Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeit

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 16 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. ein Corporate-Governance-Statement, das deutlich über die bestehende Entsprechenserklär...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden, von denen in der Praxis za...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Diese ESRS werden als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission erlassen. Die mit der fachlichen Ausarbeitung beauftragte European Financial Reporting Advis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beschränkungen der Rechtsausübung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der VollKons von TU besteht gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unt nachhaltig beeinträchtigen. Rz. 13 Die Voraussetzungen für das VollKons-Wahlrecht in § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB, die kumulativ zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 6 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Rz. 23 In das Aktienrecht wurde eine Neuerung aufgenommen, die die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b HGB (bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nach § 315b HGB) durch den Aufsichtsrat vorschreibt.[1] Bereits nach geltendem Recht hat der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 1 S. 1 AktG den Jahresabschluss (Konzernabschluss) und Lageberich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Nichtaufnahme (Abs. 1)

Rz. 2 Ges. können nach dem Wortlaut von § 289e Abs. 1 HGB in eng begrenzten Ausnahmefällen von der Berichterstattung über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, absehen. Dafür muss einerseits nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung des Vorstands ansonsten der Ges. ein erheblicher Nachteil oder, angelehnt an den Wortlaut der CSR-RL, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des früheren § 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aspekte der nichtfinanziellen Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 289c Abs. 2 HGB setzt die Vorgaben von Art. 19a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL zur Reichweite der nichtfinanziellen Berichterstattung um. Die in der Richtlinie aufgeführten Mindestaspekte werden fast in der gleichen Reihenfolge genannt, ohne eine Priorisierung zu präjudizieren: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrecht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabschlüsse und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Bezüglich der Rechtsentwicklung seit dem BiRiLiG wird auf die 4. Auflage 2013 des HGB Bilanz Kommentars verwiesen. Rz. 4 Das BilRUG [1] (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) stellt für nach dem 31.12.2015 beginnende Gj klar, dass auch ein nach internationalen Rechnungslegungsstandards (jetzt § 315e HGB) aufgestellter und geprüfter Konzernabschluss befreiende Wirkung i. S. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Genussrechtskapital

Rz. 235 Umfassende gesetzliche Vorschriften zum Begriff, Inhalt und zu möglichen Ausgestaltungen von Genussrechten bestehen nicht.[1] Dies bietet die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Allgemein lässt sich das Genussrecht als schuldrechtliches Gläubigerrecht charakterisieren, das grds. keine Mitverwaltungsrechte wie das Stimmrecht oder das Auskunftsrecht gewährt.[...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Planmäßige Abschreibung

Rz. 14 Aus der Einstufung als zeitlich begrenzt nutzbarer VG (Rz 11) resultiert die Abschreibbarkeit des auszuweisenden GoF. Diese hat nach Maßgabe des Ersten Abschnitts zu erfolgen (§ 309 Abs. 1 HGB). Damit wird auf die für das AV maßgebliche Bewertungsnorm des § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m DRS 23.114 verwiesen, weil ein GoF dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt (§§ 247 Ab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beschreibung des Diversitätskonzepts (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 26 Durch das CSR-RL-Umsetzungsgesetz wurde in Abs. 2 eine Nr. 6 (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) angehängt. Diese betrifft die zusätzliche Beschreibung eines Diversitätskonzepts, das mit Blick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats Aspekte wie etwa Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund enthält und die Ziele des Diversi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift des § 331a HGB wurde mit Wirkung ab dem 1.7.2021 durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3.6.2021 in das HGB eingefügt. Zuvor war die Regelung bereits durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 9.3.2017 in § 331 Nr. 3a HGB eingefügt worden. Bei der Vorschrift handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Geschätztes ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Mit dem BilReG [1] wurde die Vorschrift erstmals ins HGB eingefügt. Durch § 315e Abs. 3 HGB wird das in Art. 5 der IAS-VO vorgesehene Mitgliedstaatenwahlrecht – auch für alle nicht kapitalmarktorientierten MU einen Konzernabschluss nach internationalen Standards freiwillig zuzulassen – in nationales Recht umgesetzt. Rz. 4 Sowohl durch das BilRUG vom 17.7.2015 als auch du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 35 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 "Comply or Explain" in Bezug auf das Diversitätskonzept (Abs. 5)

Rz. 32 Mit § 289f Abs. 5 HGB wird, im Einklang mit Art. 20 Abs. 1 der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. CSR-Richtlinie, auch in Bezug auf das Diversitätskonzept ein "Comply or Explain" eingeführt. Sofern eine Ges. kein Diversitätskonzept verfolgt, ist dies zu erläutern.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 13 § 289b HGB enthält die Grundnorm von Art. 19a der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, dass KapG ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern haben. Dafür präzisiert Abs. 1 zunächst den Anwendungsbereich. Die Berichtspflicht betrifft KapG und KapCoGes i. S. d. § 264a HGB, die "groß" i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 bis 5 HGB, soweit sie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Lagebericht

Rz. 79 Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB. Der Lagebericht ist vollständig offenzulegen. Kleine KapG (einschl. KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB und seit dem BilRUG entsprechende Genossenschaften) und gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a HGB sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB befreit. Wird dennoch ein Lageber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB erfasst den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Berichtsanforderungen nach den ESRS

Rz. 11 Eine Aufstellung der Berichtsanforderungen findet sich unter § 315c Rz 11 ff. Eine ausführliche Kommentierung findet sich bei Freiberg/Lanfermann (Hrsg.), Haufe-ESRS-Kommentar, 1. Aufl. 2023. Rz. 12 vorläufig freimehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verpflichtung zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung trifft die gesetzlichen Vertreter des MU, da diese eine Erweiterung des Konzernlageberichts darstellt. Der Konzernlageberichtseid nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erstreckt sich allerdings nicht auf die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung.[1] Die Umsetzung der CSR-Richtlinie machte eine neue G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 135 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und offengelegten "Unterlagen der R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 48 Der Gesetzgeber hatte zunächst keine zusammenfassende Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen vorgenommen, sondern diese in § 315 Abs. 1 Satz 1 bis 5 HGB a. F. in unterschiedlichen Zusammenhängen normiert. Rz. 49 Dies wurde mit dem BilRUG geändert und eine einheitliche Aufzählung geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben bez. übernahmerechtlicher Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 Der Konzernlagebericht ist um weiterführende Angaben zu der Eigentumsstruktur zu erweitern, sofern eigene, stimmrechtsberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben werden.[1] Als ein organisierter Markt ist ein Markt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG zu verstehen. Rz. 3 Vom Wortlaut ist § 315a HGB weitgehend identisch mit § 289a HGB. Konkretisiert wird der § 315a H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Weitere Voraussetzungen für die befreiende Wirkung

Rz. 149 Neben den Anforderungen hinsichtlich der materiell zu beachtenden Regelungen für eine befreiende Wirkung des Abschlusses von großen KapG nach § 325 Abs. 2a HGB definiert Abs. 2b weitere Voraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, hat der Abschluss – trotz Beachtung der Vorgaben des Abs. 2a – keine befreiende Wirkung. Dies sind im Einzelnen die folgenden Anforderungen,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Mit den Änderungen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz werden die Bußgeldtatbestände des § 334 HGB auf Verstöße gegen Angabepflichten für die nichtfinanzielle Erklärung und de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Entwicklung der Standards durch das DRSC

Rz. 14 Die Anerkennung des DRSC als legitimierter Standardsetzer auf dem Gebiet der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Verlautbarungen satzungsgemäß "unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht."[1] Mit dem in der Gesetzesnorm genannten Verfahren ist der K...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese Regelung gilt jedoch nach A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM zur Steigerung der Arbe... / 4 Chancen von BGM zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität

Ein strategisches BGM greift viele dieser Faktoren auf und kann somit einen bedeutenden Beitrag zur Gestaltung der Arbeitgeberattraktivität leisten. BGM mit seinen Kernbereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist als strukturierter und systematisch dauerhaft im Unternehmen zu etablierend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen, wurde am 29.6.1973 auf freiwilliger Basis als privater Zusammenschluss von nationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer das International Accounting Standards Committee (IASC), ab 2001 in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt, gegründet. Träger ist die IASB Foundation. Derzeit we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 2.1.4 Individuelle Zielsetzungen aus bereits bestehenden CSR-Strategien

Sollten Vermietende oder Mietende bereits über eine eigene CSR-Strategie mit konkreten ökologischen, ökonomischen und sozialen Vorgaben verfügen, können diese als Zielsetzung in Green Leases aufgenommen werden. Hierbei sollte jedoch sichergestellt werden, dass die meist auf Unternehmensaktivitäten bezogene CSR-Strategie für die Zielsetzung der Mietfläche angewendet werden ka...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 1 Hintergrund

Seit 1850 ist die globale Oberflächentemperatur um 1,26 °C gestiegen (Abb. 1).[1] Dies entspricht einer vielfachen Steigerung gegenüber vorangegangenen Jahrhunderten. Setzt sich der Trend fort, so erwarten Wissenschaftler bis Ende dieses Jahrhunderts eine durchschnittliche Erderwärmung auf bis zu 4 °C. Insbesondere die letzten Jahre gehören zu den 20 wärmsten, die jemals gem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 12.1 Mieterengagementprogramme

Die Gebäudenutzer spielen eine integrale Rolle bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele in einem Gebäude. Die Errichtung eines nachhaltigen Mieterengagementprogramms und die Bezugnahme darauf in einer Green-Lease-Klausel bietet neben der besseren Erreichbarkeit und Kommunikation der gebäudebezogenen Nachhaltigkeitsstrategie auch die Möglichkeit, Mietende besser an das Geb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 7.1 Beschaffung

Nachhaltiger Konsum bedeutet, nur das einzukaufen, was zwingend benötigt wird. Bevor eine Neuanschaffung getätigt wird, sollten Vermietende und Mietende für das Thema des nachhaltigen und zirkulären Konsums sensibilisiert und geschult werden. Sollten Materialien notwendig sein, so ist auf eine möglichst umweltfreundliche und nutzerorientierte Auswahl zu achten. Um Firmen mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 2.1 Green Leases als Bestandteil des Mietvertrags

Green Leases sind ein gängiges Mittel, um Mietende und Vermietende zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen in Gebäuden zu verpflichten bzw. anzuhalten. Die dort aufgeführten Klauseln sind Teil des Mietvertrags und legen konkrete Zielsetzungen auf beiden Vertragsseiten fest, um so die Erreichung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitsziele im operativen G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 2.3 Green-Lease-Formulierungsvorschlag

Formulierungsvorschlag – Einleitendes Statement [Einvernehmliches Bewusstsein] Die Parteien sind sich des Klimawandels und ihrer Verantwortung, die Erderwärmung auf 1,5°C [alternativ 2°C] zu begrenzen, bewusst. Um die Umweltauswirkungen des Gebäudes zu minimieren, verpflichten [bemühen] sich die Vertragsparteien, das Mietobjekt nach Vorgaben der ökologischen, ökonomischen und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 19.2 Wohnraummietvertrag

Im Folgenden wird ein grüner Mietvertrag mit verpflichtenden Bestandteilen sowie Bemühungsklauseln für Wohnraummietverträge vorgeschlagen. Diese orientieren sich an den in den Kap. 2 bis 17 präsentierten Vorschlägen zur Umsetzung einer Green-Lease-Strategie. Die hier aufgeführten Formulierungsbeispiele müssen vor Anwendung individuell auf die Vermieter- und Mieterbedürfnisse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.3.1 Australien

In Australien hat der Immobilienverband Better Buildings Partnership (BBP) im Jahr 2016 den "BBP Leasing Standard" veröffentlicht, der Formulierungsbeispiele für Green Leases präsentiert. Der frei zugängliche Leitfaden benennt konkrete Zielsetzungsvorschläge zur Optimierung und Einhaltung der Nachhaltigkeit in Gebäuden. Er ist in die drei Hauptbereiche aufgeteilt: "Cooperatio...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.12 Reputation

Die Nachfrage nach nachhaltig ausgerichteten Dienstleistungen und Produkten wächst. Dies wissen auch Unternehmen und setzen sich vermehrt unternehmensinterne Nachhaltigkeitsziele. Um diese Ziele außenwirksam umsetzen zu können, fragen Mietende zunehmend nachhaltig ausgerichtete Mietflächen an. Neben dem positiven Einfluss auf die übergeordneten Klimaziele wird Firmen die Mög...mehr