Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht (vgl. BAG AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87), wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht erheblich – i.d.R. schuldhaft – verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) Personenbedingte Kündigung

Ein personenbedingter Kündigungsgrund kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeit oder Eignung zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung verloren hat (BAG NZA 2003, 483, 485). Im Einzelnen ist zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt die Fähigkeit oder Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, fehlen oder sie erheblich eingeschränkt i...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG

Der allgemeine Kündigungsschutz (§§ 1–14 KSchG) schützt Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung insofern, als ein Arbeitgeber eine Kündigung auf einen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrund stützen muss, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG. Ferner ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebs- oder Personalrat der Kündigung aus einem der in § 1...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / ee) Kollektive Auswahlrichtlinien und Interessenausgleich mit Namensliste

Liegt der betriebsbedingten Kündigung eine tarifliche oder betriebliche Auswahlrichtlinie oder ein Interessenausgleich mit Namensliste zugrunde, sind die für den Arbeitgeber günstigen Vorschriften des § 1 Abs. 4 u. 5 KSchG zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG

a) §§ 138, 242, 612a BGB Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sa...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / bb) Kausaler Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten

Durch den inner- oder außerbetrieblichen Grund muss ein Überhang an Arbeitskräften entstehen, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG NZA 1986, 155 f.).mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 1. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Jede ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist und des richtigen Kündigungstermins gebunden. Eine zu kurz bemessene Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sie sich nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Lässt sich die richtige Kündigungsfrist hingegen per Auslegung ermitteln, ist die Kündigu...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) (Tarif-)Vertraglicher Kündigungsschutz

Kündigungsschranken können sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Von besonderer Bedeutung sind tarifliche Regelungen zur ordentlichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern (z.B. § 34 Abs. 2 TVöD). Bei einzelvertraglichen Vereinbarungen sind § 622 Abs. 6 BGB und die §§ 305 ff. BGB zu beachten.mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) §§ 138, 242, 612a BGB

Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) AGG

Kündigungen außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes sind unmittelbar am Maßstab des AGG zu messen (BAG NZA 2014, 372, 374 ff.). Erfolgt eine Kündigung wegen unzulässiger Benachteiligung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG), ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig. Für unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallende Kündigungen sind die materiellen Diskriminierungsverbote im AGG aufgr...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / cc) Dringlichkeit des betrieblichen Erfordernisses

Die betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein. Es darf dem Arbeitgeber nicht möglich sein, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen (BAG NZA 1986, 823). Der Arbeitgeber muss daher vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine objektiv mögli...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / aa) Betriebliche Erfordernisse

Betriebliche Erfordernisse können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben. Bei innerbetrieblichen Gründen ist die unternehmerische Entscheidung gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtl...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / dd) Sozialauswahl

Schließlich muss eine betriebsbezogene Sozialauswahl erfolgen, § 1 Abs. 3 KSchG (zur ausnahmsweise unternehmensbezogenen Sozialauswahl BAG NZA 1996, 307, 308; zu den Einschränkungen BAG NZA 2008, 753, 755). Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf vergleichbare Arbeitnehmer. Entscheidend sind die tatsächliche Einsetzbarkeit (vergleichbare Aufgabenbereiche), die rechtliche Ein...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Geltungsbereich

In den persönlichen Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fallen alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse seit sechs Monaten ununterbrochen in demselben Betrieb oder Unternehmen bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wobei Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei engem sa...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Gesetz

Im Normalfall richten sich Kündigungsfrist und Kündigungstermin nach § 622 BGB . Danach können beide Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, § 622 Abs. 3 BGB...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / b) (Tarif-)Vertragliche Kündigungsregelungen

In Tarifverträgen können abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen, Kündigungsterminen und zur Entstehung verlängerter Kündigungsfristen geregelt sein, § 622 Abs. 4 BGB. Voraussetzung ist ein normativ auf das Arbeitsverhältnis wirkender Tarifvertrag oder eine Bezugnahmeklausel auf den im Geltungsbereich des Arbeitgebers geltenden Tarifvertrag. Einzelvertragliche Regelungen,...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) Wichtiger Grund "an sich"

Ein an sich wichtiger Grund zur Kündigung kann in einer erheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht oder in der schuldhaften Verletzung einer Nebenpflicht liegen. Bei einer Nebenpflichtverletzung müssen jedoch erschwerende Umstände verstärkend hinzutreten (BAG NZA 2010, 1348, 1349 f.). Als wichtiger Grund an sich geeignet ist nicht nur eine erhebliche Pfl...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Keine milderen Mittel

Stehen mildere Mittel (ordentliche Kündigung, Abmahnung) zur Verfügung, scheidet eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB aus (BAG NZA 2010, 1227, 1231). Da ein zumutbares Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist schon im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen ist, kommt an dieser Stelle nur der Abmahnung Bedeutung zu. Sie kann aber entbehrlich sein, we...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / b) Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, ...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Schonfristzahlung bei einer Zahlungsverzugskündigung

Es gehört zu den rechtspolitisch wohl fragwürdigsten Entscheidungen des Gesetzgebers, dass Schonfristzahlungen bei einer Zahlungsverzugskündigung zwar die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam werden lassen, aber keine Auswirkungen auf die ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben soll. Dieses Problem ist durch die Rechtspre...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / b) Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag

Die Nichtzahlung einer titulierten Forderung aus dem Mietvertrag stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, die eine ordentliche Kündigung begründen kann. Nach Ansicht des BGH (WuM 2016, 365 = MDR 2016, 760 = NZM 2016, 550 = ZMR 2016, 523 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 56 m. Anm. Börstinghaus; Dötsch MietRB 2016, 190) ist ein...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) Ausgleich der Zahlungsrückstände

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, was aus einer – hilfsweise – erklärten ordentlichen Kündigung wird, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgrund einer Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam geworden ist. Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des VIII....mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / b) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Banken räumen sich das Recht ein, die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden, sofern weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist (Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken). Diese Klausel ist von der Rechtsprechung bislang als unbedenklich betrachtet worden, zumal di...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / d) Nacherben

Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt gem. §§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 1 S. 1 BGB ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Nach...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / d) Zweifamilienhauskündigung

Gemäß § 573a BGB kann ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen auch ohne Vorliegens eines berechtigten Interesses gekündigt werden. Das klingt einfach, macht aber immer wieder Schwierigkeiten, wenn es darum geht festzustellen, was alles mitzählt. Zunächst hatte der BGH (NZM 2008, 682) entschieden, d...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere Auffassung verlangte das Vorliegen einer Mangellage a...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / b) Vorliegen eines Bedarfsgrundes bei einer Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter setzt einen sog. Bedarfsgrund voraus (hierzu umfassend Fleindl, Die Eigenbedarfskündigung – Tatbestand und Rechtsmissbrauch – Vortrag auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2016 herunterladbar unter www.mietgerichtstag.de ): Er muss die Wohnung benötigen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Rechtsentscheid v. 20.1.1988 – NJW 1988, 904, ...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / c) Vortäuschen von Eigenbedarf

Dass das Vortäuschen von Eigenbedarf einen zumindest versuchten Betrug darstellen kann und den Vermieter schadensersatzpflichtig macht, dürfte heute allgemein bekannt sein. Das Problem dieser Verfahren liegt im Tatsächlichen und im Nachweis der Täuschungshandlung. Deshalb ist die sorgfältige Vorbereitung einer Beweisaufnahme durch das Gericht und den Mietervertreter besonder...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / d) Kündigungsausschlussvereinbarungen

Seit der Mietrechtsreform von 2001 sind an die Stelle der alten einfachen Zeitmietverträge in der Praxis Kündigungsausschlussvereinbarungen getreten. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hängt von verschiedenen Parametern ab: Individualvereinbarung oder Formularvertrag; die Vereinbarung gilt für Vermieter und Mieter oder nur für den Mieter; sie ist mit einer Staffelmiete verb...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Kündigungsausschluss bei nicht vorhersehbarem Eigenbedarf

Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss nicht über die A...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / c) Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von Eigenbedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (so schon BGH NJW 2009, 2059; WuM 2011, 634). In der Praxis taucht dabei teilweise das Problem auf, dass die Mietvertragsparteien im Räumungsprozess einen Räumungsvergleich schließen. Hier stellt sich die Frage, ob damit die Ungewissheit über die Berec...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / a) Mischmietverhältnis

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 553 = NZM 2015, 657 = ZMR 2015, 847 = MietPrax-...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / c) Eigenbedarf von Personengesellschaften

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten für sich oder für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt. Inwieweit Personengesellschaften Eigenbedarf haben können ist seit Jahren Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wird es demnächst wieder sein. Umstritten ist nämlich, ob es bei einer Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) genügt, wenn einer...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / b) Vorratskündigung

Schadensersatzverfahren wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs sind durchaus nicht selten. Überwiegend geht es um die Frage, ob der Eigenbedarf wirklich bestanden hat und erst nach erfolgter Räumung durch den Mieter entfallen ist. Der BGH (NZM 2017, 23 = WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 61 m. Anm. Börstinghaus; Börstinghaus jurisPR-BGHZivilR 1/2017 Anm. 2;...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Kündigungsfrist

Die fristlose Kündigung ist gem. § 314 Abs. 3 BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurückgegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags gem. § 89a HGB innerhalb ange...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / VI. Sonderkündigungsschutz

Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 S. 2 SGB IX Das BAG (Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 381/14, ZAT 2016, 100 m. Anm. 102) klärt eine äußerst praxiserhebliche Streitfrage des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen: Nach § 85 SGB IX bedarf jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integr...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / 2. Vertragliche Kündigungsfrist und Günstigkeitsvergleich

Hinweis: Änderung der Rechtsprechung. Mit Urteil vom 29.1.2015 (2 AZR 280/14, ZAT 2015, 99) hat das BAG seine Rechtsprechung zum Maßstab des Günstigkeitsvergleichs vertraglicher Kündigungsfristen geändert. Danach gilt nun: Eine vertragliche Kündigungsfrist kann sich gegen die maßgebliche gesetzliche Kündigungsfrist nur durchsetzen, wenn sie in jedem Fall zu einer späteren Bee...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Eigenbedarfskündigung – Wohnbedarf

Man möchte fast sagen, "wenn es mal wieder länger dauert"; denn ein Eigenbedarfsverfahren beschäftigte den BGH jetzt schon zum zweiten Mal: Der Vermieter hatte im Oktober 2012 eine vom Mieter im Jahre 2000 angemietete ca. 130 qm große Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil der Sohn dort mit einem guten Freund während seines Studiums wohnen wollte. Das LG hatte die Klage ...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / V. Betriebsratsanhörung

Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG – abschließende Stellungnahme Mit Urteil vom 25.5.2016 (2 AZR 345/15, NZA 2016, 1140) hat der Zweite Senat des BAG – der sog. Kündigungsschutzsenat – seine Rechtsprechung geändert und die Grundsätze (BAG, Urt. v. 24.6.2004 – 2 AZR 461/03) aufgegeben. Die Entscheidung ist zu einer Änderungskündigung ergangen, sie hat jedoch universellen C...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / c) Verweigerte Instandsetzungsarbeiten

Den Vermieter trifft gem. § 535 Abs. 1 S. 3 BGB die Erhaltungspflicht und den Mieter – als Kehrseite der Medaille – die Verpflichtung solche Arbeiten zu dulden, § 555a BGB. Strittig war, ob der Vermieter bei einer Weigerung des Mieters die erforderlichen Arbeiten zu dulden, kündigen konnte oder zunächst Duldungsklage erheben muss (dafür Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Miet...mehr

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ZAP 12/2016, Streitwertkata... / I. URTEILSVERFAHREN

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ZAP 16/2015, Sparkassen-AGB: Intransparenz über ein Kündigungsrecht

(BGH, Urt. v. 5.5.2015 – XI ZR 214/14) • Die Bestimmung in den Sparkassen-AGB "Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen....mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 4. Kündigungsabfindung neben Sozialabfindung

Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG . Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Diese und der bei ihr gebildete Betriebsrat schlossen am 15.1.2014 eine Vereinbarung ab, die als "Interessenausgleich" bezeichnet wurde. Nach deren § 4 steht den von einer Kündigung betroffenen Mitarbeitern eine nach § 1a Abs. 2 KSchG zu berechnenden Abfindung z...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / b) Bedeutung eines Stimmbindungsvertrags bei der Abgrenzung Selbstständigkeit/Beschäftigung

Eine weitere Entscheidung des BSG zum Statusverfahren betraf die Beurteilung der Versicherungspflicht einer Minderheitsgesellschafterin einer GmbH, die leitende Angestellte und Prokuristin dieser Firma war. Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer war der Ehemann. Nach dem Gesellschaftsvertrag wurden Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Kurze Zeit nach ...mehr

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ZAP 8/2016, Handelsvertreter: Klausel über Gewährung eines Bürokostenzuschusses unwirksam

(BGH, Urt. v. 5.11.2015 – VII ZR 59/14) • Eine Vertragsbestimmung, wonach die Zahlung eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses an den Handelsvertreter davon abhängig ist, dass das Vertragsverhältnis ungekündigt besteht, stellt jedenfalls dann eine erhebliche Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit zu Lasten des Handelsvertreters dar, die gegen die zwingende Regelung in § 89 ...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 2. Bedeutung eines Stimmbindungsvertrags bei der Abgrenzung Selbstständigkeit/Beschäftigung

Eine weitere Entscheidung des BSG zum Statusverfahren betraf die Beurteilung der Versicherungspflicht einer Minderheitsgesellschafterin einer GmbH, die leitende Angestellte und Prokuristin dieser Firma war. Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer war der Ehemann. Nach dem Gesellschaftsvertrag wurden Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Kurze Zeit nach ...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 1. Kirchliches Arbeitsrecht, eingeschränkte gerichtliche Überprüfung

Dem hier darzustellenden Beschluss des BVerfG vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12, ZAP EN-Nr. 922/2014 = NZA 2014, 1387, hierzu Edenharter NZA 2014, 1378), lag als Sachverhalt zugrunde: Der Kläger des arbeitsgerichtlichen Ausgangverfahrens war als Chefarzt bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Zum Beginn des Arbeitsverhältnisses war er nach katholischem Ritus in erster Eh...mehr

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ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / 4. Laufzeit

Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem erstmaligen Erwerbszeitpunkt durch einen Anleger und eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Monaten vorsehen (§ 5a S. 1 VermAnlG). Durch die – um eine Kündigungsfrist ergänzte – Mindestlaufzeit soll die Fristeninkongruenz zwischen kurzfristiger Rückzahlung der Anlage und der Notwendigkeit einer gewiss...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / I. Einleitung

Der Berichtszeitraum war mietrechtlich gekennzeichnet durch die Diskussion in den einzelnen Bundesländern, welche Gemeinden jeweils in eine "Mietpreisbremse-Verordnung" aufgenommen werden sollten. Inzwischen sind das 289 Gemeinden, nachdem Bayern zum 1. Januar "nachgebessert" hat (s. dazu Börstinghaus, Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete begrenzt ist, ZA...mehr