Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.1.1 Zertifikate

Als Zertifizierung wird ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einem Zertifikat dokumentiert. Zertifizierungen werden oft zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen (u. a. DQS, TÜV, DEKRA, QSCert® Deutschland) vergeben. Die Standards werden unabhängig oder propr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 11 Nach § 14a S. 1 GewStG ist zur Abgabe der GewSt- und der Zerlegungserklärung der Steuerschuldner verpflichtet. Die Steuerschuldnerschaft bestimmt sich nach § 5 GewStG. Als Unternehmer gilt danach der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, ist Steuerschuldner die Gesellschaft. Ist der Steuerschuldne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG garantiert den Gemeinden eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht. Den Gemeinden ist nach Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG das Recht einzuräumen, im gesetzlich vorgegebenen Rahmen die Hebesätze der GewSt festzusetzen. Diese sich aus dem GG ergebende verfassungsrechtliche Verpflichtung erfüllt § 16 GewStG. Rz. 3 § 16 GewStG beinhaltet 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.3 Form der Gewerbesteuererklärung

Rz. 14 Ab dem Ez 2011 müssen die GewSt-Erklärungen nach § 14a S. 1 GewStG vom Steuerschuldner dem zuständigen FA grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mittels Datenfernübertragung übermittelt werden. Einzelheiten insoweit ergeben sich insbesondere aus §§ 87a, 87b und 87d AO. § 14a S. 1 GewStG ist verfassungsgemäß.[1] Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5 Abbildung von Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen in der Steuerbilanz (Altersteilzeitrückstellung)

Die Abbildung von Verpflichtungen in der Steuerbilanz unterscheidet sich in vielen Punkten von der dargestellten handelsrechtlichen Abbildung. Die steuerlichen Regelungen finden sich im BMF-Schreiben v. 11.11.1999, IV C 2 – S 2176 – 102/99, BMF-Schreiben v. 28.3.2007,IV B 2-S2175/07/0002 und BMF-Schreiben v. 22.10.2018 – IV C 6 – S 2175/07/10002. Im Falle des Gleichverteilung...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4 Buchhalterische Erfassung einer Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen in der Handelsbilanz (Alterszeitrückstellung)

Die Rückstellung für Altersteilzeit besteht aus der (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistungen und der (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge. Beide (Teil-)Rückstellungen werden im folgenden aus Gründen der Übersichtlichkeit getrennt dargestellt. Es bietet sich an, beide Komponenten getrennt zu berechnen. Beide bilden zusamm...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Geltungsbereic...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.1 Bilanzielle Abbildung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter

Die Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, denen ein Abfindungscharakter innewohnt, ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung, d. h. dem Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung, als Verbindlichkeitsrückstellung für Aufstockungsbeträge (im Folgenden (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge) aufwandswirksam zu passivieren. Der nominelle...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.1 Nur die Erfüllungsrückstände bzw. Wertgutachten sind insolvenzgesichert, nicht aber die Aufstockungsbeträge

In diesem Fall ist nur die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände und das zugehörige Deckungsvermögen in die Saldierung mit einzubeziehen. Deshalb wird nur die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Ver...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.3 Abzinsung

Sowohl die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge sind abzuzinsen, solange ihre Restlaufzeit 1 Jahr übersteigt. Nach § 253 Abs. 2 HGB ist hierzu der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der abzuzinsenden Rückstellung zu verwenden. Bei der (Teil-)Rückstellun...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.2 Bilanzielle Abbildung von Aufstockungsbeträgen mit Entlohnungscharakter

Die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge, denen ein Entlohnungscharakter zugrunde liegt, wird ratierlich angesammelt. Die Ansammlung erfolgt nach IDW RS HFA 3, Rn. 21 über den Zeitraum, in dem die Aufstockungsbeträge "verdient" werden. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung in der Altersteilzeitvereinbarung getroffen worden ist, über welchen Zeitraum die Aufstockungs...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist nicht nur das jeweilige Deckungsvermögen mit den korrespondierenden Rückstellungen aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen in der Bilanz zu verrechnen. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnende...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.2 Erfüllungsrückstände bzw. Wertgutachten und die Aufstockungsbeträge sind insolvenzgesichert

In diesem Fall werden sowohl die (Teil-)Rückstellungen für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB" (SKR 03: 0967; SKR 04: 3077) erfasst. Die Buch...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.2 Blockmodell

Etwas anderes gilt im Fall des Blockmodells. In der ersten Phase, der Beschäftigungsphase, arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin in dem ursprünglich vereinbarten Umfang weiter bei "halbierter" Bezahlung. Damit gerät der Arbeitgeber über die Beschäftigungsphase sukzessiven in Höhe des noch nicht entlohnten Anteils der Arbeitsleistung in einen Erfüllungsrückstand. Der Wert der L...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.9 Rückstellung für Nachteilsausgleich

Mitarbeiter, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, müssen oftmals eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Zum Ausgleich vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen eine ausgleichende (einmalige) Zahlung (oftmals) am Ende der Altersteilzeit (sog. Nachteilsausgleich). Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist hierfür eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Denn der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.4 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Wie oben dargestellt, konnte der Arbeitgeber für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, die Aufstockungsbeträge i. H. v. 20 % nach § 4 AltTZG unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit (teilweise) erstattet bekommen. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.2007, Rn. 5,6 war der dem Bilanzierenden zustehenden Erstattungsanspruch gegenüber der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.1 Ratierliche Ansammlung bei Anwendung des Blockmodells

Bei Anwendung des Blockmodells sind nach dem BMF-Schreiben v. 28.3.2007 für die Verpflichtung aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen, in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt, ratierlich anzusammelnde Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.[1] Ge...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 5.6 Bilanzierung Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

Wie oben dargestellt, wird Altersteilzeit-Mitarbeitern oftmals die Zahlung einer Abfindung wegen der zu erwartenden Rentenkürzung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente gewährt (sog. Nachteilsausgleich). Der BFH lehnt eine Rückstellung für den Nachteilsausgleich ab.[1] Die Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers entstehe, so der BFH, erst mit dem tatsächlichen ...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6 Saldierung von Deckungsvermögen und Rückstellung

4.6.1 Bilanz Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.5 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, konnte der Arbeitgeber die Aufstockungsbeträge i. H. v. 20 % nach § 4 AltTZG unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit teilweise erstattet bekommen. Handelsrechtlich wurde die rückstellungsmindernde Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen abgelehnt. Vielmehr waren diese als Vermögensg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.2 Abzinsung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG sind Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen sind Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Ob im Fall einer Altersteilzeitverpflichtung eine Verzinslichkeit gegeben ist, muss im Einzelfall festg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.4 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt u. a. voraus, dass mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Unstrittig erfüllt ist das Kriterium bei vertraglich vereinbarten Altersteilzeitvereinbarungen. Fraglich ist jedoch, ob auch Anwartschaften zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit bei der Bemessung des Verpflichtungsbetrags zu berücksichti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.1 Gleichverteilungsmodell

Im Fall des Gleichverteilungsmodells wird die Arbeitszeit über die gesamte Zeit der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Da auch das Entgelt "halbiert" ist, tritt der Arbeitnehmer durch die reduzierte Arbeitsleistung nicht in Vorleistung. Daher entsteht auf Seiten des Arbeitgebers kein Erfüllungsrückstand. Für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase ist daher...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.10 Latente Steuern

Die handelsrechtlichen Regelungen zur buchhalterischen Erfassung einer Rückstellung für Altersteilzeit unterscheiden sich deutlich von den im Folgenden darzustellenden steuerlichen Regelungen. Daher stimmen die Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz i. d. R. nicht überein. Die unterschiedlichen Bilanzansätze von Rückstellungen für Altersteilzeit in der Handels- und Ste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7 Ausweis und Kontierung bei Vorhandensein eines Deckungsvermögens

Die vorstehend genannten Konten sind relevant, wenn ein Deckungsvermögen vorhanden ist. In diesem Fall ergeben sich zum Fall ohne Deckungsvermögen Änderungen der Kontierung bzw. zu buchenden Konten für die Abbildung der Rückstellung für Altersteilzeit in der Handelsbilanz. Beim Vorhandensein eines Deckungsvermögens i. S. d. § 246 Ab. 2 Satz 2 HGB sind zwei Fälle zu untersche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.8 Auflösung mit Beginn der Freistellungsphase

Mit Beginn der Freistellungsphase muss der angesammelte Rückstellungsbetrag seinem Verbrauch entsprechend aufgelöst werden. Die Auflösungsbeträge sind sowohl für die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge nach IDW RS HFA 3, Rn. 29 unter der Position "4. Sonstige betriebliche Erträge" in der Gewinn- und Verlustrech...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem Regelarbeitsentgelt auch aus einer sog. Aufstockung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG. Zusätzlich erhöht der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b AltTZG. Wie bereits erwähnt, werden beide Komponenten zusammen als Aufstockungsbeträge bezeichnet. Für die buchhalterische Beha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.5 Keine Saldierung mit Deckungsvermögen

Eine Verrechnung von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen mit einem Deckungsvermögen erfolgt in der Steuerbilanz nicht. § 5 Abs. 1a Satz 1 EStG verbietet die Verrechnung von Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite. Vielmehr ist das Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB auf der Aktivseite unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips unsaldie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1 Behandlung von Erfüllungsrückständen aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistung

Bei der Altersteilzeit wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert. In der Beschäftigungsphase arbeitet der Arbeitnehmer Vollzeit und in der anschließenden Freistellungsphase gar nicht mehr. Ob eine (Verbindlichkeits-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistung (im Folgenden (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände genannt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Aus Vereinfachungsgründen lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsbeschränkung: F... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO sind die zu einer Eintragung im Grundbuch erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar grundsätzlich auf "Eintragungsfähigkeit" zu prüfen. Wie vom OLG Naumburg dargestellt, ist streitig, ob eine Zustimmung, die nach § 12 Abs. 1 WEG nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Rechtssch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer geht gegen einen Beschluss vor, den man seit dem 1.12.2020 nicht mehr fassen kann. Fraglich ist, ob dieser Umstand sein Rechtsschutzbedürfnis entfallen lässt. Dies verneint das LG zu Recht. Es erinnert dabei an die allgemeinen Grundsätze zum Rechtsschutzbedürfnis. Wie vom LG ausgeführt, besteht dieses in aller Regel. Ein Ausnahmefall li...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten eine bereits errichtete Dachterrasse vor dem Wohnungseigentum 25 und den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Sondereigentümer hinsichtlich der bereits errichteten Dachterrasse, deren Fläche im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Auffassung, der Beschluss widerspreche einer ordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichtverletzung: Folgen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Pflichtverletzung eines Verwalters einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt. Diese Frage stellt sich nicht mehr, da die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abberufen können – auch solche Verwalter, die vor dem 1.12.2020 bestellt wurden (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG)....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlusskompetenz: Sondere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird bei einer Erhaltungsmaßnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum, einer Strangsanierung, zwangsläufig Sondereigentum in Mitleidenschaft gezogen. Die Wohnungseigentümer wissen, dass durch die Strangsanierung Sondereigentum ganz oder teilweise zerstört wird, z. B. Wandbeläge oder Putz. Somit stellt sich die Frage, ob die Wohnungseigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem stark gekürzten und auf seinen WEG-Kern reduzierten Fall geht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Bauträger vor. Das ist im aktuellen Recht problematisch, da jedenfalls § 9a Abs. 2 WEG eine Vergemeinschaftung nicht mehr ermöglicht. Es ist aber vorstellbar, dass § 19 Abs. 1 WEG hier weiterhilft – eine Bestimmung, die das OLG trotz se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso und Verwalt... / 1 Pflichten der Wohnungseigentümer zum Hausgeldinkasso

Im Verwaltervertrag können ohne deren Mitwirkung in Bezug auf das Hausgeldinkasso keine Verpflichtungen zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer vorgesehen werden.[1] Solche Pflichten wären als Verpflichtungen zu Lasten Dritter nichtig.[2] Praxis-Beispiel Nichtigkeit Werden die Wohnungseigentümer im Verwaltervertrag verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen[3], ist dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.4 Pflichten nach Rechtskraft des Entziehungsurteils

Das Entziehungsurteil verpflichtet den verurteilten Wohnungseigentümer zu der Veräußerung des Wohnungseigentums.[1] Es gibt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dieser Anspruch steht nur dem Erwerber zu.[2] Aus dem Entziehungsurteil ergibt sich allerdings, dass sich der frühere Eigentümer gemeinschaftsschädigend verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 15.3 Pflichten des Insolvenzverwalters

Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Hausgeldansprüche als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.[1] Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist allerdings nicht schutzlos. Für die Frage der materiellen Anwendung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO kommt es näml...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.1.1 Verstöße gegen die Pflichten aus § 14 Abs. 1, Abs. 2 WEG

Nach § 17 Abs. 2 WEG ist das Veräußerungsverlangen insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 Abs, 1, Abs. 2 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Infrage kommt die konkrete Ausgestaltung einer Vermietung eines Wohnungseigentums an Feriengäste[1] oder der Fall, dass derjenige, der ein Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktische Hinweise zur akt... / V. Auskunftsantrag so weit wie möglich spezifizieren und reduzieren

Bisher als einziges Finanzgericht lehnt das FG Berlin-Brandenburg den Auskunftsantrag aufgrund mangelnder Konkretheit ab (FG Berlin-Bdb. v. 26.1.2022 – 16 K 2059/21, EFG 2022, 985, Rz. 47, Rev. II R 6/22). Nach Erwägungsgrund Nr. 67 S. 7 zur DSGVO, sollte ein Verantwortlicher, der große Mengen von Informationen des Betroffenen verarbeitet, tatsächlich verlangen dürfen, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.1 Folgen

Diese gesetzlich angeordnete Verwaltungszuständigkeit hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Verwalter Auswirkungen unter anderem auf: Die vom Verwalter den Wohnungseigentümern zu erteilenden Informationen, z. B. nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Das Recht, Informationen zu verlangen und in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht jetzt auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / 4. Würdigung der Rechtsprechung

Vor- und Nachteile des subjektiven Verschuldensbegriffs: Durch die Zugrundelegung des subjektiven Verschuldungsprinzips ist die Rechtsprechung des BFH für den Steuerpflichtigen insoweit günstig, als er ggf. unterhalb des durchschnittlichen Steuerpflichtigen einzuordnen ist. Nach st. Rspr. gelten für ihn lediglich vereinfachte Anforderung hinsichtlich der Erfüllung von Sorgfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / 1. Allgemeines

Inhaltlich ist das Verschulden auf das nachträgliche Bekanntwerden gerichtet (vgl. hierzu Szymczak in Koch/Scholz, AO, 5. Aufl., § 173 Rz. 19) und resultiert – nicht zuletzt auch hinsichtlich der verschuldensabhängigen bzw. verschuldensunabhängigen Differenzierung nach steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen und Beweismitteln – aus der Steuererklärungspflicht als der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / d) Träger des Verschuldens

Das grobe Verschulden richtet sich zunächst an den Steuerpflichtigen als Adressat der steuerlichen Mitwirkungspflichten. In diesem Zusammenhang ist jedoch fraglich, ob dem Steuerpflichtigen ein fremdes Verschulden Dritter – wie von der Rechtsprechung angenommen – zugerechnet werden kann (etwa bei der Zurechnung des groben Verschuldens zwischen zusammenveranlagten Ehegatten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.1.3 Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung gegen einen Hausgeldschuldner kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen aus Urkunden stattfinden, wenn sich der Hausgeldschuldner in der Urkunde wegen des zu bezeichnenden Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Für das Hausgeldinkasso sind dabei 2 Wege zu unterscheiden: In Erwerbsverträgen zum Kauf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / e) Verschuldensmaßstab

Fahrlässigkeit ist nach § 276 BGB das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Ulber in Erman, BGB, 16. Aufl., § 276 BGB Rz. 14; Seichter in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK/BGB, 9. Aufl., § 276 BGB Rz. 8; Stadler in Jauernig, BGB, 18. Aufl., § 276 Rz. 23; Borggreve, AO-StB 2007, 333 [333 f.]), weshalb als Maßstab des Verschuldens die Sorgfal...mehr