Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / C. Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, "welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde":mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / I. Erklärungsirrtum

Rz. 3 Ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 2078 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das äußere Erklärungsverhalten nicht dem tatsächlichen Willen des Erklärenden entspricht, z.B.[3] beimehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / c) "Aktenkundigmachen"

Rz. 26 Schließlich war die Rückgabe und die dabei erfolgte Belehrung durch einen Aktenvermerk entsprechend §§ 20 Abs. 1, 18 Abs. 1 DONot aF aktenkundig zu machen und in das Erbvertragsverzeichnis einzutragen. Zum 1.1.2022 wurde die bisherige DONot vollständig neu gefasst. Zahlreiche Regelungen, die bisher in der DONot enthalten waren, sind seither aufgrund der Einführung des...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / C. Entscheidung

Rz. 6 Ist der Antrag unzulässig, erfolgt die Zurückweisung durch Beschluss, § 38 FamFG. Die Verfahrenseinleitung geschieht in der Regel durch Anberaumung eines Termins und Ladung nach § 365 FamFG. Rz. 7 Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Geschäftsnumme...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / a) Differenzierung

Rz. 4 Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ist zu differenzieren: Notarielles Testament: Wurde das Testament vor einem Notar errichtet, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG . Nottestament: Bei Nottestamenten nach § 2249 BGB (vor dem Bürgermeister) ist das Amtsgericht zuständig, zu dessen Bezirk die Gemeinde ge...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / a) Belehrung

Rz. 23 Entsprechend § 2256 Abs. 1 S. 2 BGB soll die zurückgebende Stelle, also auch der Notar im Falle der notariellen Verwahrung, über die Folgen der Rücknahme ("Widerrufsfiktion") belehren. Das Unterlassen der Belehrung wirkt sich zwar nicht auf die Frage der Wirksamkeit des Widerrufs aus, jedoch kann es haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zuständig für die Rückgab...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / E. Vorbereitende außergerichtliche Vereinbarungen

Rz. 10 Die Beteiligten können für die Auseinandersetzung, § 368 FamFG, vorbereitende Vereinbarungen treffen.[11] Treffen die erschienenen Beteiligten vor der Auseinandersetzung eine Vereinbarung, insbesondere über die Art der Teilung, hat der Notar die Vereinbarung zu beurkunden, § 366 Abs. 1 FamFG. Es müssen sich aber alle Beteiligten einig sein. Der Notar bestätigt die Ver...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 4. Verwahrungsbuch

Rz. 10 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbe...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der besonderen amtlichen Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen soll sichergestellt werden, dass Testamente nicht manipuliert werden und ihre Existenz nicht geheim bleibt.[1] Nach § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG soll der Notar veranlassen, dass das Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird. Diese Regelung gilt nach § 34 Abs. 2 BeurkG entspr...mehr

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Anhang / Anhang 6 Testamentsverzeichnisverordnung

Rz. 6 Testamentsverzeichnisverordnung (Bayern) Verkündungsstand: 30.6.2011 in Kraft seit: 1.4.2010; § 1 Abs. 1 neu gef., Abs. 2 aufgeh., bish. Abs. 3 wird Abs. 2 mWv 1.7.2012 durch V. v. 9.7.2012 (GVBl. S. 395); § 2 Abs. 1 neu gef. mWv 1.7.2012 durch V. v. 9.7.2012 (GVBl. S. 395). § 1 Art und Umfang der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen an das Gericht, die Notarin bzw. den Nota...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / a) Rückgabemodalitäten

Rz. 21 Die Rückgabe kann nur an alle Vertragschließenden gemeinsam erfolgen. Voraussetzung ist dabei auch eine körperliche Aushändigung,[14] d.h. sämtliche Beteiligte müssen sich beim Notar einfinden.mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 1. Regelung des § 2300 BGB

Rz. 20 § 2300 BGB lautet: § 2300 BGB Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung (1) Die §§ 2259 und 2263 sind auf den Erbvertrag entsprechend anzuwenden. (2) Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragschließenden zurückgegeben werden....mehr

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Jansen, SGB VI § 298 Durchf... / 2.2 Personenstandsdaten des Kindes

Rz. 3 Für das Kind sind folgende Daten grundsätzlich nachzuweisen: Vornamen, Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr der Geburt) und Geburtsort. An den Nachweis dieser Daten stellt das Gesetz konkrete Anforderungen. Er ist durch Vorlage einer Personenstandsurkunde oder einer sonstigen öffentlichen Urkunde zu führen. Rz. 4 Personenstandsurkunden, durch die sowohl Vorname, Geburtsdatum und ...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / F. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 27 Die Frage der Anfechtbarkeit eines gemeinschaftlichen Testaments ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Gleichwohl besteht wegen der Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen beim Erblasser ein Bedürfnis für die Anfechtung.[16] Rz. 28 Muster 7.11: Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments Muster 7.11: Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments ______...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 4 Für die Vermittlung der Auseinandersetzung als Teilungssache ist der Notar nach § 342 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 23a Abs. 3 GVG sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 344 Abs. 4a FamFG. Rz. 5 Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung An das Notariat ____________________...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / I. Muster: Anordnung der Testamentsvollstreckung

Rz. 2 Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker/Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________. Rz. 3 Dabei ist es auch möglich, die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Drit...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / F. Versäumnisverfahren

Rz. 11 Einem nicht erschienenen Beteiligten, der nicht zugestimmt hat, ist die beurkundete Vereinbarung bekannt zu geben, § 366 Abs. 3 FamFG. Zugleich wird dem nicht erschienenen Beteiligten eine Frist gesetzt, innerhalb der er sich zu der beurkundeten Vereinbarung oder den Vorschlägen äußern kann. Eine fehlende Äußerung wird als Zustimmung gewertet.[12] Das Verfahren wird d...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / H. Verteilung durch das Los

Rz. 16 Ist eine Verteilung durch das Los vereinbart, wird das Los, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, für die nicht erschienenen Beteiligten von einem durch den Notar zu bestellenden Vertreter gezogen, § 369 FamFG. In einer vorbereitenden Vereinbarung muss die Möglichkeit der Verteilung durch Los vorgesehen sein. Auch die näheren Modalitäten, wie die Losziehung durchzuführe...mehr

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§ 13 Bestimmung einer Inventarfrist

Rz. 1 Nach § 1994 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars zu bestimmen. Der Antragsteller hat dabei seine Forderung glaubhaft zu machen, § 1994 Abs. 2 BGB. Nach § 31 FamFG kann vom Gericht dazu auch eine Versicherung an Eides statt zugelassen werden.[1] Rz. 2 Muster 13.1: Antrag des Nachlassgläub...mehr

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Anhang / Anhang 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung

Rz. 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung (Baden-Württemberg) Verkündungsstand: 29.6.2011 in Kraft ab: 15.2.2011 § 1 Art und Umfang der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen nach § 34a Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie § 347 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 FamFG enthalten:mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Amtsgericht

Rz. 2 Eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht nach Streitwert kennt das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht. Grundsätzlich sind die Amtsgerichte erstinstanzlich zur Entscheidung berufen. Die sachliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte ergibt sich aus § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG.[1] Der Gesetzgeber hat sämtliche FamFG-Sachen im GVG "verankert"[2]...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / b) Muster: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung

Rz. 5 Muster 2.1: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung Muster 2.1: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Einreichung zur amtlichen Verwahrung In der Anlage übersende ich die letztwillige Verfügung des _________________________, wohnhaft _________________________, vom _________________...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / bb) Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 23 Anders als nach bisherigem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt. Rz. 24 Mit der Anknüpfung an den letzten gew...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 5. Antrag

Rz. 37 Für den Antrag auf Ausstellung des ENZ verweist § 36 Abs. 1 IntErbRVG auf Art. 65 EuErbVO. Auch hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben zur Ausstellung des ENZ entgegensteht, § 36 Abs. 2 IntErbRVG. Das Nachlassgericht kann dem Antragsteller die Versicherung erl...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Vorbehaltsübertragung

Rz. 11 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Rz. 12 Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter (bzw. in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2017 d...mehr

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Vorwort

Das FamFG, in dem auch die nachlassgerichtlichen Verfahren geregelt sind, feierte am 1.9.2022 seinen 13. Geburtstag. Nach elf Jahren war es nunmehr an der Zeit, zwischenzeitliche Änderungen und Ergänzungen in eine Neuauflage aufzunehmen. Gerade die Europäische Erbrechtsverordnung und die damit einhergehende Reform des nationalen Erbscheinsverfahrens aus dem Jahr 2015, z.B. d...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / I. Verfahren

Rz. 14 Die Aufstellung des Auseinandersetzungsplanes ist grundsätzlich Aufgabe des Notars. Allerdings kann er auch einen Plan der Beteiligten übernehmen.[13] Widerspricht ein erschienener Beteiligter, kommt die Auseinandersetzung nicht zustande. In den Plan sind die erbrechtlichen Verhältnisse, der Stand der Nachlassmasse, etwa bestehende Ausgleichspflichten (§§ 2050 ff. BGB...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Muster: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft

Rz. 58 Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland _________________________ Beurkundungsregister: _________________________/_________________________ Verhandelt in den Amtsräumen am _________________________ Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Vor dem Unterzeichne...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / D. Pflegschaft für abwesende Beteiligte

Rz. 9 Mit Wirkung zum 1.9.2013 ist § 364 FamFG infolge der Kompetenzzuweisung für das Auseinandersetzungsverfahren auf die Notare entfallen. Es verbleibt in diesen Fällen bei der Zuständigkeit des Betreuungsgerichts für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers über § 340 FamFG, das auch bisher schon eine parallele Zuständigkeit innehatte. Dies gilt konsequenterweise auch in...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / III. Inhaltsirrtum; Muster

Rz. 5 Ein Inhaltsirrtum ist gegeben, wenn sich der Erblasser über die Bedeutung der verwendeten Wörter oder die Rechtsnatur seiner Erklärung irrt. Rz. 6 Muster 7.2: Anfechtung eines Testaments wegen Inhaltsirrtums Muster 7.2: Anfechtung eines Testaments wegen Inhaltsirrtums An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker

Der Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer notariellen Verfügung von Todes wegen steht das Mitwirkungsverbot der §§ 7 Nr. 1, 27 BeurkG nicht entgegen. BGH v. 23.2.2022 – IV ZB 24/21 BGB § 2197; BeurkG § 7, § 27 ErbStB 2022, 137 [Esskandari/Bick] Beraterhinweis Das Gesetz verbietet die Ernennu...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Kein "Corona-Nottestament"

Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur dann wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsakts gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind, § 2250 Abs. 1 BGB. OLG Düsseldorf v. 6.1.2022 – 3 Wx 216/21 BGB § 2250 ErbStB 2022, 169 [Esskandari/Bick] Beraterhinweis Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt i...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / Einführung

In jüngster Zeit war und ist das notarielle Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 BGB Gegenstand zahlreicher Rechtsprechung und der Literatur.[2] Ganz neue Begrifflichkeiten zu dem Thema werden seitdem diskutiert und in den erbrechtlichen und notariellen Kreisen wird inzwischen von der Unmöglichkeit der Erstellung eines ordnungsgemäßen Nachlassverzeichnisses gesprochen.[3] Die W...mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / 1 Gründe

I) Der Erblasser Professor Dr. H. wurde am (…) in (…) (jetzt […]) geboren und ist am … in Südafrika verstorben. Der Erblasser besaß die deutsche und die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Südafrika. Er war dort an der (…) als Professor für Internationales Recht tätig. Er verfügte über Vermögen in Südafrika, Deutsc...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Die Voraussetzungen der Errichtung eines Nottestaments i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB sind eng auszulegen, denn § 2250 BGB ist bereits eine Ausnahmevorschrift und regelt die Zulässigkeit abweichend von den ihrerseits bereits strengen Formvorschriften der §§ 2231, 2247 BGB und der weiteren Ausnahmevorschrift des § 2249 BGB. 2. Die Mitwirkung eines vierten Zeugen, in dessen Person...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 370 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.3 Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG)

Rz. 180 Die Leistungsortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt des Weiteren nach dem in S. 2 Buchst. b genannten Regelbeispiel bei Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken. Dazu gehören insbesondere die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Einzelfälle zu § 3a Abs. 1 UStG

Rz. 90 Die auf einen ersten Blick als Generalklausel erscheinende Ortsregelung des § 3a Abs. 1 UStG war bereits in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung tatsächlich ein Auffangtatbestand für eine Vielzahl von – überwiegend von der Gerichtsbarkeit entschiedenen – Einzelfällen, die nicht unter die damaligen speziellen Regelungen des Leistungsorts in § 3a Abs. 2 bis 4 UStG b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Sommer, SGB V § 362b Nutzun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Um einen gesicherten Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister für Ärzte zu gewährleisten und dabei den hohen Anforderungen an den Schutz vertraulicher Daten gerecht zu werden und sicherzustellen, dass neben den bereits zugriffsberechtigten Betreuungsgerichten und Notaren, die aus vergleichbar gesicherten Netzwerken zugreifen, nur approbierte Ärzte eine elektronische Zugriff...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Ein Betriebswirt, der Mitgeschäftsführer einer GmbH ist und einen Notar mit der Beurkundung einer Schenkung von Anteilen einer grundbesitzenden GmbH beauftragt, handelt leichtfertig, wenn der Notar ihn darüber belehrt hat, dass wenn die beurkundete Anteilsübertragung zu einer Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder mit ihm verbundener Unt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr