Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Nicht- oder nur unwesentliche Besteuerung

..., nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, ... Rz. 41 [Autor/Stand] Unbedeutender Anwendungsbereich des § 16. Der Anwendungsbereich des § 16 ist in der Praxis sehr gering.[2] Dies beruht in erster Linie auf der Tatsache, dass § 16 zwar einerseits nicht auf nahestehende Personen abstellt, jedoch andererseits eine im Ausland ansässige Person voraussetzt, die mit ihren Ein...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 33 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 420]

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Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht.[1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. Daher ist auch ein Schweigen auf eine Kündigung bedeutungslos und bewirkt insbesondere kein Einverständnis des Empfängers mit der...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 4.2 Reichweite der Lieferkette und der jeweiligen Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD

Bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zeichnete sich ab, dass die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich in einigen wesentlichen Punkten dem Konzept des LkSG folgen dürfte. Auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen kam es entgegen ursprünglicher Versuche nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. ü...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 4 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses: Der Umfang bestimmt sich nach der Größe des Unternehmens

Kapitalgesellschaften & Co. unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie erforderlichenfalls ergänzender Unterlagen. Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen bestimmt sich nach der Größe des Unternehmens i. S. d. § 267 HGB.[1] Für Kleinstgesellschaften wurden hierbei durch das MicroBilG weitere Erleichterungen geschaffen. Diese müssen na...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.3 Ausnahme von der Anwendung der ergänzenden Bestimmungen

Ausnahmsweise keine Anwendung finden die Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach § 264b HGB [1] für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, wenn: die Gesellschaft in den Konzernabschluss und Konzernanlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters[2] oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen W...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 78 enthält auch nach der Anpassung an die DSGVO eine Regelung zur Aufrechterhaltung des Sozialdatenschutzes bei Weitergabe an Dritte, die keine in § 35 SGB I genannten Stellen sind. Damit dient er in Form einer weiteren Beschränkung dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsprinzip, das seit 25.5.2018 zu den unmittelbar geltenden Grundsätzen der Verarbeitung personenbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.5.2 Angabe und Erläuterung im Anhang

Hintergrund für das Entfallen des außerordentlichen Ergebnisses ist die Aufgabe der Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit. In der Praxis können indes außergewöhnliche Vorgänge nicht einfach außer Acht gelassen werden. Oft sind sie Bestandteil eines unternehmerischen Handelns: Denn in jedem Unternehmen können solche Erträge vorkommen, d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde

Leitsatz 1. Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt (FA) beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. 2. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das FA ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtf...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 1 So wirkt die Entlastung

Mit der Entlastung billigen die GmbH-Gesellschafter die Art und Weise, wie der Geschäftsführer die Geschäfte geführt hat, und verzichten für den Entlastungszeitraum darauf, mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit der Entlastung verzichten die Gesellschafter auch darauf, mögliche Kündigungs- oder Abberufungsgründe dem Geschäftsführer gegenüber geltend zu mache...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 6.2 Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut

Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut ist nach Vorstellung des Gesetzgebers, wer Versammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalterin oder Verwalter trifft.[1] Offenlegung im Streitfall Im Streitfall kann es notwendig werden, die interne Organisation des Unternehmens offen zu legen, um den Personenkreis zu bestimmen, ...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 7 Bekanntgabe der Betriebsratskosten

Die Bekanntgabe der Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats kann betriebsverfassungswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Das BetrVG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, die es dem Arbeitgeber erlaubt oder untersagt, die durch die Amtsausübung des Betriebsrats entstandenen Kosten bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unangemessene Verwertungsregelung bei Lohnzession.

Rn 29 Insgesamt nichtig ist eine formularmäßige Sicherungsabtretung aller pfändbaren Ansprüche eines Kreditnehmers aus einem Arbeitsverhältnis bei unangemessener Verwertungsregelung. Die existentiellen Interessen des Arbeitnehmers sind nur gewahrt, wenn die Verwertung der Forderung so rechtzeitig angekündigt wird, dass er sich noch bemühen kann, die weit reichenden Folgen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirtschaftliche Bedeutung.

Rn 3 Die wirtschaftliche Bedeutung des Pfandrechts an Rechten ist nicht sehr hoch. Die Sicherungsabtretung (Rn 7 ff) hat es in erheblichem Umfang verdrängt; Grund dafür ist va die nach § 1280 notwendige Offenlegung. Nicht unerhebliche praktische Bedeutung hat das Pfandrecht noch aufgrund von Nr 14 AGB-Banken u Nr 21 AGB-Sparkassen insb bei Wertpapieren sowie bei der Verpfänd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Weitergeleiteter EV.

Rn 32 Der in der Praxis eher ungebräuchliche weitergeleitete EV meint die Verpflichtung des Käufers, Weiterveräußerungen unter Offenlegung des EV so vorzunehmen, dass der Verkäufer weiter Eigentümer bleibt. Er ist wegen Unvereinbarkeit mit dem Vertragszweck gem § 307 I unwirksam, wenn der Käufer Wiederverkäufer ist (zu AGBG BGH NJW 91, 2285, 2286 [BGH 04.03.1991 - II ZR 36/9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Gem 1 sind nach hM nicht etwa nur Ansprüche (so der Wortlaut), sondern alle aus der Mitgliedschaft fließenden Rechte der Gesellschafter, also alle individuellen Verwaltungs- und – vorbehaltlich 2 – Vermögensrechte, unübertragbar (Abspaltungsverbot). Für Rechte der GbR selbst gilt § 711a nicht. Die Vorschrift in 1 ist zwingend (BGH NJW 52, 178; 62, 738), die Ausn nach 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erklärender.

Rn 4 Der Erklärende muss Vermieter oder die Erklärung muss dem Vermieter nach §§ 164 ff (Rn 5) zurechenbar sein (KG MDR 98, 529; LG Berlin GE 99, 777). Die Angabe weiterer Erklärender, die nicht Vermieter sind, soll ein Erhöhungsverlangen unwirksam machen (LG Berlin ZMR 99, 822; zw). Ist eine jur. Person Vermieter, muss die Erklärung von einem vertretungsberechtigten Organ a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formgültigkeit (Abs 1).

Rn 1 Art 25 betrifft die Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand (vgl Art 3 I lit a). Dazu gehört auch eine Brautgabevereinbarung (Budzikiewicz FS Neumayr II [23] 1725, 1732). Die Vorschrift entspricht bis auf Abs 3 dem für die Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung maßgeblichen Art 23. Die Sachnorm des Abs 1 stellt ein sachrechtliches Mindestforme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretung.

Rn 80 Vertragsbezogene Erklärungen der Mietvertragsparteien sind nicht ›höchstpersönlich‹ – eine Vertretung im fremden Namen nach §§ 164 ff ist daher zulässig. Einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters oder Mieters bedarf es nicht (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff). Nach § 164 I 2 notwendig, aber auch ausreichend ist, dass sich die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vermieter.

Rn 4 Die Modernisierungsankündigung muss nach § 555c I vom Vermieter, von einem entsprechend § 185 Ermächtigten (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 26) oder einem Vertreter (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 19; 08, 1218 Rz 26) abgegeben werden (allg § 535 Rn 80 ff). Die Ermächtigung muss nicht offenbart werden (BGH NJW 14, 1802 [BGH 19.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 19 Darlegungs- und beweispflichtig für den Leistungsstand und die für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anzusetzenden Vertragspreise ist nach allg Grundsätzen der Unternehmer. Im Prozess muss er darüber hinaus auch zu den ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb nachvollziehbar vortragen (Erstdarlegungslast). Anders nur, wenn er sich auf die gesetzliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Arten von Rechtsmängeln.

Rn 3 Ein Rechtsmangel liegt gem §§ 327g iVm 327d vor, wenn die rechtlichen Beschränkungen im Hinblick auf die Nutzung des digitalen Produkts nicht den subjektiven und objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit des Produkts gem § 327e II, III entsprechen. Insb die Eignung für die gewöhnliche Verwendung gem §§ 327g, 327e III 1 Nr 1 wird dabei maßgeblich durch die nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Handeln in fremdem Namen des Vertretenen (Offenkundigkeitsprinzip).

Rn 30 Der Vertreter muss gem I 1 im Namen des Vertretenen handeln, wenn die Rechtsfolgen nicht bei ihm selbst, sondern in der Person des Vertretenen eintreten sollen. Die direkte Stellvertretung bedarf daher der Offenlegung. Das Offenkundigkeitsprinzip dient im Stellvertretungsrecht in erster Linie dem Schutz des Vertragspartners, daneben aber auch dem Bedürfnis des allg Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterrichtungspflicht (Abs 2).

Rn 4 Im Falle einer offenen Abtretung (II 1) sowie nach Aufdeckung einer stillen Zession (II 2, 3) ist der Darlehensnehmer unverzüglich (§ 121 I 1) über den Gläubigerwechsel u die Kontaktdaten (Art 246b § 1 I Nr 1, 3 u 4 EGBGB) des neuen Gläubigers in der Form des § 492 V zu unterrichten. Das gilt auch bei einem Gläubigerwechsel kraft Gesetzes. Die Unterrichtungspflicht trif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 4 Die schon in Art 22 II WoImmoKrRL vorgeschriebene vorvertragliche Informationspflicht des Darlehensgebers erstreckt sich darauf, ob er ein Beratungsentgelt verlangt, wie hoch dies ist bzw, wenn sich die Höhe noch nicht bestimmen lässt, nach welcher Methode es berechnet wird (Art 247 § 18 I 1 Nr 1, S 2 EGBGB). Außerdem muss der Darlehensgeber zur Orientierung des Verbrau...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Pflichtteilsverzicht

Rz. 591 Ehegatten können auf die ihnen gegen den Nachlass zustehenden Rechte schon zu Lebzeiten des Erblassers verzichten.[586] Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Eine Beurkundung, die das US-amerikanische Recht ohnehin nicht kennt, ist nicht erforderlich. Regelmäßig erfolgt der Verzicht im Rahmen eines Ehevertrages (antenuptial contract) oder einer Trennungs- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Wirkungsweise/Prüf- und Hinweispflicht.

Rn 22 Aus alledem folgt: Sind vereinbarte Beschaffenheiten nicht eingehalten, ist das Gewerk auch ohne eine Einschränkung der Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit mangelhaft; erst recht kommt es nicht auf die Entstehung eines Schadens an (Ddorf NJW-RR 96, 146 [OLG Düsseldorf 14.07.1995 - 22 U 46/95]; Köln NJW-RR 05, 1042 [OLG Köln 22.09.2004 - 11 U 93/01] – unzureichende Arc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlen einer besonderen vertraglichen Regelung.

Rn 32 a) Bis zur Verwertungsreife ist der Sicherungsgeber bei einer stillen Sicherungszession berechtigt (§§ 185 I, 362 II; BGH WM 14, 1009 Rz 18), die sicherungshalber abgetretene Forderung im eigenen Namen ggf unter vorheriger Ausübung eines Gestaltungsrechts im Rahmen der Sicherungszweckabrede (Pal/Grüneberg § 398 Rz 25), die idR auf den normalen Geschäftsbetrieb abstellt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Zession.

Rn 99 Ähnl wie beim echten Vertrag zugunsten Dritter lässt sich der Bereicherungsausgleich nach Abtretung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung über eine Parallelwertung zu den Anweisungsfällen bewerkstelligen (so die hM BGH NJW 12, 3373 Rz 7 – Rückforderung überzahlter Abschleppkosten bei Zession an Abschleppunternehmen; NJW 05, 1369 – abgetretene Versicherungsleist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Informationspflichten (Abs 2).

Rn 7 II erlegt dem Darlehensvermittler ggü dem Verbraucher, nicht auch Dritten, in Umsetzung von Art 5 I 4b, VI u Art 6 I 2 VerkrRL 2008 zur Schaffung von Transparenz zusätzlich zum Darlehensgeber die vollen, rechtzeitig vor Abschluss des Vermittlungsvertrages zu erfüllenden Informations- u Erläuterungspflichten aus § 491a u aus Art 247 § 13 II EGBGB auf, seit dem 30.7.10 au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Rn 47 Die Verletzung von Immaterialgüterrechten unterliegt in erster Linie den immaterialgüterrechtlichen Spezialregelungen (§ 823 Rn 65). Daneben mag bei besonders verwerflich erscheinenden Verletzungen vereinzelt eine Heranziehung des § 826 in Betracht kommen (zB BGH NJW 77, 1062 [BGH 18.02.1977 - I ZR 112/75]; abgelehnt: Frankf GRUR-RR 05, 317, 319). Da es hier va um Schl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 145 Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs ist die Offenlegung der für den Pflichtteilsanspruch notwendigen Berechnungsfaktoren.[262] Der Auskunftsschuldner ist danach verpflichtet, Auskunft über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.[263] Auskunftsschuldner sind alle Erben als Gesamtschuldner. Rz. 146 Dabei besc...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Klageantrag

Rz. 192 Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1196 BGB – Eigentümergrundschuld.

Gesetzestext (1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden. (2) Zu der Bestellung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Grundschuld für ihn in das Grundbuch eingetragen werden soll, und die Eintragung erforderlich; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (3) Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a oder § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Anfechtbarkeit der Ablehnung

Rz. 446 [Autor/Stand] Die Versagung der Akteneinsicht erfordert einen Bescheid mit kurzer Begründung,[2] von der nur abgesehen werden kann, wenn durch Offenlegung der Gründe der Untersuchungszweck gefährdet wäre (vgl. § 147 Abs. 5 Satz 4 StPO); die Begründung ist allerdings aktenkundig zu machen. Rz. 447 [Autor/Stand] Verweigert die FinB/StA die Akteneinsicht, steht dem Verte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Hersteller iSd § 4 I ist zunächst der Endprodukthersteller, § 4 I 1 , also derjenige, der eine neue Sache in seinem Organisationsbereich für eigene Rechnung produziert (s nur Brüggemeier/Reich WM 86, 149, 151; Soergel/Krause § 4 Rz 3). Im Konzern können auch Mutter- und Tochtergesellschaft Hersteller sein, sofern sie beide Herstellungsleistungen (und nicht etwa bloße Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, kommen vor allem folgende Pflichten zu: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betroffenen Arbeitnehmer vor Inbetriebnahme oder Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz.[2] Sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die RL während der Liquidationsphase ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG in entsprechender Anwendung der §§ 325 bis 329 offenzulegen (vgl. so auch MünchKomm. GmbHG (2022), § 71, Rn. 41). Die Pflicht zur Offenlegung erstreckt sich dabei auf die Eröffnungsbilanz, den Erläuterungsbericht sowie auf die JA während der Liquidationsphase und die sie ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. "Entsprechend" anwendbare Vorschriften

Rn. 8 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die "entsprechend" anwendbaren "Vorschriften über den Jahresabschluß" sind Aber auch die Vorschriften über die Prüfung (vgl. §§ 316ff.) und die Offenlegung (vgl. §§ 325ff.) sind anzuwenden. Dass der Gesetzgeber von einer Prüfung ausgeht, ergibt sich aus § 71 Abs. 3 GmbHG, wonach das Geri...mehr