Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Versicherungsmakler

Rz. 38 Nach § 93 Abs. 1 HGB hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen u. a. über Versicherungen übernimmt. Für den Versicherungsmakler ist daher im Unterschied zum Versicherungsvertreter kennzeichnend, dass keine vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / 5. Antragspflicht, § 1860 Abs. 1–3 BGB n.F.

Rz. 34 Pflichten und Genehmigungsvorbehalte können dem Betreuer auch helfen.[41] Zwar machen sie seine Arbeit zunächst aufwendiger. Sie geben ihm aber auch eine gewisse Sicherheit, wenn z.B. schädigendes Verhalten durch die Verweigerung einer Genehmigung verhindert wird. Die Haftung des Betreuers bleibt zwar auch bei einer erteilten Genehmigung bestehen.[42] Dass aber ein Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / IV. Sperrvereinbarung, § 1845 BGB n.F.

Rz. 9 Die Regelungen zur Sperrvereinbarung gem. §§ 1809, 1814, 1815 Abs. 1, 1816 BGB a.F. werden in § 1845 BGB n.F. zusammengefasst. Sie bewirkt, dass der Betreuer nicht ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts über die Vermögenswerte verfügen kann. Für welche Anlagen eine Sperrvereinbarung getroffen wird, hat der Betreuer unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften zu beach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Betreuungsverfügung, § 1816 Abs. 2 BGB

Rz. 1 Wie nach dem bisherigen § 1901c BGB a.F. ist das Betreuungsgericht bei einem Betreuungsverfahren über bestehende Betreuungsverfügung zu unterrichten, § 1816 Abs. 2 BGB n.F. Gem. § 1859 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. kann in einer Betreuungsverfügung vor Bestellung des Betreuers für andere als in § 1859 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. genannte Personen eine Befreiung gewünscht werden (siehe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / VI. Bargeld, § 1840 BGB n.F.

Rz. 12 Bargeld ist zu vermeiden und Zahlungsverkehr über das Girokonto des Betreuten abzuwickeln, § 1840 Abs. 1 BGB n.F. Das entspricht nicht nur der allgemeinen Entwicklung, sondern lässt auch Zahlungsströme besser nachvollziehen, was wiederum der Absicherung des Betreuten dient. Ausnahmen gelten nur, wenn der Betreute Auszahlungen an sich wünscht, § 1840 Abs. 2 Nr. 2 BGB n....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Sozialrechtliche Änder... / B. Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII n.F.

Rz. 3 Im SGB VIII sollen die Änderungen im BGB fortgeschrieben werden,[4] wobei schon durch das KJSG Änderungen erfolgten.[5] So wird die Pflicht des Jugendamtes, einen Vormund vorzuschlagen, um eine zur Begründung ergänzt, § 53 Abs. 2, Abs. 3 SGB VIII n.F. [6] Das gilt gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII n.F. besonders, wenn kein ehrenamtlicher Vormund gefunden wurde. Bei der Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / I. Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / F. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sowie Auskunft daraus, §§ 1, 2, 5–9 VRegV, § 78a BNotO

Rz. 21 Die Registrierung in Bezug auf Vorsorgevollmachten ist grundsätzlich unverändert (zur Patientenverfügung: siehe § 8 Rdn 3–6; zum Widerspruch gegen die Ehegattenvertretung: siehe § 10 Rdn 33). Eine erhebliche Verbesserung wird in Zukunft sein, dass eine Auskunft nicht mehr nur an Gerichte, sondern gem. § 6 VRegV n.F. auch an Ärzte möglich sein wird. Betreuer, Betreuungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einrichtung einer Betr... / I. Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers, § 1816 Abs. 5 S. 1 BGB n.F.

Rz. 32 Ehrenamtliche Betreuer entstammen fast ausschließlich dem Familien- und Freundeskreis des Betroffenen. Die Förderung ehrenamtlicher Betreuer war in der Reformdiskussion ein oft zu vernehmendes Ziel, etwa auch als Forderung an die Betreuungsvereine. Vor den Motiven des bürgerschaftlichen Engagements und der Kosteneinsparung ist dies nachzuvollziehen. Allein erscheint e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / E. Grund: Tod des Betreuten, § 1870 2. Fall BGB n.F.

Rz. 8 Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, § 1870 2. Fall BGB n.F. Bislang war das nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde als selbstverständlich vorausgesetzt.[6] Ein Aufhebungsbeschluss war und ist nicht notwendig. Als Folge endet das Vertretungsrecht des Betreuers, er darf die Erben also nicht vertreten. In dieser Deutlichkeit neu und dies im Ergebnis relativie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / I. Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / V. Vermögensübersicht statt Rechnungslegung, § 1859 Abs. 1 S. 2, 3 BGB n.F.

Rz. 25 Grundsätzlich bleibt es bei der Pflicht zur Einreichung eines Vermögensberichts, wie nach §§ 1908i Abs. 2, 1857, 1854 BGB a.F. Anders als bisher muss das aber grundsätzlich jedes Jahr geschehen, nicht nur alle zwei Jahre.[34] Das ist sinnvoll, da Betreuungen älterer Menschen, im Gegensatz zu Vormundschaften, für den § 1854 BGB a.F. konzipiert wurde, oft nicht lange an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / I. Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / III. Anforderungen an Kreditinstitut, § 1842 BGB n.F.

Rz. 8 In § 1842 BGB n.F. wird der § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB a.F. vereinfacht. Die Anforderung an das Kreditinstitut, einer ausreichenden Sicherungseinrichtung anzugehören, bleibt unverändert. Da Sparkassen ebenfalls Sicherungseinrichtungen anzugehören haben, müssen sie nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.[8] Wichtige Regelung Sparkassen werden nicht mehr ausdrücklich erwähnt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / E. Auskunftsrecht naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen, § 1790 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 10 Eine der Auskunftsplicht gegenüber nahen Angehörigen von betreuten Personen gem. § 1822 BGB n.F. (siehe § 13 Rdn 9–30) ähnelnde Pflicht enthält § 1907 Abs. 4 BGB n.F. für Vormünder.[17] Der Kreis der auskunftsberechtigten Personen wird damit deutlich über die Eltern hinaus erweitert.[18] Die Regelung geht damit weiter als die vom Gesetzgeber proklamierte Umsetzung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / III. Keine zahlenmäßige Begrenzung bei Berufsbetreuungen, § 1816 Abs. 5 S. 2 BGB n.F.

Rz. 12 Viel diskutiert wurde die Frage, ob die Anzahl der Betreuungen eines Berufsbetreuers begrenzt werden sollte. Das erscheint zunächst sinnvoll, da eine Überforderung naheliegt. Allerdings können bei einer guten Organisation sowie durch eine entsprechende personelle Ausstattung durch Angestellte beim Betreuer deutlich mehr Betreuungen geführt werden[10] als bei einem "Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / V. Verfügungsgeld, § 1839 BGB n.F.

Rz. 11 Im Gegensatz zum § 1806 Hs. 2 BGB a.F. enthält § 1839 Abs. 1 BGB n.F. eine Anweisung, wie das Verfügungsgeld zu verwahren ist: entsprechend den heutzutage üblichen Gepflogenheiten und dem Bestreben nach Absicherung des Betreuten bargeldlos auf einem Girokonto.[12] Für notwendiges Bargeld enthält § 1840 BGB n.F. eine Spezialregelung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Einwilligungsvorbehalt, § 1825 BGB

Rz. 1 Bedauerlich ist, dass ein Einwilligungsvorbehalt auch in Zukunft nur bei einer Betreuung angeordnet werden kann, § 1825 BGB n.F. Das bedeutet, dass eine Person, die eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hat, nicht ohne Betreuung an selbstschädigendem Handeln gehindert werden kann. Es wird daher weiter mühsam sein, den Betreuungsgerichten zu verdeutlichen, dass der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Führung der Betreuung ... / VII. Anlagegeld, § 1841 BGB n.F.

Rz. 14 Nicht benötigtes Geld soll bei einem Kreditinstitut, welches gem. § 1842 BGB n.F. einer entsprechenden Sicherungseinrichtung angehört (siehe Rdn 8), angelegt werden, um es zu erhalten und unter Umständen zu mehren. Dies war bislang in §§ 1806 f. BGB a.F. geregelt. Die Möglichkeiten des Betreuers zur Anlage sind vielfältiger geworden. Sperrvereinbarungen (§ 1845 BGB n.F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / C. Sprachliche und inhaltliche Modernisierung

Rz. 12 Auch wenn Kryptowährungen wie Bitcoins bewusst weiter nicht erwähnt werden, ist die Eliminierung des Begriffs des "Mündels" aus dem Betreuungsrecht mehr als zeitgemäß. Mit der terminologischen gehen strukturelle Modernisierungen einher, die insbesondere im Vermögensbereich überfällig waren. So gilt die Pflicht zum bargeldlosen Geldverkehr (§ 1840 BGB n.F.) mit nur weni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / VI. Verfahren bei Weigerung

Rz. 28 Verweigert der Betreuer sich der Informationserteilung nach § 1822 BGB n.F., können sich die nahestehenden Personen an das Betreuungsgericht wenden, welches gem. § 1862 BGB n.F. entsprechende Weisungen an den Betreuer erteilen und Zwangsgelder verhängen kann.[29] Der ordentliche Rechtsweg ist nicht eröffnet.[30] § 1822 BGB n.F. ist insofern eine weitergehende Ausformu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehegattenvertretungsre... / I. Anwendungsbereich, § 1358 Abs. 1 BGB n.F., Art. 15 EGBGB n.F.

Rz. 15 Der eingeschränkte Anwendungsbereich geht schon aus der Normüberschrift hervor – die "Gesundheitssorge". Vermögensangelegenheiten sind nur im engen, damit zusammenhängenden Rahmen umfasst (siehe Rdn 42–46). Gem. Art. 15 EGBGB n.F. gilt § 1358 BGB n.F. für alle im Inland lebenden Ehegatten.[26] Gem. § 21 LPartG gilt die Vorschrift auch für Lebenspartnerschaften. Eine Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / F. Vertretung nach dem Tod des Betreuten, § 1874 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 12 Statt der Verweisungskette §§ 1908i Abs. 1, 1893 Abs. 1, 1698a, 1698b BGB a.F. gilt nun § 1874 BGB n.F. Dabei enthält der Absatz 1 des § 1874 BGB n.F. ein Recht zur Tätigkeit bei Unkenntnis und der Absatz 2 eine Pflicht zur Tätigkeit bei Kenntnis und Dringlichkeit. Mit dem Tod des Betroffenen endet die Betreuung zwar, aber gerade dann ist meist viel zu regeln. Das betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Ausschlüsse, § 1358 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Im dritten Absatz des § 1358 BGB n.F. werden Konstellationen ausgeführt, die ein Ehegattenvertretungsrecht ausschließen. Das ist der Fall, wenn ein ausdrücklicher (geäußerter), entgegenstehender Wille bekannt oder wegen Trennung anzunehmen ist oder eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer besteht oder (Abs. 5) entsteht. Rz. 21 Eine Vollmacht kann auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VI. Umsetzung, § 1358 Abs. 6 BGB n.F.

Rz. 52 Bei der Ausübung des Vertretungsrechts hat der vertretende Ehegatte wie ein Betreuer zu handeln, also insbesondere Wünsche zu befolgen (§ 1358 Abs. 6 i.V.m. § 1821 Abs. 2–4 BGB n.F.), die Regelungen zur Patientenverfügung zu beachten (§ 1358 Abs. 6 i.V.m. §§ 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB n.F.) wie auch Genehmigungserfordernisse bei gesundheitlich gefährlichen oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 16 Die strengen Regelungen für Betreuer bei Genehmigungen, Berichten und Rechenschaftslegung werden insbesondere für ehrenamtliche Betreuer schon jetzt vielfach abgemildert. Die Vorschriften dazu waren aber bislang unübersichtlich und verstreut. Über § 1908i Abs. 2 S. 2 BGB a.F. erfolgte eine Verweisung auf § 1857a BGB a.F., von dort wiederum zu §§ 1852 Abs. 2, 1853 f. B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben, § 15 BtOG

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Ende der Betreuung, §§... / IV. Gegenstand

Rz. 25 Die Herausgabe des Vermögens des Betreuten versteht sich von selbst, ist es doch Eigentum des Betreuten, nach seinem Tod das der Erben gem. § 1922 BGB. Regelmäßig wird ein Betreuer seinen Besitz an Eigentum des Betreuten so gering wie möglich halten, so dass z.B. eher Schlüssel zur Wohnung und zu einem Bankschließfach, Sparbücher u.Ä. herausgegeben werden. Die Erweiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VII. Unberechtigte Vertretung

Rz. 53 Fraglich ist, was bei einer unberechtigten Vertretung geschieht. Es sind ohne weiteres Fälle denkbar, bei denen ein Widerspruch im ZVR nicht wahrgenommen wird (da die Einsichtnahme in das Register keine Pflicht für den Arzt ist) oder der vertretende Ehegatte einen entgegenstehenden Willen des vertretenen Ehegatten, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuung oder eine Tren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einrichtung einer Betr... / 3. Andere Hilfen

Rz. 8 Die "anderen Hilfen", bislang etwas versteckt in § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB a.F., werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung in § 1814 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betreuern in der Beantragung von S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / I. Vom Wohl zum Willen, vom Objekt zum Subjekt

Rz. 15 Wie es bereits mit der Reform im Jahre 1992 begonnen wurde, sollen Betreute (und entsprechend Mündel)[10] im Verfahren und während der Betreuung noch mehr Subjekt und weniger Objekt sein.[11] Daraus resultiert die Abkehr vom "Wohl" und die Zuwendung zu Wunsch und Willen des Betreuten (siehe auch § 12 Rdn 1–11).[12] Der Unterstützungsgedanke als Gegensatz zur Bevormund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Führung der Betreuung ... / A. Wunsch statt Wohl, § 1821 BGB n.F.

Rz. 1 Schon bisher waren die Betreuer verpflichtet, bei der Betreuungsführung nicht ihre eigenen Vorstellungen, sondern möglichst die des Betreuten umzusetzen. Gem. § 1901 Abs. 2, 3 BGB a.F. war allerdings zuvorderst das Wohl des Betreuten der Maßstab (Abs. 2) und die Wunschentsprechung konnte als nachrangig im Rahmen von Wohl des Betreuten und Zumutbarkeit für den Betreuer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / D. Schenkungen, § 1854 Nr. 8 BGB n.F.

Rz. 19 Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots im Betreuungsrecht gem. § 1854 Nr. 8 BGB n.F. eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Für Vormünder bleibt es bei der bisherigen Form des Schenkungsverbotes, also der Untersagung mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen, § 1798 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / II. Ehrenamtliche Betreuer

Rz. 17 Der Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers bleibt bestehen, § 1816 Abs. 5 S. 1 BGB n.F. (§ 1897 Abs. 6 BGB a.F.),[12] siehe zur Reihenfolge § 11 Rdn 32–35, wie auch die grundsätzliche Übernahmepflicht, § 1819 BGB n.F. Ehrenamtliche Betreuer sind auch meist von diversen Verpflichtungen befreit (siehe § 12 Rdn 15–34). Die Untersagung der Entgegennahme von Schenkungen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1 Pflichten des Berechtigten

7.1.1 Schonpflichten Gegenseitige Rücksichtnahme Da die Grunddienstbarkeit das Eigentum am dienenden Grundstück beschränkt, liegt zwischen dem Eigentümer und dem Grunddienstbarkeitsberechtigten ein Interessenwiderstreit vor: Im Allgemeinen möchte jeder der Beteiligten in größtmöglichem Umfang seine Rechte ausüben und das dienende Grundstück für eigene Zwecke nutzen. Miteinander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Nachtrunk als ... / 1 Aus den Gründen:

1. Ob der Kl. selbst Inhaber von Ansprüchen gegen die Bekl. aufgrund der Beschädigung des von ihm gefahrenen Fahrzeugs ist, kann hier dahingestellt bleiben, da er jedenfalls insoweit prozessführungsbefugt ist, nachdem ihn die finanzierende Bank ermächtigt hat, entsprechende Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. 2. Die Berufung ist jedoch unbegründet. Dem Kl. steht ein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.2 Pflichten des Eigentümers

Verpflichtung verneint Wurde das im Rahmen der Dienstbarkeit zur Benutzung überlassene Gebäude (z. B. eine Gaststätte) durch Brand zerstört, so ist der Eigentümer zum Wiederaufbau eines gleichartigen Gebäudes nicht verpflichtet.[1] Zusätzliche Baulast Aufgrund der Grunddienstbarkeit kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast verpfl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7 Pflichten der Beteiligten

7.1 Pflichten des Berechtigten 7.1.1 Schonpflichten Gegenseitige Rücksichtnahme Da die Grunddienstbarkeit das Eigentum am dienenden Grundstück beschränkt, liegt zwischen dem Eigentümer und dem Grunddienstbarkeitsberechtigten ein Interessenwiderstreit vor: Im Allgemeinen möchte jeder der Beteiligten in größtmöglichem Umfang seine Rechte ausüben und das dienende Grundstück für ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Keine Übernahme einer eigenen Pflicht des Versicherers zu Instandsetzungsmaßnahmen nach einem Leitungswasserschaden

BGB § 280 278; VVG § 1; HRB Ziffer 12.1.2; WGB Ziffer 12.1.2 Leitsatz 1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer. 2. Der VR schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines gee...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Allgemeines zu den straf- und bußgeldrechtlich relevanten Pflichten des Steuerberaters

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt bei steuerlichen Beratern richtet sich – wie generell bei Fahrlässigkeitstaten – zuvorderst nach objektiven Kriterien. Nach st. Rspr. ist auf die Durchschnittsanforderungen des jeweiligen Verkehrs- oder Berufskreises abzustellen, dem der Handelnde angehört[2]. Es stellt sich damit die Frage, welche Sorgfalt bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Pflicht zur Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung?

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Frage der straf-/bußgeldrechtlichen Relevanz einer der Steuererklärung zugrunde gelegten, von der höchstrichterlichen und/oder von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung abweichenden Rechtsauffassung stellt sich für einen mit dem Steuerrecht regelmäßig nicht vertrauten steuerpflichtigen Laien nicht im gleichen Maße wie für den steuerlichen Bera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Unerlaubtes En... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die Kl. hat gegen den Bekl. keinen Rückforderungsanspruch gemäß E.7.3 AKB i.V.m. §§ 116 VVG, 426 Abs. 2 BGB im Hinblick auf die erfolgte Regulierung. Der Bekl. ist für den geltend gemachten Regressanspruch zwar passivlegitimiert (dazu A.). Es liegt auch eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung seitens des Bekl. vor (dazu B....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Unerlaubtes En... / 3 Anmerkung:

Das Urteil enthält eine – in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung leider immer wieder zu beobachtende – entscheidende Lücke, die das zutreffende Ergebnis kaum gutzumachen in der Lage ist. Das LG Potsdam geht richtig davon aus, dass die Obliegenheit der maßgeblichen AKB, nach der die versicherte Person den Unfallort nicht verlassen darf, ohne die erforderlichen Feststellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Keine Übernahm... / Leitsatz

1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer. 2. Der VR schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Keine Übernahm... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit weitgehend überzeugender Begründung hat das LG Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Kl. gegen die Bekl. verneint und aus diesem Grunde die Klage vollständig abgewiesen. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung letztlich nicht durchdringen. a) Zuzugeben ist der Berufung allerdings, dass der im Berufungsrechtszug weiterverfolgten Festst...mehr