Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags bei seiner Einstellung in die Gewinnrücklagen

Rn. 726 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB konnte der negative Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Am Ende des Übergangsjahres wurde dann die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am letzten BilSt vor dem Übergangsjahr und der niedrigeren Pensionsrückstellung am Ende des Übergangsjahres erfolgsneutral in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtungsstruktur

Rn. 17 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Übernahme betrieblicher Schulden im Wege von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gehört zu den Standardfällen betrieblicher Praxis. Eine befreiende Schuldübernahme iSd § 414 BGB, dh ein Schuldnerwechsel, ist (im Gegensatz zu einem Gläubigerwechsel) durch die mögliche Benachteiligung des Gläub...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 81 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 In den durch § 4f Abs 1 S 3–6 EStG bezeichneten Ausnahmefällen unterbleibt beim Übertragenden eine Aufwandsverteilung. In übertragenen Verpflichtungen gebundene stillen Lasten werden aufgedeckt und entsprechend der durch die Rspr bestätigten Grundsätze (BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Fluktuation

Rn. 677 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Auch die Fluktuation, also der Arbeitgeberwechsel eines AN, kann bei der Bewertung des Gewichts der Versorgungsverpflichtung von Bedeutung sein. Da das Fluktuationsverhalten sehr unterschiedlich ist, kommt es grds. auf die individuell beim einzelnen UN festgestellten Werte an. Generell gilt, dass jüngere AN eher als ältere zu einem Wechsel d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktivierung und Passivierung latenter Steuern aus Altersversorgungsverpflichtungen

Rn. 855 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das HGB befasst sich in § 274 mit der Behandlung latenter Steuern. Für passive latente Steuern besteht eine Passivierungspflicht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1), für aktive latente Steuern ein Wahlrecht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 2), wenn sie die passiven latenten Steuern übersteigen und von dem Wahlrecht zur Anwendung der "Gesamtdifferenzbetrachtun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationale Tendenzen

Rn. 10 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Kapitalmarktorientierte UN haben für GJ ab 01.01.2005 nach Art. 4 der EG-VO Nr. 1606/2002 die IAS/IFRS in der jeweils übernommenen Fassung verb. anzuwenden (§ 315a HGB), allerdings nur für den KA. Der EA ist außer im Fall der Offenlegung nach § 325 Abs. 2a HGB nicht betroffen. Dies gilt (mit Ausnahme für Übergangsfälle) für MU, die Wertpapier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten

Rz. 42 Verbessern sich vor dem Ablauf von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich (oder ändert sich ihre Anschrift), besteht nach § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO die Verpflichtung der Partei, dies dem Gericht mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkomme...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Obligating event

Tz. 18 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein verpflichtendes Ereignis (obligating event) ist ein Ereignis, welches eine (rechtliche oder faktische) Verpflichtung schafft. Es gilt als verpflichtend, wenn es so ausgestaltet ist, dass das Unternehmen aufgrund des Ereignisses keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat. Das verpflichtende Ereignis stellt ein, wenn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Kein Aufrechnen von negativen und positiven Unterschiedsbeträgen

Rn. 723 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Weder der Einzelne, noch die Summe der negativen Unterschiedsbeträge durften mit Einzelnen oder der Summe der positiven Unterschiedsbeträge aufgerechnet werden. Dies folgt indirekt aus Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB, der zwar die erfolgsneutrale Überführung eines negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklage im Übergangsjahr gestattet(e),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Unbeachtlichkeit von Vorschaltzeiten

Rn. 638 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Passivierungspflicht ist auch unabhängig davon, ob die Versorgungszusage eine sog. Vorschaltzeit vorsieht (vgl. BetrAVG-Komm. (2018), § 1b, Rn. 79; Küting/Strickmann, BB 1997, Beilage Nr. 12 zu Heft 34, S. 1 (5)). Mit einer solchen Klausel soll erreicht werden, dass der AN erst nach Ablauf einer Mindestdienstzeit und/oder bei Erreichen e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rn. 722 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das Wahlrecht des Stehenlassens oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen konnte für alle Altersversorgungsverpflichtungen nur einheitlich ausgeübt werden. Zwar gilt auch bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen der Grundsatz der Einzelbewertung, der bei vor den im Jahr 1987 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeines

Rn. 634 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unmittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind aufgrund des § 249 Abs. 1 Satz. 1 grds. voll zu passivieren. Da § 249 erstmals auf GJ anzuwenden war, die nach dem 31.12.1986 begannen (vgl. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), war z. B. zum Ende eines GJ, das vom 01.10.1986 bis zum 30.09.1987 reichte – auch für eine am 01.09.1987 erteilte Versorg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollständige Erfüllung

Rz. 20 Der Auftrag ist erledigt, wenn der Rechtsanwalt seinen Verpflichtungen aus dem Anwaltsdienstvertrag vollständig nachgekommen ist. Rz. 21 Besteht der Auftrag darin, einen Vertrag notariell beurkunden zu lassen, dann ist der Auftrag erst beendet, wenn der Anwalt die Möglichkeit hatte, den beurkundeten Vertrag daraufhin zu prüfen, ob er das von seiner Partei Gewollte rich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen für Schuldbeitritt

Rn. 86 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Schuldbeitritt ist aufgrund der bilanziell bewirkten "Übertragung" der Verpflichtung (bei vollständiger interner Erfüllungsübernahme vollständiger Zurechnungswechsel, s Rn 27; bei quotaler interner Erfüllungsübernahme quotaler Zurechnungswechsel, s Rn 28) bereits tatbestandlich von § 4f Abs 1 EStG erfasst (s Rn 52). Demgemäß gelten bei Ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bewertung der ausgelagerten Altersversorgungsverpflichtungen

Rn. 754 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 sind Altersversorgungsverpflichtungen insoweit nicht beim zusagenden UN zu bilanzieren, wie sie durch "zugriffsfrei" ausgelagerte VG gedeckt sind. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind auch bei einer zugriffsfreien Auslagerung nach den Regeln des § 253 Abs. 1f. zu bewerten. Der Gesetzgeber hat für den Wert der Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / hh) Rechtsirrtümlich unterlassene Anpassungen

Rn. 703 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Arbeitgeber kann gebotene Anpassungen rechtsirrtümlich unterlassen haben. Eine solche Unterlassung liegt z. B. dann vor, wenn er fälschlicherweise glaubte, aufgrund seiner Wirtschaftslage nicht zur Anpassung verpflichtet zu sein. Herrscht Klarheit über den Rechtsirrtum – z. B. aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung, so ist d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 124 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die zeitliche Abgrenzung des Saldierungsbereichs schwebender Dauerschuldverhältnisse ist die Stichtagsbetrachtung (auch: Restwertbetrachtung) maßgeblich. Danach sind zur Ermittlung eines etwaigen Verpflichtungsüberschusses die zukünftigen, noch abzuwickelnden Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Dauerschuldverhältnis wertmäßig gegeneina...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausschluss der Anpassungsprüfungspflicht

Rn. 691 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Von der Anpassungsprüfungspflicht macht § 16 BetrAVG Ausnahmen für den Fall, dass dem AN eine jährliche Anpassung um mindestens 1 % zugesagt wurde (vgl. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG), für die Beitragszusage mit Mindestleistung i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG (vgl. § 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG), für die Entgeltumwandlungszusage i. S. d. § 1 Abs. 2 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 32 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Bei dem Thema "Rückstellungen" handelt es sich in Literatur und Rspr. nach wie vor um einen zentralen handelsrechtl. Schwerpunkt (der allerdings von der Behandlung der Grundzüge zur Internationalisierung der RL und der stl. Einschränkungen überlagert wird). Die Diskussion ist nicht abgeschlossen, da immer wieder neue Sachverhalte insbes. im B...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Schutzklausel

Tz. 143 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.92 kann auf die Angabe der für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen verlangten Anhangangaben ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn dies die Lage des Unternehmens in einem Rechtsstreit mit anderen Parteien über den die Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen begründend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Vertragliche Anpassungspflicht

Rn. 694 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Nicht nur aus der Anpassungsprüfungspflicht kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, die von ihm zugesagten laufenden Versorgungsleistungen anzupassen. Eine solche Anpassungsverpflichtung kann sich auch unmittelbar aus der Versorgungszusage ergeben. Bei Versorgungszusagen, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden und in denen sich der Arbeitgebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ii) Streitige Ansprüche

Rn. 704 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ist die Berechtigung der Rentenerhöhung noch streitig und damit unsicher, muss auch schon in dieser Phase aufgrund des Vorsichtsprinzips eine Rückstellung für die streitige Anpassungslast in Abhängigkeit von der begehrten Anpassung gebildet werden. Dies gilt für die nachzuzahlenden Beträge in ihrer bis zum BilSt aufgelaufenen Summe, einschli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Unbeachtlichkeit von Verfallklauseln

Rn. 640 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ebenso unbeachtlich ist, ob dem aktiven AN zum BilSt nur eine verfallbare Anwartschaft zusteht. Auch eine solche Rechtsposition begründet beim verpflichteten UN bereits eine ungewisse Verbindlichkeit (vgl. IDW RS HFA 30 (2016), Rn. 18; a. A. Jonas, DB 1986, S. 389 (390)), denn schon in dieser Phase sind die erdienten Anwartschaftsteile einem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags beim Stehenlassen der gebildeten Rückstellung

Rn. 727 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB durften die bis zum Inkrafttreten des BilMoG gebildeten Pensionsrückstellungen stehen gelassen werden, wenn dieser Wert durch spätere Zuführungen wieder erreicht wird bzw. wurde, sich also der negative Unterschiedsbetrag spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich abbaut. Solange die Pensionsrücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhangangaben bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen

Rn. 774 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber hat keine speziellen Anhangangaben für wertpapiergebundene Versorgungszusagen vorgesehen. Allerdings muss bei zugriffsfreier Auslagerung von VG § 285 Nr. 25 i. V. m. Nr. 20 lit. a) beachtet werden, der die Nennung der AK und des beizulegenden Zeitwerts (der Papiere) verlangt sowie Art. 67 Abs. 2 EGHGB, der die Angabe des Ausm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gebot einer versicherungsmathematischen Rückstellungsauflösung für Rentner

Rn. 658 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ist die Auflösung dem Grunde nach zulässig, hat sie grds. nach der versicherungsmathematischen Auflösungsmethode zu erfolgen. Dies bedeutet z. B., dass die Rückstellung für Rentner in Höhe der jährlichen Abnahme des Barwerts aufzulösen ist, die sich aus der Differenz der mit gewichteter Sterbewahrscheinlichkeiten abgezinsten künftigen Renten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Umfang der Passivierung

Rn. 651 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die UN bedeutet das Passivierungswahlrecht, dass sie frei darüber entscheiden können, ob sie eine Rückstellung nicht, teilweise oder voll bilden. Dabei haben sie anders als im Steuerrecht kein Nachholverbot zu beachten. Infolgedessen können zunächst unterlassene Rückstellungen bzw. Zuführungen zur Rückstellung zu einem späteren Zeitpunkt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionierungsgewohnheiten

Rn. 676 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Von erheblichem materiellem Gewicht für den Wert der Versorgungsverpflichtung kann auch das unterstellte Pensionierungsalter sein. Wenn z. B. die gleich hohe Beginnrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres oder erst ab Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt wird, fällt die Rückstellungshöhe sehr unterschiedlich aus, wenn man die Pensionierun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pensionsrückstellung als Erfüllungsbetrag

Rn. 673 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pensionsrückstellung ist der am jeweiligen BilSt maßgebliche Erfüllungsbetrag für die künftigen Versorgungszahlungen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2, der besagt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen sind. Das Gebot der "vernünftigen kaufmännischen B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung von Kostensteigerungen

Rn. 321 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ob bei der Bemessung lfr. Rückstellungen prognostizierte Faktorpreisänderungen zu berücksichtigen sind, war lange Zeit umstritten (vgl. zum Diskussionsstand Kessler in: Küting/Weber 1995, § 249, Rn. 321ff.). Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber handels- wie steuerrechtl. weitgehend für Klarheit gesorgt. § 253 Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Bewertun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verbi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Liability

Tz. 15 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Schuld (liability) wird in IAS 37.10 als gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens definiert, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. Diese Definition entspricht wortgleich der allgemeinen Definition fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Folgen für Erfüllungsübernahme

Rn. 90 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Da mangels Zurechnungswechsel der Verpflichtung eine "Übertragung" iS des § 4f Abs 1 EStG nicht vorliegt, läuft § 4f EStG im Fall der Erfüllungsübernahme leer. Die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 4f Abs 1 S 1, 2, 7 EStG auf "für die vom Freistellungsberechtigten an den Freistellungsverpflichteten erbrachten Leistungen" durch § 4...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung lässt trotz ihrer ausführlichen Begründung einige Fragen offen. 1. Bewilligungsreifer Sachvortrag? Der Senat bewilligt Verfahrenskostenhilfe für den in erster Linie (Rn 15) geltend gemachten Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft, wobei er allerdings offenlässt, ob es sich beim Hauptverfahren um ein "isoliertes Abstammungsfeststellungsverfahren" bzw. ein "s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Zulässiges Unterlassen von Anhangangaben; Vergütungsbericht

Rn. 740 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 286 Abs. 4 können bei Gesellschaften, die keine börsennotierten AG, KGaA oder SE sind, Angaben aus § 285 Nr. 9 lit. a) und b) unterbleiben, wenn aus der Angabe für die Gruppen auf die Bezüge eines einzelnen Mitglieds der Gruppe geschlossen werden kann. Der Gesetzgeber möchte also das einzelne Mitglied der Gruppe vor einer Preisgabe se...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Berücksichtigung von erwarteten Abgängen von Vermögenswerten

Tz. 112 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gewinne aus einer möglichen Veräußerung von Vermögenswerten sind bei der Bewertung von Rückstellungen nicht zu berücksichtigen, selbst wenn die Veräußerung in einem engen (zeitlichen und/oder sachlichen) Zusammenhang mit dem die Verpflichtung begründenden Ereignis steht (IAS 37.51f. und IAS 37.83). Diese Bewertungsanweisung hat nur klarstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ansatz

Rn. 917 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 IAS 19 verlangt ausnahmslos eine Passivierung der ungedeckten Versorgungsverpflichtungen. Nur wenn sie nicht "materiell", also unbedeutend sind, dürfen sie unerfasst bleiben (vgl. Wollmert/Achleitner, WPg 1997, S. 209 (214f.)). Letztlich bedeutet dies, dass IAS 19 grds. die Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen und ähnlicher Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Anhangangaben für Gruppen von tätigen Organmitgliedern

Rn. 731 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 285 Nr. 9 lit. a) muss für Gruppen von tätigen Organmitgliedern der Umfang der Gesamtbezüge für die jährliche Tätigkeit, die die Gruppe erhalten hat, angegeben werden. Eine Angabe pro Person ist also nicht erforderlich. Der Begriff der KapG wird i. S. d. Art. 67 Abs. 2 EGHGB zu verstehen sein, der entsprechend anzuwenden ist. Rn. 732 St...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Inanspruchnahme bzw. Auflösung von passivierten Rückstellungen

Tz. 131 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ist die als Rückstellung passivierte unsichere Verpflichtung zu erfüllen (= Inanspruchnahme), so ist die Rückstellung erfolgsneutral zu verbrauchen. Wenn es dagegen nicht mehr wahrscheinlich ist, dass mit der Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist, so ist die Rückstellung erfolgswirks...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Nachträgliche Anmeldung eines Streitgenossen bei noch nicht erfolgter Erstattung an einen anderen Streitgenossen

Rz. 78 Hat der Gegner auf die Kostenfestsetzung der früheren Anmeldung noch nichts gezahlt, darf auch der nachträglich anmeldende Streitgenosse seinen Haftungsanteil nach Abs. 2 geltend machen, soweit er sich noch einer Forderung des Anwalts ausgesetzt sieht oder aber diese bereits erfüllt hat. Für ihn gilt ebenfalls, dass ihm nach den konkreten Umständen Ausgleichsansprüche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anhangangaben für Gruppen von ehemaligen Organmitgliedern

Rn. 738 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 In die Angabepflichten muss auch die Gruppe der ehemaligen Organmitglieder einbezogen werden (vgl. § 285 Nr. 9 lit. b)), wobei die Angaben nicht pro Person, sondern nur für die Gruppe insgesamt zu erfolgen haben. Die Anhangangaben betreffen die Gesamtbezüge, zu denen Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Besonderheiten bei der Bewertung von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen

Tz. 124 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Der best estimate von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen ist die bestmögliche Schätzung der Geldwerte der Aufwendungen, die zur Erfüllung oder Ablösung der geschuldeten Leistung erforderlich sind. IAS 37 regelt nicht, ob dabei die Voll- oder die Teilkosten zu berücksichtigen sind. UE sind Rückstellungen für Sach- oder Dienstleistungsv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / jj) Keine Geltendmachung berechtigter Ansprüche

Rn. 705 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Fraglich ist, wie das UN potenzielle Lasten aus berechtigten, aber nicht erhobenen Forderungen auf Anpassung der Betriebsrente bilanziell behandeln muss. Sicher ist nur, dass es verjährte und verwirkte Ansprüche nicht mehr zu befriedigen hat und dass demnach ­insoweit keine Lasten zu berücksichtigen sind (vgl. BetrAVG-Komm. (2020/I), § 16, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausweitung von Fehlbeträgen

Rn. 652 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Da das UN frei darüber entscheiden darf, ob es eine Rückstellung nicht, teilweise oder voll bildet, darf es auf Altzusagen und deren Erhöhungen beruhende Fehlbeträge noch ausweiten. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB enthält keine Einschränkung. Es wird auch keine Beseitigung von vor dem 01.01.1987 entstandenen Fehlbeträgen verlangt.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Nachholende Betriebsrentenanpassung

Rn. 692 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das BAG hatte entschieden, dass die seit dem Rentenbeginn eingetretene Teuerung auch dann voll auszugleichen ist, wenn an einem vorgelagerten Prüfungsstichtag eine Anpassung wegen unzureichender wirtschaftlicher Lage unterblieb (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91, DB 1992, S. 2401f.). Dieser volle Teuerungsausgleich trotz zwischenz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einverständnis

Rz. 14 Im Falle des § 128 Abs. 2 ZPO muss die Entscheidung, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, mit Einverständnis der Parteien erlassen worden sein. Dieses Einverständnis kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erteilt werden, wenn der Erklärungsgehalt eindeutig bestimmbar ist. Reines Schweigen der Parteien auf die Ankündigung des Gerichts, ohne mündliche Verhan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anzeigepflicht, § 55 Abs. 5

Rz. 98 Nach § 55 Abs. 5 ist der Anwalt verpflichtet, Vorschüsse und Zahlungen gegenüber der Staatskasse anzuzeigen. Der Anwalt ist daher nicht nur verpflichtet, bei Anbringung seines Festsetzungsantrages anzugeben, welche Zahlungen und Vorschüsse er bislang erhalten hat; ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, nachträgliche Zahlungen noch anzugeben, da anderenfalls die Staatsk...mehr