Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Das gerichtliche Verfahren

Rz. 17 Für den Fall der Unzulässigkeit des Einspruchs verwirft das Gericht den Rechtsbehelf gem. § 70 Abs. 1 OWiG durch Beschluss als unzulässig. Bedarf der Sachverhalt nach Ansicht der Gerichts einer weiteren Aufklärung, so kann es gem. § 69 Abs. 5 S. 1 OWiG die Akten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung an die Finanzbehörde zurückgeben. Rz. 18 Das g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Verweisungen des § 410 Abs. 1 AO

Rz. 2 § 410 Abs. 1 AO erklärt zunächst die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG für subsidiär anwendbar.[1] Die folgenden Sonderregelungen erklärt § 410 Abs. 1 AO im steuerlichen Bußgeldverfahren für entsprechend anwendbar, sodass sie gegenüber den Vorschriften des OWiG vorrangig sind: §§ 388–390 AO über die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde, die die §§ 37–39 OWi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zur Vorbereitung, Sicherung und Nachprüfung der Besteuerung gem. § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 9 § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO erfasst alle allgemeinen Pflichten, die Steuergesetze dem einzelnen Pflichtigen zum Zweck der Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegen. Deshalb können nicht nur die Verletzung von Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern jeder zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflicht als Ordnungsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Staatsanwaltschaft

Rz. 7 Der Staatsanwaltschaft steht bei Ordnungswidrigkeiten prinzipiell keine originäre Verfolgungskompetenz zu. Eine praxisrelevante Ausnahme besteht lediglich, wenn eine Tat im strafprozessualen Sinn sowohl Straf- als auch Bußgeldtatbestände erfüllt. Ist dies der Fall, ist die Staatsanwaltschaft gem. § 40 OWiG auch zur Ahndung etwaiger Ordnungswidrigkeiten berufen.[1] Dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch § 410 AO wird klargestellt, dass die Regelungen der AO über das Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht abschließend sind, sondern die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG für das Bußgeldverfahren in Steuersachen entsprechend gelten. Aufgrund § 46 Abs. 1 OWiG sind somit auch die allgemeinen Vorschriften über das Strafverfahren – namentlich die StPO, das GVG, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Finanzbehörde

Rz. 6 Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Verwaltungsbehörden und Justizorganen (Gericht, Staatsanwaltschaft) für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten regelt § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG dahingehend, dass die sachliche Zuständigkeit bei der durch Gesetz bestimmten Verwaltungsbehörde liegt. Für Steuerordnungswidrigkeiten weist § 409 AO dementsprechend der Fin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann wie zu tun haben. Achtung Vermeiden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.1 Entgeltgruppe 5

Entgeltgruppe 5 Die EG 5 bildet wie bisher schon die Grundeingruppierung für den vergleichsweise mittleren Dienst. Die Entgeltgruppe 5 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.1 Mitteilungspflichten der Versicherten

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 begründet Mitteilungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger für die versicherten oder zu versichernden Personen, die nicht als abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer) versicherungspflichtig sind. Denn für den Kreis der Arbeitnehmer bestehen diese Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, der den Gesamtsozialversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.1 Auskunftspflicht

Rz. 3 Hinsichtlich der Auskunftspflicht der Unternehmer bestimmt Abs. 1 Satz 1 die entsprechende Anwendung des § 98 SGB X, der die Auskunftspflicht des Arbeitgebers regelt. Mit dem Verweis wird deutlich, dass selbst derjenige Unternehmer, der keine fremden Arbeitskräfte beschäftigt, hinsichtlich der sonstigen betrieblichen Verhältnisse den Auskunftspflichten eines Arbeitgebe...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.4 Wechsel der Person des Unternehmers (Abs. 4)

Rz. 12 Bei einem Wechsel der Person des Unternehmers i. S. d. Abs. 4 sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger als Gesamtschuldner (§§ 421, 422 BGB ) bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Unternehmerwechsel angezeigt wurde, beitragspflichtig. Die gesamtschuldnerische Beitragshaftung bei Unternehmerwechsel ist als Regelung, die der Beitragssicherung dient, nic...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1 Beitragspflicht der Unternehmer (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interess...mehr

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Hybrides Arbeiten / 7.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

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Informationspflichten für D... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen DL-InfoV

Werden die Pflichtangaben[1] oder die auf Anfrage mitzuteilenden Informationen[2] oder erforderliche Preisangaben[3] vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.[4] § 6 DL-InfoV verweist auf § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO: Es droht ein Bußgeld ...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.2 Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien

Ab 1.12.2021 gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) v. 23.6.2021.[1] Hintergrund des neuen Gesetzes war die Entscheidung des EuGH, dass wenn Webseiten-Betreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, Nutzer diese aktiv setzen müssen. Eine Einwilligung durch ein voreingestelltes "Ankreuzkästchen", das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 39 Sachverständiger/Gutachter

Rz. 33 StB können nach § 57 Abs. 3 StBerG Gutachten erstellen; sie können als Sachverständige bei Gerichtsverfahren oder für Staatsanwaltschaften bestellt werden (§§ 404, 407 ZPO, §§ 73, 75 StPO). Die Vergütung bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, wobei insbesondere für StB in der Anlag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ordnungswidrigkeit

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 1 AO sind Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) werden damit zum einen durch die Bußgeldandrohung (s. Rz. 27 ff.) und zum anderen durch den Verstoß gegen eine Steuer- bzw. Zollnorm (s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Begriff der Steuer-(bzw. Zoll-)Ordnungswidrigkeit (§ 377 Abs. 1 AO)

I. Ordnungswidrigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 1 AO sind Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) werden damit zum einen durch die Bußgeldandrohung (s. Rz. 27 ff.) und zum anderen durch den Verstoß gegen eine Steuer-...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / B. Abgrenzung der Ordnungswidrigkeit von der Straftat

I. Allgemeines Rz. 6 [Autor/Stand] Entsprechend dem erklärten Ziel des 2. AOStrafÄndG stand der frühere Gesetzgeber vor der in der Rechtslehre heftig umstrittenen Frage, wie das Wesen der bloßen Ordnungswidrigkeit zu umreißen ist. Da es sich dabei nicht um eine spezifisch steuerstrafrechtliche Materie handelt, genügen an dieser Stelle einige Hinweise auf die diskutierten Mögl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ordnungswidrigkeiten nach Steuergesetzen

1. Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach einzelnen Steuergesetzen Rz. 248 [Autor/Stand] Neben den Bußgeldbestimmungen der AO (§§ 377–383 AO) finden sich auch in einzelnen Steuergesetzen spezielle Bußgeldtatbestände, die bestimmte Verstöße gegen Anzeige- und Mitwirkungspflichten mit Bußgeld bedrohen (s. auch Rz. 11 f.). Bei den im Folgenden näher dargestellten praktisch bedeu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Sonstige steuerlich bedeutsame Ordnungswidrigkeiten

I. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG) Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz

Schrifttum: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z.B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991, 262; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.6.1980 zur Hilfeleistung bei der Verbuchung der täglichen Geschäftsvorfälle, DStR 1980, 696; Hain, Veränderungen durch das Achte Gesetz zur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a

Schrifttum: Bohnert, Die Entwicklung des Ordnungswidrigkeitenrechts, Jura 1984, 11; Burhoff, Steuerordnungswidrigkeiten in der Praxis, PStR 2006, 233; Eser, Die Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Diss. Würzburg 1961; Göhler, Das neue Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, JZ 1968, 583; Günther, Das Recht der Ordnungswidrigkeiten – Aufbruch zu neuen Ufern?, in 40 J...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / I. Allgemeines

Rz. 6 [Autor/Stand] Entsprechend dem erklärten Ziel des 2. AOStrafÄndG stand der frühere Gesetzgeber vor der in der Rechtslehre heftig umstrittenen Frage, wie das Wesen der bloßen Ordnungswidrigkeit zu umreißen ist. Da es sich dabei nicht um eine spezifisch steuerstrafrechtliche Materie handelt, genügen an dieser Stelle einige Hinweise auf die diskutierten Möglichkeiten der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Pflichtverletzungen der Lohnsteuerhilfevereine und unzulässige Hilfstätigkeit in Steuersachen (§§ 162, 163 StBerG)

Rz. 231 [Autor/Stand] Den Lohnsteuerhilfevereinen obliegen diverse Anzeige- und Mitwirkungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern und der Aufsichtsbehörde. Verstöße gegen die abschließend aufgezählten Pflichten werden gem. § 162 StBerG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nachdem, um welche Pflichtverletzung es sich handelt, wird die Ordnungswidrigkeit entweder mit einem Bußge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / II. Umwandlung von Steuervergehen in Steuerordnungswidrigkeiten nach dem 2. AOStrafÄndG

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der bedeutsamen Unrechtstatbestände, die den Kernbereich des Strafrechts bilden, von den weniger bedeutsamen orientierte sich der Gesetzgeber an folgendem Maßstab: Nur solche Verfehlungen sollten mit Strafe bedroht werden, die mit solchen Straftaten vergleichbar sind, die auch nach dem Entwurf 1962 des StGB mit Strafe bedroht waren[2]....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 176 [Autor/Stand] § 130 OWiG findet nur dann Anwendung, wenn sich der Aufsichtspflichtige nicht selbst als Täter oder Teilnehmer nach §§ 370 ff. AO strafbar gemacht hat bzw. einen der Bußgeldtatbestände der §§ 378 ff. AO verwirklicht hat. Hat er selbst die Pflichtverletzung begangen, tritt § 130 OWiG aufgrund der allgemein anerkannten Stellung der Norm als "Auffangtatbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Nettoprinzip b... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. 1. Der Beschluss des AG hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. Das AG hat im Rahmen der – nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels zur Prüfung des Senats stehenden – Rechtsfolgenbestimmung zu Unrecht angenommen, vom Halter gemachte Aufwendungen seien nicht in Abzug zu bringen. a) Nach § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung (§ 14 OWiG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Das OWiG unterscheidet nicht wie das StGB zwischen Täterschaft und den verschiedenen Formen der Teilnahme, sondern geht von einem einheitlichen Täterbegriff aus. Jeder, der sich an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, handelt ordnungswidrig, gleichgültig in welcher Weise er zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt ( § 14 Abs. 1 Satz 1 OWiG ). Dies führ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltungsbereich

a) Sachliche Geltung (§ 2 OWiG) Rz. 41 [Autor/Stand] Das OWiG gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und nach Landesrecht. b) Zeitliche Geltung (§ 4 OWiG) Rz. 42 [Autor/Stand] § 4 OWiG regelt die zeitliche Geltung der Bußgeldvorschriften im Einzelnen. Gemäß Abs. 1 bestimmt sich die Geldbuße nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Danach gilt bei Gesetzesänderungen zwisc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen (§§ 19–21 OWiG)

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und tatmehrheitlichen (§ 20 OWiG) Zusammentreffens von Ordnungswidrigkeiten s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr