Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Begründung von Nachlassverbindlichkeiten durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 416 Im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses ist der Testamentsvollstrecker befugt, für den Nachlass Verbindlichkeiten einzugehen, § 2206 BGB, soweit es sich um ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen handelt. Die Erben können auch insoweit die allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen treffen. Für den Geschäftspartner besteht das Risiko, ob eine Nachlassverbindlichkeit begrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Nicht fällige oder unsichere Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 442 Ausnahmsweise kann es bei nicht fälligen oder unsicheren Nachlassverbindlichkeiten einen Anspruch auf teilweise Nachlassauseinandersetzung geben: Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / E. Nachlassverbindlichkeiten

I. Erblasserschulden 1. Allgemeines Rz. 30 Die Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden bereits ihm gegenüber (§ 1967 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichgültig ist, ob die Verbindlichkeiten auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (bspw. Einkommensteuerschuld) beruhen.[30] Dort, wo nur eine höchstpersönliche Erfüllung möglich ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Nicht fällige Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 220 Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteht, so reicht dies aus, um entsprechende Mittel zurückzubehalten. Dasselbe gilt auch für Streitigkeiten über Ausgleichungspflichten nach §§ 2050 ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Steuerforderungen

Rz. 85 Einkommensteuerforderungen, die auf Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeiten.[114] Zu versteuernde Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, sind Einkünfte des Erben und damit keine Nachlassverbindlichkeit, sondern Eigenverbindlichkeit des Erben. Der Steuersatz richt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Eigenvermögen und Erbteil

Rz. 346 § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB regelt nicht nur die Frage, ob ein Miterbe mit seinem gesamten Eigenvermögen haftet, sondern auch die zweite Frage, ob er damit für die volle Nachlassverbindlichkeit einstehen soll oder nur für einen seinem Erbteil entsprechenden Teil. Da der Miterbe gem. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB bis zur Teilung nur beschränkt haftet, lässt ihn das Gesetz bei Verl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 322 Trotz des auf Auseinandersetzung gerichteten Zwecks der Erbengemeinschaft muss der Nachlass zwischen dem Erbfall und der endgültigen Erbauseinandersetzung zur Erhaltung als Haftungsmasse sinnvoll verwaltet werden. Diese Verwaltungsbefugnis kommt den Miterben zu, es sei denn, der Erblasser hätte sie einem Testamentsvollstrecker übertragen. Die Verwaltung umfasst alle M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 388 Die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben für eine nicht schon vorher getilgte Nachlassverbindlichkeit bleibt gem. § 2058 BGB auch nach der Erbteilung bestehen.[287] Unter den Miterben besteht, wenn ein Miterbe eine Nachlassverbindlichkeit erfüllt hat, ein Ausgleichsanspruch gem. § 426 Abs. 1 BGB. Jeder Miterbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten gesamtschuld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Vorfragen bei Inanspruchnahme eines Erben

Rz. 131 Wird ein Erbe außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen, so sind immer drei Fragen zu klären:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Besonderheiten des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Rz. 32 Demgegenüber geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Nachlasserbenschulden

Rz. 79 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Für sie haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben. Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei Haftungsgrundlagen. Letztlich haftet dafür der Erbe also unbeschränkt. Beispiel Der Erblasser hatte mit einem Hausbau be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Haftungsbeschränkung – die Einrede des ungeteilten Nachlasses für den Miterben

Rz. 331 Solange der Nachlass nicht geteilt ist, besteht infolge der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses als Sondervermögen eine Gütersonderung zwischen dem Nachlass einerseits und den jeweiligen Eigenvermögen der Miterben andererseits. Die Vermögensseparierung muss hier nicht – wie beim Alleinerben – herbeigeführt werden. Diese besondere Situation kommt jedem der Miter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Problemstellung

Rz. 285 Im Erbenhaftungsprozess (gegen den Erben) sind im Wesentlichen drei Fragen zu prüfen: Welche dieser Fragen ist im Erkennt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Herausgabe des Erlangten durch Beauftragten

Rz. 48 Nach dem Tod eines Beauftragten, insbesondere eines Bevollmächtigten, geht auch die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten (§ 667 BGB) als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben des Beauftragten über.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Der Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 398 Der Sonderfall, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubiger-Miterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage in Anspruch nehmen.[289] Rz. 399 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Die vom Gesetz festgelegte Reihenfolge

Rz. 213 Dass vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen sind, schreibt § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB insofern vor, als er eine Reihenfolge vorsieht: Wer diese Reihenfolge nicht einhält, kann nach der Erbteilung für noch offene Nachlassverbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Kosten der Grabpflege

Rz. 61 Die herrschende Meinung lehnt es ab, die Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten anzusehen.[52] Sie mindern demnach auch nicht den Nachlasswert im Verhältnis zu dem Pflichtteilsberechtigten. Als allgemeine Formel gilt, dass es sich bei der Grabpflege um eine "sittliche Pflicht" handelt. Diese soll auch den Angehörigen obliegen. Es zeigt sich eine gewisse Paralle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / B. Ausgangssituation

Rz. 24 Das Prinzip des Vonselbsterwerbs in § 1922 Abs. 1 BGB sieht den nahtlosen Übergang aller aktiven und passiven Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben vor und bestimmt in § 1967 Abs. 1 BGB klarstellend, dass der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das Gesetz regelt die Erbenhaftung am Beispiel des Alleinerben und ergänzt diese Regelungen mit wenigen Vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Aufgebotseinrede

Rz. 108 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Wohngeldschulden

Rz. 44 Soweit Wohngeld, das die Wohnungseigentümer gem. § 16 Abs. 2 WEG zu entrichten haben, vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld und reine Nachlassverbindlichkeit. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind demgegenüber jedenfalls auch Eigenverbindlichkeiten des Erben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis

Rz. 366 Die Teilungsanordnung entfaltet ihre Wirkung erst bei der Nachlassteilung. Das Vermächtnis hingegen ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) und ist deshalb vor der Teilung zu erfüllen (§ 2046 BGB). Im Einzelfall kann es schwierig sein, festzustellen, ob die Anordnung des Erblassers den Charakter einer Teilungsanordnung oder eines Vorausvermächtnisses nach § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Der vorläufige Erbe

Rz. 100 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB). Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Rz. 101 Vor der Annahme der Erbschaft kann ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 105 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 43 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten, § 727 BGB, oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Bei einer Ehegatteninnengesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Aufgebotseinrede

Rz. 246 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 35 Eine Besonderheit ist auch für die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu beachten: Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2, 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[33] Teilweise wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Die Vermächtniserfüllung / I. Ausgangslage

Rz. 98 Das Vermächtnis ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB). In der Regel ist der Erbe bzw. sind die Erben Schuldner des Vermächtniserfüllungsanspruchs, wobei Miterben als Gesamtschuldner haften (§ 2058 BGB). Rz. 99 Außer den Ansprüchen von Vermächtnisgläubigern hat der Erbe möglicherweise auch Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen. Bei der Ermittlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 13. Betreuungskosten

Rz. 58 Nach dem Tod des Betreuten bestimmt das Betreuungsgericht nach § 168 FamFG, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt Zahlungen aus dem Nachlass zu leisten sind, wenn zu Lebzeiten des Betreuten Vergütungsbeträge aus der Staatskasse beglichen wurden. Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen gem. § 1836e Abs. 1 S. 1, § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB dessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 240 Das Gesetz gesteht sowohl dem Alleinerben als auch jedem Miterben ab Eintritt des Erbfalls zeitlich gestaffelte Orientierungsphasen zu. Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Keine Haftung vor Annahme der Erbschaft

Rz. 340 Für jeden einzelnen Miterben gilt § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigert werden kann. Jede Klage wäre unzulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Das Verschaffungsvermächtnis

Rz. 132 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten Eigentum an dem entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dann gegeben, wenn der Erblasser d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Ordentlicher Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil als zwei selbstständige Ansprüche

Rz. 135 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht als selbstständiger Anspruch neben dem Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil. Entscheidend ist nicht, ob der Pflichtteilsberechtigte tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch hat oder nicht, sondern vielmehr, ob er zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten des § 2303 BGB gehört oder nicht. OLG Hamm:[208] Zitat "… Die Ausschlagung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 609 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung, z.B. das von den Eheleuten gemeinsam genutzte Einfamilienhaus, nicht zu verfügen (§ 137 Abs. 2 BGB).[661] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form.[662] Er kann deshalb auch stillschweigend geschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Die Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 298 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Eigenvermögen abwehre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Inhalte der jeweiligen Entscheidung

Rz. 289 In den Fällen der Erstklage und der Vollstreckungsgegenklage sind die Verfahren nach § 780 ZPO – Verurteilung des Erben – und nach §§ 781, 785 ZPO – Entscheidung über die Haftungsbeschränkung – in einer Entscheidung zusammengefasst: Das Prozessgericht verurteilt den Erben ohne Vorbehalt, oder es verurteilt nur zur Leistung aus dem Nachlass bzw. zur Duldung der Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Anspruchsschuldner

Rz. 153 Schuldner des Ersatzanspruchs ist der Erbe, ausnahmsweise auch ein mit dem Vermächtnisgegenstand Beschenkter. Mehrere mit dem Vermächtnis beschwerte Erben haften, da es sich nach § 1967 Abs. 2 BGB um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, als Gesamtschuldner.[219] Wurde der Vermächtnisgegenstand verschenkt, so haftet kraft der in § 2288 Abs. 2 BGB enthaltenen Verweisun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 158 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 Abs. 2 BGB).[223] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 739 Die selbstständige Erbenhaftung[823] begründet eine Pflicht der Rechtsnachfolger des Sozialhilfeempfängers. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, die das Dreifache des Grundbetrages gemäß § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen, zu ersetzen (§ 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Hierbei handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 164 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / a) Fälle des § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 167 Nach § 2027 Abs. 1 BGB ist auskunftspflichtig, wer aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer). Wer als Miterbe ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht beansprucht, kann Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der Differenz sein.[190] Nicht zur Auskunft verpflichtet ist dagegen, wer sich nur eines Erbrechts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / II. Kosten der Bestattung

Rz. 60 Die Kosten der Bestattung sind nach einheitlicher Meinung als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.[50] Nach herrschender Meinung können aber nur die auch von § 1968 BGB erfassten Kosten angesetzt werden. Zum 1.1.2009 wurde das Wort "standesgemäß" in § 1968 BGB gestrichen. Das sollte aber nur eine zeitgemäße Anpassung des Gesetzestextes sein und keine inhaltliche Ände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / VI. Bankkonto des Verstorbenen

Rz. 52 Immer wieder zahlten und zahlen Banken an den Bestatter auf dessen Weisung oder die Weisung eines Dritten (z.B. Betreuer) einen Betrag in Höhe der Bestattungskosten vom Konto des Erblassers aus. Das erscheint pragmatisch, handelt es sich doch um eine grundsätzlich unzweifelhafte Nachlassverbindlichkeit. Der Empfänger und/oder Anweisende musste zudem die Bank meist von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / A. Einleitung

Rz. 1 Kein Erbfall ohne Bestattung. Berührungspunkte mit bestattungsrechtlichen Fragen gibt es in jedem erbrechtlichen Mandant. Dies kann die Bewertung der Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit für die Berechnung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sein. Es kann um den Kostenersatzanspruch des Totenfürsorgeberechtigten gegen den Erben gehen. Oder es tauchen Fragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 245 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 100 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Rz. 101 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 8. Besonderheiten bei der Zuteilung von Grundstücken

Rz. 568 Hat der Erblasser einem Miterben oder einem Dritten ein Grundstück vermächtnisweise zugewandt, so erklärt der TV die Auflassung mit dem Empfänger aufgrund seiner Verfügungsbefugnis nach § 2205 BGB. Es handelt sich um die Bereinigung einer Nachlassverbindlichkeit im Rahmen von § 2046 BGB. Rz. 569 Sieht eine vom Erblasser getroffene Teilungsanordnung vor, dass einem Mit...mehr