Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Belgien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 150 Seit dem 1.5.2019 hat der belgische Gesetzgeber die sog. Sitztheorie aufgegeben und gemäß der herrschenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Gründungstheorie umgesetzt. So regelt etwa Art. 110 des belgischen Gesetzes über das internationale Privatrecht, dass juristische Personen dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich ihr aus der Gesellschaftssa...mehr

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Schweiz / d) Notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen

Rz. 14 Der Errichtungsakt der GmbH erfolgt vor einer Urkundsperson und wird öffentlich beurkundet (Art. 777 Abs. 1 OR). Es empfiehlt sich, die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und Informationen dem Notar vorgängig zuzustellen, damit er die Gründungsurkunde vorbereiten kann. Erforderlich ist, dass am Tag der öffentlichen Beurkundung sämtliche Gründungsmitglieder ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 7. Eintragung im Handelsregister

Rz. 221 Die Eintragung von Gesellschafterbeschlüssen der S.L. ins Handelsregister erfolgt, ebenso wie die Gründung der Gesellschaft, in notarieller Form (Art. 95 RRM), außer in den Fällen, in denen der RRM etwas anderes bestimmt. Die Ernennung von Geschäftsführern kann beispielsweise aufgrund einer Bescheinigung der Gesellschaft, die die Annahme des Amtes beinhaltet, eingetr...mehr

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Italien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 49 Bei der Gründung einer GmbH mit einem Kapital von 10.000 EUR fallen etwa folgende Kosten[39] an:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Praktischer Leitfaden

Rz. 42 Der beurkundende Notar muss sich vergewissern, dass entweder sämtliche Gesellschafter anwesend bzw. gültig vertreten sind oder – in Anlehnung an die Bestimmungen über Aktiengesellschaften – alle Gesellschafter per Einschreiben mit einer Frist von acht Tagen einberufen wurden. Danach prüft er, ob die vorgeschlagene Kapitalerhöhung von der Hälfte der Gesellschafter, die...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 34 Der Gesellschaftsvertrag wird vor einem portugiesischen Notar beurkundet oder bei einem Rechtsanwalt, Rechtsbesorger, CFE oder Handelsregister beglaubigt. Angesichts der relativ niedrigen Gebühren und wegen Vermeidung von übersetzungsbedingten Ungenauigkeiten stellt sich die Frage einer Auslandsbeurkundung nicht. Auch wenn sie im Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschloss...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Inhalt des Gesellschaftsstatuts

Rz. 353 Die lex societatis regelt umfassend die Fragen, die mit der Entstehung, der Tätigkeit und dem Erlöschen der Gesellschaft verbunden sind.[204] Die Durchgriffshaftung kann u.U. dem Recht des Staates unterliegen, in dem die Gesellschaft tätig ist.[205] Da gem. Art. 11 Abs. 2 CC die Form maßgeblich ist, die auf den Inhalt des entsprechenden Rechtsgeschäfts anzuwenden ist...mehr

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Belgien / IV. Erstellung der Gesellschaftssatzung

Rz. 45 Die Gesellschaftssatzung ist Teil der zwingenden, durch einen belgischen Notar zu beurkundenden Gründungsurkunde, die anschließend von dem bzw. den Gründern zu unterzeichnen ist. Dabei können sich die Gründer gem. Art. 5:11 GGV auch durch andere Personen vertreten lassen, sofern diese mit einer ausreichenden Vollmacht ausgestattet sind. Rz. 46 Eine Vollmacht zur Gründu...mehr

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Deutschland / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 136 Die Eintragungen zu einer GmbH erfolgen im Handelsregister Teil B. Neben den Angaben zur Firma, zum Sitz und zum Gegenstand sind weiter der Stammkapitalbetrag, die Angaben zu den Geschäftsführern, zu den etwaigen Prokuristen und Daten zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags und zu seinen Änderungen aufzunehmen. Angaben zu den Gesellschaftern werden im Handelsregister...mehr

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Argentinien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Für die Gründung einer SRL ist mit folgenden Kosten zu rechnen:[17]mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 28 Da der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden ist und ein polnischer Notar regelmäßig nicht in einer anderen Sprache als der polnischen beurkundet, ist dieser zumindest auch in polnischer Sprache zu schließen. Eine mehrsprachige Abfassung des Gesellschaftsvertrags ist möglich. Die Gesellschafter können auch regeln, dass die ausländische Sprachfassung Vorrang hat...mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr

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Italien / 2. Handelsregister

Rz. 114 Die Gesellschafter sind mit ihren Anteilen ins Handelsregister einzutragen. Die Vereinbarungen über die Abtretung von Geschäftsanteilen müssen innerhalb von 30 Tagen durch den die Unterschriften beglaubigenden Notar beim Handelsregister eingereicht werden. Sollte ein Geschäftsanteil mit aufeinander folgenden Verträgen mehrfach an verschiedene Personen abgetreten word...mehr

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Italien / 2. Vertretung bei der Gründung

Rz. 67 Die Gesellschafter können sich bei Gründung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese benötigen eine notarielle Vollmacht, welche die Gründung der Gesellschaft, die Wahl des Geschäftsführers sowie eventuell weitere bei Gründung zu fassenden Beschlüssen enthält. Grundsätzlich kann eine Gesellschaft auch im Ausland gegründet werden, allerdings sind dann alle Unterla...mehr

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Deutschland / c) Anzeigepflicht bei Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 155 Im Verhältnis zwischen Abtretendem und Abtretungsempfänger sowie im Verhältnis zu Dritten ist die Geschäftsanteilsabtretung, sofern nicht besondere Bedingungen vereinbart sind, mit notarieller Beurkundung sofort wirksam. Im Verhältnis gegenüber der Gesellschaft ist eine Abtretung jedoch erst dann wirksam, wenn die entsprechende Liste der Gesellschafterliste im Handel...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lettland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 69 Es gibt diverse Gründe für die Beendigung der Geschäftshandlungen einer Kapitalgesellschaft. Neben einer Entscheidung der Anteilseigner kann ein Gerichtsbeschluss oder der Beginn des Insolvenzverfahrens ebenso die Geschäftstätigkeit der SIA zum Erliegen bringen wie die in der Gesellschaftssatzung festgelegte Zweckerreichung der SIA oder das Ablaufen der dort vorgesehe...mehr

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Türkei / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 133 Der Nachweis über das Bestehen der Gesellschaft lässt sich mit dem Handelsregisterauszug erbringen, der in Form einer Bescheinigung erteilt wird (Art. 17 HR-VO). Gemäß Art. 40 Abs. 2 HGB kann der Nachweis über die Existenz der Gesellschaft auch durch ein Unterschriftenzirkular erbracht werden, auf dem unter dem Firmennamen die persönlichen Unterschriften der Vertretu...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Gründung vom Ausland aus

Rz. 23 Eine B.V. kann insofern bereits vom Ausland aus gegründet werden, als die ausländischen Gründer sich durch eine schriftliche Vollmacht in den Niederlanden vertreten lassen können. Es gilt aber, dass die notarielle Gründungsurkunde nur von einem niederländischen Notar in den Niederlanden beurkundet werden kann, wenn alle Voraussetzungen, die zur Gründung einer B.V. not...mehr

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Österreich / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 52 Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu errichten. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 3 GmbHG, wonach der Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt zu errichten ist. Ein Notariatsakt ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu errichten (§ 62 Notariatsordnung – NO). Ist ein Gesellschafter der deutschen Sprache nicht kundig, so muss ein gerichtlich beei...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 35 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung sowie die Satzung sind schriftlich abzufassen. Gründer können für die Unterzeichnung der Gründungsdokumente Dritte bevollmächtigen. Diese Vollmacht muss notariell beurkundet sein; die im Ausland erstellten Vollmachten bedürfen i.d.R einer Apostille. Eine Generalvollmacht ist dann nicht ausreichend, wenn darin die Gründung von ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sacheinlagen

Rz. 34 Sacheinlagen sind bei einer GmbH zulässig (Art. 710–7 Abs. 1 [7] LSC). Gemäß Art. 710–7 Abs. 2 LSC darf das Kapital nur aus Aktiva bestehen, welche wirtschaftlich schätzungsfähig sind. Darunter fallen z.B. Wertpapiere (Aktien, Obligationen bzw. Anteile) oder Aktiva und Passiva anderer Gesellschaften, Immobilien, Patente und Lizenzen. Hingegen sind Dienstleistungen und...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 139 Die Vererbung von Geschäftsanteilen erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (onder algemene titel) (ex. Art. 3:80 NL-BGB). Rz. 140 Nach niederländischem Erbrecht haben bestimmte Personen (z.B. Kinder) ein Pflichtteilsrecht. Es ist nicht möglich, diese Personen ganz von der Erbfolge auszuschließen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Anzahl der pflichttei...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 1. Vorgaben der Art. 118 ff. GesRL im Überblick

Rz. 12 Die GesRL schreibt das bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu beachtende Verfahren in weiten Teilen detailliert vor. So legt die Richtlinie fest, dass zunächst ein gemeinsamer Plan der verschmelzenden Gesellschaften mit bestimmtem Mindestinhalt ("Verschmelzungsplan") aufzustellen sowie bekannt zu machen ist (Art. 122, 123 GesRL) und die beteiligten Gesellsch...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Haftung der Gründer

Rz. 100 Bei Geldeinlagen wacht der Notar über die Einlageverpflichtung, weil er entweder die als Anlage zur Gründungsurkunde zu nehmende Bankbescheinigung über die Einzahlung der Stammeinlage anfordern muss, oder in der Weise, dass die Einzahlung der Stammeinlage durch den Gesellschafter auf ein Notarkonto erfolgt. Wird auf den Nachweis die Einzahlung der Bareinlagen verzich...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Barkapitalerhöhung

Rz. 66 Eine Barkapitalerhöhung kann nach Art. L 223–7 Abs. 1 Satz 4 C.com. nur beschlossen werden, wenn keine Einlagen auf die bestehenden Stammeinlagen ausstehen, anderenfalls ist die Kapitalerhöhung unwirksam. Anders als bei der Gründung müssen Einlagen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung nach Art. L 223–32 Abs. 1 Satz 2 C.com. mindestens zu einem Viertel (nicht zu 1/5) erb...mehr

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Türkei / 2. Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Erbschaft und güterrechtliche Auseinandersetzung

Rz. 159 Im Fall der Vererbung von Gesellschaftsanteilen ist eine Zustimmung der Gesellschafter zur Anteilsübertragung nicht nötig, falls in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Die Generalversammlung hat innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den neuen Eigentümer abzulehnen (Art. 596 Abs. 2 HGB), vorausgesetzt, sie stellt eine dritte Person, die zum Erwerb bereit is...mehr

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Deutschland / 2. Firma

Rz. 36 Die Firma ist der Name eines Vollkaufmanns, unter dem er sein Geschäft betreibt (§ 17 HGB). Die GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist kraft Rechtsform Vollkaufmann (§ 6 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) und damit firmenpflichtig. Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine entsprechende, allgemein verständlich...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 73 Der Gesellschaftsvertrag muss vor dem lokalen Notar beurkundet werden. Eine Beurkundung im Ausland wird nicht anerkannt. Allerdings können sich die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags vertreten lassen. Dazu ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Vertreter notwendig, die, wenn in Deutschland ausgefertigt, folgende Überbeglaubigungen tragen ...mehr

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Deutschland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 143 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft sowie der Nachweis, wer die Gesellschaft vertreten kann, ist auf zweierlei Wege möglich: Zum einen kann ein (beglaubigter) Handelsregisterauszug vorgelegt werden. Ihn erteilen die Handelsregister. Zum anderen kann ein Notar einen Existenznachweis (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO) oder eine Vertretungsbescheinigung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Deutschland / 4. Gegenstand

Rz. 39 Der Gegenstand umschreibt den Bereich und die Art der Tätigkeit, die von der Gesellschaft ausgeübt werden soll. Eine GmbH kann zur Verfolgung jeder beliebigen gesetzlich zulässigen Tätigkeit gegründet werden. Daher können auch soziale oder ideelle Aktivitäten Gegenstand sein. Rz. 40 Die Pflichtangabe des Gegenstandes im Gesellschaftsvertrag soll Dritten erkennbar mache...mehr

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Deutschland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 129 Dem Handelsregisterrecht liegt der Grundsatz des Antragsverfahrens zugrunde, d.h. Eintragungen werden prinzipiell nur aufgrund eines vorher gestellten Antrags vorgenommen. Ausnahmen, d.h. Eintragungen von Amts wegen, sind nur auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen eine Anmeldung nicht zu erlangen (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB) oder nicht mehr zu erwarten (vgl. § 65...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 6. Formalien der Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 220 Die Abhaltung der Versammlung erfordert die Bildung eines Präsidiums der Hauptversammlung (mesa de la junta general, Art. 191 LSC)[88] sowie die Erstellung einer Anwesenheitsliste, in der die Anzahl der persönlich sowie der mittels Vertreter teilnehmenden Gesellschafter, deren Namen und deren Kapitalanteil niedergelegt werden. Nach Beschlussfassung sind die Gesellsch...mehr

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Ukraine / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 22 Die Gründung einer GmbH kann auch durch im Ausland ansässige Beteiligte aufgrund Stellvertretung erfolgen. Zu diesem Zweck ist im Ausland eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Somit ist die persönliche Anwesenheit vor einem ukrainischen Notar bei der notariellen Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften der Gründer in der Satzung nicht erforderlich. Die Möglich...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Rechtsfolge der Verschmelzung

Rz. 164 Die Verschmelzung hat zur Folge, dass mit Ausnahme der erwerbenden B.V. die anderen Beteiligten zu existieren aufhören. Gesellschafter der untergehenden B.V. werden Gesellschafter der erwerbenden B.V. Dieses Prinzip kennt einige Ausnahmen (Art. 2:311 Abs. 2 NL-BGB), z.B. wenn aufgrund der Tauschverhältnisse der Geschäftsanteile ein Gesellschafter kein Recht mehr auf ...mehr

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Bulgarien / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 52 Die Handelsregisteranmeldung (Formblatt) ist vom Antragsteller (Geschäftsführer, Prokurist oder bevollmächtigter Anwalt) zu unterzeichnen und bei der Agentur für Eintragungen einzureichen bzw. auf elektronischem Weg einzubringen. Die in Papierform eingebrachten Anmeldungen sind notariell beglaubigt zu zeichnen, soweit der Antragsteller den Antrag nicht persönlich einr...mehr

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Belgien / 2. Ermittlung des Steuerergebnisses

Rz. 156 In Art. 183 EStG wird hinsichtlich der Qualifikation von steuerpflichtigen Einkünften auf die Regelung der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen verwiesen. Der Gewinn wird in Art. 24 EStG definiert und umfasst danach alle Einkünfte, die mittelbar oder unmittelbar durch die Industrie- und Handelstätigkeit der Gesellschaft erzielt wurden. Im...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Die Sonderform der S.L.N.E.

Rz. 54 Die Sonderform der S.L.N.E. (Sociedad Limitada Nueva Empresa) soll nach den Empfehlungen der EU und der OECD[29] insbesondere den Zwecken der kleinen und mittleren Unternehmen (Pequeñas y Medianas Empresas – PYME) dienen. Sie hat sich in der Praxis allerdings nicht bewährt. Gleichwohl ist diese nach wie vor in dem Gesetz über Kapitalgesellschaften in den Art. 434 ff. ...mehr

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Liechtenstein / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 18 Behörden sind insoweit in die Gründung involviert, als die Statuten öffentlich beurkundet werden müssen. Dieses Privileg kam bis Ende 2020 dem Öffentlichkeitsregister allein zu. Mit Einführung des Notariatsgesetzes durch LGBl 2019 Nr. 306 wurde das per 1.1.2020 in Kraft tretende Notariatsgesetz durch den Landtag beschlossen. Die Beurkundung kann daher seit 1.1.2020 be...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 4. Prüfung des Formwechselplans

Rz. 152 Art. 86f Gesellschaftsrechts-RL sieht nun vor, dass künftig bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel ein unabhängiger Sachverständiger den Formwechselplan prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter erstellen muss. Als Sachverständige kommen in Deutschland Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 11 Abs. 1 UmwG, §§ 319 ff. HGB in Betra...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 6. Verlegungsprüfung

Rz. 114 Unklar ist, ob der grenzüberschreitende Formwechsel eine Verlegungsprüfung voraussetzt.[337] Das OLG Nürnberg[338] verlangte – in einem Fall des Hineinformwechsels (zu der Entscheidung siehe Rdn 76) – keine Prüfung. Anders als bei Verschmelzung und Spaltung ist im deutschen Recht des Formwechsels eine Formwechselprüfung nicht vorgesehen, was sich auf das fehlende Erf...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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§ 1 Grundlagen des internat... / c) Einhaltung der Ortsform

Rz. 110 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht), entsprechend vorgenommen worden ist (Ortsform). Verlangt dieses Recht für die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen die notarielle Beurkundung, so würde sich die Frage der Gleichwertig...mehr

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Bulgarien / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 58 Die Agentur für Eintragungen sowie Notare stellen Bestätigungen (Auszüge aus dem elektronischen Handelsregister) aus, die zum Nachweis des aufrechten Bestehens der Gesellschaft dienen und die eingetragenen Gesellschaftsdaten (z.B. Kapital, vertretungsbefugte Personen) enthalten. Handelsregisterauszüge werden von der Agentur für Eintragungen sofort vor Ort oder von Not...mehr

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Argentinien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

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Österreich / 2. Vertretung

Rz. 57 Bei der Errichtung des Notariatsaktes zur Gründung der Gesellschaft müssen grundsätzlich alle Gesellschafter gleichzeitig anwesend sein. Sofern dies nicht möglich ist, kann sich jeder Gesellschafter mittels schriftlicher Spezialvollmacht vertreten lassen (§ 4 Abs. 3 GmbHG). Die Vollmacht ist auf dieses einzelne Geschäft zu beschränken und hat den gesetzlich vorgeschri...mehr

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Österreich / 5. Internetzugang

Rz. 103 Durch die zentrale Speicherung sind Abfragemöglichkeiten für alle im Hauptbuch und in der Urkundensammlung (seit 1.1.2007) des Firmenbuches gespeicherten Firmen und Urkunden, unabhängig von ihrem Sitz, von jedem mit Firmenbuchsachen betrauten Gerichtshof erster Instanz (§ 33 FBG) sowie von allen öffentlichen Notaren (§ 35 FBG) in ganz Österreich möglich. Die von den ...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 22 Der Staat beeinflusst das Gründungsverfahren unter anderem durch Einbindung der Notare, des Registerzentrums und des Steueramtes. Erfüllt der Gründer die Anforderungen an die Gründungsunterlagen sowie die sonstigen Anforderungen, so ist die Gesellschaft einzutragen. Es besteht in dieser Hinsicht kein Ermessensspielraum des Notars oder der staatlichen Stellen. Rz. 23 Be...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / cc) Englische private limited company

Rz. 51 Für die englische private limited company galt bis zum 31.12.2020 die europarechtliche Gründungstheorie. Grundlage dafür war die europäische Niederlassungsfreiheit. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt die Niederlassungsfreiheit nicht mehr.[55] Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat. Seit dem 1.1.2021 besteht somit keine G...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 1. Fälle der Hineinverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 76 Der EuGH-Rechtsprechung in Sachen VALE hat sich sodann das OLG Nürnberg im Fall Moor Park II [208] angeschlossen. Hier ging es um die Gesellschaft luxemburgischen Rechts Moor Park S.A.R.L. mit Sitz in Luxemburg. In einer Generalversammlung beschlossen die beiden Gesellschafterinnen, den Sitz der Gesellschaft nach Deutschland zu verlegen und die Rechtsform ohne Neugründ...mehr