Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GR / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Ermittlung der abziehbaren Rückvergütungen bei Genossenschaften. Die Anlage GR ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert. Enden in einem Vz 2 Wirtschaftsjahre, ist eine Anlage GR für jedes Wirtschaftsjahr auszufüllen. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Betr...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 182 Den Stpfl. darf kein grobes Verschulden daran treffen, dass Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt geworden sind. Keine Änderung ist möglich, wenn die schuldhafte Handlung ursächlich für das Nichtbekanntsein gewesen ist. Diese Einschränkung ist gerechtfertigt, da die Besteuerungsgrundlagen und Beweismittel im Verantwortungsbereich des Stpfl. entstehen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3 Sonderfragen bei modernen Steuerfestsetzungsverfahren

Rz. 135 Ob eine Tatsache neu i. S. d. § 173 AO ist, richtet sich nach dem Wissensstand der organisationsmäßig zur Veranlagung berufenen Dienststelle (vgl. Rz. 118ff.) des FA.[1] Das gilt auch dann, wenn die Bearbeitung auf mehrere Stellen verteilt wird. Dann sind alle mit der Bearbeitung betraute Dienststellen die organisationsmäßigzuständige Dienststelle, deren Wissen insge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1 Neue Tatsachen zugunsten des Stpfl.

Rz. 177 Entsprechende Grundsätze wie nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gelten für die Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. Zur Frage, ob die Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung zugunsten des Stpfl. wirkt, vgl. Rz. 165. Auch bei Aufhebung und Änderung der Steuerfestsetzung zugunsten des Stpfl. kommt es für die "Neuheit" der Tatsache nur auf die Kenntnis der Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 1.2 Anwendungsfälle im Zusammenhang mit der elektronischen Buchführung

Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 AO sind Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen in Deutschland zu führen und aufzubewahren. Von diesem Grundsatz wurde durch den § 146 Abs. 2a AO, der durch das Jahressteuergesetz 2009 eingefügt wurde, für die elektronische Buchführung die Möglichkeit einer Ausnahme geschaffen, die allerdings in der Literatur nahezu einhellig Kritik erfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 1.3 Anwendungsfälle im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung

Von größerer Bedeutung in der Praxis für die große Anzahl von Steuerpflichtigen sind (noch) die 3 Fälle , in denen die Festsetzung eines Verzögerungsgelds im Zusammenhang mit der Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung in Betracht kommt.[1] Ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung ins Ausland kann ein Verzögerungsgeld in folgenden Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 3.1 Entschließungsermessen

Sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben, kann die Finanzbehörde ein Verzögerungsgeld festsetzen. Es besteht also nach dem eindeutigen Wortlaut des § 146 Abs. 2c AO ein Entschließungsermessen seitens der Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, eine Pflicht zur Festsetzung einer Sanktion vorzusehen, so dass nicht davon ...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 1.2 Getrennte Verfahren

Aus vorgenannter Doppelgleisigkeit der Verfahren folgt, dass beide Behörden rechtlich unabhängig voneinander Entscheidungen treffen und Ermittlungen führen. Spiegelbildlich ergeben sich aber auch unterschiedliche Rechte der Betroffenen. Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 10 Im Gegensatz zu §§ 173ff. AO besteht bei rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheiden, die die Verbrauchsteuer zu niedrig festsetzen, keine unbedingte Pflicht der Finanzbehörde zur Korrektur. Die Änderung der Verbrauchsteuerbescheide liegt im Ermessen der Verwaltung.[1] Bei der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Verbrauchsteuerbescheid unrichtig ist, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Auswirkungen des europäischen Rechts

Rz. 7a Verstößt eine Steuerfestsetzung gegen europäisches Recht, insbesondere die Grundfreiheiten oder eine Verordnung oder Richtlinie der EU, besteht grundsätzlich keine eigenständige europäische Rechtsgrundlage zur Änderung dieser Steuerfestsetzung.[1] Es bleibt vielmehr den Staaten überlassen, solche Regelungen zu schaffen. Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet die Staaten, alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 1.1 Anwendungsbereich

Ein unbefangener Leser des § 146 Abs. 2c AO könnte den Eindruck gewinnen, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes komme nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland vom Steuerpflichtigen gegen eine Pflicht verstoßen wird, die im Zusammenhang mit dieser Sonderregelung steht. Dieser Eindruck wird dadurch gestützt, dass d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keramiker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten sowie Ableitung organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen zu deren Vermeidung, Beratung zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses sowie eines Hautschutz- und Hygieneplans, Hilfe beim Umgang mit krebserzeugenden und chronisch schädigenden quarzhaltigen Stäuben in Form ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.1 Erlass, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 150 Rechtsfolge des Eintritts eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ist, dass die Steuerfestsetzung erlassen, geändert oder aufgehoben werden muss. Nach dem Wortlaut des Gesetzes "ist" die Steuerfestsetzung zu ändern oder aufzuheben. Das Gesetz enthält also eine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung des rückwirkenden E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 4 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Verzögerungsgelds ist ein Einspruch statthaft.[1] Gleiches gilt für das Verlangen zur Vorlage von Unterlagen, zur Auskunftserteilung usw. Die Fristsetzung, innerhalb derer ein Steuerpflichtiger seiner Pflicht noch nachkommen kann, ist eine unselbstständige Nebenbestimmung und kann nicht getrennt angefochten werden. Die allgemeinen Zulässigkeitsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 2.2 Angemessenheit der Frist

In allen 3 Alternativen des § 146 Abs. 2c AO, die im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung stehen, ist ferner erforderlich, dass eine angemessene Frist für die Erfüllung der Pflicht gewährt wird. Was dabei als angemessen anzusehen ist, ist allein aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalls heraus ermittelbar. Die Finanzverwaltung geht regelmäßig von kurzen Friste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verstoß gegen öffentliches ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B verstoße nicht gegen die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer. Aus dem Bescheid des Bezirksamts lasse sich ein Verstoß gegen "gesetzliche Vorschriften" i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht herleiten. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG meine lediglich die Vorschriften des Binnenrechts, also diejenigen gesetzlichen Pflichten, die nach Maßgabe des WEG gegenüber der Gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträger: Änderungsvollmac... / 3 Das Problem

Erwerber K erteilt dem Bauträger T vor dem 1.12.2022 eine Vollmacht. Diese lautet: Der Erwerber erteilt hiermit dem Veräußerer unter Befreiung von § 181 BGB Vollmacht, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung abzuändern. Die Vollmacht gilt jedoch nur so lange, wie der Veräußerer noch Eigentümer eines Wohnungs- oder Teileigentumsrechts ist. Sie ist im Außenverhältnis unb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 199 Abs. 5 gibt eine eigenständige Regelung der Zulässigkeit der Hinzuziehung oder Beiladung des Dritten. Unter Hinzuziehung ist die Beteiligung des Dritten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren[1] oder analog im Veranlagungsverfahren (vgl. Rz. 209) zu verstehen, unter Beiladung die Beteiligung in einem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren.[2] Rz. 200 Voraussetzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO handelt es sich um eine Sanktionsmöglichkeit der Finanzverwaltung. Von erheblicher Bedeutung ist, dass sich der Anwendungsbereich dieses Sanktionsinstruments nicht auf den Bereich der Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland beschränkt, sondern die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes jeden Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Begriff des Ereignisses

Rz. 59 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht die Anpassung der Steuerfestsetzung, wenn ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit eintritt (steuerliche Rückwirkung).Der Begriff des Ereignisses ist nicht ganz eindeutig; an sich ist dieser Begriff denkbar weit und würde jedes Vorkommnis erfassen, d. h. auch eine rückwirkende Gesetzesänderung. Es wird jedoch an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Aufhebung oder Änderung

Rz. 234 Als Rechtsfolge bestimmt § 173 Abs. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern ist. Zu den Begriffen "Aufhebung" und "Änderung" vgl. Rz. 16. Die Aufhebung und Änderung der Steuerfestsetzung hat von Amts wegen zu erfolgen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Auch bei Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. ist kein Antrag erforderlich. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstrafverfahren: Strat... / 2 Verhaltenstipps während einer Durchsuchung

In der Praxis haben sich Verhaltensregeln für Beschuldigte und ihre Verteidiger bewährt. Letztlich wird jeder Verteidiger auch seine eigene Persönlichkeit einbringen, so dass die folgenden Hinweise auch eher als Anregungen gesehen werden können. Ein Steuerstrafverfahren beginnt oft mit einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung. In manchen Fällen wird gleichzeitig auch durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.5 Ausdehnung auf die Abzugsteuern

Rz. 269 Problematisch ist die Anwendung des § 173 Abs. 2 AO auf Abzugsteuern. Die Abführung der LSt durch den Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren führt bei diesem weder zu einer Steuer- noch zu einer Haftungsschuld, sondern zu einer Einbehaltungs- und Abführungsschuld, die im Gesetz nicht geregelt ist .[1] § 193 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO erlaubt in diesen Fällen eine Außenprüfun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 5 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 18 Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Das Überwachungsrecht des Betriebs nach § 80 Abs. 1 BetrVG wird durch die besondere und eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen gestärkt.[1] Aus der Pflicht des Arbeitgebers nach § 6 TzBfG, Teilzeitarbeit zu fördern, kann der Betriebsrat jedo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift stellt den Versuch dar, das Problem der widerstreitenden Steuerfestsetzungen gesetzgeberisch zu lösen. Eine widerstreitende Steuerfestsetzung liegt vor, wenn aus einem Sachverhalt unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich nach der gesetzlichen Wertung gegenseitig ausschließen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass derselbe Vorgang v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Unrichtigkeit der übermittelten Daten, Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt den Fall, dass die Daten der Finanzbehörde elektronisch übermittelt und richtig verarbeitet wurden, diese Daten aber zulasten des Stpfl. unrichtig sind. Nach Abs. 1 hat eine Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids zu erfolgen, wenn die übermittelten Daten richtig waren, aber nicht oder unrichtig verarbeitet wurden. Abs. 2 regelt demgegenüber den Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht.[2] Die für den Folgebescheid zuständige Finanzbehörde hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Pflichten des stillen Gesellschafters

Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten: Den stillen Gesellschafter treffen, wie auch den Inhaber des Handelsgewerbes, gesellschaftsrechtliche Treuepflichten. Beachten Sie: Die Leistung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters gehört zur Pflicht, den Gesellschafterbeitrag zu leisten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / 4. Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsverhältnis

a) Pflichten des Inhabers des Handelsgewerbes Der Inhaber des Handelsgewerbes ist zur Einrichtung und zum Betrieb des Handelsgeschäfts verpflichtet und nutzt den ihm zur Verfügung stehenden Organisations- und Handlungsspielraum. Hierbei übt der Inhaber des Handelsgewerbes die Geschäftsführung aus (vgl. §§ 709 ff. BGB). Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich von der Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / a) Pflichten des Inhabers des Handelsgewerbes

Der Inhaber des Handelsgewerbes ist zur Einrichtung und zum Betrieb des Handelsgeschäfts verpflichtet und nutzt den ihm zur Verfügung stehenden Organisations- und Handlungsspielraum. Hierbei übt der Inhaber des Handelsgewerbes die Geschäftsführung aus (vgl. §§ 709 ff. BGB). Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen, allerdings kann e...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.1 Herstellungskosten

Zunächst muss geklärt werden, von welcher Definition der Herstellungskosten ausgegangen wird. Die Definitionen haben sich in den letzten Jahren angeglichen. Unterschiede bestehen teilweise dennoch. Dies betrifft vor allem das Thema der Wahlrechte. Eine Gegenüberstellung der Begriffe soll deshalb am Anfang stehen. Drei Punkte zu den nachfolgenden Definitionen sollen erläutert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Erfordernis notarieller Beurkundung

Grundstücksübertragung: Gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. In der Praxis sind von der notariellen Beurkundung – im Fall der Begründung einer stillen Gesellschaft – die Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Übertragun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / 4. Innengesellschaft

Die stille Gesellschaft tritt nicht nach außen auf. Es handelt sich um eine echte Innengesellschaft. Sie ist im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Es existiert kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen. Sie führt keine nach außen erkennbare Firma. Mangels Außenwirkung handelt es sich auch nicht um eine Handelsgesellschaft (vgl. die Formulierung im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / c) Rechte des stillen Gesellschafters

Nach § 233 Abs. 1 und 3 HGB stehen dem stillen Gesellschafter Einsichts- und Kontrollrechte zu, die v.a. dazu berechtigen, eine abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. Beraterhinweis Gemäß § 233 Abs. 1 HGB i.d.F. des MoPeG v. 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) wird ab 1.1.2024 auf die Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Anspruch auf Abfindung

Die Höhe des Anspruchs auf Abfindung des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden stillen Gesellschafters richtet sich nach dem tatsächlichen Wert. Hierbei handelt es sich um den Verkehrswert. Der stille Gesellschafter ist daher berechtigt, vom Inhaber des Handelsgewerbes die Erstellung einer Abschichtungsbilanz (Vermögensbilanz) zu verlangen. Sein Anspruch auf Abfindung sein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Mögliche weitere Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag

Über die o.g. Punkte hinaus bietet es sich in Abhängigkeit vom Einzelfall an, insb. die folgenden Punkte in einem Vertrag über eine (typisch) stille Gesellschaft zu regeln (Blaurock in Blaurock, Hdb. Stille Gesellschaft, 9. Aufl. 2020, Rz. 10.5 ff. m.w.N.): Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte des stillen Gesellschafters, B...mehr