Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.7 Was bei mehreren Arbeitsverhältnissen gilt

Auch bei Arbeitnehmern, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben, kommt bei der Ermittlung der Umlage die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung zur Anwendung. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle Beschäftigungen insgesamt. Wird dabei die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, hat eine Aufteilung im Verhältnis der Entgelte zu erfolgen. Praxis-Beispiel E...mehr

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Führen auf Distanz / 10 Beispiele aus der Praxis

Folgende Beispiele für "Zeit- und ortsflexibles Arbeiten in Betrieben" entstammen der gleichnamigen Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.[1] In der Broschüre werden Lösungen vorgestellt, wie man betrieblichen und mitarbeiterindividuellen Flexibilitätsanforderungen gerecht werden kann. Die 23 Praxisbeispiele zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten eine örtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit den §§ 138d AO setzt der deutsche Gesetzgeber die Europäische Richtlinie (EU) 2018/822[1] um. Diese Richtlinie ändert die Amtshilfe-Richtlinie.[2] Sie ist als Reaktion des BEPS-Projekts der OECD von der EU erlassen worden. Damit soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, auf immer neue Gestaltungen im internationalen Steuerrecht angemessen zu re...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.5 Exkurs: Verpflichtungen von Unternehmen, die vom Publizitätsgesetz erfasst werden

Rz. 16 Das Publizitätsgesetz [1] verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale[2] nachhaltig[3] überschreiten, unabhängig von ihrer Rechtsform, den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten aufzustellen, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG. Gemäß § 6 PublG muss dieser anschließend durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[4] Der hat über die berufsübliche Revision der Rechn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Europarecht

Rz. 6 Die Meldepflicht von steuerlichen Gestaltungen besteht nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Damit werden diese einer zusätzlichen Verpflichtung unterworfen. Es stellt sich daher zwangsläufig die Frage, ob darin ein Verstoß gegen das Europarecht vorliegt. Die Gesetzesbegründung enthält zur Vereinbarkeit der Meldepflichten mit dem Europarecht nur einen kurzen Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.1 Meldepflicht für den Intermediär

Rz. 43 Sofern eine Person die in § 138d Abs. 1 AO genannten Tätigkeiten ausübt, ist sie aufgrund der Legaldefinition in dieser Norm ein Intermediär. Dieser ist damit verpflichtet, die fragliche Steuergestaltung zu melden. § 138d Abs. 1 AO regelt nur die Verpflichtung zur Meldung; er macht keine Aussage, in welchem Umfang zu melden ist, welche Daten zu melden sind oder zu wel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Meldepflicht

6.1 Meldepflicht für den Intermediär Rz. 43 Sofern eine Person die in § 138d Abs. 1 AO genannten Tätigkeiten ausübt, ist sie aufgrund der Legaldefinition in dieser Norm ein Intermediär. Dieser ist damit verpflichtet, die fragliche Steuergestaltung zu melden. § 138d Abs. 1 AO regelt nur die Verpflichtung zur Meldung; er macht keine Aussage, in welchem Umfang zu melden ist, wel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.3 Marktfähige Gestaltungen

Rz. 45 § 138h AO enthält eine Sonderregelung für marktfähige Steuergestaltungen. Im Wesentlichen sieht die Regelung eine zusätzliche, regelmäßige Meldepflicht vor, wenn die jeweilige Gestaltung geändert oder ergänzt wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Steuergestaltung

Rz. 49 Gestalten bedeutet zunächst einmal, dass ein Sachverhalt aktiv verändert wird. Ein Ausnutzen eines bereits bestehenden Sachverhalts ist kein Gestalten und kann daher niemals zu einer Meldepflicht führen. Die Finanzverwaltung fordert daher richtigerweise, dass ein aktives Tätigwerden vorliegen muss[1], im Gegensatz zu einem bloßen Abwarten. Danach muss ein "verändernde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Grundrechte

Rz. 8 Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch ein ungerechtfertigter Grundrechtseingriff in den Meldepflichten liegt. Die Gesetzesbegründung enthält zur Vereinbarkeit der Meldepflichten mit dem Europarecht nur einen kurzen Hinweis, dass kein Verstoß gegen Völkerrecht vorliegt. Ein Hinweis auf die nationalen Grundrechte ist nicht enthalten. Zwar hat der EuGH für Regelun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.4 Adressat der Meldung

Rz. 46 Gem. § 138d Abs. 1 AO hat die Meldung beim BZSt zu erfolgen. Das BZSt gibt nach Maßgabe des § 138i AO die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter. Außerdem ist das BZSt dafür zuständig, dass die Meldungen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU ausgetauscht werden. Die Meldung wird dabei auf elektronischem Wege durchgeführt. Eine Meldung auf Papierformular ist derzeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.2 Meldepflicht für den Nutzer

Rz. 44 Die Mitteilungspflicht für einen Nutzer gem. § 138d Abs. 6 AO, der seinerseits auf § 138d Abs. 1 AO verweist, ist nicht in § 138f AO geregelt, sondern in § 138g AO. Diese Norm ist in dem Verweis des § 138d Abs. 1 AO nicht enthalten. Insofern ist die Verweiskette unsauber. Allerdings kann m. E. daraus nicht gefolgert werden, dass der § 138f AO keine Anwendung findet. §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.4 Auswirkungen auf den Informationsaustausch (lit. e)

Rz. 81 Ebenfalls zu einer Meldepflicht kann es führen, wenn die Gestaltung Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch hat. Wann dies der Fall ist, ist in jedem Einzelfall zu bestimmen. Eine Meldepflicht tritt dabei nach dem Sinn und Zweck nur dann ein, wenn der Informationsaustausch negativ beeinflusst wird. Rz. 82 Die Gestaltung muss keine tatsächlichen Auswirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Voraussetzungen

Rz. 9 Der Tatbestand, der zu einer Meldepflicht gem. § 138d AO führt, ist wesentlich durch die Person des Intermediärs definiert. Diese Person muss eine bestimmte Tätigkeit ausüben. Nur wenn dies der Fall ist, ist die Person ein Intermediär. Diese Voraussetzungen sind in § 138d Abs. 1 AO geregelt. Die folgenden Absätze des § 138d AO definieren bestimmte Rechtsbegriffe, die z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.5 Verwaltung der Umsetzung

Rz. 40 Eine Verwaltung der Umsetzung durch den Intermediär erfordert zunächst einmal, dass eine Umsetzung erfolgt bzw. mit der Umsetzung begonnen wird. Anders als bei den anderen Tätigkeiten muss daher beim Nutzer zumindest der Wille zur Umsetzung vorliegen. Rz. 41 Eine Verwaltung der Umsetzung liegt vor, wenn der Intermediär die Verantwortung für die Umsetzung übernimmt. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7 Grenzüberschreitende Steuergestaltung

Rz. 47 Zu melden ist nur, wenn eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt. In § 138d Abs. 2 AO wird eingegrenzt, in welchen Fällen eine solche Gestaltung vorliegt. Allerdings regelt die Norm nicht die konkreten Kennzeichen, bei deren Erfüllung eine Meldepflicht entsteht. Dies erfolgt in § 138e AO. Die Steuergestaltung muss sich auf eine bestimmte Steuer beziehen (Nr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Regelungsziel

Rz. 4 Die Einführung der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung[1] einem zweifachen Ziel. Zum einen sollen insbesondere auch neuartige Steuergestaltungen von der Finanzverwaltung frühzeitig erkannt werden. Damit soll es dem Gesetzgeber ermöglicht werden, möglichst zeitnah bei Bedarf durch Gesetzesänderungen reagier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit den §§ 138d AO setzt der deutsche Gesetzgeber die Europäische Richtlinie (EU) 2018/822[1] um. Diese Richtlinie ändert die Amtshilfe-Richtlinie.[2] Sie ist als Reaktion des BEPS-Projekts der OECD von der EU erlassen worden. Damit soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, auf immer neue Gestaltungen im internationalen Steuerrecht angemessen zu reagieren zu können. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Relevante Tätigkeit

Rz. 15 Die Tätigkeiten des Intermediärs bzw. Nutzers, die eine Meldepflicht nach sich ziehen, beziehen sich alle auf grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wann eine solche vorliegt, ist nicht in § 138d Abs. 1 AO definiert, sondern ergibt sich aus § 138d Abs. 2 AO. Nur wenn eine dort beschriebene Steuergestaltung vorliegt, führen die schädlichen Tätigkeiten zu einer Meldep...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.4 Bereitstellung zur Nutzung

Rz. 36 Ein Bereitstellen soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs[1] und nach Auffassung der Finanzverwaltung dann vorliegen, wenn die für eine Umsetzung erforderlichen Informationen oder (Vertrags-)Unterlagen zugänglich gemacht werden.[2] Auf welche Art dies erfolgt, ist unerheblich. Entscheidend ist nur, dass tatsächlich eine Zugänglichmachung der Informationen erfolgt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.2 Konzeption für Dritte

Rz. 24 Eine Meldepflicht besteht zudem, wenn die Steuergestaltung für Dritte konzipiert worden ist. Das Tatbestandsmerkmal Konzeptionierung muss man wohl im Sinne einer Erstellung und/oder Entwicklung verstehen. In der Gesetzesbegründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und dem BMF-Schreiben wird das Konzipieren als Planen, Entwerfen oder Entwickeln einer konkreten St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3 "Grenzüberschreitende" Gestaltung (Nr. 2)

Rz. 57 Damit es sich um eine meldepflichtige Gestaltung handelt, muss es sich um eine sog. grenzüberschreitende Steuergestaltung handeln. Dabei kann sich das Merkmal "grenzüberschreitend" aus verschiedenen Kriterien ergeben, die der Gesetzgeber in den Buchstaben a) bis e) abschließend aufzählt. Dieses Merkmal "grenzüberschreitend" setzt voraus, dass in einem ersten Schritt m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.2 Ausländische Betriebstätte (lit. c)

Rz. 70 Gem. § 138d Abs. 2 Nr. 2 lit. c AO kann sich der erforderliche grenzüberschreitende Bezug der Steuergestaltung auch daraus ergeben, dass ein an der Gestaltung Beteiligter in einem anderen Steuerhoheitsgebiet seiner Geschäftstätigkeit über eine dort gelegene Betriebstätte nachgeht und die Gestaltung der Betriebstätte zuzuordnen ist. Der Begriff des Beteiligten ist dabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4 Kennzeichen, Motivtest (Nr. 3)

Rz. 88 Eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn eines der in § 138e AO aufgezählten Kennzeichen erfüllt ist.[1] Dabei ist in Kennzeichen zu unterscheiden, bei denen die Erfüllung ohne weitere Voraussetzungen das Tatbestandsmerkmal des Nr. 3 erfüllt und Kennzeichen, bei denen zusätzlich noch der sog. Motivtest erfüllt sein muss. Die Kennzeichen ohne Motivtest sind in § 138e A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Nutzer (Abs. 5)

Rz. 111 In § 138d Abs. 5 AO wird definiert, welche Personen Nutzer einer Steuergestaltung sind. Dies hat u. a. Bedeutung für Anzeigepflichten der Nutzer.[1] In der Richtlinie[2] wird nicht vom Nutzer, sondern vom relevanten Stpfl. gesprochen. Da das Gesetz die Richtlinie umsetzen will, ist dieser Begriff nach Auffassung der Finanzverwaltung inhaltlich identisch.[3] M. E. ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Relevante Steuer (Nr. 1)

Rz. 53 Die Steuergestaltung muss sich auf mindestens eine Steuer beziehen, auf die das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) [1] anzuwenden ist. Aus dieser Definition des Anwendungsbereichs ergibt sich, dass es sich zunächst um eine Steuer handeln muss. Dabei ist auf die Definition im deutschen Steuerrecht abzustellen. Nicht erfasst von der Meldepflicht sind daher (Sonder-)Abgaben, Geb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.1 Vermarktung

Rz. 21 Das Gesetz sieht eine Meldepflicht vor, wenn eine grenzüberschreitende Steuergestaltung i. S. d. § 138d Abs. 2 AO vermarktet wird. Eine Definition, wann eine solche Vermarktung vorliegt, gibt es im Gesetz nicht. Eine Vermarktung ist eine an Dritte gerichtete Tätigkeit, die auf den Verkauf eines Produkts (hier der grenzüberschreitenden Steuergestaltung) gegen Entgelt g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1 Intermediär

Rz. 10 Das Gesetz sieht in § 138d Abs. 1 AO eine Meldepflicht für sog. Intermediäre vor. Der Begriff des Intermediärs wird im Gesetz legal definiert durch die Tätigkeit, die von ihm ausgeübt wird. Eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen erfolgt dagegen nicht. Ein Intermediär muss daher nicht einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. Steuerberater) angehören.[1] Die Regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2.3 Organisation für Dritte

Rz. 33 Das Organisieren einer Steuergestaltung bedeutet, dass der Intermediär strukturiert die einzelnen Schritte der Gestaltung plant, vorbereitet und ggf. die Umsetzung managt und kontrolliert. Die Finanzverwaltung nimmt ein Organisieren an bei einer "systematischen Vorbereitung und Planung der Steuergestaltung, die Bereitstellung zur Nutzung und die Zurverfügungstellung f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.5 Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers (lit. e)

Rz. 83 § 138d Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. e AO ist auch dann erfüllt, wenn die Gestaltung geeignet ist, Auswirkungen auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers zu haben. Abzustellen ist hier auch wieder auf die Gestaltung und nicht auf die Beteiligten. Die Gestaltung muss Auswirkungen auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers haben. Auch hier kann es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.3 Tätigkeit im Ausland (lit. d)

Rz. 77 Gem. § 138d Abs. 2 S. 1 lit. d) AO muss mindestens einer der Beteiligten in einem anderen Land als seinem Ansässigkeitsstaat einer Tätigkeit nachgehen. Zur Definition eines Beteiligten vgl. Rz. 61ff. Rz. 78 Zur Definition des Steuerhoheitsgebiets s. o. Rz. 69ff. Rz. 79 Eine Tätigkeit kann dem Wortlaut nach jedes Verhalten sein. Allerdings schränkt die Finanzverwaltung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 2.2 Sachlich

Rz. 23 § 21a Abs. 1 KStG ist durch den ausdrücklichen Verweis auf alle Deckungsrückstellungen i. S. d. § 341f HGB anzuwenden. Bei Deckungsrückstellungen geht es um die Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag, soweit es nicht um bereits fällige oder bereits eingetretene Verpflichtungen geht (dann handelt es sich um Schadenrückstellungen). Die Schuld besteht in dem Erfü...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.5 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 28 Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft stellt die GmbH & Co. KG[1] dar, deren – regelmäßig einziger – Vollhafter (eine GmbH), lediglich mit seinem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt haftet; somit wird eine indirekte Beschränkung der Komplementärhaftung erzielt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten, so dass dieser im Er...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 2.3 Grenze der 35 °C – Ungeeignetheit der Arbeitsräume

Die Arbeitsstättenverordnung kennt eine "Obergrenze": wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.2 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 27 Durch einen Kaufvertrag erhält der Verkäufer den Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis,[1] durch einen Werkvertrag bekommt der Hersteller den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[2] Ein Mietvertrag gewährt dem Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietzins.[3] Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Ei...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 1 Währungsumrechnung als Problem der Rechnungslegung

Rz. 1 Fragen der Währungsumrechnung treten sowohl im Einzelabschluss im Rahmen der Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften als auch bei der Erstellung des Konzernabschlusses im Rahmen der Umrechnung jener Einzelabschlüsse zum Konsolidierungskreis gehörender Unternehmen auf, die nicht in der Berichtswährung des Konzernabschlusses aufgestellt sind. Rz. 2 Fremdwährungsgeschäfte...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.3 Rückstellungen

Rz. 91 Handelsrechtlich sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.[2] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz.[3] Rz. 92 In der Steuerbilanz dürfen die Rückstellungen höchstens unter Berücksic...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.1 Qualifikation

Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte (Mindest-)Laufzeit ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.7 Umrechnungsprobleme bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 119 Die Währungsumrechnungsprobleme, die bei der Unterhaltung von Niederlassungen im Ausland auftreten, sind von der rechtlich relevanten Struktur der Auslandsniederlassung und von der Organisationsform des betrieblichen Rechnungswesens abhängig. Grundsätzlich gilt § 256a HGB auch für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Zweigniede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 4.1.1 Tatsächliche Auszahlung

Rz. 54 Mit "bezahlt" ist die tatsächliche Zahlung gemeint, d. h. dass sie bei der Genossenschaft abfließt und in den Verfügungsbereich des Mitglieds gelangt.[1] Der Zufluss kann auch in einer Gutschrift liegen, wenn das Mitglied über den Gutschriftsbetrag nach seinem Belieben verfügen kann, insbesondere also, wenn er ihm auf Verlangen unverzüglich auszuzahlen ist. Wird die R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4 Besonderheiten bei der Umrechnung offener Währungspositionen nach HGB/EStG

Rz. 43 Wenn sich ein Anspruch oder eine Verpflichtung aus einem Aktiv- bzw. Passivposten in einer bestimmten Währung nicht durch eine (deckungsfähige) Verpflichtung bzw. einen entsprechenden Anspruch in gleicher Währung ausgleichen, spricht man von offenen Währungspositionen. 2.4.1 Sachanlagevermögen einschließlich geleisteter Anzahlungen Rz. 44 Die Anschaffungskosten der Gege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.5.2 Steuerrecht

Rz. 16 Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden.[1] Für die zu den Finanzanlagen gehörenden Ausleihungen besteht daher bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in der Steuerbilanz ein Wahlrecht, diese Wirtschaftsgüter auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben. Die Voraussetzung "voraussichtli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Gefahren für Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Herausfiltern von Schwachstellen bezüglich der Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung, Mitwirkung bei Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und bei Auswa...mehr