Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Reichweite

Rz. 6 Die Bildung gesonderter Abrechnungskreise ist – vorbehaltlich der zwingend gemeinschaftlichen Jahresabrechnung – zulässig. Weiterhin ist es möglich, den Untergemeinschaften spezielle Beschlusskompetenzen für solche Gelegenheiten einzuräumen, die lediglich ihre Untergemeinschaft betreffen.[9] Dies gilt insbesondere für bauliche Veränderungen, die sonst schnell an die Gr...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 2. Berechtigte

Rz. 3 Das Sondernutzungsrecht wird gewöhnlich einzelnen Einheiten zugeordnet. Möglich ist aber auch eine persönliche Berechtigung.[3] Berechtigt können nur Miteigentümer sein. Das Sondernutzungsrecht kann aber zugunsten eines Miteigentumsanteils an einem Sondereigentum begründet werden, etwa im Fall von Duplexparkanlagen.[4] Es muss sich nicht um eine ausschließliche individ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 10. Sondereigentum

Rz. 11 Zu Abgrenzungsproblemen (vgl. § 1 Rdn 41). Der im Muster dargestellte Katalog ist weit verbreitet, im Einzelfall allerdings nicht unproblematisch. Die Abgrenzung etwa bei Balkonen führt teilweise zu absurden Ergebnissen.[6] Allerdings ziehen (künftige) Wohnungseigentümer es vor, dass "ihr" Eigentum in der Urkunde greifbar umschrieben ist. Dies gilt nun auch hinsichtli...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 2. Buchung

Rz. 25 Im Musterfall ist das Sondernutzungsrecht ausdrücklich gebucht. Hierauf kann man sich sodann zwar in der Regel, aber keineswegs immer verlassen. Insbesondere bei durch Zuweisung nachträglich entstandenem Sondernutzungsrecht argumentiert die OLG-Rechtsprechung,[32] dass zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs anderweitige Übertragungen (formfrei!, vgl. Rdn 24) denklo...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 16. Überlassung an Dritte

Rz. 17 Zulässig sind Vermietungs- oder sonstige Benutzungsbeschränkungen in der Gemeinschaftsordnung (Muster vgl. § 4 Rdn 17). Kurzzeitvermietungen über Airbnb und vergleichbare Portale sind in touristisch attraktiven Ballungszentren zunehmend Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Miteigentümern. Vermietungsverbote, auch wenn sie auf Kurzzeitvermietungen beschränkt sin...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / 1. Form

Rz. 2 Der Hinzuerwerb einer weiteren Grundstücksfläche bedarf sowohl der Form der §§ 311b Abs. 1, 925 BGB als auch des § 4 WEG. Der praktisch häufigste Fall ist, wie im Muster, der Erwerb von Gemeinden hinsichtlich nicht mehr benötigter Flächen für einen ursprünglich geplanten Straßenausbau, der nicht mehr durchgeführt wird (Straßengrundabtretung, zum umgekehrten Fall vgl. R...mehr

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§ 9 Aufhebung / II. Spaltung

Rz. 10 Ob es zulässig ist, eine solche Gesamtgemeinschaft unmittelbar unter sinngemäßem Fortbestand ihrer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu "spalten", wird, soweit ersichtlich, nicht ausführlich thematisiert.[3] Dies wäre ein einfacher Weg unter Fortbestand aller bisherigen Grundbücher (Kürzung aller Bruchteilsnenner unter Fortfall derjenigen der anderen Einheiten, Z...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Verwaltungsbeirat

Rz. 87 Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied eines Verwaltungsbeirats bestellt werden, § 29 Abs. 1 S. 1 WEG. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Abweichende Gestaltungen sind – nach wie vor – durch...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 48. Vertretung

Rz. 49 Vertretungsbeschränkungen sind grundsätzlich zulässig.[35] Sie entfalten allerdings keine Wirkung, wenn dringende berechtigte Interessen des Wohnungseigentümers eine Vertretung oder Begleitung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebieten.[36] Muster stellen bei der Formulierung von Ausnahmen im Rahmen von Vertretungsbeschränkungen häufig auf den Wohnungseigentümer als na...mehr

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V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 1 Tatbestand

I. Der am 9.5.2001 verstorbene Erblasser, der zu Lebzeiten mit der Beteiligten zu 2) verheiratet war, hatte mit dieser am 8.1.2000 ein gemeinschaftliches Testament errichtet (Bl. 3 ff. in 7 IV 322/02); darin waren der überlebende Ehegatte zu ½ und die beiden Töchter, A. und C. M., zu je ¼ zu Miterben des Erstversterbenden eingesetzt worden, die als Miterbin eingesetzte Tochte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anforderung von Angaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift sieht vor, dass die Eigentümer von Grundbesitz den Finanzbehörden auf Anforderung alle Angaben zu machen haben, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise benötigen. Daraus können die entsprechenden Kauf- und Mietpreissammlungen entwickelt werden, die etwa für die Anlage 39 zu § 254 BewG oder die Anlage 42 zu § 259 BewG erfo...mehr

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V / Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3461]

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§ 2 Kleinaufteilungen / 8. Sondereigentum

Rz. 13 Den Gegenstand des Sondereigentums definiert § 5 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 u. 3 WEG. Allerdings können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sein können, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören (§ 5 Abs. 3 WEG). Theoretisch ließe sich somit durch Teilungserklärung das Sondereigentum auf den reinen Luftrau...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / VI. Abstell-/Kellerräume

Rz. 32 Muster 5.18: Abstellräume aufschiebend bedingt Muster 5.18: Abstellräume aufschiebend bedingt Entgegen der baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung verbleiben sämtliche Kellerräume im Gemeinschaftseigentum. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf einen Abstellraum in der baurechtlich erforderlichen oder sonst üblichen Größe. An den Kellerräumen, die in dem dieser...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Entstehungsgeschichte des WEG

Rz. 91 Der Gesetzgeber des BGB hat das seinerzeit verbreitete Stockwerkseigentum als eine "Regelwidrigkeit, deren Aufnahme in das BGB "nicht räthlich ist",[165] angesehen. Nach § 94 BGB gehört ein Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (§ 93 BGB) und kann nicht Gegenstand selbstständiger Rechte sein.[166] Nach dem zweiten Weltkrieg war offenbar, dass zur W...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Von der Trinitätslehre zum Verbandsrecht zur Aufnahme ins Gesetz

Rz. 47 Auf den ersten Blick vermittelte die Lektüre des § 1 i.V.m. §§ 10 Abs. 1, 11 u. 13 WEG a.F. den Eindruck eines dualistisch geprägten Bruchteilseigentums besonderen Rechts. Das war aus heutiger Sicht rechtsdogmatisch falsch und verkürzt. Nach der schon früh vertretenen – eher scherzhaft – so genannten Trinitätstheorie sollte als dritte Komponente die Mitgliedschaft in ...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Erläuterungen

Rz. 25 Nach § 9a Abs. 1 S. 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Als rechtsfähiger Verband entsteht die Gemeinschaft bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher (§ 9a Abs. 1 S. 2 WEG). Die früher problematische Frage, wie der aufteilende Eigentümer erforderliche Ver- und Entsorgungsverträge, die sich auf das gemei...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / II. Erläuterungen

Rz. 9 Die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft werden, wenn sie vom Gesetz abweichen, grundsätzlich durch Vereinbarung geregelt (§ 10 Abs. 1 S. 2 WEG). Daher ist im Ausgangspunkt für eine Abänderung einer Vereinbarung eine erneute Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlich. Möglich ist allerdings auch eine Abänderung der Gemeinschaftso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2264]

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

Leitsatz 1. Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S.des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die – unwiderrufliche – Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprech...mehr

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Virtuelle Versammlungen in Pandemiezeiten

Zusammenfassung In Pandemiezeiten sind für Genossenschaften und AGs virtuelle Beschlüsse sogar bei Umwandlungen möglich. Bei GmbHs und Personengesellschaften entscheidet die Satzung. Zum Sachverhalt Der vom BGH entschiedenen Fall betraf die Verschmelzung von zwei Genossenschaften. Der Verschmelzungsbeschluss war nicht in Präsenz, sondern in einer virtuellen Vertreterversammlun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 25–26 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 26 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber de...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.14 Umwandlungskosten

Tz. 152 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die stliche Behandlung der Umwandlungskosten ist ges nur für die Übernehmerin (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG) geregelt, wobei auch § 4 Abs 4 S 1 UmwStG keine Aussage hinsichtlich der Zuordnung der Umwandlungskosten enthält. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 15.10.1997, BStBl II 1998, 168 und v 22.04.1998, BStBl II 1998, 698) gilt hinsichtlich der Zuo...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten sind die einzigen Abkömmlinge der am 0.0.1933 geborenen Erblasserin B A und ihres am 0.0.2018 vorverstorbenen Ehemannes C A. Am 26.6.2014 errichtete die Erblasserin unter der Überschrift "Mein Testament" ein handschriftliches Testament mit im Wesentlichen folgendem Inhalt: "1.) Ich, B A, geb. am 0.0.1933, … , erkläre folgendes: Ich bin mit C A verheiratet. Au...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / Einführung

Das sog. Nebengüterrecht heutiger Prägung ist seit jeher Gegenstand eines rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, [1] der vor allem mit seinen prozessualen und materiellen Fragen [2] insbesondere für die Anwaltschaft von Bedeutung ist. Sie muss bei der Fallbearbeitung zuerst die aktiven und passiven Erfolgsaussichten verantwortlich beurteilen. Das ist auch vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 10. Kosten

Rn 38 Das SchVG regelt an verschiedenen Stellen, dass der Schuldner die Kosten eines bestimmten Vorgangs zu tragen hat. So heißt es etwa in § 7 Abs. 6, dass dem Schuldner die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen zur Last fallen. Gleiches gilt für die Kosten der Gläubigerversammlung/Abstimmung ohne Versammlung un...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Das FG hat im Ergebnis zutreffend entschieden, dass nur das Grundstück 1, auf dem sich das Familienheim befindet, nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerbefreit ist. 1. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an e...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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ZErb 12/2021, Entlassung de... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin war verheiratet mit dem am 21.5.2007 vorverstorbenen R. O. Die Ehegatten hatten keine leiblichen Kinder und jeweils keine Geschwister. Die Beteiligten zu 2) und zu 3) waren ihre Pflegetöchter. Am 10.9.2002 errichteten die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament zu UR Nr. 1119/2002 des Notars T. Sch. in S. Darin setzten sie sich wechselseitig zu Alleinerbe...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / 1. Gesetzestext

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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Anhang 2: Stiftungsregistergesetz

Stiftungsregistergesetz (StiftRG) vom 16.7.2021, BGBl I 2021, 2947, 2953 BGBl III 400–17 (in Kraft ab 1.1.2026) Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters Unterabschnitt 1 Führung und Aufbau des Registers § 1 Zuständige Registerbehörde und Aufbau des Registers (1) Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde das Stiftungsregister nach § 82b Absatz 1 des Bürgerliche...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / II. Eintragung im Stiftungsregister

Rz. 12 Nach § 82b Abs. 2 BGB n.F. ist die Stiftung nach der Anerkennung durch den Stiftungsvorstand in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 StRG).[5] Ist die Anmeldung von einem Notar beglaubigt, kann die Einreichung bei der Registerbehörde auch durch diesen erfolgen (§ 3 Abs. 3 StRG). Die Eintragung in das Sti...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / 1. Gesetzestext

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§ 14 Aus der Praxis für die... / IX. Das Beratungsgespräch

Rz. 27 Typisch sind nach unseren Erfahrungen etwa Äußerungen wie die Folgenden von Stiftern zu "ihren" Stiftungen: "Was soll das? Kann ich jetzt bei meiner Stiftung nicht einmal mehr über mein eigenes Geld verfügen?" "Da reden die Behörden dann bei meinem Geld mit, das ich der Gemeinnützigkeit gegeben habe." Hier müssen wir Berater frühzeitig aufklären, was wie geht und was nic...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / I. Spezialisierte Beratung

Rz. 9 Vor allem im Anwaltsbereich werden nach wie vor weitere fachliche Spezialisierungen und zusätzliche Fachanwaltsbezeichnungen gefordert. Bei den Notaren ist das noch nicht so. Eine rein fachlich spezialisierte Betrachtung verstellt nicht selten den Blick auf eine sinnvolle Lösung, die zu den Wünschen des Auftraggebers (Stifters) passt. Anstelle, jedenfalls aber neben die...mehr

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Vorwort

Das neue Stiftungszivilrecht ist da! Ab dem 1. Juli 2023 treten weitreichende Änderungen des BGB-Stiftungsrechts in Kraft und schon jetzt haben wir uns darauf einzustellen. Dem dient dieses Einsteigerbuch. Die Schlachten zum neuen Stiftungszivilrecht sind geschlagen. Es gab sehr viel Kritik. Die Stiftungsverwaltung hat sich mit ihren Vorstellungen aber ganz weitgehend bei dem...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / A. Ein Blick auf die Stiftungsberatungspraxis

Rz. 1 Rechtsanwälte führen Prozesse und sind Berater ihrer Mandanten. Notare beurkunden Verträge, Satzungen sowie anderes und beraten auch. Vor allem für diese beiden Berufsgruppen geraten auch "kleine" Beratungsfelder immer mehr in den Fokus. Ein solches Beratungsfeld ist das der Stiftungen. Stiftungen spielen etwa als "selbst geschaffene Erben oder Nachfolger" spätestens s...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / II. Grundsätzliches

Rz. 45 Ausgangspunkt einer jeden Beratung, eines jeden Lösungsvorschlages ist der konkrete Sachverhalt. Er erfordert in einem ersten Schritt unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. Wir als Berater müssen ihn wirklich durchblicken und verstehen, um überhaupt konkret beraten zu können. Kennen wir den Sachverhalt nicht hinreichend, können wir letztlich gar nicht beraten, sondern ...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / III. Verbrauchsstiftungen

Rz. 17 Für Verbrauchsstiftungen schreibt § 81 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. Festlegungen in der Satzung vor, aus denen sich die Zeit, für die die Stiftung errichtet wird, ergibt. Nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F. muss die Satzung einer Verbrauchsstiftung zudem Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens enthalten, "die die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks und den volls...mehr