitarbeiterkommunikation wirkt und welche enormen Vorteile sich dadurch für jedes Unternehmen eröffnen: M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.2 Fall 2: Polemische Aussagen über Vorgesetzte

Das BAG entschied im Dezember 2019 einen Fall, der polemische Aussagen einer Arbeitnehmerin über ihren Vorgesetzten zum Gegenstand hatte. Es stellte zwar heraus, dass eine Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG herausfällt.[1] Das Gericht kam dennoch zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung "unterbelichteter Frauen- und Ausländerhasser" k...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 1 Auswirkungen der modernen Arbeitswelt: Verschiebung der Belastungsprofile für Beschäftigte

Dass sich die Arbeitswelt verändert hat und auch weiter verändern wird, hat keinen Neuigkeitswert mehr. Arbeitsinhalte, die Organisation der Arbeit und die Arbeitsbedingungen orientieren sich an einer Dienstleistungs-, Wissens- und Kommunikationsgesellschaft mit den entsprechenden Erwartungen der Konsumenten, die bedient werden wollen. Diejenigen, die das tun – die Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 2.7 Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings

Der Anspruch auf Schmerzensgeld, den ein Arbeitnehmer unmittelbar gegen seinen damaligen Vorgesetzten nach 2 Jahren geltend macht, kann zwar grundsätzlich verwirken. Ein bloßes Unterlassen, wenn auch für über 2 Jahre, erfüllt aber nur dann das Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. Auf eventuelle Bewe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 9.3 Physische/psychische Gewalt

Eine klassische Mediation dürfte auch dann nur eingeschränkt in Betracht kommen, wenn zumindest eine der Konfliktparteien Opfer physischer und/oder psychischer Gewalt durch eine oder mehrere der übrigen Konfliktparteien geworden ist, wobei auch das Maß der erlittenen Gewalterfahrung eine Rolle spielen kann. So erfordert beispielsweise die Mediation in Mobbingfällen besondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalbetreuung

Begriff Die Personalbetreuung ist auf alle Einrichtungen, Maßnahmen bzw. Leistungen bezogen, die den Mitarbeitern über das vereinbarte Entgelt hinaus zukommen. Dieser Begriff kann mit dem betrieblichen Sozialwesen gleichgesetzt werden. Es sind zu unterscheiden: - Die Sozialleistungen, z. B. gesetzliche Leistungen (z. B. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) bzw. freiwill...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 6 Versetzung/Interner Wechsel

Wechselt ein Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens seinen Job, wird diese Veränderung und die mit ihr verbundenen Vereinbarungen in der Regel schriftlich festgehalten. Für Versetzungen oder interne Wechsel gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel: Interner Wechsel des Arbeitsplatzes auf Wunsch des Mitarbeiters (z. B. interne Bewerbung), Versetzung aus betrieblichen Gründen in...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / Zusammenfassung

Überblick Die Berufsbezeichnung des bisherigen Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 151 vom 19.06.2023 in Kunststoff- und Kautschuktechnologen bzw. Kunststoff- und Kautschuktechnologin geändert. Diese Kunststoff-Formgeber verarbeiten Massen aus Kunststoffen in Form von Pulvern, Granulaten, Lösungen, Dispersionen bzw. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung bei der Erfassung und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Belastungen und Beanspruchungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe, Hinweise zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende Expositionen und Gefährdungen sind realistisch:[1] Gefahr von berufsbedingten Verletzungen an sich ungeschützt bewegenden Maschinen- und Anlagenteilen durch Quetschungen, z. B. an Walzwerken zum Herstellen, Vorwärmen oder Weiterverarbeiten von Gummimischungen oder beim Umgang mit Messern und Scheren an sich bewegenden Produkten (Ausschneiden von Gummimischungen auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entspannung: Bedeutung für ... / 1.4 Psychische Belastungen bei der Arbeit

Psychische Belastungen bei der Arbeit sind ausführlich untersucht und können sehr vielfältig sein. Die verschiedenen Belastungen lassen sich in 5 Merkmalsbereiche einteilen: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen. Diese sind je nach Ausprägung als Gefährdung oder auch als unterstützende Ressource zu werten und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 5.2 Kollektive Belohnung

Neben der individuellen Belohnung von Mitarbeitern besteht auch die Möglichkeit, dass sämtliche Beschäftigten des Unternehmens oder aber einzelne Abteilungen des Unternehmens eine finanzielle Zuwendung erhalten, wenn bestimmte Ziele (z. B. geringe Unfallzahlen oder eine geringe Krankenquote) erreicht werden. Sofern derartige Schritte erwogen werden, müssen sie im Vorfeld gut ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der privilegierten Arbeitnehmerhaftung ist begrenzt auf Arbeitsverhältnisse. Erfasst werden daneben auch Ausbildungsverhältnisse.[1] Zudem werden auch die als Arbeitnehmer beim Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer umfasst. Keine Anwendung finden die Grundsätze im Bereich selbstständiger Dienstverträge gemäß § 611 BGB, solange keine Eingliederung in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.2 Rechtfertigungsgründe

Rz. 376 Ein an sich vertragspflichtwidriges Verhalten ist nur vorwerfbar, wenn es rechtswidrig ist. Ein Verhalten ist dann gerechtfertigt, d. h. es stellt sich nicht als objektiv pflichtwidriges Verhalten dar, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. Rz. 377 Rechtfertigungsgründe sind u. a. die Anlässe, die dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Repressalie

Rz. 4 Den Begriff der Repressalie definiert § 3 Abs. 6 HinSchG. Danach sind Repressalien Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch welche der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Zwischen Meldung oder Offenlegung und der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Coaching richtig einsetzen / 2 Anwendungsfelder für Einzel-Coaching

Am häufigsten wird Coaching für Führungskräfte eingesetzt, wenn diese sich in einer akuten Weiterentwicklungsphase befinden. Dabei reicht die Palette von Themen der Mitarbeiterführung über fachliche Themen bis zu persönlichen Themen wie Work-Life-Balance oder Diversity im Arbeitsalltag. Die erstmalige Übernahme einer Führungsrolle oder die Entwicklung vom Kollegen zur Führung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.2 ESRS S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Rz. 40 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigene Belegschaft befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.15 ESRS S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 129 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die eigene Belegschaft durch sein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt ist und wie viele Vorfälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todesfällen in seiner eigenen Bel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Persönlichkeitsschulung (Selbsterfahrungskurse)

Aufwendungen für Kurse zur Persönlichkeitsschulung und -entfaltung sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie sind keine Fortbildungskosten, da sie allenfalls mittelbar dem Fortkommen im Beruf dienen, unmittelbar aber der Persönlichkeitsentfaltung und damit einem privaten Zweck. Einem anteiligen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten steht das Abzugsverbot gem. § 12 ESt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 10 Verwirkung

Bei der Verwirkung handelt es sich um einen Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens.[1] Neben dem Eingreifen von Ausschlussfristen bzw. Verjährungsregelungen können Ansprüche auch verwirkt werden. Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es setzt neben einem Zeitm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Boreout: Überforderung durc... / 3 Ursachen für Boreout

Die Gründe für Boreout sind häufig im Unternehmen selbst zu finden, sei es durch Unternehmensentscheidungen, falsche Personalpolitik oder durch das Führungspersonal verursacht. Es können aber auch unglückliche Umstände von außen oder persönliche Gründe für Boreout verantwortlich sein. Umstrukturierungen oder Rationalisierungsmaßnahmen Umstrukturierungen oder Rationalisierungsm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in den letzten Jahrzehnten erfuhr das Berufsbild des Lehrers einen Wandel von der Lehrerpersönlichkeit zum Experten im Unterrichts- und Erziehungsprozess. Gleichzeitig nahmen Belastungen und Beanspruchungen der Lehrer kontinuierlich zu. Der Lehrerberuf mutierte offensichtlich von einem Traumjob zu einem wahren Stressfeld.[1] Lehrer erteilen anderen Men...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / Literaturtipps

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 2. Eintritt des Rechtsschutzfalls, wenn es an einer Kündigung fehlt

Rz. 33 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lediglich den Abschluss eines Aufhebungsvertrags angetragen, so liegt in dem bloßen Angebot per se nach der Dreisäulentheorie kein Rechtsverstoß. Auch wenn ein solches Angebot mit dem allgemein gehaltenen Hinweis verbunden ist, dass anderenfalls die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, etwa aus betrieblichen Gründen, "in Erwägung gez...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / III. Schadensersatz/Entschädigungen

Rz. 47 Zahlungen, mit denen Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 1 AGG erfüllt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn damit Einkommensverluste ausgeglichen werden, die der Arbeitnehmer erlitten hat, z.B. wegen einer unterbliebenen Beförderung. Dient die Zahlung von Schadensersatz dagegen dem Ausgleich eines auf der Diskriminierung beruhenden immateriellen Schaden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr