Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.6 Mobbing

Eine allgemein anerkannte Definition des dem Englischen entstammenden Begriffs "Mobbing" existiert nicht. Wörtlich übersetzt bedeutet es "Anpöbeln". Umgangssprachlich bedeutet Mobbing, dass jemand – zumeist am Arbeitsplatz – fortgesetzt geärgert, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise asozial behandelt und in seine...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.6.1 Maßnahmen

Das Verhältnis zu Kollegen ist eine wertvolle Ressource, die sich jedoch in ihr Gegenteil verkehren kann, wenn Konflikte existieren oder Intrigen und Mobbing Einzelne ausgrenzen und krankmachen. Um Missverständnisse und evtl. entstehende Spannungen auszuräumen, sind daher z. B. Austauschrunden, regelmäßige Teamgespräche über die Arbeit, eigene Ziele und Werte wichtig. Für ei...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.6.2 Mitbestimmung

Mobbing ist ein hochproblematischer Bereich, der wenig Raum für kollektive Maßnahmen bietet. Wichtig ist hier eine positive Unterstützung durch den Arbeitgeber und vor allem eine gute Sensibilisierung von Führungskräften, die es diesen ermöglicht, frühzeitig solche Prozesse zu erkennen und gegenzusteuern.mehr

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Mediengestalter (Professiog... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Neben einer geringen körperlichen Belastung kann die mentale Belastung und Beanspruchung sehr unterschiedlich sein und hängt nicht allein von der Arbeitsaufgabe, sondern auch von den gegebenen Bedingungen (beispielsweise multimediale Ausstattung) ab. Folgende Merkmale sind charakteristisch: überwiegend Arbeiten im Sitzen und dadurch bedingte statische Belastung des Stütz- und...mehr

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Kurier-, Express- und Postd... / Zusammenfassung

Überblick Die klassischen Aktivitäten der Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind die Brief-, Päckchen- und Paketzustellung per Transportfahrzeug, Motorroller, Fahrrad, Zustellwagen oder zu Fuß. Im Schwarzwald erfolgt die Zustellung im Winter mit Langlaufskiern, im Spreewald im Sommer mit Kahn, im Winter ggf. mit Schlittschuhen und im Nordfriesischen Wa...mehr

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Mediengestalter (Professiog... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Mediengestalters unterliegt durch die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik einem ständigen Veränderungsprozess. Den Ursprung findet man beim Schriftsetzer, der ein handgeschriebenes Manuskript durch manuelles Setzen mittels Bleibuchstaben, in eine Druckvorlage umsetzte und damit Massenfertigung ermöglichte. Über den Einsa...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.4 Integration von Fragen der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens in ein SGA-Management (ISO 45.003:2021: Occupational health and safety management – Psychological health and safety at work – Guidelines for managing psychosocial risks)

Die Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch Belastungen und Risiken geprägt, die sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken, und psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten. Psychische Belastungen können zu Beanspruchungen führen, die sich positiv (z. B. in Form von Abwechslung, Lernfortschritt oder Erfolgse...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.5 Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung

Rz. 25 Die Psychotherapie als ärztliche und therapeutische Behandlung ist eine Teilleistung der vom Rentenversicherungsträger zu erbringenden medizinischen Rehabilitation (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX); sie wird nicht solitär, sondern nur in Verbindung mit einer ganzheitlichen Rehabilitationsleistung i. S. d. § 15 zur Verfügung gestellt. Als Ei...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.1 Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Grundsätzlich greift das Haftungsmodell der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung für alle Arbeitsverhältnisse, in denen infolge betrieblicher Veranlassung eine schädigende Handlung stattfand. Ausnahmen können jedoch im Bereich von Führungskräften bestehen. Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen de...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.4 Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das AGG

Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung kann gegen den in Art. 3 GG statuierten Grundsatz, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Glaubens oder einer religiösen oder politischen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, verstoßen. Erfolgt eine Kündigung tatsächlich im Hinblick auf diese Merkmale oder Eigenschaften des Arbeitn...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3 Spezielle Kündigungsschutzregelungen

Eine Kündigung, die nicht dem Schutz des KSchG oder dem besonderen Kündigungsschutz unterfällt, ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Allerdings darf sie nicht gegen Treu und Glauben[1], die guten Sitten[2] oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Eine Kündigung ist auch ...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.6 Tarifliche oder vertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts

Die Einschränkung bzw. der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Arbeitgebers über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus durch einzelvertragliche oder kollektive Regelungen war bis zum Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006[1] rechtlich unproblematisch. In der Praxis sehen zulasten des Arbeitgebers viele Tarifverträge solche "Unkündbarkeitsregeln" ab einem bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 1 Unwirksamkeit der Kündigung

Neben einer mangelnden sozialen Rechtfertigung von Kündigungen nach § 1 Abs. 2 KSchG bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung unwirksam: bei Sittenwidrigkeit der Kündigung gemäß § 138 Abs. 1 BGB, bei Verstoß der Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, bei Verstoß gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB, bei Verstoß gegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 2 Tarifliche Kündigungsfristen

Durch Tarifverträge können Kündigungsfristen vereinbart werden, die zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen in § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Das Benachteiligungsverbot in § 622 Abs. 6 BGB hat auch für die Tarifvertragsparteien Geltung. Ausgenommen hiervon sind Stichtags- und Rückzahlungsregelungen. Tarifliche Regelungen, die die gesetzlic...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 21 Sexuelle Äußerungen

Herabsetzende sexuelle Äußerungen eines Vorgesetzten gegenüber Arbeitnehmerinnen während der Arbeitszeit sind geeignet, die Ehre der Arbeitnehmerinnen zu beeinträchtigen, und zwar auch dann, wenn sie nicht unmittelbar in einem Gespräch mit diesen Arbeitnehmerinnen erfolgt sind.[1] Im Übrigen stellen sie eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG dar.[2] Sie berech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 22 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung, u. U. auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es ist allerdings stets zu prüfen, ob vorrangig abzumahnen ist. Dies ist dann der Fall, wenn erwartet werden kann, dass es zukünftig zu keinen vergleichbaren Pflichtverletzungen mehr kommen w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 20 Sexuelle Belästigung/Nachstellen

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung, u. U. auch eine außerordentliche Kündigung, rechtfertigen.[1] Der Begriff wird definiert in § 3 Abs. 4 AGG. Der Arbeitgeber hat schon wegen § 12 Abs. 3 AGG die Pflicht zu handeln und die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bäcker/Konditoren (Professi... / Zusammenfassung

Überblick Haupttätigkeit von Bäckern ist das Backen von Brot, Brötchen und Kleingebäck. Häufig sind Bäckereien mit Konditoreien gekoppelt, in denen auch Torten, Desserts und andere Backwaren, aber auch Speiseeis sowie Süßspeisen hergestellt werden. Backen ist ein chemischer Prozess, bei dem zu Teig verarbeitete Getreidemehle durch trockene Erhitzung in gegarte Lebensmittel ü...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Ein Gerüst ist eine zeitlich befristete Hilfskonstruktion[1] aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium) und dient als Plattform zum Arbeiten, bietet aber gleichzeitig Schutz gegen Absturz von Personen und vor Herabfallen von Gegenständen (Fanggerüst). Heute werden Gerüstbauarten nach dem Tragsystem (Stand-, Hänge-, Ausleger-, Konsolgerüst) und nach der Ausführungsart ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baugeräteführer (Professiog... / Zusammenfassung

Überblick Baugeräteführer sind in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau und Spezialtiefbau tätig. Sie bedienen stationäre bzw. mobile Baumaschinen mit verschiedenen Arbeitsfunktionen, wie Heben und Transportieren von Lasten (Krane), Aushub und Verladen von Erdmassen (Bagger), Schürfen und Planieren von Böden (Planierraupen, Straßenhobel, Schürfkübelwagen), Aufnehmen, Tr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gerüstbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bzw. Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen schwerer Gerüstteile, zur Verringerung von Lärmexposition und körperlicher Schwerarbeit durch ergonomisch gestaltete Arbeitsstellen bei der Gerüstmontage, aber auch zur R...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.3 Mobbing

Beitrag zu einer "Mobbing"-Selbsthilfegruppe und die Aufwendungen für Fahrten zu den Gruppenabenden der Mobbing-Selbsthilfegruppe können Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sein, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass er sich in einer schwierigen Arbeitssituation befand und sich durch Maßnahmen seines Arbeitgebers grundlos schikaniert sah....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Schadensersatzleistungen an Arbeitnehmer

Nur bestimmte Entschädigungen sind steuerfrei Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine steuerpflichtige Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt. Nicht steuerpflichtig und damit auch nicht ermäßigt zu besteuern sind Entschädigungen als Ersatz für steuerfreie Einnahmen oder als Ausgleich für einen privaten Vermögensschaden (Schmerzen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / s) Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats oder Personalrats bei Mobbing

Rz. 1258 § 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu schützen. Umstritten ist, ob sich daraus ein subjektives Recht des Arbeitnehmers ggü. Arbeitgeber und Betriebsrat herleiten lässt, dass auf eine Beendigung von Schikanen aktiv hinzuwirken ist (vgl. Kollmer, Rechtsberater...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mobbing und Strafrecht

Rz. 1198 Führt das Mobbing-Verhalten zu Körper- oder Ehrverletzungen, kann der strafrechtliche Tatbestand der Körperverletzung oder Beleidigung einschlägig sein. Das Herstellen und Verbreiten von Videoaufnahmen, die die Vertraulichkeit von Wort und Bild des Betroffenen verletzen, können nach §§ 201, 201a StGB und § 33 KUG strafbar sein (vgl. Beck, MMR 2008, S. 77 m.w.N.). Au...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Voraussetzungen einer Rechtsverletzung durch Mobbing

Rz. 1205 In Abgrenzung zu normalen Konflikten am Arbeitsplatz muss die Rechtsverletzung durch Mobbing bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine rechtliche Handhabe zur Mobbingabwehr oder zur Beseitigung von Mobbingfolgen zu legitimieren. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 79. Mobbing am Arbeitsplatz

a) Begriffsbestimmung Rz. 1177 → Direktionsrecht (Rdn 530 ff.), → Fürsorgepflicht (Rdn 835 ff.). Mobbing ist eine aus dem englischen Verb "to mob" (über jemanden herfallen, anpöbeln, attackieren, angreifen) entlehnte Wortschöpfung zur Beschreibung einer sozialen Aggression als auch eine Form der emotional geleiteten Konfliktbewältigung. Mobbing ist kein Rechtsbegriff und damit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Haftung aus Deliktsrecht

Rz. 1249 Für eigenhändige Mobbinghandlungen des Arbeitgebers oder von Arbeitnehmern besteht des Weiteren eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 831 Abs. 1 S. 1 BGB und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach §§ 824, 826 BGB. In Bezug auf die Durchführung der jeweiligen Mobbingverhaltensbestandteile selbst ist Vorsatz erforderlich. Von Mobbi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Präventive Maßnahmen

Rz. 1232 Der Arbeitgeber muss gegen Mobbing Präventivmaßnahmen ergreifen (MünchArbR/Blomeyer, § 97 Rn 37: zu den einzelnen Maßnahmen ausführlich Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 177 ff.). Dies gilt erst recht, wenn es bereits zu Mobbingfällen gekommen oder die Fortsetzung eines aktuellen Mobbingverhaltens zu befürchten ist. Da der Arbeitgeber zur Vermeidung einer Haftung au...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 1177 → Direktionsrecht (Rdn 530 ff.), → Fürsorgepflicht (Rdn 835 ff.). Mobbing ist eine aus dem englischen Verb "to mob" (über jemanden herfallen, anpöbeln, attackieren, angreifen) entlehnte Wortschöpfung zur Beschreibung einer sozialen Aggression als auch eine Form der emotional geleiteten Konfliktbewältigung. Mobbing ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Kategorisierungsversuche von Mobbinghandlungen

Rz. 1185 Basierend auf den grundlegenden Arbeiten des Mobbingforschers Leymann wird der Versuch unternommen, einzelne Mobbinghandlungen zu kategorisieren und zu katalogisieren. Die von Leymann (Mobbing, S. 33 f.) herausgestellten 45 Handlungsweisen werden im Folgenden beispielhaft aufgeführt. Die Liste ist nicht abschließend, wie Esser/Wolmerath mit ihrem Katalog von 100 Mob...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / t) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Die Erfüllung der Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast ist i.d.R. streitentscheidend in Mobbingschutzprozessen. Der gemobbte Arbeitnehmer hat nachzuweisen, dassmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Repressive Maßnahmen

Rz. 1233 Bei eingetretenen Störungen hat der Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Erfüllungsanspruch. Der Arbeitgeber ist zu konkretem Eingreifen verpflichtet. Er muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und ggf. gegen den oder die Mobber vorgehen. Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung der Fortsetzung des Mobbings dem oder den Mobbern eine Abmahnung erteilen u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Mobbingschutz und das AGG

Rz. 1194 § 3 Abs. 3 AGG definiert den Begriff der "Belästigung", welche eine verbotene Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 2 AGG darstellt. Danach ist eine Belästigung eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und in ein von Einsc...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Feststellung eines mobbingrelevanten Verhaltenskomplexes

Rz. 1207 In Abgrenzung zu "normalen Konflikten" am Arbeitsplatz muss in einem ersten Prüfungsschritt eine Vielzahl von Handlungen vorliegen, die möglicherweise erst in einer rückwirkenden Betrachtungsweise eine Systematik oder Prozesshaftigkeit erkennen lassen. Einmalige oder vereinzelt gebliebene Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes sind im rechtlichen Sinne kein Mobbing...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Geldentschädigung

Rz. 1241 Weiter kommt, wie bei allen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, auch bei Mobbing die Zahlung einer billigen Entschädigung in Geld in Betracht. Dieser Anspruch wird nach der Rspr. (BVerfG v. 8.3.2000, NJW 2000, 2187; BGH v. 15.11.1994, BGHZ 128, 1, 15) nicht mehr auf eine Analogie zu § 847 BGB a.F. (ab 1.8.2002: § 253 Abs. 2 BGB), sondern auf eine dem Schutzauftrag de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Definitionsversuche

Rz. 1180 In der Literatur finden sich zahlreiche Definitionsversuche zum Mobbing. Keine von diesen Begriffsbestimmungen ist eine abschließende Legaldefinition dessen, was Mobbing ist und welche Ausprägungen von ihr erfasst werden, bedingt durch die Fantasie des Mobbenden und der sich laufend verändernden Arbeitswelt. Rz. 1181 Die von Leymann (Mobbing, S. 14 f.) aufgestellte a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Mitverschulden des Mobbingopfers

Rz. 1255 Grds. ist nach § 254 BGB auch bei dem Umfang der aus Mobbinghandlungen entstehenden Schadensersatzpflicht ein Mitverschulden des Mobbingopfers zu berücksichtigen (vgl. hierzu Etzel, b&b 1996, 305). Dies kann der Fall sein, wenn die Mobbinghandlungen durch eigene Rechts- oder Kommunikationsübergriffe provoziert wurden. Eine Schmerzensgeldzahlung wegen Mobbings scheid...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtliche Bedeutung des Mobbingbegriffs

Rz. 1192 Mobbing ist kein Rechtsbegriff (BAG v. 24.4.2008, DB 2008, 2086; BAG v. 25.10.2007, NZA 2008, 223; BAG v. 26.5.2007, NZA 2007, 1154). Mobbing ist vielmehr aus rechtlicher Sicht die Bezeichnung für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderen Rechtsverletzungen am Arbeitsplatz, die nicht durch einzelne Handlungen, sondern durch systematische, auf ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr