Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerpflicht (§ 119 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 119 EStG regelt die StPfl der Energiepreispauschale und die Erfassung der Energiepreispauschale als Einnahme im VZ 2022 (vgl BMF FAQs EPP VIII.1. (Stand 20.07.2022)). Da § 2 Abs 1 EStG die sieben Einkunftsarten abschließend auflistet (vgl Musil in H/H/R, § 2 EStG Rz 66 (Januar 2019)), ist eine Steuerbarkeit der Energiepreispauschale nur da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.1 Nutzungsausfallentschädigung (Zins)

Rn 87 Im eröffneten Verfahren erhalten die Sicherungs- und Aussonderungsgläubiger als wirtschaftlichen Ausgleich für eine Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 gemäß § 169 Satz 2 und 3 spätestens drei Monate nach Anordnung der Sicherungsmaßnahme eine Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen. Die Nutzungsausfallentschädigung kann aufgrund der Verweisung in § 21 Abs. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsfolgen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses

Rn 39 Der rechtskräftige Beschluss, mit welchem der Eröffnungsbeschluss aufgehoben wird, beendet das Insolvenzverfahren. Rn 40 Die Aufhebung des Verfahrens ist gemäß § 9 öffentlich bekannt zu machen. Sind zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eintragungen gemäß §§ 31–33 vorgenommen worden, hat das Insolvenzgericht die Registerstellen sowie das Grundbuchamt von der rechtskräft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Durchschnittssteuersatz

Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 1 EStG schreibt vor, dass der Pauschsteuersatz unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a EStG zu ermitteln ist. Dies bedeutet, dass die Jahres-LSt des ArbN so berechnet wird, dass sie der ESt entspricht, die der ArbN schuldet, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat. Aufgrund der Jahresbetrachtun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.1 Einheitliches Stimmrecht infolge gemeinschaftlicher Forderung (Alternative 1)

Rn 12 Zum einen ergibt sich eine Beschränkung auf ein einheitliches Stimmrecht, wenn den Gläubigern ihr Recht nur gemeinschaftlich zusteht (§ 244 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1). Rn 13 Dazu reicht noch nicht aus, dass mehrere Gläubiger eine Leistung zu fordern haben, wenn diese teilbar ist und somit § 420 BGB unterfällt. In diesem Fall kann jeder Teilgläubiger für sich eine eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zollwert als Bemessungsgrundlage des Zolls

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Regelfall der Verzollung erfolgt durch die Anwendung eines Wertzollsatzes. Hiernach wird ein bestimmter Zollsatz in Gestalt einer Prozentangabe auf den Zollwert der Ware angewandt. Grundsätzlich ist der Zollwert in der abzugebenden Zollanmeldung anzugeben. Zum Nachweis der Ermittlung des Zollwerts müssen die hierfür erforderlichen Unterl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu den Tilgungsleistungen

Rn. 271 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter den Begriff der Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG fallen nicht die Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Darlehens (BFH v 10.12.1971, VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 und BFH v 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986,143). Wird ein einheitlicher Betrag geleistet, ist dieser in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen (BFH v 17....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die Regelung den bei der Verabschiedung des ...mehr

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FoVo 11/2022, Klarstellungsbeschluss, wenn der Unterhalt nicht gewährt wird

Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich sein Pfändungsfreibetrag für die erste bis fünfte unterhaltsberechtigte Person in unterschiedlicher Höhe. Dies berücksic...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.1.3 Unwirksame Eigentumszuordnung

Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer zunächst vereinbaren, dass Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sind, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Praktische Bedeutung kommt dieser Bestimmung nicht zu. Der in der Praxis hingegen weitaus häufigere Fall, dass in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung gemein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Rz. 2 Der Leistende kann bei dem für ihn zuständigen FA eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Ist eine Personengemeinschaft Leistender, ist der Antrag bei dem für die Personengemeinschaft zuständigen FA zu stellen. Ist eine Personengemeinschaft ertragsteuerlich nicht zu führen, ist auf die umsatzsteuerliche Zuständigkeit (§ 21 AO) abzustellen. Der Antrag bedarf keiner ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 2.1.1 Nichtbeteiligte

Rz. 6 Eine eidliche Vernehmung kommt nur bei Personen in Betracht, die weder Beteiligte i. S. v. § 78 AO sind, noch nach §§ 34, 35, 79 Nr. 3 und 4, 80, 81 AO für einen Beteiligten Auskunft erteilen müssen (z. B. Organ einer juristischen Person). Die "andere Person" muss als Dritter in einem fremden Besteuerungsverfahren zur Auskunft verpflichtet sein. § 94 AO begründet keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3 Einschränkungen des Anhörungsrechts

Rz. 28 Die der Finanzbehörde für alle typischen Fälle auferlegte Verpflichtung, den Beteiligten vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts anzuhören, gilt aber nicht uneingeschränkt. So zählt § 91 Abs. 2 AO einige Ausnahmesituationen auf, in denen von einer Anhörung abgesehen werden kann. § 91 Abs. 3 AO sieht ein Anhörungsverbot vor. Durch diese Einschränkungen wird ein Au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.1 Sollvorschrift

Rz. 5 § 28 Abs. 1 VwVfG gewährt das rechtliche Gehör als verfahrensrechtlichen Anspruch ("ist"). Für das Besteuerungsverfahren sieht § 91 Abs. 1 S. 1 AO hingegen nur eine Sollvorschrift vor. Die Finanzbehörde "soll" dem Beteiligten vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts die Gelegenheit geben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Es steht im pflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.5 Gelegenheit zur Äußerung

Rz. 22 Nach § 91 Abs. 1 AO soll dem Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Einer ausdrücklichen Aufforderung zur Äußerung bedarf es hierfür grds. nicht.[1] Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Beteiligte fachkundig vertreten ist[2] oder der Sachverhalt aus der Sphäre des Beteiligten stammt.[3] Die Gelegenheit kann sich auch konkludent aus den Umstände...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm ist Nachfolgevorschrift zu § 182 RAO und ergänzende Sonderregelung zu § 93 AO. Als allgemeine Verfahrensvorschrift gilt § 94 AO in allen Sachaufklärungsverfahren[1], und damit ohne Einschränkungen auch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren[2] sowie im Außenprüfungs- und Steuerfahndungsverfahren.[3] Wie § 93 Abs. 1 AO den Vorrang der Auskunftserteilung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.1 Eingriffsakte

Rz. 9 Das Anhörungsrecht nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO steht dem Beteiligten nur zu, wenn der Erlass eines in seine Rechte eingreifenden (belastenden) Verwaltungsakts be­vorsteht. Rechte i. d. S. sind alle subjektiv-öffentlichen Rechte einschließlich des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessenausübung.[1] Es genügt, wenn nach dem voraussichtlichen Verfahrensgang mit einem Eingriff zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.4 Auskunfts-/Eidesverweigerungsrechte

Rz. 29 Die Auskunftsperson ist vor der Vernehmung zur Sache über ein ggf. nach §§ 101, 103 AO bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Sofern von dem Auskunftsverweigerungsrecht kein Gebrauch gemacht wird, besteht eine Verpflichtung zur Eidesleistung. Ein darüber hinausgehendes eigenständiges Eidesverweigerungsrecht besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Handhabung der Freistellungsbescheinigung durch den Leistungsempfänger

Rz. 11 Der Leistende hat dem Leistungsempfänger grundsätzlich das Original der Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Freistellungsbescheinigung auf einen bestimmten Auftrag beschränkt ist. Ist die Freistellungsbescheinigung nur zeitlich befristet, lässt die Finanzverwaltung es zu, dass dem Leistungsempfänger eine Ablichtu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für das Gerichtsverfahren wird das Recht auf Gehör ausdrücklich durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert. Es gilt als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip[1] herzuleitender allgemeiner Rechtsgrundsatz aber auch für das allgemeine Verwaltungsverfahren[2] und das Besteuerungsverfahren.[3] Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beinhaltet das wichtigste Recht des Beteiligten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Anzeigefrist des § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG

Leitsatz Unter dem Rechtsbegriff "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 AO sind die Beteiligten eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens zu verstehen. Das sind nach § 78 AO der jeweilige Antragsteller und Antragsgegner eines Verfahrens oder derjenige, an den die Finanzbehörde im Einzelfall den verfahrensabschließenden Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat. Sachverhalt Di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Erhebungszeitraum

Rz. 8 Der Ez entspricht grundsätzlich dem Kj. [1] Für diesen Zeitraum wird der GewSt-Messbetrag festgesetzt[2] und die aufgrund des GewSt-Messbetrags festzusetzende GewSt erhoben.[3] Rz. 9 Hat die GewSt-Pflicht nicht während des gesamten Kalenderjahrs bestanden, tritt der Zeitraum der GewSt-Pflicht während des jeweiligen Kalenderjahrs an die Stelle des gesamten Kalenderjahrs....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben.[1] Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen kann nicht verzichte...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.4 Erklärungsfrist

Rz. 18 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind GewSt-Erklärungen für nach dem 31.12.2017 beginnende Ez grundsätzlich spätestens 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs abzugeben.[1] Für GewSt-Erklärungen, die unter Mitwirkung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe i. S. d. §§ 3, 4 StBerG angefertigt werden, müssen nach § 149 Abs. 3 Nr. 3 AO die GewSt-Erklärungen grundsätzlich spä...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Zerlegungserklärung

Rz. 20 Nach § 14a S. 1 GewStG ist eine Zerlegungserklärung abzugeben, wenn der GewSt-Messbetrag nach § 28 GewStG zerlegt werden muss. Die Zerlegungserklärung, die die für die Zerlegung erforderlichen Angaben enthält, ergänzt die GewSt-Erklärung. Besteht keine Pflicht zur Abgabe einer GewSt-Erklärung, ist auch keine Zerlegungserklärung abzugeben. Bei der Bestimmung der Festse...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung durch GewSt-Messbescheid

Rz. 13 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags erfolgt durch den GewSt-Messbescheid. [1] Erlassen wird er von den FÄ. Bei dem GewSt-Messbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO).. Folgebescheide des GewSt-Messbescheids sind der GewSt-Bescheid (§ 16 Abs. 1 GewStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 155 AO), der Zerlegungsbescheid (§ 188 AO i. V. m. §...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.6 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt.[1] Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Daneben spielen unter anderem folge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das Besteuerungsverfahren im Rahmen der GewSt ist zweigeteilt. Es wird grundsätzlich von den FÄ und den Gemeinden durchgeführt. Das Besteuerungsverfahren zerfällt in die Ermittlung und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch den GewSt-Messbescheid und die hierauf beruhende Festsetzung der GewSt durch den GewSt-Bescheid. Hierbei erlassen die FÄ den GewSt-Messbesche...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Höhe des Hebesatzes (§ 16 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 8 Die GewSt wird nach § 16 Abs. 1 GewStG auf der Grundlage des GewSt-Messbetrags mit einem Prozentsatz – hierbei handelt es sich um den sog. Hebesatz – festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird von der zur Erhebung der GewSt berechtigten Gemeinde bestimmt. In der Wahl des Hebesatzes sind die Gemeinden zwar grundsätzlich frei. Es gelten aber gesetzliche Rahmenvorschriften...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerung von Abfindungen

Die Besteuerung von Abfindungen erfolgt gem. Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich nach dem Arbeits- bzw. Tätigkeitsortprinzip. Werden im Rahmen eines Aufhebungsvertrages Lohnfortzahlungen vereinbart, ist zur Bestimmung des Tätigkeitsortes nicht auf die frühere Tätigkeit abzustellen. Vielmehr wird die Arbeitsleistung – die Verpflichtung zur Passivität – dort erbracht, wo sich der Ar...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / bb) Insolvenz des Leistungserbringers

Allein die Insolvenz des Leistungserbringers rechtfertigt indes die Versagung nicht. Dabei ist bei Bestellung eines Insolvenzverwalters, bei dem davon auszugehen ist, dass er die steuerlichen Pflichten des Schuldners erfüllt, die Freistellungsbescheinigung grundsätzlich zu erteilen. Tz. 32 des BMF-Schreibens stellt klar, dass dies entsprechend im Fall der Eigenverwaltung (vg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 33 Als Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Im Falle seiner Erfolglosigkeit kommt nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg in Betracht. Rechtsbehelfsbefugt ist nur derjenige, der geltend macht, durch den GewSt-Messbescheid beschwert zu sein. Dies kann z. B. aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung des Gewerbeertrags...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3 Entstehung der GewSt (§ 18 GewStG)

Rz. 5 Nach § 18 GewStG entsteht die GewSt mit Ablauf des Ez, für den die entsprechende Festsetzung vorgenommen wird. Entgegen dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist der Erlass eines GewSt-Bescheids keine Voraussetzung für das Entstehen der GewSt.[1] Für das Entstehen der GewSt-Schuld reicht also – unabhängig von ihrer tatsächlichen Festsetzung – der Ablauf des Ez aus, fü...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 2. Leistender

Inländische ESt-/KSt-Pflicht des Leistungserbringers unerheblich für die Abführungspflicht: Der Steuerabzug ist nach Tz. 23 und 63 des BMF-Schreibens unabhängig davon vorzunehmen, ob der Leistende in Deutschland steuerpflichtig ist[5]. Grundsätzlich kann sich nämlich der Haftende in Bezug auf seine Einbehaltungs- und Abführungspflichten wegen § 48d EStG nicht darauf berufen, ...mehr

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Güterbeförderung und Umsatz... / Zusammenfassung

Die umsatzsteuerliche Einordnung von Güterbeförderungen mit Auslandsbezug erfordert besondere Sorgfalt aufgrund der Fülle an denkbaren Sachverhaltskonstellationen und hängt vom Leistungsempfänger und nachgelagert teilweise von der Strecke ab. Für die ausführenden Spediteure stellt sich infolgedessen regelmäßig die Frage, wann sie unter Ausweis von (deutscher) Umsatzsteuer ab...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.1 Allgemeines

Für eine Zwangsversteigerung bedarf es gemäß § 15 ZVG eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist (etwas anderes gilt, wenn in dem betreffenden Bezirk Zuständigkeiten konzentriert wurden). Der Antrag wird häufig vom Verwalter gestellt. Dazu hat er nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner.[1] Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.[2] Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Der Verspätungszuschlag ist ein Druckmittel eigener Art. Durch ihn soll der Stpfl. zur Erfüllung seiner steuerlichen Mitwirkungspflichten angehalten und eine zeitnahe Steuererhebung sichergestellt werden.[1] Bei dem Verspätungszuschlag handelt es sich nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 AO um eine steuerliche Nebenleistung. Strafcharakter kommt ihm nicht zu. Geltung hat § 152 AO nac...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Einholung erweiterter Führungszeugnisse führt nicht zu Arbeitslohn

Holt der Arbeitgeber aufgrund einer Verpflichtung i.R.d. bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse ein, besteht ein überwiegend betriebliches Interesse, das der Annahme von Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegen steht. FG Münster v. 23.3.2022 – 7 K 2350/19 AO, EFG 2022, 920, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 10/22mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.2.2 Verwalter

Der Verwalter ist von Gesetzes wegen zwar nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG befugt, aber in der Regel von den Wohnungseigentümern nicht ermächtigt, den Beitrittsantrag zu stellen.[1] Wie beim Eigenantrag ist der Verwalter aber regelmäßig verpflichtet, die Wohnungseigentümer über diese Möglichkeit zu informieren und eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bzw. über das Einh...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.2 Vermögensauskunft

Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners[1] einzuholen.[2] Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßna...mehr